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	<title>Kommentare zu: Deutsche AIDS-Hilfe begr&#252;&#223;t Karlsruher Urteil zu Hartz-IV-Regels&#228;tzen</title>
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	<description>positiv schwul - Leben mit HIV und Aids</description>
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		<title>Von: ondamaris</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ondamaris]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 14 Feb 2010 09:49:01 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[@ Jacob:
vielen dank f&#252;r diese interessanten erl&#228;uterungen!
es bleibt zu hoffen, dass aidshilfe(n) sich dem nun weiter er&#246;ffnenden handlungsfeld auch verst&#228;rkt zuwenden]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Jacob:<br />
vielen dank f&#252;r diese interessanten erl&#228;uterungen!<br />
es bleibt zu hoffen, dass aidshilfe(n) sich dem nun weiter er&#246;ffnenden handlungsfeld auch verst&#228;rkt zuwenden</p>
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		<title>Von: Jacob Hösl</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=16552#comment-13484</link>
		<dc:creator><![CDATA[Jacob Hösl]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Feb 2010 17:54:14 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht der seit einigen Jahren zu beobachtenden Tendenz, sich aus konkreten Detail-Fragen der Ausgestaltung des Sozialstaates - und anderer Staatsprinzipien - herauszuhalten und lediglich die verfassungsrechtlich gebotenen Grundlagen zu definieren. Das war auf den ersten Blick f&#252;r viele etwas entt&#228;uschend, da man sich erhofft hatte, es w&#252;rden konkreter Aussagen &#252;ber die H&#246;he der Regels&#228;tze gemacht verbunden mit der Hoffnung, gleich in den Genuss einer Regelsatzerh&#246;hung zu kommen. Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht aber nicht ge&#228;u&#223;ert sondern hat diese Frage offen gelassen und sogar f&#252;r m&#246;glich gehalten, dass der aktuelle Regelsatz richtig berechnet sein kann. Trotzdem ist ist das Urteil f&#252;r die Menschen, die von Hartz IV leben m&#252;ssen und dazu geh&#246;ren viele Menschen kmit HIV und Aids, ein &quot;gutes&quot; Urteil. 

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei wichtige Aussagen getroffen. 1. Die Regels&#228;tze m&#252;ssen nachvollziehbar und nach sachlichen Kriterien berechnet und transparent sein und sie m&#252;ssen nach dem Bedarfsdeckungsprinzip ausgestaltet werden. 2. Der Gesetzgeber muss eine Regelung schaffen, die dauernde erhebliche individuelle Bedarfe auch nach dem SGB II unabh&#228;ngig vom Regelsatz finanziell abdecken muss.

Die Vorgabe, dass die Berechnung der Regels&#228;tze nach dem Bedarfsdeckungsprinzip transparent und nachvollziehbar sein m&#252;ssen und zwar nach sachlichen Kriterien, wird ganz erheblich dazu beitragen, dass die Politik in die Verantwortung genommen werden kann daf&#252;r, wie sie die Berechnung der Regels&#228;tze rechtfertigt. Die bisherige Methode hat das Bundesverfassungsgericht ausdr&#252;cklich f&#252;r unzul&#228;ssig erachtet. Dadurch erlangen Betroffene und auch soziale Fachorganisationen, so auch die Aids-Hilfen, endlich eine T&#252;r ge&#246;ffnet, die eine sozialpolitische Auseinandersetzung &#252;ber konkrete Sachfragen erlaubt und zwar am Bedarf der Menschen orientiert. Es wird verst&#228;rkt Aufgabe der Deutschen Aids-Hilfe und der Deutschen Aids-Stiftung sein, nunmehr in die sozialpolitische Diskussion der Einzelfragen einzutreten.

Der zweite Punkt der Entscheidung ist f&#252;r Menschen mit HIV von ganz unmittelbarer und konkreter Bedeutung. Bislang galt im System des SGB II, anderns als bei der &quot;Sozialhilfe&quot; nach dem SGB XII, nicht der Individualit&#228;tsgrundsatz. Menschen mit HIV, die einen erh&#246;hten Bedarf wegen kostenaufw&#228;ndiger Hygiene (sog. &quot;Hygienemehrbedarf&quot;) hatten und das sind eine ganze Menge, standen vor dem gesetzgeberischen Kuriosum, dass sie bei gleichem Regelsatz diesen Mehrbedarf erhalten konnten, wenn sie Leistungen nach dem SGB XII (Soziale Grundsicherung f&#252;r erwerbsgeminderte Menschen und solche, die im Rentenalter sind), nicht hingegen, wenn sie &quot;arbeitssuchend&quot;, sprich arbeitsf&#228;hig sind, und Leistungen nach dem SGB II erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber nunmehr aufgegeben, den Grundsatz der Abdeckung des individuell abweichenden Bedarfs auch in das SGB II einzuf&#252;gen.

