Kurz notiert … Juli 2010

29. Juli 2010: ‚Berlin Patient‚: „Das Verfahren ist nicht allgemein auf andere HIV-Positive übertragbar. Dazu ist die Therapie zu gefährlich und nebenwirkungsreich. Aber in der Charité scheint die erste Heilung eines HIV-Patienten gelungen zu sein.“ So kommentiert die Deutsche Aids-Hilfe aktuelle Berichte zum ‚Berlin Patient‚.
Wie strategisch weiter umgehen mit der Kriminalisierung der HIV-Infektion? Roger Pebody berichtet auf aidsmap über verschiedene Ansätze: „Three tactics to stem the tide of criminal prosecutions

26. Juli 2010: Tibotec (Tochter von Johnson&Johnson) hat am 26.7.2010 die US-Zulassung des NNRTI Rilpivirine (TMC278) beantragt.

23. Juli 2010: Die Pharmakonzerne Merck (MSD), Tibotec und Gilead verhandeln mit UNITAID, der internationalen Einrichtung zum Erwerb von Medikamenten gegen HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose, über einen Patent-Pool zu HIV-Medikamenten für sich entwickelnde Staaten.  ViiV, Joint Venture von Pfizer und GSK, scheint sich nicht beteiligen und eher alleine gezielt lizenzieren zu wollen (siehe 18.7.20109.

18. Juli 2010: Ist eine Heilung von HIV möglich? Medizin-Nobelpreisträgerin Francois Barré-Sinoussi ist skeptisch, hält das völlige Entfernen von HIV aus dem Körper eines Infizierten für „sehr schwer bis unmöglich„.
Auf den Einfluss rechter christlicher (US-)Kirchenkreise auch auf internationale Aids-Bekämpfung weisen Sean Cahill und Lyndel Urbano auf The Body hin: „The Christian Right: Wrong on AIDS
Der Pharmakonzern ViiV (eine Bündelung der Aids-Sparten von Pfizer und GlaxoSmithKline) kündigte an, sein gesamtes HIV/Aids-Portfolio (einschließlich Pipeline) Generika-Herstellern in der sog. Dritten Welt unentgeltlich verfügbar machen zu wollen. Die Medikamenten-Versorgung in den ärmsten Staaten der Welt solle so verbessert werden. Diese Initiative gelte für 69 Staaten.

17. Juli 2010: HIV breitet sich in Osteuropa und Zentralasien besonders bei Kindern, Jugendlichen und Frauen weiter aus. „HIV trifft vor allem Kinder am Rande der Gesellschaft“

16. Juli 2010: Aus Anlass der Wiener Welt-Aids-Konferenz bespricht „Spoiler Art“ HIV & Aids in Superhelden-Comics.

15. Juli 2010: Merck (MSD) stoppt die gesamte weitere Entwicklung des CCR5-Hemmers Vicriviroc. Grund seien enttäuschende Daten aus einer Phase-II-Studie, teilte der Hersteller mit.

13. Juli 2010: UNAIDS fordert eine radikale Therapie-Vereinfachung. Damit sollen die Nutzen für die Prävention optimiert werden.

9. Juli 2010: Die Weltbank hat David Wilson zum Leiter ihres globalen HIV/Aids-Programms benannt. Wilson stammt aus Zimbabwe und hat seit 2003 im Auftrag der Weltbank u.a. die Regierungen von Südafrika, Vietnam und China bei ihren Aids-Programmen beraten.

8. Juli 2010: US-Wissenschaftler finden Antikörper, die in der Lage sind, die meisten HIV-Stämme am Eindringen in Zellen zu hindern. Die Entdeckung dieser sehr breit neutralisierenden Antikörper weckt neue Hoffnungen auf die Möglichkeit, wirksame HIV-Impfstoffe entwickeln zu können.

Ein US-Bundesgericht hat entschieden, mit dem US-weiten Verbot von Homo-Ehen (Defense-of-Marriage-Act, DOMA) habe sich der Gesetzgeber zu sehr in Angelegenheiten der US-Bundesstaaten eingemischt, das Verbot sei verfassungswidrig.

