Ein Kind kann in Frankreich zwei Eltern gleichen Geschlechts haben. Dies entschied am 8. Juli 2010 der französische Kassations-Gerichtshof.
Der französische Kassations-Gerichtshof hatte zu entscheiden: kann ein Kindschaftsverhältnis bestehen zwischen einem Kind und der (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerin der Mutter? Ja, Eltern gleichen Geschlechts sind möglich, entschied der Gerichtshof in einem als historisch bezeichneten Urteil am 8. Juli 2010.
Dabei wandte der französische Kassations-Gerichtshof das so genannte Exequatur an: ein ausländisches Urteil wird dabei als im Inland vollstreckbar erklärt.
Madame B. ist französische Staatsbürgerin, arbeitet jedoch als Medizinerin in den USA. Dort lernte sie Madame N. kennen, ebenfalls Medizinerin, und US-Staatsbürgerin. 1999 brachte Madame N. nach anonymer künstlicher Befruchtung ein Mädchen zur Welt. Madame B. beantragte anschließend die Adoption der Tochter ihrer Partnerin.
Das oberste Gericht des Countys DeKalb (Illinois, USA) entschied, der Antrag von Madame B. sei im besten Interesse des Kindes. In den USA war Madame B. damit als zweite Mutter anerkannt.
Doch Madame B. wollte auch in ihrem Heimatland Frankreich als Mutter anerkannt sein. Dort waren ihre Partnerin und sie am 21. Mai 2002 einen PACS (Pacte civil de Solidaritè, ähnlich der Lebenspartnerschaft in Deutschland) eingegangen. 2007 stellte sie einen entsprechenden Antrag. Sie beantragte beim Landgericht Paris, das us-amerikanische Urteil als auch für Frankreich gültig anzuerkennen. Am 23. Juli 2007 lehnte das Landgericht dies ab. Auch eine Berufung 2008 blieb erfolglos.
Doch dieses Urteil sei falsch, betonte nun der Kassations-Gerichtshof. Das us-amerikanische Urteil habe ja die Rechte der leiblichen Mutter nicht beschnitten, sondern aufrecht erhalten. Der Kassations-Gerichtshof ordnete das Exequatur des US-Urteils an.
Damit hat die kleine Tochter von Madam B. nun juristisch völlig legal Eltern gleichen Geschlechts – zwei Mütter, auch in Frankreich.
Der Kassations-Gerichtshof habe eine Bresche geschlagen für das Adoptionsrecht für Homo-Paare, kommentierte das französische Homo-Magazin Tetu. Wolle der Kassations-Gerichtshof ein Signal an den Gestezgeber senden, fragt Yagg.
Der französische Kassations-Gerichtshof entspricht in seiner Bedeutung ungefähr dem Bundesgerichtshof in Deutschland.
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weitere Informationen:
Cour de Cassation 08.07.2010: Entscheidung
Yagg 07.07.2010: Exclusif: La Cour de cassation a l’occasion d’ouvrir l’adoption aux couples gays et lesbiens
Yagg 08.07.2010: Exclusif: La Cour de cassation reconnaît qu’un enfant peut avoir deux parents de même sexe
Tetu 08.07.2010: La Cour de cassation ouvre une brèche vers l’adoption pour les couples homos
Yagg 09.07.2010: Homoparentalité: La Cour de cassation serait-elle en train d’envoyer un message au législateur?
Tetu 11.07.2010: Adoption pour les couples homos en France: état des lieux
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Text am 17.01.2016 von ondamaris auf 2mecs
2 Antworten auf „Französisches höchstes Gericht: Kind kann zwei Eltern gleichen Geschlechts haben“