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	<title>Kommentare zu: wegen HIV gek&#252;ndigter Chemielaborant: Klage abgewiesen (akt.2)</title>
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	<description>positiv schwul - Leben mit HIV und Aids</description>
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		<title>Von: Meinulf Krön</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Meinulf Krön]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 Aug 2011 14:17:14 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[....was patrick nicht mitteilt:

&quot;Das RBB-Magazin „Klartext“ wollte heute &#252;ber die Entlassung des HIV-positiven Ch... 

DAH-Facebook Gruppe - 24.08.2011 - 12:19 

Das RBB-Magazin „Klartext“ wollte heute &#252;ber die Entlassung des HIV-positiven Chemielaboranten Sebastian F. berichten. Der Beitrag musste aber nach Auskunft der Redaktion leider verschoben werden. Er l&#228;uft nun voraussichtlich in der n&#228;chsten Ausgabe von &quot;Klartext&quot; in zwei Wochen.&quot;]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;.was patrick nicht mitteilt:</p>
<p>&#8222;Das RBB-Magazin „Klartext“ wollte heute &#252;ber die Entlassung des HIV-positiven Ch&#8230; </p>
<p>DAH-Facebook Gruppe &#8211; 24.08.2011 &#8211; 12:19 </p>
<p>Das RBB-Magazin „Klartext“ wollte heute &#252;ber die Entlassung des HIV-positiven Chemielaboranten Sebastian F. berichten. Der Beitrag musste aber nach Auskunft der Redaktion leider verschoben werden. Er l&#228;uft nun voraussichtlich in der n&#228;chsten Ausgabe von &#8222;Klartext&#8220; in zwei Wochen.&#8220;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Patrick</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=27875#comment-17077</link>
		<dc:creator><![CDATA[Patrick]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 19 Aug 2011 16:58:23 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[HIV-positiver Chemie-Laborant – “zum Wohle der Kunden” gek&#252;ndigt

Der RBB hat das Thema aufgegriffen, vielen Dank daf&#252;r, und berichtet am kommenden Mi. 24.08.11 um 22.15 in &quot;Klartext&quot; ausf&#252;hrlich &#252;ber den Fall!

http://www.rbb-online.de/klartext/naechste_sendung/klartext_vom_24_11.html

Bitte posten und verbeiten!!!!! Danke]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>HIV-positiver Chemie-Laborant – “zum Wohle der Kunden” gek&#252;ndigt</p>
<p>Der RBB hat das Thema aufgegriffen, vielen Dank daf&#252;r, und berichtet am kommenden Mi. 24.08.11 um 22.15 in &#8222;Klartext&#8220; ausf&#252;hrlich &#252;ber den Fall!</p>
<p><a href="http://www.rbb-online.de/klartext/naechste_sendung/klartext_vom_24_11.html" rel="nofollow">http://www.rbb-online.de/klartext/naechste_sendung/klartext_vom_24_11.html</a></p>
<p>Bitte posten und verbeiten!!!!! Danke</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Meinulf Krön</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=27875#comment-17055</link>
		<dc:creator><![CDATA[Meinulf Krön]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Aug 2011 21:56:16 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[...zur Info - die Leiterin der Antidiskriminiertungsstelle fordert das Richtige.......

http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/nl_04_2011/nl_04_im_blickpunkt.html


&quot;F&#252;nf Jahre AGG – F&#252;nf Forderungen der ADS


Datum
    17.08.2011

Anl&#228;sslich des f&#252;nften Jahrestags stellt Christine L&#252;ders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, f&#252;nf Forderungen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland.

1. Klagerecht f&#252;r Verb&#228;nde und die Antidiskriminierungsstelle

Laut AGG m&#252;ssen Betroffene in Deutschland pers&#246;nlich klagen. Nur wenige Menschen trauen sich aber, gegen den eigenen Arbeitgeber oder Vermieter vor Gericht zu ziehen. Auch schrecken viele wegen der Kosten einer Klage davor zur&#252;ck. Oft haben Diskriminierungen deshalb keine Konsequenzen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann im Fall einer Diskriminierung zwar Arbeitgeber, Vermieter oder Versicherungen anschreiben, um eine g&#252;tliche Einigung zu erzielen. Sie kann jedoch nicht juristisch gegen sie vorgehen, wenn sie sich darauf nicht einlassen.