7. Juli: Das Bundeskabinett hat die „Arzneimittel-Härtefall-Verordnung“ (pdf) verabschiedet. „Ziel der Verordnung ist es, den Zugang für Schwerstkranke zu neuen Arzneimittelbehandlungen, die sich noch in der Entwicklung befinden, durch ein unbürokratisches und rasches Verfahren zu verbessern.“

6. Juli 2010: Elf Monate alt war Muriel, ein HIV-infiziertes junges Mädchen, das kurz vor Weihnachten 2009 in der Grazer Kinderklinik im LKH lag. Es wurde mit einer Lungenentzündung eingeliefert, in lebensbedrohlichem Zustand. Beide Eltern waren Anhänger eines „Wunderheilers“. Die Mutter ist in Graz am 6. Juli 2010 zu Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil sie ihr Baby mit HIV angesteckt haben soll.

Zahnärzte seien „die am schlechtesten über HIV und Aids informierte Berufsgruppe im medizinischen Bereich“, kritisiert die Deutsche Aids-Stiftung.

4. Juli 2010: Das Landhaus von Jean Cocteau und Jean Marais in Milly-la-Forêt südlich von Paris ist seit Anfang Juli 2010 als Museum umgebaut der Öffentlichkeit zugänglich.

Während insbesondere in Großstädten die Massen zu CSDs strömen und munter feiern, gerät oft in Vergessenheit, dass auch anderes in Deutschland vorkommt: in Schwerin wird der CSD beschimpft und bedroht.

2. Juli 2010: Nadja Benaissa steigt bei der Pop-Band ‚No Angels‘ aus. Benaissa ist seit einigen Wochen krank geschrieben, Mitte August beginnt ihr Prozess. Laut Medienberichten musste sie inzwischen Privatinsolvenz anmelden.

Kurz notiert … Juni 2010

28. Juni 2010: In Kiel wird ein 47jähriger HIV-positiver Mann zu fünf Jahren Haft verurteilt wegen vollendeter sowie gefährlicher Körperverletzung.

25. Juni 2010: Ist einer Heilung von HIV/Aids möglich? Kann HIV komplett wieder aus dem Körper entfernt werden? Das US-amerikanische Magazin Technology Review untersucht diese Frage in einem umfangreichen Artikel „Can AIDS be cured?“

24. Juni 2010: Eine Kommission der Vereinten Nationen soll sich zukünftig einsetzen gegen Gesetze, die HIV-Positive und Aids-Kranke diskriminieren.

22. Juni 2010: Auch Aidshilfen können insolvent werden (auch wenn die Malaise in diesem Fall bereits eine längere Vorgeschichte hat): Aids-Hilfe steht vor dem Aus

19. Juni 2010: Courage beim Berliner CSD. Die Veranstalter wollen Judith Butler, Gender-Theoretikerin aus den USA, mit dem Zivilcourage-Preis ehren – und Butler lehnt auf der Bühne ab, der CSD sei zu kommerziell und richte sich nicht gegen wichtige Problem wie Rassismus oder doppelte Diskriminierung, z.B. von homo- oder transsexuellen Migrant/innen: Judith Butler nimmt Preis nicht an

17. Juni 2010: Kondome bei der Fußball-WM 2010 in Südafrika, oder nicht?: Erst gegen Aufklärung. Jetzt plötzlich dafür, als sei nichts gewesen. – Endlich: Fifa gegen Aids.

15. Juni 2010: Nadja Benaissa hat eine Biografie verfasst. „Alles wird gut“ soll am 9. September erscheinen. Zuvor muss sich die Pop-Sängerin vor Gericht verantworten, am 16. August beginnt ihr Verfahren wegen des Vorwurfs gefährlicher Körperverletzung.
Die Einwohner von St. Petersburg (und der Rest der Welt) staunen über die Penis-Brücke.

