Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA hat am 22. März 2011 ihr öffentliches Verzeichnis klinischer Studien online gestellt, das ‚EU Clinical Trials Register‘.
Erstmals werden in der Europäischen Union Informationen zu klinischen Studien frei online zugänglich zu Arzneimittel, die in den 27 Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen zugelassen sind. Die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA (European Medicines Agency) stellte am 22. März 2011 ein entsprechendes Register online, das „EU Clinical Trials Register“.
Das Register (derzeit nur auf englisch) basiert auf Informationen aus der EudraCT-Datenbank der EU, deren Daten von den nationalen Arzneimittelbehörden eingepflegt werden.
Das neue Register ist Bestandteil des Projekts EudraPharm der Europäischen Union, einer Datenbank für alle in der Human- oder Veterinärmedizin eingesetzten Arzneimittel, die in der Europäischen Union (EU) und im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassen sind (Internetseite in allen Mitgliedssprachen).
Können und sollen Aids-Medikamente auch für eine Prävention von HIV-Infektionen eingesetzt werden, und falls ja – wie? Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA European Medicines Agency hat zu dieser Frage ein Konzept-Papier entwickelt. Der Entwurf ist bis Ende April 2011 öffentlich zur Diskussion gestellt:
„Concept paper on the guidance on the non-clinical and clinical development of medicinal products for HIV prevention including oral and topical PrEP“
Das sechsseitige Konzept-Papier stellt die EMA im Entwurf zur Diskussion (Paper auf den Internetseiten der EMA als pdf, siehe Link unten), die Diskussion ist befristet bis 30.04.2011). Anmerkungen können gerichtet werden an idwpsecretariat@ema.europa.eu
weitere Informationen:
EMA: Concept paper on the guidance on the non-clinical and clinical development of medicinal products for HIV prevention including oral and topical PrEP (pdf)
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Bisher endet Europa für Behinderte meist schon an der nächsten Grenze. Doch dies will die EU-Kommission nun ändern – Behindertenausweise sollen bald EU-weit anerkannt werden.
Für Behinderte hört Europa bisher oft noch an den nationalstaatlichen Grenzen auf. Wer in Deutschland als Schwerbehinderter anerkannt ist, ist dies noch längst nicht in einem anderen EU-Staat.
Ansonsten aber heißt es bisher an den Grenzen: der Schwerbehindertenausweis wird ab hier nicht anerkannt. Dies kann für Behinderte weitreichende Folgen haben: die Begleitperson z.B., die -sofern das Kennzeichen „B“ vorliegt- im Zug unentgeltlich mit befördert wird, muss ab der Grenze bezahlen. Die Freifahrt im Nahverkehr endet an der Grenze – selbst wenn das Ziel dahinter liegt. Vor allem: der Schutz, den sie z.B. im Arbeitsrecht genießen, gilt ab Grenze nicht mehr.
Wesentlicher Grund dafür, dass EU-weit anerkannte einheitliche Schwerbehindertenausweise bisher fehlen: in den Mitgliedsstaaten werden sehr unterschiedliche Kriterien und Verfahren zur Anerkennung als Schwerbehinderter angewandt.
Doch nun will die EU diesen in Zeiten von Reisefreiheit und Grenzübertritt ohne Kontrollen seltsam „von gestern“ anmutenden Zustand ändern. Sie plant in einem ersten Schritt, Behinderten-Ausweise EU-weit anzuerkennen. Dies teilte EU-Kommissarin Viviane Reding am 15. November 2010 mit.
Die geplante EU-weite Anerkennung von Behinderten-Ausweisen ist Teil des Zehn-Jahres-Planes, um die Rechte von Behinderten EU-weit zu stärken und ihre Lebenssituation zu verbessern. In diesem Plan formuliert die EU-Kommission:
„Für die ersten fünf Jahre werden folgende Ziele angestrebt:
* Ausarbeitung politischer Strategien für hochwertige integrative Bildung;
* schwerpunktmäßige Ausrichtung der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Armut auf Menschen mit Behinderungen. In dem Forum tauschen sich Sachverständige über bewährte Verfahren aus und berichten über ihre Erfahrungen;
* Anerkennung von Behindertenausweisen in der gesamten EU, um Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, zu Hause und auf Reisen zu gewährleisten;
* Entwicklung von Normen für barrierefreie Wahllokale und Wahlwerbung;
* Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Außenhilfeprogrammen und in Programmen für EU-Kandidatenländer.“
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weitere Informationen:
Zehnjahresstrategie für ein barrierefreies Europa
EU-Strategie für Menschen mit Behinderungen (2004–2010) (pdf)
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Parkausweise für Behinderte, die vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurden, verlieren per Ende 2010 ihre Gültigkeit. Eine baldige Umstellung wird empfohlen.