2. H&#228;rtere Sanktionen bei Diskriminierung

Die Wirksamkeit von Diskriminierungsverboten steht und f&#228;llt mit Sanktionen im Diskriminierungsfall. Die ADS fordert, Sanktionen gem&#228;&#223; den europ&#228;ischen Vorgaben zu verh&#228;ngen. Diese besagen: Sanktionen m&#252;ssen wirksam, verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig und abschreckend sein.

3. Verl&#228;ngerung der Fristen im AGG

Bisher sieht das AGG vor, dass Menschen, die diskriminiert wurden, innerhalb von zwei Monaten ihre Anspr&#252;che nach dem AGG schriftlich geltend machen m&#252;ssen. Oft wenden sich allerdings Menschen an die Antidiskriminierungsstelle, die Monate vorher diskriminiert wurden und nicht wussten, dass oder wie man sich wehren kann. In vielen F&#228;llen erschweren diese engen Fristen auch eine g&#252;tliche Einigung, weil die Betroffenen gezwungen sind, sofort mit einer Klage zu drohen. Wenn die ADS eine g&#252;tliche Einigung anstrebt, m&#252;ssen f&#252;r die Betroffenen zudem die Fristen ausgesetzt werden.

4. Politik und Verwaltung: Diskriminierung verhindern – Vielfalt st&#228;rken

Politik und Verwaltung m&#252;ssen st&#228;rker gegen Diskriminierung vorgehen und Chancengleichheit umsetzen. Gesetze und Verordnungen m&#252;ssen auf diskriminierende Regelungen hin &#252;berpr&#252;ft werden. Beispielsweise m&#252;ssen Altersgrenzen abgebaut, Vielfalt im &#246;ffentlichen Dienst gef&#246;rdert und Barrieren f&#252;r Menschen mit Behinderungen in &#196;mtern und Beh&#246;rden weiter konsequent abgebaut werden.

