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	<title>Kommentare zu: Arbeitsgericht Berlin weist Klage gegen K&#252;ndigung wegen HIV-Infektion ab</title>
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	<description>positiv schwul - Leben mit HIV und Aids</description>
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		<title>Von: alivenkickn</title>
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		<dc:creator><![CDATA[alivenkickn]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 23:56:32 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Sind von HIV-Betroffene eigentlich &#252;berhaupt b&#252;ndnisf&#228;hig, oder nicht doch eher isolationistisch-selbstbezogen?

gute frage  . . .eie handvoll vielleicht aber das sie f&#252;r die menge sprechen? ich wage mal die prognose ja weil die menge wie jede menge aus nickenden besteht. spricht man hiv betroffene an sich als b&#252;ndnisf&#228;hig zu pr&#228;sentieren, dann kommt da nicht viel r&#252;ber. es sei denn man feiert und beklatscht sich als teilnehmer einer positiven begegung . . aber gut daydreaming ist nicht schmerzhaft . . .]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sind von HIV-Betroffene eigentlich &#252;berhaupt b&#252;ndnisf&#228;hig, oder nicht doch eher isolationistisch-selbstbezogen?</p>
<p>gute frage  . . .eie handvoll vielleicht aber das sie f&#252;r die menge sprechen? ich wage mal die prognose ja weil die menge wie jede menge aus nickenden besteht. spricht man hiv betroffene an sich als b&#252;ndnisf&#228;hig zu pr&#228;sentieren, dann kommt da nicht viel r&#252;ber. es sei denn man feiert und beklatscht sich als teilnehmer einer positiven begegung . . aber gut daydreaming ist nicht schmerzhaft . . .</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: ondamaris</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=27922#comment-17177</link>
		<dc:creator><![CDATA[ondamaris]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 18:28:25 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[@ Meinulf Kroen:

danke f&#252;r die fachkundigen erg&#228;nzungen und erl&#228;uterungen!

krankheits&#252;bergreifende zusammenarbeit: hierzu hat es ja immer wieder ans&#228;tze und bem&#252;hungen gegeben, leider fastv immer mit wenig nachhaltigkeit ... dennoch glaube ichn nicht, dass positive per se isolationistsich sind. es ist immer wieder neu versuche wert ...]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@ Meinulf Kroen:</p>
<p>danke f&#252;r die fachkundigen erg&#228;nzungen und erl&#228;uterungen!</p>
<p>krankheits&#252;bergreifende zusammenarbeit: hierzu hat es ja immer wieder ans&#228;tze und bem&#252;hungen gegeben, leider fastv immer mit wenig nachhaltigkeit &#8230; dennoch glaube ichn nicht, dass positive per se isolationistsich sind. es ist immer wieder neu versuche wert &#8230;</p>
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	<item>
		<title>Von: Meinulf Krön</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=27922#comment-17176</link>
		<dc:creator><![CDATA[Meinulf Krön]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 31 Aug 2011 17:57:12 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der Fall wird zwischenzeitlich in der arbeitsrechtlichen Fach&#246;ffentlichkeit diskutiert. &#220;berwiegend einig ist man sich, dass dann, wenn der Arbeitgeber die K&#252;ndigung erst nach Ablauf der Probezeit von sechs Monaten und damit nach Anwendbarkeit des K&#252;ndigungsschutzgesetzes ausgesprochen h&#228;tte, das Arbeitsgericht Berlin hinsichtlich der Wirksamkeit der K&#252;ndigung vermutlich zu einem anderen Ergebnis gekommen w&#228;re, da im Arbeitsalltag in der Regel keine objektive Gefahr einer Ansteckung mit dem HI-Virus bestehe. Eine HIV-Infektion stelle n&#228;mlich regelm&#228;&#223;ig keinen tauglichen K&#252;ndigungsgrund dar.

Die Frage, ob eine HIV-Infektion als chronische Krankheit unter den Begriff der Behinderung im Sinne des AGG f&#228;llt, sei von hoher politischer Brisanz und in der arbeitsrechtlichen Literatur umstritten. Der EuGH hatte aber bereits in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2006 (Az.: C-13/05) entschieden, dass der Begriff &quot;Behinderung&quot; im Sinne der EU-Richtlinie 2000/78/EG, auf der das AGG beruht, so zu verstehen ist, dass er eine Einschr&#228;nkung erfasst, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeintr&#228;chtigungen zur&#252;ckzuf&#252;hren ist und die ein Hindernis f&#252;r die Teilhabe des Betreffenden am Berufsleben bildet. Zudem k&#246;nne eine Krankheit als solche nicht als ein weiterer Grund neben denen angesehen werden, derentwegen Personen zu diskriminieren nach der Richtlinie 2000/78/EG verboten ist.

Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin stehe damit grunds&#228;tzlich im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH. Ob das Berufungsgericht den Anwendungsbereich des AGG gleichwohl auf chronische Erkrankungen, wie eben HIV-Infektionen, erstreckt und damit den Schutzbereich des AGG vergr&#246;&#223;ert, bleibe abzuwarten.

Verklausuliert finden sich f&#252;r die Arbeitgebersicht Hinweise, insofern bei entsprechenden chronischen, theoretisch auch infekti&#246;sen Krankheiten m&#246;glichst noch rasch in der Probezeit zu k&#252;ndigen, wenn die Krankheit bekannt wird.

Es bleibt zu hoffen, dass das Landesarbeitsgericht an die Nachvollziehbarkeit insofern wenigstens h&#246;here Anforderungen als das Arbeitsgeericht stellt.

Ich selbst bin skeptisch, ob das AGG ohne Eingreifen des Gesetzgebers zul&#228;sst, auch chronische Krankheiten mit geringer Funktionseinschr&#228;nkung ohne Berufstendenz in den Schutzbereich einzubeziehen.

Es w&#228;re sch&#246;n, wenn hier ein entsprechender politischer Druck durch alle Betroffenverb&#228;nde aufgebaut werden k&#246;nnte. Das w&#252;rde aber voraussetzen, dass es zu krankheitsarten&#252;bergreifenden B&#252;ndnissen kommt, was HIV-Betroffene bisher leider nicht gerade gesucht haben (n&#228;mlich mit den Interessenverb&#228;nden anderer chronischer Krankheiten, die in bestimmten Stadien noch zu keinen behinderungsrelevanten Funktionseinschr&#228;nkungen f&#252;hren).

Sind von HIV-Betroffene eigentlich &#252;berhaupt b&#252;ndnisf&#228;hig, oder nicht doch eher isolationistisch-selbstbezogen?]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Der Fall wird zwischenzeitlich in der arbeitsrechtlichen Fach&#246;ffentlichkeit diskutiert. &#220;berwiegend einig ist man sich, dass dann, wenn der Arbeitgeber die K&#252;ndigung erst nach Ablauf der Probezeit von sechs Monaten und damit nach Anwendbarkeit des K&#252;ndigungsschutzgesetzes ausgesprochen h&#228;tte, das Arbeitsgericht Berlin hinsichtlich der Wirksamkeit der K&#252;ndigung vermutlich zu einem anderen Ergebnis gekommen w&#228;re, da im Arbeitsalltag in der Regel keine objektive Gefahr einer Ansteckung mit dem HI-Virus bestehe. Eine HIV-Infektion stelle n&#228;mlich regelm&#228;&#223;ig keinen tauglichen K&#252;ndigungsgrund dar.</p>
<p>Die Frage, ob eine HIV-Infektion als chronische Krankheit unter den Begriff der Behinderung im Sinne des AGG f&#228;llt, sei von hoher politischer Brisanz und in der arbeitsrechtlichen Literatur umstritten. Der EuGH hatte aber bereits in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2006 (Az.: C-13/05) entschieden, dass der Begriff &#8222;Behinderung&#8220; im Sinne der EU-Richtlinie 2000/78/EG, auf der das AGG beruht, so zu verstehen ist, dass er eine Einschr&#228;nkung erfasst, die insbesondere auf physische, geistige oder psychische Beeintr&#228;chtigungen zur&#252;ckzuf&#252;hren ist und die ein Hindernis f&#252;r die Teilhabe des Betreffenden am Berufsleben bildet. Zudem k&#246;nne eine Krankheit als solche nicht als ein weiterer Grund neben denen angesehen werden, derentwegen Personen zu diskriminieren nach der Richtlinie 2000/78/EG verboten ist.</p>
<p>Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin stehe damit grunds&#228;tzlich im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH. Ob das Berufungsgericht den Anwendungsbereich des AGG gleichwohl auf chronische Erkrankungen, wie eben HIV-Infektionen, erstreckt und damit den Schutzbereich des AGG vergr&#246;&#223;ert, bleibe abzuwarten.</p>
<p>Verklausuliert finden sich f&#252;r die Arbeitgebersicht Hinweise, insofern bei entsprechenden chronischen, theoretisch auch infekti&#246;sen Krankheiten m&#246;glichst noch rasch in der Probezeit zu k&#252;ndigen, wenn die Krankheit bekannt wird.</p>
<p>Es bleibt zu hoffen, dass das Landesarbeitsgericht an die Nachvollziehbarkeit insofern wenigstens h&#246;here Anforderungen als das Arbeitsgeericht stellt.</p>
<p>Ich selbst bin skeptisch, ob das AGG ohne Eingreifen des Gesetzgebers zul&#228;sst, auch chronische Krankheiten mit geringer Funktionseinschr&#228;nkung ohne Berufstendenz in den Schutzbereich einzubeziehen.</p>
<p>Es w&#228;re sch&#246;n, wenn hier ein entsprechender politischer Druck durch alle Betroffenverb&#228;nde aufgebaut werden k&#246;nnte. Das w&#252;rde aber voraussetzen, dass es zu krankheitsarten&#252;bergreifenden B&#252;ndnissen kommt, was HIV-Betroffene bisher leider nicht gerade gesucht haben (n&#228;mlich mit den Interessenverb&#228;nden anderer chronischer Krankheiten, die in bestimmten Stadien noch zu keinen behinderungsrelevanten Funktionseinschr&#228;nkungen f&#252;hren).</p>
<p>Sind von HIV-Betroffene eigentlich &#252;berhaupt b&#252;ndnisf&#228;hig, oder nicht doch eher isolationistisch-selbstbezogen?</p>
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		<title>Von: Claus Eschemann</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=27922#comment-17023</link>
		<dc:creator><![CDATA[Claus Eschemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 12:10:07 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Nat&#252;rlich w&#228;re es sch&#246;n, ein Urteil mit einer eindeutigen Botschaft derart zu haben, dass HIV kein K&#252;ndigungsgrund ist. Das steht zwar im Urteil, aber weit hinten und infolgesessen von der breiten Masse nicht wahrnehmbar. Fatal w&#228;re, wenn aus diesem erstinstanzlichen Urteil nur ein &quot;HIV berechtigt den Arbeitgeber zur K&#252;ndigung&quot; h&#228;ngenbleibt, was unzutreffend ist.