Zahlreiche Menschen mit HIV haben einen Behindertenausweis. Und einige aufgrund besonderer Behinderungen auch einen Parkausweis für Behinderte. Sofern dieser vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurde, verliert er am Ende des Jahres seine Gültigkeit.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 wurde ein Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Damals wurde festgelegt, dass existierende Behinderten-Parkausweise ihre Gültigkeit behalten, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2010. Ab 1. Januar 2011 verlieren die alten Ausweise ihre Gültigkeit. Darauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hin.
Wer noch im Besitz eines Behinderten-Parkausweises ist, der vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurde (nicht nach europäischem Muster), sollte sich vor Ablauf des Jahres um die Beantragung eines Behinderten-Parkausweises nach europäischem Muster bemühen.
weitere Informationen:
Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaft betreffend einen Parkausweis für Behinderte, 4. Juni 1998 (98/376/EG)
Bekanntgabe des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom 24.10.2000 (Verkehrsblatt 2000, Seite 624)
europa.eu: Parkausweis für Behinderte
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Von Jamaika bis Saudi-Arabien – in vielen Staaten wird Homosexualität auch im 21. Jahrhundert noch kriminalisiert. Der 17. Mai ruft als Internationaler Tag gegen Homophobie Gesellschaft und Politik dazu auf, Vorurteile und Diskriminierung zu überwinden und die selbstbestimmte Sexualität aller als Grundrecht zu schützen. „Homophobie stellt eine unverhohlene Verletzung der Menschenwürde dar, sie stellt die Grundrechte in Frage und kann nur verurteilt werden“, so Parlamentspräsident Jerzy Buzek.
Unter Homophobie versteht man Schwulen- und Lesbenfeindlichkeit, unter Transphobie die Ablehnung und Diskriminierung von transsexuellen Menschen.
Haftstrafen für Mitwisser?
Die Diskriminierung von Homosexuellen ist in vielen Staaten der Erde immer noch nicht nur gesellschaftlich und individuell, sondern auch rechtlich verankert: neben Geldbußen drohen in verschiedene afrikanischen und arabischen Staaten oder in der Karibik Gefängnis oder sogar die Todesstrafe auf homosexuelle Handlungen.
Jüngst machte Uganda von sich reden, wo eine Gesetzesvorlage die Einführung der Todesstrafe vorsah und auch alle „Mitwisser“ homosexueller Lebensweise unter Strafe stellen würde. Mittlerweile hat sich allerdings sowohl Staatspräsident Museveni als auch die Regierung Ugandas gegen die Verabschiedung des Gesetzes ausgesprochen.
„Verstecken und verleugnen“
Doch auch in vielen Ländern Europas ist es noch nicht lange her, dass homosexuelle Handlungen unter Strafe standen. Und auch heute werden beispielsweise Demonstrationen von Homosexuellen als Störung der öffentlichen Ordnung untersagt, werden Homosexuelle in Europa offen diskriminiert und fühlen sich viele Homosexuelle und Transsexuelle dazu gezwungen, ihre sexuelle Orientierung „zu verstecken oder zu verleugnen“, wie der Europa-Abgeordnete Raül Romeva i Rueda anmerkt. Der spanische Grüne ist Berichterstatter für den Vorschlag einer Anti-Diskriminierungsrichtlinie, die derzeit im Ministerrat der EU feststeckt.
Besonders deutlich werde die anhaltende Diskriminierung durch Gewaltverbrechen, die sich aus dem Hass gegen Homo- und Transsexuellen speisen, so der Parlamentarier.