12. Juni 2010: schwule Feuerwehrleute willkommen? – „Deutscher Feuerwehrtag Leipzig – Feuerwehr weltoffen und tolerant – Homosexualität als Thema auf der Interschutz“

10. Juni 2010: In Frankreich häufen sich Probleme mit der Medikamenten-Versorgung bei anti-HIV-Therapien. „Antirétroviraux: des ruptures de stocks en France“
Deutschland blockiere immer noch die Anti-Diskriminierungs-Richtlinie der EU, klagen (nicht nur) EU-Vertreter: „Brussels keen for Berlin to unblock EU gay rights law“.

9. Juni 2010: Kleinkrieg in der Aids-Arbeit in Brandenburg? „Kontrovers – Krieg im Präventionsmilieu“, berichtet blu.

8. Juni 2010: Steiermark: Mutter vor Gericht. Sie hatte ihr HIV-positives Kind nicht behandeln lassen wollen, trotz lebensbedrohlicher Lungenentzündung. Heute steht die ‚Anhängerin eines bekannten Wunderheilers‘ in Graz vor Gericht: „Körperverletzung – Mutter von HIV-Baby heute vor Gericht“
Reifungs-Inhibitoren sind eine neue Substanzklasse mit einem völlig neuen Ansatz gegen HIV – dich der einzig verbleibende Hersteller hat nun die Entwicklung vorerst gestoppt. man wolle für die weitere Entwicklung der Substanzklasse einen Partner suchen. „Myriad halts HIV maturation inhibitor drug programme“

7. Juni 2010: Muss Chemotherapie bei HIV-Positiven unter HAART mit Krebs-Erkrankungen anders dosiert werden? „People on HIV Meds Might Need Different Chemo Doses for Cancer“, berichtet POZ vorab über ein Poster auf der Jahreskonferenz der American Society of Clinical Oncology (ASCO).

5. Juni: Infizierte ein Akupunkteur in der Schweiz zahlreiche Menschen mit HIV, womöglich mit Absicht? Was bisher ein Verdacht ist, formuliert die Boulevard-Presse als vermeintliche Tatsache: „Heiler steckte 18 Menschen mit Aids an“.

4. Juni 2010: Anlässlich der Fußball-WM in Südafrika: Philipp Lahm ruft Fans zu Schutz vor HIV/Aids auf

3. Juni 2010: Bio-Terrorismus-Vorwürfe gegen HIV-Positive auch in den USA, nicht nur in Deutschland. Vorwürfe, die gegen einen HIV-Positiven unter Verwendung eines staatlichen Bioterrorismus-Gesetzes erhoben wurden, wurden nun niedergerschlagen. „Activists, advocates applaud dismissal of bio-terrorism charges“, berichtet The Michigan Messenger.

2. Juni 2010: Annie Lennox wird zum International UNAIDS Goodwill Ambassador ernannt.

1. Juni 2010: Outing oder nicht Outing? Mit der „Ethik und Etikette des Outing“ beschäftigt sich aus aktuellem Anlass Timothy Kincaid auf Box Turtle Bulletin: „The ethics and etiquette of outing

Droht eine Rückkehr des Problems der Resistenzen, falls HIV-Medikamente in großem Umfang zur ‚Prä-Expositions-Prophylaxe‘ (PrEP) eingesetzt werden? „Treatment and PrEP could be on a ‘collision course’, warns resistance expert“, berichtet aidsmap.

Kurz notiert … Mai 2010

31. Mai 2010: Im Jahr 2011 soll nach 24 Jahren erstmals wieder eine Volkszählung stattfinden. Die Vorbereitungen laufen bisher eher im Stillen. „Aktivisten planen Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011,“, berichtet Spreeblick.

28. Mai: Kommen EKAF-Statement und die Viruslast-Methode langsam auch international in der Forscher-Realität an? „Antiretroviral Treatment Cuts HIV Transmission Rate by 92 Percent„, berichtet POZ über eine US-Studie (Original-Publikation auf The Lancet).

