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	<title>Kommentare zu: Finanzgericht Niedersachsen: Steuersplitting auch f&#252;r Eingetragene Lebenspartnerschaften. Bestehende Regelungen verfassungswidrig</title>
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	<description>positiv schwul - Leben mit HIV und Aids</description>
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		<title>Von: ondamaris</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ondamaris]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 17:30:55 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[@ Steven:
danke f&#252;r die erl&#228;uterungen ...
der text ist ja eine pm des lsvd ...

spannend wird es tats&#228;chlich ja erst bei der anstehenden entscheidung der obersten gerichte]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Steven:<br />
danke f&#252;r die erl&#228;uterungen &#8230;<br />
der text ist ja eine pm des lsvd &#8230;</p>
<p>spannend wird es tats&#228;chlich ja erst bei der anstehenden entscheidung der obersten gerichte</p>
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		<title>Von: Steven Milverton</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=23258#comment-14860</link>
		<dc:creator><![CDATA[Steven Milverton]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 30 Nov 2010 17:24:03 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Hm,... das Nieders&#228;chsische Finanzgericht hat nicht entschieden, dass der Splittingtarif auch auf eingetragene Lebenspartner anzuwenden ist. Es hat lediglich in einem Verfahren &#252;ber die sogenannte Aussetzung der Vollziehung (= Gew&#228;hrung vorl&#228;ufigen Rechtsschutzes) entschieden, dass es ernstliche Zweifel an der bisherigen Regelung (Versagung der Zusammenveranlagung) hat; das ist keine Hauptsachentscheidung. Insofern ist die Pressemitteilung des LSVD etwas zu vollmundig geraten.

Bemerkenswert an dem Beschluss ist allerdings, dass das Finanzamt offenbar zun&#228;chst eine Zusammenveranlagung der beiden Frauen durchgef&#252;hrt hatte und erst sp&#228;ter diesen &quot;Fehler&quot; erkannte, und dass der jetzt entscheidende Senat des Finanzgerichts den bev&#246;lkerungspolitischen &#220;berlegungen eines anderes Senats dieses Gerichts ausdr&#252;cklich widerspricht.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hm,&#8230; das Nieders&#228;chsische Finanzgericht hat nicht entschieden, dass der Splittingtarif auch auf eingetragene Lebenspartner anzuwenden ist. Es hat lediglich in einem Verfahren &#252;ber die sogenannte Aussetzung der Vollziehung (= Gew&#228;hrung vorl&#228;ufigen Rechtsschutzes) entschieden, dass es ernstliche Zweifel an der bisherigen Regelung (Versagung der Zusammenveranlagung) hat; das ist keine Hauptsachentscheidung. Insofern ist die Pressemitteilung des LSVD etwas zu vollmundig geraten.</p>
<p>Bemerkenswert an dem Beschluss ist allerdings, dass das Finanzamt offenbar zun&#228;chst eine Zusammenveranlagung der beiden Frauen durchgef&#252;hrt hatte und erst sp&#228;ter diesen &#8222;Fehler&#8220; erkannte, und dass der jetzt entscheidende Senat des Finanzgerichts den bev&#246;lkerungspolitischen &#220;berlegungen eines anderes Senats dieses Gerichts ausdr&#252;cklich widerspricht.</p>
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