5. Diskriminierungsschutz f&#252;r chronisch Kranke

Bisher ist es umstritten, ob chronische Krankheiten rechtlich als Behinderung zu bewerten sind und betroffene Menschen durch das AGG vor Diskriminierung gesch&#252;tzt sind. Es muss ein Weg gefunden werden, Menschen mit HIV, Diabetes oder Multipler Sklerose vor Diskriminierung zu sch&#252;tzen.&quot;]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#8230;zur Info &#8211; die Leiterin der Antidiskriminiertungsstelle fordert das Richtige&#8230;&#8230;.</p>
<p><a href="http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/nl_04_2011/nl_04_im_blickpunkt.html" rel="nofollow">http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2011/nl_04_2011/nl_04_im_blickpunkt.html</a></p>
<p>&#8222;F&#252;nf Jahre AGG – F&#252;nf Forderungen der ADS</p>
<p>Datum<br />
    17.08.2011</p>
<p>Anl&#228;sslich des f&#252;nften Jahrestags stellt Christine L&#252;ders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, f&#252;nf Forderungen zur Verbesserung des Diskriminierungsschutzes in Deutschland.</p>
<p>1. Klagerecht f&#252;r Verb&#228;nde und die Antidiskriminierungsstelle</p>
<p>Laut AGG m&#252;ssen Betroffene in Deutschland pers&#246;nlich klagen. Nur wenige Menschen trauen sich aber, gegen den eigenen Arbeitgeber oder Vermieter vor Gericht zu ziehen. Auch schrecken viele wegen der Kosten einer Klage davor zur&#252;ck. Oft haben Diskriminierungen deshalb keine Konsequenzen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kann im Fall einer Diskriminierung zwar Arbeitgeber, Vermieter oder Versicherungen anschreiben, um eine g&#252;tliche Einigung zu erzielen. Sie kann jedoch nicht juristisch gegen sie vorgehen, wenn sie sich darauf nicht einlassen.</p>
<p>2. H&#228;rtere Sanktionen bei Diskriminierung</p>
<p>Die Wirksamkeit von Diskriminierungsverboten steht und f&#228;llt mit Sanktionen im Diskriminierungsfall. Die ADS fordert, Sanktionen gem&#228;&#223; den europ&#228;ischen Vorgaben zu verh&#228;ngen. Diese besagen: Sanktionen m&#252;ssen wirksam, verh&#228;ltnism&#228;&#223;ig und abschreckend sein.</p>
<p>3. Verl&#228;ngerung der Fristen im AGG</p>
<p>Bisher sieht das AGG vor, dass Menschen, die diskriminiert wurden, innerhalb von zwei Monaten ihre Anspr&#252;che nach dem AGG schriftlich geltend machen m&#252;ssen. Oft wenden sich allerdings Menschen an die Antidiskriminierungsstelle, die Monate vorher diskriminiert wurden und nicht wussten, dass oder wie man sich wehren kann. In vielen F&#228;llen erschweren diese engen Fristen auch eine g&#252;tliche Einigung, weil die Betroffenen gezwungen sind, sofort mit einer Klage zu drohen. Wenn die ADS eine g&#252;tliche Einigung anstrebt, m&#252;ssen f&#252;r die Betroffenen zudem die Fristen ausgesetzt werden.</p>
<p>4. Politik und Verwaltung: Diskriminierung verhindern – Vielfalt st&#228;rken</p>
<p>Politik und Verwaltung m&#252;ssen st&#228;rker gegen Diskriminierung vorgehen und Chancengleichheit umsetzen. Gesetze und Verordnungen m&#252;ssen auf diskriminierende Regelungen hin &#252;berpr&#252;ft werden. Beispielsweise m&#252;ssen Altersgrenzen abgebaut, Vielfalt im &#246;ffentlichen Dienst gef&#246;rdert und Barrieren f&#252;r Menschen mit Behinderungen in &#196;mtern und Beh&#246;rden weiter konsequent abgebaut werden.</p>
<p>5. Diskriminierungsschutz f&#252;r chronisch Kranke</p>
<p>Bisher ist es umstritten, ob chronische Krankheiten rechtlich als Behinderung zu bewerten sind und betroffene Menschen durch das AGG vor Diskriminierung gesch&#252;tzt sind. Es muss ein Weg gefunden werden, Menschen mit HIV, Diabetes oder Multipler Sklerose vor Diskriminierung zu sch&#252;tzen.&#8220;</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: HIV und Arbeit: Normalität auch im Gesundheitswesen - HIV und Arbeit Normalität auch im Gesundheitswesen unter diesem programmatischen Titel befassen sich der Rechtsanwalt Jacob Hösl und drei weitere Autoren mit der Frage ob eine HIV-Infektion für Bes</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=27875#comment-17041</link>
		<dc:creator><![CDATA[HIV und Arbeit: Normalität auch im Gesundheitswesen - HIV und Arbeit Normalität auch im Gesundheitswesen unter diesem programmatischen Titel befassen sich der Rechtsanwalt Jacob Hösl und drei weitere Autoren mit der Frage ob eine HIV-Infektion für Bes]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 16 Aug 2011 06:25:00 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[[...]  wegen HIV gek&#252;ndigter Chemielaborant: Klage abgewiesen (akt.2)  [...]]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[&#8230;]  wegen HIV gek&#252;ndigter Chemielaborant: Klage abgewiesen (akt.2)  [&#8230;]</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: Meinulf Krön</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=27875#comment-17025</link>
		<dc:creator><![CDATA[Meinulf Krön]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 12 Aug 2011 13:32:28 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Das Arbeitsgericht hat massgeblich darauf abgestellt, dass die K&#252;ndigung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung hin &#252;berpr&#252;ft werden k&#246;nne, weil der Arbeitnehmer noch keine sechs Monate besch&#228;ftigt gewesen sei und das K&#252;ndigungsschutzgesetz daher keine Anwendung finde.

Die K&#252;ndigung sei auch nicht willk&#252;rlich ausgesprochen worden, weil die vom Arbeitgeber f&#252;r sie angef&#252;hrten Gr&#252;nde nachvollziehbar seien. Der Arbeitgeber habe den Arbeitnehmer zudem nicht wegen einer Behinderung diskriminiert und m&#252;sse daher auch eine Entsch&#228;digung nicht zahlen. Die blo&#223;e HIV-Infektion f&#252;hre nicht zu einer Beeintr&#228;chtigung der Erwerbsf&#228;higkeit und stelle daher keine Behinderung im Rechtssinne dar (ArbG Berlin, Urteil vom 21.7.2011, 17 Ca 1102/11).

Der Arbeitgeber hatte vor allem geltend gemacht, die K&#252;ndigung sei aus Gr&#252;nden der Arbeitssicherheit unumg&#228;nglich gewesen. 