27. Mai 2010: Tesamorelin: Zulassung empfohlen. Das zuständige Beratungs-Gremium „Endocrinologic and Metabolic Drugs Advisory Committee“ der FDA hat am 27. Mai 2010 die Zulassung von Tesamorelin empfohlen. Die Entscheidung der FDA wird innerhalb der nächsten 2 Monate erwartet. POZ berichtet am 27.05.2010: FDA Committee Unanimously Recommends Egrifta for Lipodystrophy

27. Mai 2010: Frauen-Kondom: „Kampf gegen Aids: Washington fördert Frauenkondome“, berichtet SpON.

26. Mai 2010: Kann anal verwendetes Gleitgel das Risiko für sexuell übertragbare Erkrankungen erhöhen? aidsmap berichtet „Rectal lubricants may enhance the risk of STIs

20. Mai 2010: Usbekistan – Maskerade: Präsident Karimow regiert ein Land, in dem jüngst der Aids-Aktivist Maxim Popov zu 7 Jahren Haft verurteilt wurde – und seine Tochter gibt bei einer Aids-Gala in Cannes die Wohltäterin.  Die taz berichtet über „Die Tochter des Despoten“.
Ex-Boygroup bei CSD:  „Backstreet Boys to Perform at S.F. Pride“ meldet advocate.

18. Mai 2010: Denkmal-Debatte: den aktuellen Streit um die Wahl des nächsten Films (und de facto um die Rolle überhaupt) des im Mai 2008 eingeweihten ‚Denkmals für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen‘ kommentiert Stephan Speicher in der SZ als „Wendepunkt in unserem Verhältnis zum Nationalsozialismus“ und „Entwertung der Geschichte“: „Homosexuellen-Denkmal: Entwertung der Geschichte

18. Mai 2010: Verhandlung N. B. in Darmstadt – das Amtsgericht Darmstadt teilt mit „In der Strafsache gegen die Sängerin N. B. wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung hat der zuständige Richter des Amtsgerichts Darmstadt mit Beschluss vom 17.05.2010 die von der Staatsanwaltschaft Darmstadt erhobene Anklage vom 04.02.2010 zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Darmstadt eröffnet.“ Als Termine für die Hauptverhandlung wurden bestimmt: 16.08., 19.08., 23.08., 25.08. und 26.08.2010, jeweils um 09.00 Uhr bestimmt.

18. Mai 2010: Liegt’s an den Pocken? „Ende der Pockenimpfung könnte HIV-Ausbreitung ermöglicht haben“, berichtet SpON (Originalmeldung: BMC Immunology: Significantly reduced CCR5-tropic HIV-1 replication in vitro in cells from subjects previously immunized with Vaccinia Virus)

17. Mai 2010: Wie geht es Nadja Benaissa? ‚No Angels‘ – Sängerin Nadja Benaissa muss aus gesundheitlichen Gründen alle Termine plötzlich absagen, Tour-Auftakt geplatzt, berichten viele Medien (u.a. die Salzburger Nachrichten)

16. Mai 2010: Gedenken an Magnus Hirschfeld: Tetu berichtet über eine Gedenkveranstaltung am Grab von Magnus Hirschfeld in Nizza anlässlich des 75. Todestags von Magnus Hirschfeld

14. Mai 2010: „ultra-schwul und einzigartig“ – Tetu berichtet über das „erste Zentrum für sexuelle Gesundheit“ in Paris

13. Mai 2010: „He HAS manipulated us into invisibility.“ Larry Kramer kritisiert mit deutlichen Worten die Aids-Politik von US-Präsident Obama.

7. Mai 2010: Ärger um den GMHC-Umzug:  In New York tobt eine Auseinandersetzung um eine der ältesten und wichtigsten Aids-Organisationen der USA: GMHC Gay Mens Health Crisis, Debatten um Bunkermentalität, Betroffenennähe und Ignoranz. Meinungsstark wie immer äußert sich Larry Kramer zum anstehenden Umzug von GMHC

Promis, Staatsanwälte und die Medien – welchen Wert haben Bürgerrechte?