Was die nunmehr entbrannte Diskussion um die Erh&#246;hung der Regels&#228;tze angeht und in der sich aus der Politik schon wieder Hinz und Kunz zu Wort melden ohne einmal genau nachgedacht zu haben, wozu man sich da &#228;u&#223;ert, sehe ich gelassen. Der bisherige Regelsatz wurde nach dem sog. Statistikprinzip errechnet und zwar auf der Grundlage einer Verbrauchsstichprobe aus 1998 (!). Die Erh&#246;hung der Regels&#228;tze wurde dann anhand der Erh&#246;hung des aktuellen Retenwerts durchgef&#252;hrt. Da der sog. aktuelle Rentenwert schon seit Jahren die allgemeine Teuerung nicht mehr abdeckt habe ich Schwierigkeiten mir vorzustellen, wie man, wenn man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ernst nimmt und das wird man ja m&#252;ssen, zu dem Ergebnis kommen kann, dass eine Absendung der Regels&#228;tze m&#246;glich sein sollte. Ich sehe auch kaum die M&#246;glichkeit, die Regels&#228;tze nicht anzuheben, denn die vom Bundesverfassungsgericht grunds&#228;tzlich als zul&#228;ssige Methode erachtete Anlehnung an die Verbrauchsstichprobe, die dann aber auf den konkreten aktuellen Verbrauch gekoppelt sein muss,  wird bei einer aktuellen Betrachtung der Zahlen aus 2009 oder 2010 kaum zu geringeren Ausgaben, sprich Bedarf, kommen, als diejenigen aus 1998. Man denke nur an die gro&#223;en Wellen der Teuerung gerade bei Grundnahrungsmitteln der letzten Jahre.

Insgesamt ist das Urteil, selbst wenn es f&#252;r die zur&#252;ckliegende Zeit keine L&#246;sung der Missst&#228;nde gebracht hat, jedenfalls f&#252;r die Zukunft eine aus der Sicht von Menschen mit HIV und Aids ganz konkret und bald sp&#252;rbar g&#252;nstiges Urteil.