Antidiskriminierungsgesetzgebung ein Zeichen nach Innen und an die Welt
Raül Romeva i Rueda setzt vor allem auf Sensibilisierungskampagnen, Dialog und gesetzliche Regelungen gegen Diskriminierung. Die vorgeschlagene Anti-Diskriminierungsrichtlinie sei „nicht nur ein Zeichen nach Innen, diskriminierende Verhaltensweisen abzustellen, sondern auch eine Botschaft an den Rest der Welt, dass die EU es ernst meint mit der Gleichberechtigung aller und mit dem Schutz der Grundrechte“.
Es gebe innerhalb der EU allerdings ein starkes Gefälle zwischen Ländern „wo die Gesellschaft, die Politik und die Behörden tolerant sind und Homosexuelle und Transsexuelle gut integriert werden“, und andererseits Ländern, die sehr weit von einer derartigen Akzeptanz entfernt sind, betont Romeva i Rueda.
Auf der Grundlage der EU-Verträge und der EU-Grundrechtscharta sollten daher alle EU-Organe dazu beitragen, bei Politikern und Behörden Änderungen zum Schutz der Rechte von Homosexuellen und Transsexuellen zu bewirken, so der Europa-Abgeordnete.
Der Präsident des Europäischen Parlaments Jerzy Buzek äußerte sich inzwischen auch in einer Video-Botschaft zum Internationalen Tag gegen Homophobie: Video message from the President of the European Parliament, Jerzy Buzek.
UNAIDS-Direktor Michel Sidibé betonte in einer Stellungnahme zum Tag gegen Homophobie erneut, Homophobie stelle ein gravierendes Hindernis für wirksame HIV-Prävention dar.
Catherine Ashton, betonte das Festhalten am Prinzip der Nicht-Diskriminierung: Declaration by the High Representative, Catherine Ashton, on behalf of the European Union on the International Day Against Homophobia, 17 May 2010 (pdf).
Die Arbeitsminister der Europäischen Union einigten sich am 8. März auf eine Richtlinie, mit der Ärzte und Krankenschwestern zukünftig besser vor Nadelstich-Verletzungen geschützt werden sollen.
Etwa 3,5 Millionen Menschen arbeiten in der EU im Gesundheitswesen. Jedes Jahr finden in der Europäischen Union eine Million Verletzungen durch Nadeln, Skalpelle o.ä. im Krankenhaus-Bereich statt. Nadelstich-Verletzungen können zu über 20 teils schwerwiegenden und potentiell lebensbedrohlichen Erkrankungen führen, von Hepatitis bis HIV.
Nun will die EU die Zahl dieser Nadelstich-Verletzungen deutlich reduzieren. Hierzu verabschiedeten die Arbeitsminister der EU am 8. März in Brüssel eine Richtlinie. Zukünftig sollen Mitarbeiter im Gesundheitswesen Schulungen erhalten, Impfungen sollen angeboten werden. Zudem gelten EU-weit neue Regelungen, z.B. wird verboten, gebrauchten Nadeln vor dem Wegwerfen wieder eine Schutzkappe aufzusetzen (stattdessen Entsorgung in entsprechend gesicherten Behältern).
Angestrebt wird mit der Richtlinie,
– eine möglichst sichere Arbeitsumgebung für die Beschäftigten des Gesundheitswesens zu schaffen und sowohl die gefährdeten Arbeitnehmer als auch die Patienten zu schützen;
– Verletzungen von Arbeitnehmern durch scharfe/spitze medizinische Instrumente (einschließlich Nadelstichverletzungen) zu vermeiden;
– einen integrierten Ansatz zur Erarbeitung von Strategien für Risikobewertung und -prävention sowie für Schulung und Informationsvermittlung für die Arbeitnehmer zu entwickeln.