Bemerkenswerte Dinge spielen sich ab derzeit, bemerkenswert in Hinsicht auf die Frage, wie Medien mit Promis, Sex und Verdacht auf strafbare Handlungen umgehen. Sex sells, erst recht Sex und Promis, und wenn dann noch das Strafrecht mit ins Spiel kommt …

April 2009. Eine junge Frau mit Kind, von Beruf Sängerin, Nadja Benaissa wird verhaftet. Sie habe wissentlich riskiert, andere Menschen mit HIV zu infizieren, wird ihr vorgeworfen. Angesichts ihrer Prominenz und der Schwere der Vorwürfe fühlt sich der zuständige Staatsanwalt bemüßigt, mit detaillierten Informationen über den ‚Fall Nadja Benaissa‚ an die Öffentlichkeit zu gehen. Die Medien stürzen sich auf den Fall, überschlagen sich in sensationsgeiler Berichterstattung, Schlagzeilen, Vorverurteilungen.

März 2010. Jörg Kachelmann, ein lediger Mann mittleren Alters, wird verhaftet. Von Beruf ist er Wetterfrosch und Unternehmer, hat es in seinem Metier zum Medien-Star gebracht. Nun stehe er, sagt die Staatsanwaltschaft, unter dem Verdacht, eine Frau zum sexuellen Verkehr genötigt zu haben, dies womöglich unter Verwendung eines Messers als Druckmittel. Ähnlich wie im Fall der Nadja Benaissa stürzen sich die Medien auf den Fall. Berichten, mit sich täglich überstürzenden Schlagzeilen, Spekulationen, Vorverurteilungen.

Soweit die Parallelen in zwei scheinbar recht ähnlich gelagerten Konstellationen – Promi in Untersuchungshaft, Sex im Spiel.

Doch nur wenige Wochen nach der Verhaftung Kachelmanns zeigen sich Unterschiede, bemerkenswerte Unterschiede:

Kachelmann ist nach Wochen immer noch in Haft, erst am 4. Mai beantragt einer seiner Anwälte einen Haftprüfungstermin, der in der kommenden Woche verhandelt werden soll. Und die „Chose Kachelmann“ findet in den Medien kaum noch statt.

Ganz anders damals, kaum ein Jahr zuvor, bei Nadja Benaissa. Nur wenige Tage war sie in Untersuchungshaft, wurde bald entlassen. Und dennoch, ihr „Fall“ wurde weiterhin intensiv durch Schlagzeilen und Boulevard gezogen, ohne Rücksicht auf ihre Zukunft, und insbesondere auch ohne Rücksicht auf die Situation ihrer Tochter. Der SPD-Politiker Ehrmann bezeichnet HIV-Positive als „Bio-Waffen“. Er hat damit nur sein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung genutzt, sagt die Justiz dazu. Kritik am Verhalten der Staatsanwaltschaft wies der hessische Justizminister als unbegründet zurück. War ihr Zwangs-Outing durch die Staatsanwaltschaft unzulässig? Diese Frage wird nicht geklärt. Stattdessen: ein Prozess gegen ein Medienunternehmen wegen dessen Sensations-Berichterstattung platzte – die Anwälte der Sängerin zogen überraschend ihre Anträge zurück.

Schnell und weitgehend leise ist der eine ‚Fall‘ aus den Medien verschwunden – während der andere ‚Fall‘ mit viel Aufmerksamkeit, Sensationsgeilheit immer wieder seinen Weg in’s Boulevard findet.

Warum diese unterschiedliche mediale Behandlung?
Was unterscheidet den „Fall Benaissa“ vom „Fall Kachelmann“?

Eines wird schnell offenkundig: das offensichtlich unterschiedliche Agieren der beteiligten Anwälte.
Frau Benaissas Anwälte scheinen zeitweise noch mit auf den medialen Zug aufzuspringen. Beantragen beispielsweise eine Unterlassungsverfügung gegen einen Verlag, mit dem Einfluss auf die weitere Berichterstattung genommen bzw. eine Verhinderung bestimmter Berichterstattung erreicht werden soll. Und ziehen den Antrag dann zur allgemeinen Überraschung kurz vor dem Verhandlungstermin zurück. In der ganzen Zeit, sowie in der Folgezeit nach ihrer (im Vergleich zu Kachelmann zügigen) Freilassung, wird der “Fall Benaissa“ weiterhin breit in den Boulevard-Medien (sowohl Print als auch TV) behandelt. Bis sich Frau Benaissa selbst den Medien stellt, offen über sich und ihre HIV-Infektion spricht. Erst langsam, nach Wochen greller Schlagzeilen, wird die mediale Sensationsberichterstattung weniger, ruhiger.