Hier er&#246;ffnet sich unmittelbar ein Handlungsaufrag an die Deutsche AIDS-Hilfe: sie sollte noch einmal den aktuellen Stand der Problematik  &quot;Arbeitssicheriheit und HIV&quot; breitenwirksam vermitteln.

Hier hat das Gericht sich nicht sachverst&#228;ndig beraten lassen, weil es die Argumentation f&#252;r &quot;nachvollziehbar&quot; gehalten hat. Nur mit einer breiten medialen Aufkl&#228;rung kann verhindert werden, dass derartige Fehlbewertungen sich halten. Die Deutsche AIDS-Gesellschaft und mehrere virologische Fachgesellschaften haben angek&#252;ndigt, demn&#228;chst eine Stellungnahme f&#252;r HIV-Infizierte im Gesundheitswesen zu erarbeiten. Diese sollte nach bisher bekannt gewordener Ansicht der DAH empfehlen, dass HIV-Infizierte mit einer Virusmenge von weniger als 50 HIV-RNA-Kopien pro Milliliter Blut auch &#252;bertragungstr&#228;chtige T&#228;tigkeiten ausf&#252;hren k&#246;nnen sowie individuelle Schutzma&#223;nahmen und regelm&#228;&#223;ige Kontrollen der Virusmenge im Blut vornehmen sollten.

Es besteht die Gefahr, dass mit diesem Fokus die (noch) nicht therapierten HIV-Infizierten wieder aus dem Blick geraten. Die neue Diskriminierungslinie verl&#228;uft dann bei den 50-Kopien.

Wichtig ist es, die Diskussion um die wenigen &#252;bertragungstr&#228;chtigen T&#228;tigkeiten generell erneut aufzugreifen, um auch f&#252;r Juristen nachvollziehbare Anhaltspunkte f&#252;r die Grenzziehung zwischen &quot;nachvollziehbar&quot; und &quot;irrational&quot; leicht zug&#228;nglich zur Verf&#252;gung zu stellen und zu verhindern, dass aus den 50-Kopien eine arbeitsrechtliche Fifty-Fifty-Chance wird.

Man darf gespannt sein, ob das Landesarbeitsgericht hier n&#228;heren Aufkl&#228;rungsbedarf sieht und ggf. auch ein sozialmedizinisches Sachverst&#228;ndigengutachten einholt, oder blosse Bef&#252;rchtungen bereits f&#252;r &quot;nachvollziehbar&quot; h&#228;lt. 

Der Arbeitnehmer war bei hier einem Pharmaunternehmen als Chemisch-Technischer Assistent besch&#228;ftigt. Bei einer Untersuchung durch den Betriebsarzt wurde festgestellt worden, dass er HIV-positiv war. 

Bei einem Pharmaunternehmen d&#252;rfte aber nur der aktuelle wissenschaftlich begr&#252;ndete Standard als &quot;nachvollziehbar&quot; durchgehen. Eine HIV-Infektion mit Viruslast auch &#252;ber 50-Kopien kann bei dem bekannten Berufsbild des Chemisch-Technischen Assistenten keinerlei berufsbedingte Fremdgef&#228;hrdung begr&#252;nden. Hier w&#228;re wiederum eine berufskundliche Expertise hilfreich, da deratige Kenntnisse bei den Sozialgerichten regelm&#228;&#223;ig vorhanden sind, bei den Arbeitsgerichten aber - wie man sieht - leider nicht immer.

Man darf gespannt sein, wie das Landesarbeitsgericht dies alles beurteilen wird......


