Frankreich: Homophobie Meinungsfreiheit sagt höchstes Zivilgericht

Die Äußerung dass Homosexualität minderwertig sei, ist im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig, entschied am 12. November 2008 das höchste Zivilgericht Frankreichs.

Christian Vanneste (Jahrgang 1947; Philosophie-Professor) ist seit März 1993 Deputierter (Nord) und Politiker der französischen Regierungspartei UMP (Union pour un Movement Populaire; seit Ende Mai 2015 UMP umbenannt in Les Républicains‚) aus dem Norden Frankreichs. 2004, während Debatten über französische Initiativen für ein Antidiskriminierungsgesetz und die Errichtung der französischen Antidiskriminierungsbehörde ‘Halde’ (Haute autorité de lutte contre les discriminations et pour l’égalité), äußerte Vanneste gegenüber der Presse, Homosexualität sei minderwertiger als Heterosexualität, sie zu fördern sei gefährlich für die Menschlichkeit.

Wegen dieser Äußerung wurde Vanneste am 24. Januar 2006 vom Strafgericht in Lille zu 3.000 Euro Strafe sowie einem Bußgeld von 2.000 Euro an die drei klagenden Organisationen SOS-Homophobie, ACT UP Paris und SNEG (Syndicat national des entreprises gays) verurteilt. Das Berufungsgericht in Douai bestätigte dieses Urteil im 25. Januar 2007.

Der Cour de cassation, das höchster französische Zivilgericht, hob dieses Urteil am 12. November 2008 auf. Der Politiker habe mit seiner Äußerung die Grenzen der Meinungsfreiheit nicht überschritten.
Ein Parlamentarier sei Teil der nationalen Souveränität, seine Rede- und Meinungsfreiheit sei ein Grundbestandteil von Demokratie und Rechtsstaat, hatte Vanneste vor dem höchsten Zivilgericht vorgebracht.

Wenn auch mit der Äußerung Befindlichkeiten mancher homosexueller Personen verletzt worden sein könnten, überschreite ihre Äußerung doch nicht die Grenzen der Meinungsfreiheit, urteilte der Gerichtshof.

ACT UP Paris hatte schon 2005 mit einer Petition den Ausschluss von Christian Vanneste aus der UMP gefordert mit der Begründung, Homophobie sei keine Meinung.  Vanneste ist bereits häufiger mit homophoben Äußerungen aufgefallen. So hatte er z.B. 2004 Homosexualität als ‘eine Bedrohung für das Überleben der Menschheit’ bezeichnet und geäußert, Homosexuelle seien schädlich für das Allgemein-Interesse.
Am Mittwoch äußerte Vanneste, er bedauere es, Homosexualität mit dem Wort ‘minderwertig’ bezeichnet zu haben. Er habe ausdrücken wollen, dass Homosexualität weniger gut sei, weil sie nicht universell sein könne, nicht die ganze Welt könne homosexuell sein.

Homophobie Meinungsfreiheit ? – Die Rechtsanwältin der drei klagenden Organisationen, Caroline Mécary, erwägt inzwischen, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen.

[via tetu, LeMonde.fr]

Weitere Informationen:
Das Urteil des Gerichts in Lille vom 24. Januar 2006 (pdf)
nicht-offizielle Mitschrift (ACT UP Paris) von der Verhandlung vor dem Berufungsgericht am 12. Dezember 2006 (dreiteilig) hier
Das Urteil des Berufungsgerichts in Douai vom 25. Januar 2007 (pdf)

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Artikel am 17.01.2016 von ondamaris auf 2mecs

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