Und die Medien im „Fall Kachelmann“? Auch nach nunmehr sieben Wochen ist Herr Kachelmann noch in Untersuchungshaft, und dennoch kaum in den Medien, erst recht kaum mit sensationsgeilen ‚Enthüllungen‘ – welch bemerkenswert unterschiedliche Situation.
Die Anwälte von Herrn Kachelmann reagieren anders, wie zu hören ist. Gegen Medien wird aktiv, mit Unterlassungsverfügungen und anderen Rechtsmitteln vorgegangen. Sensationsgeile Artikel, Spekulationen, Veröffentlichungen von SMS und anderen Details aus dem Privatleben des Herrn Kachelmann werden so weitgehend unterbunden. Das Mäntelchen des medialen Schweigens scheint sich über den Fall gelegt zu haben.

Das Mäntelchen des Schweigens muss kein schlechtes Mäntelchen sein. Das Mäntelchen des Schweigens kann auch Ausdruck des alten Rechtsgrundsatzes der Unschuldsvermutung sein Und es kann im Interesse der Beschuldigten und ihrer Privatsphäre sowie ihrer Angehörigen sein. Gerade bei einer HIV-Infektion kein unbedeutender Schutz.

Ein Mantel des Schweigens, von dem man vermuten kann, dass er auch Frau Benaissa und ihrer jungen Tochter sicher gut getan hätte. Warum es im Fall von Frau Benaissa anders gelaufen ist? Der Gedanke, ihr könne an der Publicity gelegen gewesen sein, nützlich für ihre Karriere und die ihrer Pop-Band, hat angesichts der weitreichenden persönlichen Folgen für sie und ihre Tochter einen faden Beigeschmack. Einen Beigeschmack, der diesen Gedanken nicht nur schal, sondern letztlich unglaubwürdig erscheinen lässt, mit dem Geruch der nachträglichen Legitimation versieht. Die Fragen welche Resultate welche Rechtsvertreter mit welchen Strategien erziel(t)en, könnte in (nicht nur) dieser Hinsicht eine interessante sein.

Der Vorgang zeigt darüber hinaus eines: das Festhalten an der Unschuldsvermutung, das Respektieren der Privatsphäre und die Wahrung der Menschenwürde müssen sichergestellt sein. Und sie dürfen nicht Sache teurer Spezial-Anwälte und Medien-Profis werden. Grundrechte sind zu wertvoll, als dass sie eine Frage der wirtschaftlichen Verhältnisse werden dürfen. Sie stehen jedem zu – auch jeder und jedem HIV-Positiven, ohne Ansehen der Person, und ohne Ansehen des Geldbeutels.

Cori Obst hat recht, wenn sie (in ihrer Rede anlässlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes) betont „Bürgerrechte müssen für alle gewahrt sein, jenseits vom Serostatus, Hautfarbe, Geschlecht und Religion„. Bürgerrechte müssen gewahrt werden – auch unabhängig vom Geldbeutel, auch unabhängig von Medien-Anwälten, möchte man angesichts der aktuellen Vorgänge ergänzen.

Bürgerrechte stehen allen Menschen zu – auch allen HIV-Positiven.
Das Verhalten von Staatsanwälten, Medien und Politikern im ‚Fall‘ Nadja Benaissa harrt diesbezüglich weiterhin der Aufklärung und Aufarbeitung.

Internationaler Frauentag: Deutsche Aids-Hilfe ruft zu Solidarität mit HIV-infizierten Frauen auf

Anlässlich des Internationalen Frauentages (International Women’s Day) am 8. März ruft die die Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH) zur Solidarität mit HIV-positiven und an Aids erkrankten Frauen in der Bundesrepublik auf.