Die neue Richtlinie basiert auf einer Vereinbarung, die der Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) schon im Juli 2009 mit den Arbeitgebern (Europäischen Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen(HOSPEEM)) beschlossen hatte. Innerhalb von drei Jahren muss die Richtlinie von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
weitere Informationen:
europa.eu 08.03.2010: Eine neue Richtlinie für den Gesundheitsschutz von 3,5 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen (Pressemitteilung)
Vorschlag für eine Richtlinie zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor
Europäische Kommission 17.07.2009: Schutz vor Verletzung für Arbeitnehmer im Gesundheitswesen: Übereinkunft der EU-Sozialpartner
Übersicht „Legal Framework of Needle and Syringe Programmes“ (2008)
European Agency for Safety and Health at Work: Risk assessment and needlestick injuries (pdf, englisch)
Europäisches Parlament 27.01.2010: Preventing needle-stick injuries in the health sector
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Neben vielen anderen Organisationen zeigte heute auch die EU-Kommission Flagge: das Red Ribbon am Berlaymont:
Jerzy Buzek, Präsident des EU-Parlaments, forderte in einer Stellungnahme von allen Staaten eine „verstärktes Bekenntnis die Mittel im Kampf gegen Aids zu erhöhen“. Er wies darauf hin, dass das EU-Parlament die Mitgliedsstaaten aufgefordert hat, effektiv gegen Diskriminierung von Menschen mit HIV vorzugehen.
Am 01.12.2009 trat parallel der Vertrag von Lissabon in Kraft – „the first international treaty banning sexual orientation discrimination“, wie die ILGA Europoe betonte.
Ein Vergleich der HIV-Inzidenz-Daten Europäischer Staaten bei der WHO ergibt dieses Bild (Datenabfrage 13.09.2009):
Zahlreiche weitere Zahlen sind bei EuroHIV sowie bei der Weltgesundheitsorganisation WHO recherchierbar (siehe Links unten).
Ob mangels besseren Wissens, oder gar wider besseres Wissen, die Aussagen,
– in Deutschland seien die HIV-Infektionszahlen besonders hoch oder stark gestiegen,
– in Deutschland stürben besonders viele Menschen an den Folgen von Aids,
– oder gar die Deutsche Aids-Prävention sei gescheitert,
zeigen hier ihre Haltlosigkeit: sie lassen sich argumentativ aus den vorhandenen Fakten nicht untermauern. Sie sind grundlos. Sie sind wahrheitswidrig. Sie sind nicht zutreffend.
Im Gegenteil:
– zwischen 1999 und 2006 hat Deutschland laut Vergleich von EuroHIV in West-Europa durchgängig die niedrigste Rate an HIV-Neudiagnosen pro Millionen Einwohner, und
– zwischen 1988 und 2006 hat Deutschland, ebenfalls laut EuroHIV, in West-Europa die niedrigste Zahl an Aids-Diagnosen pro Millionen Einwohner, und
– im Vergleich wichtiger EU-Staaten (EU vor Erweiterung) hat Deutschland mit 3,24 HIV-Fällen pro eine Million Einwohner die niedrigste Inzidenz.
Zahlen, die eher auf eine insgesamt erfolgreiche Aids-Politik hindeuten …
weitere Informationen:
HIV Europe
dort z.B. ‚Slides set The HIV/AIDS epidemic in the WHO European Region at end 2006‘ (pdf)
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Einreise-Verbote für Menschen mit HIV sind ein Relikt der Vergangenheit? Etwas, das skurilerweise zwar die USA immer noch nicht abgeschafft haben, aber – das macht doch keiner mehr?
Weit gefehlt!
Gerade die USA, auf deren Aufhebung des HIV-Einreiseverbots auch die IAS hofft, um dann dort die Welt-Aids-Konferenz 2012 in Washington stattfinden lassen zu können, ausgerechnet die USA verschärfen die Einreisebedingungen für HIV-Positive aus Kanada. HIV-positive Kanadier, die in die USA einreisen, benötigen ab 1. Juni 2009 Visa. Zudem müssen sie sich einem persönlichen Gespräch unterziehen, in dem sie u.a. zu erklären haben, dass sie asymptomatisch sind und bereit sind safer Sex zu machen. Dies berichtet die Positiven-Organisation GNP+.
Und – nicht nur die USA, auch in Europa versuchen Staaten Einreiseverbote für HIV-Positive neu einzurichten. Ab 1. Juni 2009 müssen Visa-Bewerber unter anderem aus Kenia, dem Kongo oder Turkmenistan gegenüber tschechischen Behörden nachweisen, dass sie nicht HIV-infiziert sind. GNP+ und die EATG haben protestiert und die tschechische Regierung aufgefordert, diese stigmatisierende und jeglicher Rationale entbehrende Regelung wieder aufzuheben.
