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	<title>Kommentare zu: Hartz IV-Regels&#228;tze verfassungswidrig &#8211; Bundesverfassungs- Gericht ordnet Neuregelung an (akt.2)</title>
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	<description>positiv schwul - Leben mit HIV und Aids</description>
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		<title>Von: Nachfrager</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Nachfrager]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Jun 2010 11:10:06 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[@Jacob H&#246;sl

&quot;Auch diese Verordnung vom 22. 4. 2010 passierte dem Bundesrat am 4.5.2010. &quot;

Am 4.5. war aber gar keine Sitzung des Bundesrates. Ist der 4.6. gemeint? 
Und wie lautet der genaue Titel der Verordnung? Dann k&#246;nnten wir auch selbst im Netz schauen, ob sich dazu schon etwas findet.
Wie sieht es mit Nachweisen aus, um den Mehrbedarf zu erhalten? Attest des Arztes? Quittungen? Oder reicht eine schon bekanntgegebene HIV-Infektion aus?]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@Jacob H&#246;sl</p>
<p>&#8222;Auch diese Verordnung vom 22. 4. 2010 passierte dem Bundesrat am 4.5.2010. &#8220;</p>
<p>Am 4.5. war aber gar keine Sitzung des Bundesrates. Ist der 4.6. gemeint?<br />
Und wie lautet der genaue Titel der Verordnung? Dann k&#246;nnten wir auch selbst im Netz schauen, ob sich dazu schon etwas findet.<br />
Wie sieht es mit Nachweisen aus, um den Mehrbedarf zu erhalten? Attest des Arztes? Quittungen? Oder reicht eine schon bekanntgegebene HIV-Infektion aus?</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe - Die derzeitigen Hartz IV Regelsätze sind verfassungswidrig urteilte das Bundesverfassungsgericht im Februar Doch was heißt das in der Praxis Eine Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung analysiert d</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=16472#comment-14328</link>
		<dc:creator><![CDATA[Hartz IV Regelsätze und gesellschaftliche Teilhabe - Die derzeitigen Hartz IV Regelsätze sind verfassungswidrig urteilte das Bundesverfassungsgericht im Februar Doch was heißt das in der Praxis Eine Publikation der Friedrich-Ebert-Stiftung analysiert d]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 01 Jun 2010 06:17:13 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...]  Hartz IV-Regels&#228;tze verfassungswidrig &#8211; Bundesverfassungs- Gericht ordnet Neuregelung an... [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;]  Hartz IV-Regels&#228;tze verfassungswidrig &#8211; Bundesverfassungs- Gericht ordnet Neuregelung an&#8230; [&#8230;]</p>
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		<title>Von: ondamaris</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ondamaris]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 May 2010 15:40:49 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[@ Jacob H&#246;sl:
danke f&#252;r deine fachkundigen informationen!

nb, morgen folgt ein beitrag mit einem hinweis auf eine weitere publikation zum urteil ...]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Jacob H&#246;sl:<br />
danke f&#252;r deine fachkundigen informationen!</p>
<p>nb, morgen folgt ein beitrag mit einem hinweis auf eine weitere publikation zum urteil &#8230;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Jacob Hösl</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=16472#comment-14326</link>
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Hösl]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 31 May 2010 15:36:46 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Wie bereits hinl&#228;nglich bekannt, hat das Bundesverfassungsgericht am 9.2.2010 unter anderen entschieden, dass auch im SGB II (&quot;Hartz IV&quot; - im System des SGB XII gab es bereits eine Regelung, mit der individuelle Bedarfe abgedeckt werden konnten) eine Regelung getroffen werden muss, die &#252;ber die an sich zul&#228;ssigen Festbetr&#228;ge des Eckregelsatzes hinausgeht und &quot;unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige und besondere Bedarfe&quot; als Leistung definiert. Diese gesetzliche Regelung wurde inzwischen verabschiedet und ist in dem neun § 21 Abs. 6 SGB II geregelt. Um die Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften nicht in jedem Einzelfall pr&#252;fen lassen zu m&#252;ssen, wie hoch der individuelle Bedarf f&#252;r solche ungew&#246;hnlichen laufenden Bedarfe ist, wurde ebenfalls eine entsprechende Verordnung erlassen. Auch diese Verordnung vom 22. 4. 2010 passierte dem Bundesrat am 4.5.2010. In der Verordnung wurde auch der so genannte &quot;Hygienebedarf&quot; f&#252;r Menschen mit HIV und Aids aufgenommen. Die genaue H&#246;he und die Ausgestaltung der jeweiligen Regelung konnte ich bedauerlicherweise in der K&#252;rze der Zeit noch nicht in Erfahrung bringen, da weder die neue Regelung des § 21 Abs. 6 SGB II noch die Verordnung auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums eingestellt ist. Wichtig ist allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass, anders als die Entscheidung zu der Berechnung der Regels&#228;tze, ein solcher Anspruch bereits ab Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 gilt. Das bedeutet, dass Menschen, die die Voraussetzungen eines solchen Bedarfs erf&#252;llen, diesen nunmehr auch gegen&#252;ber der Arbeitsgemeinschaft mit Wirkung ab dem 9.2.2010 geltend machen k&#246;nnen. Dabei ist auch wichtig, dass das Bundessozialgericht entschieden hat, dass nachtr&#228;glich geltend gemachte Anspr&#252;che innerhalb eines Bewilligungszeitraumes nicht deswegen zur&#252;ckgewiesen werden k&#246;nnen, weil sie nicht mit dem urspr&#252;nglichen Antrag auf Gew&#228;hrung von Leistungen bereits mit beantragt wurden. Das Bundessozialgericht hat ausgef&#252;hrt, der Antrag auf Gew&#228;hrung von Leistungen nach dem SGB zwei allgemein beinhalte den Antrag auf Gew&#228;hrung s&#228;mtlicher Leistungen, die dem Anspruchsteller berechtigterweise zustehen. Somit k&#246;nnen aus meiner Sicht auch heute gestellte Antr&#228;ge auf diesen so genannten &quot;Hygienemehrbedarf&quot; immer noch r&#252;ckwirkend mit Wirkung ab dem 9.2.2010 gestellt werden.