Der Fall der Sängerin Nadja Benaissa verdeutlichte im letzten Jahr einmal mehr, dass der Umgang mit HIV-positiven Menschen in Deutschland, insbesondere mit infizierten Frauen, noch immer keine Selbstverständlichkeit ist.

Anlässlich des Internationalen Frauentags erklärt Sylvia Urban, Mitglied im Vorstand der DAH: „Von den mit HIV und Aids lebenden Menschen sind weltweit fast die Hälfte Frauen – in Deutschland sind es gut 20 Prozent. Um weitere Neuinfektionen wirksam zu bekämpfen, engagiert sich die DAH zielgruppenspezifisch für einen besseren Schutz für Frauen vor HIV und anderen sexuell übertragbaren Erregern. Zu den Hauptursachen vieler Gesundheitsprobleme gehören der schlechtere Zugang zu Informationen und dem Hilfesystem, sexuelle Gewalt gegen Frauen sowie eine prekäre wirtschaftliche und soziale Situation, unter der gerade auch alleinerziehende Mütter häufig zu leiden haben. Daher setzt sich die DAH für einen verbesserten Zugang von Frauen zur HIV-Prävention und gegen Gewalt gegenüber Frauen ein.“

Die Situation von Frauen, die mit der HIV-Infektion leben, weist zudem weitere Besonderheiten auf: Frauen fühlen sich nach wie vor entscheidend verantwortlich für das Wohl von Partnern bzw. Partnerinnen sowie von Familienangehörigen. Dementsprechend sind sie häufig bestrebt ihre HIV-Infektion aus Angst vor Diskriminierung und Stigmatisierung geheim zu halten. Dieses „Versteckspiel mit dem Virus“ hat großen Einfluss auf das Lebensumfeld sowie die sozialen Kontakte und ist auf die Dauer psychisch sehr belastend.

Die Deutsche AIDS-Hilfe fordert deshalb Politik, Medien und Gesellschaft auf, das Thema „Frauen und HIV/Aids“ zu enttabuisieren und die Solidarität mit Menschen, die mit HIV bzw. dem Vollbild Aids leben, zu verstärken.

Veranstaltungskalender zum Frauentag 2010
Die „Bundesweite Arbeitsgruppe Frauenarbeit in Aidshilfe“ wendet sich anlässlich des Internationalen Frauentages wieder mit zahlreichen Aktionen und Veranstaltungen gezielt an Frauen: Ziel der Veranstaltungen ist vor allem die Förderung der Solidarität mit den von HIV und Aids betroffenen Frauen. Der Veranstaltungskalender der regionalen Aidshilfen kann im Internet auf www.aidshilfe.de herunter geladen werden.

(Pressemitteilung der DAH)

Staatsanwaltschaft erhebt Klage gegen Nadja B.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilt am 12. Februar per folgender Presseerklärung mit, dass gegen Nadja B. Anklage erhoben wird:

„Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat unter dem 04.02.2010 die jetzt 27-jährige Sängerin Nadja B. wegen eines Falls der vollendeten gefährlichen Körperverletzung und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen zum Amtsgericht – Jugendschöffengericht – in Darmstadt angeklagt.

Ausweislich der Anklageschrift hatte Frau B. in den Jahren 2000 bis 2004 in insgesamt fünf Fällen mit drei Personen ungeschützten Geschlechtsverkehr, ohne ihren Partnern ihre eigene HIV-Erkrankung, von der sie im Lauf des Jahres 1999 erfahren hatte, zu offenbaren. Hierbei war ihr bewusst, dass jeder  ungeschützte Sexualkontakt eine Übertragung des Virus zur Folge haben kann.

Ein seitens der Staatsanwaltschaft Darmstadt eingeholtes Sachverständigengutachten hat den für eine Anklageerhebung hinreichenden Tatverdacht einer unmittelbaren Ansteckung eines dieser drei Partner durch Frau B. ergeben.

Frau B. hat sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen nur insoweit eingelassen, als dass sie im Lauf des Jahres 1999 über die bei ihr vorhandene Immunschwäche-Erkrankung unterrichtet worden ist.