Weitere Informationen:
GNP+ 12.06.2009: New Travel Restrictions against People with HIV in US and Czech Republic
GNP+09.06.2009: New United States Immigration Procedures Unproductive and Discriminatory (pdf)
GNP+ 10.06.2009: EATG and GNP+ Urge Repeal Czech Travel Restrictions Against People living with HIV (pdf)
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Europa-Politiker aus Deutschland interessieren sich kaum für homopolitische Themen – darauf lässt eine Auswertung der (Nicht-) Unterstützung für eine europaweite Kampagne der ILGA schliessen.
Die europäische Sektion der ILGA International Lesbian and Gay Association verfasste im Vorfeld der Wahlen zum Europa-Parlament eine „European Parliament Elections Pledge“. Politiker, die für die Wahl zum Abgeordneten des Europa-Parlaments kandidierten, konnten hier in zehn einzelnen Punkten ihr Verhalten in Sachen Homo-Politik zusichern.
Die „European Pledge“ umfasste dabei Themen wie rechtliche Gleichbehandlung, Rechte von Transgendern, die Bekämpfung von Homo- und Trans-Phobie oder auch die Förderung eines Familien-Begriffes, der LGBT-Familien mit einbezieht.
Die European Pledge stieß bei Europa-Politikern quer durch Europa im Vorfeld der Wahlen auf einiges Interesse – allerdings weniger in Deutschland, wie eine Auswertung der Ergebnisse (Stand 7. Juni, 21:00 Uhr) zeigt:
Aus den einzelnen EU-Staaten schlossen sich der Pledge an (Reihenfolge nach Anzahl der Unterstützer):
Deutschland an 10. Stelle, mit 25 Politikern, die unterzeichneten. Für den Staat, der die höchste Zahl an Abgeordneten im Europa-Parlament stellt, ein beschämendes Ergebnis.
Noch bemerkenswerter wird das Ergebnis, wenn die Zahl der Unterstützer in Relation zur Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten gesetzt wird:
Pro Million Einwohner fanden sich unter den EU-Politikern in Finnland 14,8 Unterstützer der ILGA-Positionen, im eher europakritischen Dänemark immerhin annähernd 8, selbst im nicht gerade für Homo-Freundlichkeit bekannten Polen noch 0,56.
Deutschland hingegen brachte es auf gerade einmal 0,3 unterstützende Europa-Politiker pro Million Einwohner, zusammen mit Italien (ebenfalls 0,3) – nur in Tschechien (0,2) sowie Rumänien und Zypern (jeweils 0) war die Unterstützung für homopolitische Themen noch schlechter.
Ist das Interesse an Homo-Themen bei Kandidaten zum Europa-Parlament in Deutschland tatsächlich dermaßen gering?
Ist das Campaigning der ILGA in Deutschland so schlecht?
Es sind wohl viele Faktoren, die zu diesem beschämenden Ergebnis beigetragen haben – allein, die Zahlen sind bestürzend …
weitere Informationen:
ILGA European Parliament Elections Pledge
EU map: who signed ILGA-Europe’s Pledge
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Heute finden in Deutschland und zahlreichen anderen Staaten Europas die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Wählen gehen, und Abgeordneten wählen, die Menschenrechts-freundliche Politiken unterstützen, fordert nicht nur die internationale Schwulen- und Lesbenorganisation ILGA Europe.
“Mach dir Gedanken – Wähle für ein Menschenrechts-freundliches Europäisches Parlament”, dazu ruft anlässlich der anstehenden Wahl die europäische Sektion der ILGA International Lesbian and Gay Association auf.
“Vote for a human rights friendly European Parliament” – dieser Slogan mag zunächst abstrakt, weit weg von der eigenen Realität klingen.
Zur Wahl zum Europäischen Parlament 2009 hat die ILGA Europe einen Zehn-Punkte-Katalog aufgestellt, der sich mit EU-Gesetzgebung, den Rechten von Schwulen, Lesben und Transgender sowie der Bekämpfung von Homophobie beschäftigt. Die Kandidaten zum Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich diesen Forderungen anzuschließen.