Jacob H&#246;sl
Rechtsanwalt/K&#246;ln]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits hinl&#228;nglich bekannt, hat das Bundesverfassungsgericht am 9.2.2010 unter anderen entschieden, dass auch im SGB II (&#8222;Hartz IV&#8220; &#8211; im System des SGB XII gab es bereits eine Regelung, mit der individuelle Bedarfe abgedeckt werden konnten) eine Regelung getroffen werden muss, die &#252;ber die an sich zul&#228;ssigen Festbetr&#228;ge des Eckregelsatzes hinausgeht und &#8222;unabweisbare, laufende, nicht nur einmalige und besondere Bedarfe&#8220; als Leistung definiert. Diese gesetzliche Regelung wurde inzwischen verabschiedet und ist in dem neun § 21 Abs. 6 SGB II geregelt. Um die Arbeitsagenturen und Arbeitsgemeinschaften nicht in jedem Einzelfall pr&#252;fen lassen zu m&#252;ssen, wie hoch der individuelle Bedarf f&#252;r solche ungew&#246;hnlichen laufenden Bedarfe ist, wurde ebenfalls eine entsprechende Verordnung erlassen. Auch diese Verordnung vom 22. 4. 2010 passierte dem Bundesrat am 4.5.2010. In der Verordnung wurde auch der so genannte &#8222;Hygienebedarf&#8220; f&#252;r Menschen mit HIV und Aids aufgenommen. Die genaue H&#246;he und die Ausgestaltung der jeweiligen Regelung konnte ich bedauerlicherweise in der K&#252;rze der Zeit noch nicht in Erfahrung bringen, da weder die neue Regelung des § 21 Abs. 6 SGB II noch die Verordnung auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums eingestellt ist. Wichtig ist allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass, anders als die Entscheidung zu der Berechnung der Regels&#228;tze, ein solcher Anspruch bereits ab Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 gilt. Das bedeutet, dass Menschen, die die Voraussetzungen eines solchen Bedarfs erf&#252;llen, diesen nunmehr auch gegen&#252;ber der Arbeitsgemeinschaft mit Wirkung ab dem 9.2.2010 geltend machen k&#246;nnen. Dabei ist auch wichtig, dass das Bundessozialgericht entschieden hat, dass nachtr&#228;glich geltend gemachte Anspr&#252;che innerhalb eines Bewilligungszeitraumes nicht deswegen zur&#252;ckgewiesen werden k&#246;nnen, weil sie nicht mit dem urspr&#252;nglichen Antrag auf Gew&#228;hrung von Leistungen bereits mit beantragt wurden. Das Bundessozialgericht hat ausgef&#252;hrt, der Antrag auf Gew&#228;hrung von Leistungen nach dem SGB zwei allgemein beinhalte den Antrag auf Gew&#228;hrung s&#228;mtlicher Leistungen, die dem Anspruchsteller berechtigterweise zustehen. Somit k&#246;nnen aus meiner Sicht auch heute gestellte Antr&#228;ge auf diesen so genannten &#8222;Hygienemehrbedarf&#8220; immer noch r&#252;ckwirkend mit Wirkung ab dem 9.2.2010 gestellt werden.</p>
<p>Jacob H&#246;sl<br />
Rechtsanwalt/K&#246;ln</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Berlin: Senatorin Lompscher im Dialog über Erwartungen und Bedürfnisse Berliner Positiver - Berlins Gesundheits-Senatorin Katrin Lompscher diskutierte am 8 Februar 2010 mit dem Berliner Positiven-Plenum welche Erwartungen und Bedürfnissen HIV-Positiven</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=16472#comment-13418</link>
		<dc:creator><![CDATA[Berlin: Senatorin Lompscher im Dialog über Erwartungen und Bedürfnisse Berliner Positiver - Berlins Gesundheits-Senatorin Katrin Lompscher diskutierte am 8 Februar 2010 mit dem Berliner Positiven-Plenum welche Erwartungen und Bedürfnissen HIV-Positiven]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 08:56:31 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...] Hartz IV-Regels&#228;tze verfassungswidrig &#8211; Bundesverfassungs- Gericht ordnet Neuregelung an ... [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;] Hartz IV-Regels&#228;tze verfassungswidrig &#8211; Bundesverfassungs- Gericht ordnet Neuregelung an &#8230; [&#8230;]</p>
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