Datenschutz ist Voraussetzung einer erfolgreichen Behandlung – auch bei HIV ?

Das Gespräch mit meinem Arzt ist vertraulich – darauf verlässt sich vermutlich fast jeder Patient. Dass es um diese Vertraulichkeit nicht gut bestellt ist, zeigt die Beschlagnahme der Patientenakten einer HIV-positiven Frau. Wie steht es um Patientendaten und Datenschutz?

‚Was ich mit meinem Arzt oder meiner Ärztin bespreche, das ist völlig vertraulich, bleibt unter uns. Das Arztgeheimnis schützt. Und auch wenn etwas in meine Patientenakte geschrieben wird, ist diese Patientenakte geschützt vor Zugriffen Dritter.‘

Ein Großteil der Patienten geht wohl von dieser Einschätzung aus. Patientenakten und das Gespräch mit dem Arzt gelten als vertraulich. Wie könnte es auch anders sein – schließlich vertraut man / frau seinem Arzt, seiner Ärztin oft persönliche, privateste Angelegenheiten an, bis hin zum Sex-Leben, nicht nur als HIV-Positiver.

Und diese Einschätzung basiert auf langer Erfahrung. So sagt der Hippokratische Eid, das Berufsethos, dem jeder Arzt, jede Ärztin verpflichtet ist:

„Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren.“

Doch – diese Einschätzung könnte falsch, oder doch nicht völlig zutreffend sein. Patientenakten sind scheinbar nicht so sicher wie oftmals angenommen wird. Der Fall der Verhaftung einer Pop-Sängerin zeigte dies. Ihre Krankenakte wurde von der Staatsanwaltschaft in einer Frankfurter Klinik beschlagnahmt. Ihr HIV-Status wurde von der Staatsanwaltschaft per Pressemitteilung breit kommuniziert.

„Das war der öffentliche Pranger durch eine Justiz, die eigentlich die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten zu schützen hat“, kommentiert die SZ.

Eine Krankenakte bei der Staatsanwaltschaft? Um Ermittlungen gegen diese Patienten (nicht gegen einen Arzt!) zu „unterstützen“?

Scheinbar sind Patientenakten weit weniger sicher, als bisher oftmals angenommen wird.

Der Strafrechtler Prof. Winfried Hassemer im Interview:

„Als Strafverteidiger würde ich mich nicht darauf verlassen, dass der Zugriff auf Patientenakten eigentlich nicht geht. Wenn es sich um eine strafrechtliche Beschuldigung handelt, dann ist der Schutz von Akten, die den Beschuldigten selbst betreffen, relativ gering. Denn wenn es anders wäre, könnte in vielen Fällen ein Strafverfahren erst gar nicht stattfinden. Der Schutz fängt an, wenn es um Patientenakten von anderen Personen geht, die man vielleicht zum Vergleich heranziehen müsste – dann wird es schwierig.“

Hassemer ergänzt

„Natürlich wird die Anzeige geprüft, aber der Anfangsverdacht ist schnell da, es ist eben nur ein Anfangsverdacht. Und deshalb ist es so wichtig, an die Geheimhaltung des Ermittlungsverfahrens zu denken.“

Der Schutz der Vertraulichkeit von Patientenakten weitaus geringer, als bisher vermutet? Dies könnte gravierende Auswirkungen haben, Auswirkungen auf das Arzt-Patient-Verhältnis, aber letztlich vor allem auch auf die Gesundheit von Patienten und Patientinnen.

Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, formulierte hierzu auf dem Patientenforum Berlin am 1. Juli 2009 die These

„Wer seinem behandelnden Arzt nicht vertrauen kann, weil er nicht weiß, wie dieser mit intimsten Informationen über körperliche oder seelische Leiden des Patienten umgeht, der wird dem Arzt entweder von vornherein nicht alle nötigen Informationen offenbaren, oder dessen Genesungsprozess wird durch die permanente Unsicherheit gefährdet. Vertrauen und Sicherheit sind geradezu notwendige Voraussetzungen für jede wirksame Therapie. Sie sind nicht alles in der Medizin, aber ohne sie ist wahrscheinlich alles nichts.“

Dix‘ Resüme:

„Der Schutz des Patientengeheimnisses ist zentrale Voraussetzung für jede erfolgversprechende medizinische Behandlung.“

Sollte Dix‘ These zutreffen, steht die Frage im Raum, ob die erfolgreiche medizinische Behandlung einer HIV-infizierten Frau von der Staatsanwaltschaft gefährdet wurde.

Darüber hinaus steht die Frage im Raum (und zwar nicht nur für HIV-Positive, sondern für alle Patienten), wie es denn um ihre Behandlungsqualität, um ihre zukünftige Gesundheit steht, wenn Behandlungsakten dermaßen leicht in die Hände der Staatsanwaltschaft gelangen können.

weitere Informationen:
Prof. Dr. Axel W. Bauer: Der Hippokratische Eid
FR 18.06.2009: Verhängnisvolle Affären
Dr. Alexander Dix, „Patienten – Daten – Schutz“, Vortrag beim Patientenforum Berlin am 01.07.2009 (pdf)
SZ 14.07.2009: Welcome – das neue Leben der Nadja Benaissa
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Ein Gedanke zu „Datenschutz ist Voraussetzung einer erfolgreichen Behandlung – auch bei HIV ?“

  1. Es geht ja nicht nur darum, was ich meinem Arzt sage oder nicht sage (falls er sich das notiert), es geht doch vor allem auch um die Ergebnisse von allen möglichen Untersuchungen, da kommt im Zeitverlauf ganz schön was zusammen und kann dann ggf. später strafrechtlich oder sonst wie gegen mich verwendet werden?

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