Ja, beim Thema Europa kommen vielen immer noch zuerst Gedanken wie Kamellen- und Bananen-Verordnung, Bürokratie und Bürgerferne.
Aber Europa heißt auch Chance – Chance nicht nur für Schwule und Lesben in anderen EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch bei uns.
Noch mag die EU zu wenig bürgernah sein, zu fern unserer Lebensrealitäten, zu bürokratisch. Ändern wird sich dies sicherlich nicht, wenn wir nicht zur Wahl gehen. Ändern wird es sich, wenn wir, wenn auch Schwule und Lesben, verstärkt auch in Europa ihre Anliegen vorbringen, ihre Stimmen hör- und sichtbar machen – europaweit, grenzüberschreitend.
Beklagen wir nicht, wie die EU heute ist, bejammern wir nicht, wie sie sein könnte – ändern wir sie, auch indem wir wählen gehen.
Und indem wir dann bei (und vor allem: vor und während) Debatten z.B. zu für Schwule und Lesben relevanten Themen bei den jeweiligen Europa-Abgeordneten nachhaken. Nachfragen, ‘warum hast du so abgestimmt? warum nicht …? Sind Homos nicht auch deine Wähler?’
Und – fordern wir die Kandidaten auf, sich dem Forderungskatalog der ILGA Europe anzuschließen! Bisher (Stand 31.03.2009) hat dies (der Karte zufolge, siehe Link unten) kein einziger Kandidat aus Deutschland getan … !
Fragen wir sie, warum hast du für uns wichtige Initiativen nicht unterstützt? (siehe Übersicht unten)
Durch Nicht-Wählen-Gehen, durch Kopf-in-den-Sand-Stecken wird sich nichts ändern. Wohl aber, wenn wir, jeder von uns, ein kleines Stückchen aktiv wird – und für seine Interessen eintritt.
Dazu gehört auch: wählen gehen! Einfluss nehmen! Interessen deutlich machen!
„Wir begrüßen, dass das Europäische Parlament mit deutlicher Mehrheit für die Antidiskriminierungsrichtlinie gestimmt hat“, erklärt Hannelore Loskill, Sprecherin des Deutschen Behindertenrates, zur Entscheidung aus Brüssel, die Richtlinie zur Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung anzuerkennen. Mit 363 zu 266 stimmten die Abgeordneten dafür, die Gleichbehandlung in Zukunft auch außerhalb des Arbeitsplatzes zu europäischem Recht zu erheben.
“Als Aktionsbündnis für die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist es dem Deutschen Behindertenrat ein großes Anliegen, dass behinderte Menschen europaweit auf einheitlich hohem Niveau vor Diskriminierung geschützt werden. In Zusammenhang mit der gerade in Deutschland ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention werden die Chancen für behinderte Menschen immer besser, uneingeschränkt am Leben in der Gesellschaft teilzunehmen“, so Hannelore Loskill weiter.
Die neue umfassende Richtlinie über Gleichbehandlung verbietet Diskriminierung in einer Reihe von Bereichen außerhalb des Arbeitsmarktes, unter anderem aufgrund einer Behinderung beim Zugang zu Sozialschutz, sozialen Vergünstigungen, Gesundheitsdiensten und Bildung sowie den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Auch Telekommunikation und elektronische Kommunikation, Finanzdienstleistungen, Kultur und Freizeit, Verkehrsmittel sowie sonstige öffentliche Räume und Einrichtungen sollen nach dem Willen der Abgeordneten darunter fallen.
(Pressemitteilung von BAG Selbsthilfe / Deutscher Behindertenrat)
Anfang Juni 2009 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Wählen gehen, und Abgeordneten wählen, die Menschenrechts-freundliche Politiken unterstützen, fordert die internationale Schwulen- und Lesbenorganisation ILGA Europe.
Vom 4. bis 7. Juni 2009 finden in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament statt – in Deutschland am Sonntag, 7. Juni. Von den 736 zu wählenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden gemäß Nizza-Vertrag 99 aus Deutschland gewählt.
„Mach dir Gedanken – Wähle für ein Menschenrechts-freundliches Europäisches Parlament“, dazu ruft anlässlich der anstehenden Wahl die europäische Sektion der ILGA International Lesbian and Gay Association auf.