Rechtsanwalt Jacob H&#246;sl, K&#246;ln]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts entspricht der seit einigen Jahren zu beobachtenden Tendenz, sich aus konkreten Detail-Fragen der Ausgestaltung des Sozialstaates &#8211; und anderer Staatsprinzipien &#8211; herauszuhalten und lediglich die verfassungsrechtlich gebotenen Grundlagen zu definieren. Das war auf den ersten Blick f&#252;r viele etwas entt&#228;uschend, da man sich erhofft hatte, es w&#252;rden konkreter Aussagen &#252;ber die H&#246;he der Regels&#228;tze gemacht verbunden mit der Hoffnung, gleich in den Genuss einer Regelsatzerh&#246;hung zu kommen. Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht aber nicht ge&#228;u&#223;ert sondern hat diese Frage offen gelassen und sogar f&#252;r m&#246;glich gehalten, dass der aktuelle Regelsatz richtig berechnet sein kann. Trotzdem ist ist das Urteil f&#252;r die Menschen, die von Hartz IV leben m&#252;ssen und dazu geh&#246;ren viele Menschen kmit HIV und Aids, ein &#8222;gutes&#8220; Urteil. </p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat zwei wichtige Aussagen getroffen. 1. Die Regels&#228;tze m&#252;ssen nachvollziehbar und nach sachlichen Kriterien berechnet und transparent sein und sie m&#252;ssen nach dem Bedarfsdeckungsprinzip ausgestaltet werden. 2. Der Gesetzgeber muss eine Regelung schaffen, die dauernde erhebliche individuelle Bedarfe auch nach dem SGB II unabh&#228;ngig vom Regelsatz finanziell abdecken muss.</p>
<p>Die Vorgabe, dass die Berechnung der Regels&#228;tze nach dem Bedarfsdeckungsprinzip transparent und nachvollziehbar sein m&#252;ssen und zwar nach sachlichen Kriterien, wird ganz erheblich dazu beitragen, dass die Politik in die Verantwortung genommen werden kann daf&#252;r, wie sie die Berechnung der Regels&#228;tze rechtfertigt. Die bisherige Methode hat das Bundesverfassungsgericht ausdr&#252;cklich f&#252;r unzul&#228;ssig erachtet. Dadurch erlangen Betroffene und auch soziale Fachorganisationen, so auch die Aids-Hilfen, endlich eine T&#252;r ge&#246;ffnet, die eine sozialpolitische Auseinandersetzung &#252;ber konkrete Sachfragen erlaubt und zwar am Bedarf der Menschen orientiert. Es wird verst&#228;rkt Aufgabe der Deutschen Aids-Hilfe und der Deutschen Aids-Stiftung sein, nunmehr in die sozialpolitische Diskussion der Einzelfragen einzutreten.</p>
<p>Der zweite Punkt der Entscheidung ist f&#252;r Menschen mit HIV von ganz unmittelbarer und konkreter Bedeutung. Bislang galt im System des SGB II, anderns als bei der &#8222;Sozialhilfe&#8220; nach dem SGB XII, nicht der Individualit&#228;tsgrundsatz. Menschen mit HIV, die einen erh&#246;hten Bedarf wegen kostenaufw&#228;ndiger Hygiene (sog. &#8222;Hygienemehrbedarf&#8220;) hatten und das sind eine ganze Menge, standen vor dem gesetzgeberischen Kuriosum, dass sie bei gleichem Regelsatz diesen Mehrbedarf erhalten konnten, wenn sie Leistungen nach dem SGB XII (Soziale Grundsicherung f&#252;r erwerbsgeminderte Menschen und solche, die im Rentenalter sind), nicht hingegen, wenn sie &#8222;arbeitssuchend&#8220;, sprich arbeitsf&#228;hig sind, und Leistungen nach dem SGB II erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber nunmehr aufgegeben, den Grundsatz der Abdeckung des individuell abweichenden Bedarfs auch in das SGB II einzuf&#252;gen.</p>
<p>Was die nunmehr entbrannte Diskussion um die Erh&#246;hung der Regels&#228;tze angeht und in der sich aus der Politik schon wieder Hinz und Kunz zu Wort melden ohne einmal genau nachgedacht zu haben, wozu man sich da &#228;u&#223;ert, sehe ich gelassen. Der bisherige Regelsatz wurde nach dem sog. Statistikprinzip errechnet und zwar auf der Grundlage einer Verbrauchsstichprobe aus 1998 (!). Die Erh&#246;hung der Regels&#228;tze wurde dann anhand der Erh&#246;hung des aktuellen Retenwerts durchgef&#252;hrt. Da der sog. aktuelle Rentenwert schon seit Jahren die allgemeine Teuerung nicht mehr abdeckt habe ich Schwierigkeiten mir vorzustellen, wie man, wenn man die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ernst nimmt und das wird man ja m&#252;ssen, zu dem Ergebnis kommen kann, dass eine Absendung der Regels&#228;tze m&#246;glich sein sollte. Ich sehe auch kaum die M&#246;glichkeit, die Regels&#228;tze nicht anzuheben, denn die vom Bundesverfassungsgericht grunds&#228;tzlich als zul&#228;ssige Methode erachtete Anlehnung an die Verbrauchsstichprobe, die dann aber auf den konkreten aktuellen Verbrauch gekoppelt sein muss,  wird bei einer aktuellen Betrachtung der Zahlen aus 2009 oder 2010 kaum zu geringeren Ausgaben, sprich Bedarf, kommen, als diejenigen aus 1998. Man denke nur an die gro&#223;en Wellen der Teuerung gerade bei Grundnahrungsmitteln der letzten Jahre.</p>
<p>Insgesamt ist das Urteil, selbst wenn es f&#252;r die zur&#252;ckliegende Zeit keine L&#246;sung der Missst&#228;nde gebracht hat, jedenfalls f&#252;r die Zukunft eine aus der Sicht von Menschen mit HIV und Aids ganz konkret und bald sp&#252;rbar g&#252;nstiges Urteil.</p>
<p>Rechtsanwalt Jacob H&#246;sl, K&#246;ln</p>
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