Der Satz: &quot; Die blo&#223;e HIV-Infektion f&#252;hre nicht zu einer Beeintr&#228;chtigung der Erwerbsf&#228;higkeit und stelle daher keine Behinderung im Rechtssinne dar&quot; ist gut und schlecht zugleich. Noch darf man Fragen nach evtl. Schwangerschaft, infekti&#246;sen Krankheiten oder gar direkt nach HIV im Bewerbungsgespr&#228;ch verneinen. Wenn HIV analog zur Praxis der Versorgungs&#228;mter als eine Behinderung nach dem AGG anerkannt wird, muss man dann gleich zur Begr&#252;&#223;ung die Katze aus dem Sack lassen? Eingedenk der &#196;ngste und Vorurteile, die in der Allgemeinbev&#246;lkerung weiterhin bestehen, k&#246;nnte der Schuss nach hinten losgehen.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nat&#252;rlich w&#228;re es sch&#246;n, ein Urteil mit einer eindeutigen Botschaft derart zu haben, dass HIV kein K&#252;ndigungsgrund ist. Das steht zwar im Urteil, aber weit hinten und infolgesessen von der breiten Masse nicht wahrnehmbar. Fatal w&#228;re, wenn aus diesem erstinstanzlichen Urteil nur ein &#8222;HIV berechtigt den Arbeitgeber zur K&#252;ndigung&#8220; h&#228;ngenbleibt, was unzutreffend ist.</p>
<p>Der Satz: &#8220; Die blo&#223;e HIV-Infektion f&#252;hre nicht zu einer Beeintr&#228;chtigung der Erwerbsf&#228;higkeit und stelle daher keine Behinderung im Rechtssinne dar&#8220; ist gut und schlecht zugleich. Noch darf man Fragen nach evtl. Schwangerschaft, infekti&#246;sen Krankheiten oder gar direkt nach HIV im Bewerbungsgespr&#228;ch verneinen. Wenn HIV analog zur Praxis der Versorgungs&#228;mter als eine Behinderung nach dem AGG anerkannt wird, muss man dann gleich zur Begr&#252;&#223;ung die Katze aus dem Sack lassen? Eingedenk der &#196;ngste und Vorurteile, die in der Allgemeinbev&#246;lkerung weiterhin bestehen, k&#246;nnte der Schuss nach hinten losgehen.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: tomse</title>
		<link>http://www.ondamaris.de/?p=27922#comment-17021</link>
		<dc:creator><![CDATA[tomse]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Aug 2011 11:35:04 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.ondamaris.de/?p=27922#comment-17021</guid>
		<description><![CDATA[&#228;&#228;&#228;&#228;h, m&#252;sste man da nicht gegen vorgehen? also dem chemielaboranten bei den prozesskosten unterst&#252;tzen oder so?]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>&#228;&#228;&#228;&#228;h, m&#252;sste man da nicht gegen vorgehen? also dem chemielaboranten bei den prozesskosten unterst&#252;tzen oder so?</p>
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