„Vote for a human rights friendly European Parliament“ – dieser Slogan mag zunächst abstrakt, weit weg von der eigenen Realität klingen.
Zur Wahl zum Europäischen Parlament 2009 hat die ILGA Europe einen Zehn-Punkte-Katalog aufgestellt, der sich mit EU-Gesetzgebung, den Rechten von Schwulen, Lesben und Transgender sowie der Bekämpfung von Homophobie beschäftigt. Die Kandidaten zum Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich diesen Forderungen anzuschließen.
Ja, beim Thema Europa kommen vielen immer noch zuerst Gedanken wie Kamellen- und Bananen-Verordnung, Bürokratie und Bürgerferne.
Aber Europa heißt auch Chance – Chance nicht nur für Schwule und Lesben in anderen EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch bei uns.
Noch mag die EU zu wenig bürgernah sein, zu fern unserer Lebensrealitäten, zu bürokratisch. Ändern wird sich dies sicherlich nicht, wenn wir nicht zur Wahl gehen. Ändern wird es sich, wenn wir, wenn auch Schwule und Lesben, verstärkt auch in Europa ihre Anliegen vorbringen, ihre Stimmen hör- und sichtbar machen – europaweit, grenzüberschreitend.
Beklagen wir nicht, wie die EU heute ist, bejammern wir nicht, wie sie sein könnte – ändern wir sie, auch indem wir wählen gehen.
Und indem wir dann bei (und vor allem: vor und während) Debatten z.B. zu für Schwule und Lesben relevanten Themen bei den jeweiligen Europa-Abgeordneten nachhaken. Nachfragen, ‚warum hast du so abgestimmt? warum nicht …? Sind Homos nicht auch deine Wähler?‘
Und – fordern wir die Kandidaten auf, sich dem Forderungskatalog der ILGA Europe anzuschließen! Bisher (Stand 31.03.2009) hat dies (der Karte zufolge, siehe Link unten) kein einziger Kandidat aus Deutschland getan … !
Fragen wir sie, warum hast du für uns wichtige Initiativen nicht unterstützt? (siehe Übersicht unten)
Durch Nicht-Wählen-Gehen, durch Kopf-in-den-Sand-Stecken wird sich nichts ändern. Wohl aber, wenn wir, jeder von uns, ein kleines Stückchen aktiv wird – und für seine Interessen eintritt.
Dazu gehört auch: wählen gehen! Einfluss nehmen! Interessen deutlich machen!
weitere Informationen:
ILGA-Europe’s European Parliament Elections Pledge
wie viele Kandidaten aus welchen Staaten haben sich bisher angeschlossen? die Karte
wie haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der jetzt zu ende gehenden Legislatur-Periode bei für Lesben, Schwulen und Transgender wichtigen Themen und Anträgen abgestimmt? eine Übersicht
Über den homo-Horizont hinaus lesenswert: Social Europe Journal
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Die türkische Schwulengruppe Lambda darf weiter bestehen und aktiv sein. Dies entschied ein Gericht in Istanbul.
Das oberste Berufungsgericht hat die Entscheidung des lokalen Gerichts, dass Lambda seine Tätigkeit einstellen müsse, zurückgewiesen. Dies wurde der Gruppe gestern mitgeteilt. Die Erwähnung von Schwulen, Lesben und Transgender im Namen der Gruppe stelle keinen verstoß gegen die Moral dar.
Im Mai 2008 hatte ein Gericht in Istanbul auf Antrag des Istanbuler Gouverneursamtes die 1993 gegründete Schwulen- und Lesbengruppe Lambda zur Selbst-Auflösung verurteilt. Die Gruppe verletze türkische Gesetze zur Moral.
Das jetzige Urteil erkennt das Recht von schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender an, Vereine zu gründen.
Das Verfahren selbst wird nun an das lokale Gericht zurückverwiesen.
Lambda Istanbul
pinknews: Istanbul gay rights group wins appeal against closure under morality laws
Amnesty International: Turkish LGBT organization wins appeal against closure 365gay.com: Appeals court overturns order to close Turkish gay group
Das Europäische Parlament fordert die gegenseitige Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.