- Rechtsanwalt Meinulf Kr&#246;n -]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Arbeitsgericht hat massgeblich darauf abgestellt, dass die K&#252;ndigung nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung hin &#252;berpr&#252;ft werden k&#246;nne, weil der Arbeitnehmer noch keine sechs Monate besch&#228;ftigt gewesen sei und das K&#252;ndigungsschutzgesetz daher keine Anwendung finde.</p>
<p>Die K&#252;ndigung sei auch nicht willk&#252;rlich ausgesprochen worden, weil die vom Arbeitgeber f&#252;r sie angef&#252;hrten Gr&#252;nde nachvollziehbar seien. Der Arbeitgeber habe den Arbeitnehmer zudem nicht wegen einer Behinderung diskriminiert und m&#252;sse daher auch eine Entsch&#228;digung nicht zahlen. Die blo&#223;e HIV-Infektion f&#252;hre nicht zu einer Beeintr&#228;chtigung der Erwerbsf&#228;higkeit und stelle daher keine Behinderung im Rechtssinne dar (ArbG Berlin, Urteil vom 21.7.2011, 17 Ca 1102/11).</p>
<p>Der Arbeitgeber hatte vor allem geltend gemacht, die K&#252;ndigung sei aus Gr&#252;nden der Arbeitssicherheit unumg&#228;nglich gewesen. </p>
<p>Hier er&#246;ffnet sich unmittelbar ein Handlungsaufrag an die Deutsche AIDS-Hilfe: sie sollte noch einmal den aktuellen Stand der Problematik  &#8222;Arbeitssicheriheit und HIV&#8220; breitenwirksam vermitteln.</p>
<p>Hier hat das Gericht sich nicht sachverst&#228;ndig beraten lassen, weil es die Argumentation f&#252;r &#8222;nachvollziehbar&#8220; gehalten hat. Nur mit einer breiten medialen Aufkl&#228;rung kann verhindert werden, dass derartige Fehlbewertungen sich halten. Die Deutsche AIDS-Gesellschaft und mehrere virologische Fachgesellschaften haben angek&#252;ndigt, demn&#228;chst eine Stellungnahme f&#252;r HIV-Infizierte im Gesundheitswesen zu erarbeiten. Diese sollte nach bisher bekannt gewordener Ansicht der DAH empfehlen, dass HIV-Infizierte mit einer Virusmenge von weniger als 50 HIV-RNA-Kopien pro Milliliter Blut auch &#252;bertragungstr&#228;chtige T&#228;tigkeiten ausf&#252;hren k&#246;nnen sowie individuelle Schutzma&#223;nahmen und regelm&#228;&#223;ige Kontrollen der Virusmenge im Blut vornehmen sollten.</p>
<p>Es besteht die Gefahr, dass mit diesem Fokus die (noch) nicht therapierten HIV-Infizierten wieder aus dem Blick geraten. Die neue Diskriminierungslinie verl&#228;uft dann bei den 50-Kopien.</p>
<p>Wichtig ist es, die Diskussion um die wenigen &#252;bertragungstr&#228;chtigen T&#228;tigkeiten generell erneut aufzugreifen, um auch f&#252;r Juristen nachvollziehbare Anhaltspunkte f&#252;r die Grenzziehung zwischen &#8222;nachvollziehbar&#8220; und &#8222;irrational&#8220; leicht zug&#228;nglich zur Verf&#252;gung zu stellen und zu verhindern, dass aus den 50-Kopien eine arbeitsrechtliche Fifty-Fifty-Chance wird.</p>
<p>Man darf gespannt sein, ob das Landesarbeitsgericht hier n&#228;heren Aufkl&#228;rungsbedarf sieht und ggf. auch ein sozialmedizinisches Sachverst&#228;ndigengutachten einholt, oder blosse Bef&#252;rchtungen bereits f&#252;r &#8222;nachvollziehbar&#8220; h&#228;lt. </p>
<p>Der Arbeitnehmer war bei hier einem Pharmaunternehmen als Chemisch-Technischer Assistent besch&#228;ftigt. Bei einer Untersuchung durch den Betriebsarzt wurde festgestellt worden, dass er HIV-positiv war. </p>
<p>Bei einem Pharmaunternehmen d&#252;rfte aber nur der aktuelle wissenschaftlich begr&#252;ndete Standard als &#8222;nachvollziehbar&#8220; durchgehen. Eine HIV-Infektion mit Viruslast auch &#252;ber 50-Kopien kann bei dem bekannten Berufsbild des Chemisch-Technischen Assistenten keinerlei berufsbedingte Fremdgef&#228;hrdung begr&#252;nden. Hier w&#228;re wiederum eine berufskundliche Expertise hilfreich, da deratige Kenntnisse bei den Sozialgerichten regelm&#228;&#223;ig vorhanden sind, bei den Arbeitsgerichten aber &#8211; wie man sieht &#8211; leider nicht immer.</p>
<p>Man darf gespannt sein, wie das Landesarbeitsgericht dies alles beurteilen wird&#8230;&#8230;</p>
<p>&#8211; Rechtsanwalt Meinulf Kr&#246;n &#8211;</p>
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