Homo-Ehen sollten zwischen EU-Staaten, die diese selbst anbieten, gegenseitig anerkannt werden. Eine entsprechende Formulierung findet sich in der heute verabschiedeten Erklärung zu „Grundrechten in der Europäischen Union“.
Das Europäische Parlament stimmte für einen entsprechenden Antrag des italienischen EU-Abgeordneten Catania (siehe Meldung von gestern).
In einer Erklärung des Europäischen Parlaments heißt es u.a.:
„Das Recht gleichgeschlechtlicher Paare auf Freizügigkeit innerhalb der EU solle unter den gleichen Bedingungen Anwendung finden, wie dies in Bezug auf heterosexuelle Paare der Fall sei. Das Parlament fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die Rechtsvorschriften hinsichtlich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften erlassen haben, auf, die von anderen Mitgliedstaaten angenommenen Bestimmungen, die ähnliche Auswirkungen haben, anzuerkennen und Leitlinien für die gegenseitige Anerkennung der bestehenden Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten festzulegen.“
Zudem fordert das Europäische Parlament die Verurteilung homophober Äußerungen, auch seitens religiöser Würdenträger, und unterstützt die französische Initiative zur Entkriminalisierung der Homosexualität:
„Diskriminierende Bemerkungen in Bezug auf Homosexuelle, die religiöse Würdenträger sowie Persönlichkeiten des sozialen Lebens und Politiker äußern, schürten Hass und Gewalt. Daher fordert das EP die jeweils verantwortlichen Gremien auf, diese Äußerungen zu verurteilen, und unterstützt zugleich „voll und ganz“ die französische Initiative zur weltweiten Entkriminalisierung der Homosexualität; Homosexualität ist in 91 Ländern nach wie vor eine Straftat und in einigen Fällen sogar ein Kapitalverbrechen.“
weitere Informationen: EU: gegenseitige Anerkennung von Homo-Ehen? (dort Links auf die EP-Tagesordnung und Resolution)
Grundrechte in der Europäischen Union (Pressemitteilung des Europäischern Parlaments)
Das Europäische Parlament stimmt am morgigen Mittwoch darüber ab, ob in einem Mitgliedsstaat geschlossene Homo-Ehen auch in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt werden sollen.
Giusto Catania, Europa-Abgeordneter der vereinigten Europäischen Linken, hat als „Rapporteur“ den Entwurf einer Resolution eingebracht, die in einem ihrer Paragraphen auf die Anerkennung der in einem Mitgliedsstaat geschlossenen Homo-Ehen in denjenigen Mitgliedsstaaten zielt, die ihrerseits bereits Homoehen zulassen.
Diese Resolution „zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008“ fordert in Artikel 75
„75. fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die Rechtsvorschriften hinsichtlich gleichgeschlechtlicher Partnerschaften erlassen haben, auf, die von anderen Mitgliedstaaten angenommenen Bestimmungen, die ähnliche Auswirkungen haben, anzuerkennen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Leitlinien für die gegenseitige Anerkennung der bestehenden Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten festzulegen, um zu gewährleisten, dass das Recht gleichgeschlechtlicher Paare auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union unter den gleichen Bedingungen Anwendung findet wie dies in Bezug auf heterosexuelle Paare der Fall ist;”
Das Europa-Parlament wird sich am 14. Januar mit der Resolution befassen (Debatte und Abstimmung).
Eine ähnliche Resolution war auch von der britischen Europa-Abgeordneten Sharon Bowles eingebracht worden.
Derzeit gibt es in einigen EU-Staaten Homo-Ehen oder zivile Partnerschaften. Sie werden nur in einigen wenigen Fällen jeweils auch in einigen wenigen anderen EU-Staaten anerkannt. Eine EU-weite gegenseitige Anerkennung von Homo-Ehen existiert bisher nicht.
Weitere Informationen:
Europa-Parlament
Tagesordnung EU-Parlament für den 14.01.2008
Resolution „zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union 2004–2008“ (2007/2145(INI))
Sharon Bowles, eigene Website Sharon Bowles
Sharon Bowles campaign for equal recognition of civil partnberships across Europe
Pinknews: MEPs to vote on recognition of same-sex partnerships