Die Anklage war zum Jugendschöffengericht zu erheben, weil Frau B. im Jahr 2000 noch Jugendliche bzw. Heranwachsende war.

Im Auftrag
Neuber
Staatsanwalt a. GL. / Pressesprecher“

(Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Darmstadt)

Nadja Benaissa: hat Anwalt Reputations-Schutz nicht hoch genug bewertet?

Unter spektakulären Umständen wurde ‘No-Angels’-Sängerin Nadja Benaissa Anfang April 2009 direkt vor einem bevorstehenden Konzert verhaftet. Nun gerät ihr damaliger Anwalt in die Kritik.

Hat der Anwalt von Nadja Benaissa den Schutz ihrer Reputation nicht hoch genug gestellt? Ein Experte für Krisenkommunikation kritisiert, die öffentlich ausgetragene Medien-Schlacht sei letztlich zum Nachteil der Mandantin gewesen.

Jens Nordlohne ist Kommunikations-Berater und eigenen Angaben zufolge u.a. Experte für Krisenkommunikation und Litigation-PR. Litigation-PR ist seinen Worten zufolge „eine besondere, hoch spezialisierte Form der Kommunikationsarbeit rund um (potentielle) juristische Auseinandersetzungen“.

Nordlohne hat sich in einem Beitrag für das Blog „litigation-pr“ mit Kommunikation, schlechter Kommunikation und ihren Folgen auseinander gesetzt. Unter anderem am Beispiel der No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa, die kurz vor Ostern 2009 unter dem Vorwurf der fahrlässigen HIV-Verbreitung verhaftet wurde – und deren Fall seiner Ansicht nach aufzeigt, dass „gute Juristen nicht unbedingt etwas von guter Kommunikation verstehen müssen“.

Nordlohne kritisiert:

„Ob es sich um die Profilierungssucht eines Promi-Anwalts gehandelt hat oder um das hehre Ziel, einen (aussichtslosen) Kampf gegen die Medien zu führen, um auf deren Macht hinzuweisen, bleibt ein Geheimnis. Aber Eines ist dem Anwalt von Frau Benaissa  auf jeden Fall vorzuwerfen: Er hat das Ausschöpfen rechtlicher Möglichkeiten höher bewertet als den Reputationsschutz seiner Mandantin.“

Hat sich der Anwalt also zum Nachteil seiner Mandantin verhalten, wie Nordlohne schreibt?

Zumindest hat der Autor Vorschläge, wie eine Kommunikation entsprechend den Interessen der Mandantin besser ausgesehen hätte:

„Mit der Darstellung einer (wahrscheinlich echten) Verzweiflung seiner Mandantin, hätte die Kritik an der Staatsanwaltschaft eine enorme Wucht bekommen. Gleichzeitig wären ihr die Sympathien in der Presse sicher gewesen.“

Eine Kritik, die im Nachhinein leicht scheint – gleichzeitig aber auf die neue Kommunikations-Strategie von Frau Benaissa weist, die seit einigen Monaten offensiver mit ihrer HIV-Infektion umgeht – und vergleichsweise erfolgreich, wie es scheint.

weitere Informationen:
litigation-pr 18.01.2010: bad communications always make everything worse. Litigation-PR für Juristen – Gedanken eines Kommunikationsberaters
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DAH-Gutachten zum Datenschutz: Beschlagnahme von Patientenakten nicht ausgeschlossen

„Patientenakten können unter Umständen auch vor Gericht verwertet werden“ – zu diesem Schluss kommt ein von der Deutschen Aids-Hilfe (DAH) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten.

Zu diesem Rechtsgutachten und seinen wesentlichen Aussagen ein Gastbeitrag von Steffen Taubert. Der Autor ist Wissenschaftlicher Projektkoordinator bei der Deutschen AIDS-Hilfe.

Als im April dieses Jahres No-Angels-Sängerin Nadia Benaissa verhaftet wurde, war der Schock in der HIV-Community und den Aidshilfen groß. Der vage Vorwurf, sie habe mindestens einen ihrer Partner mit HIV-infiziert, löste eine öffentliche Hetzjagd aus.

Mehr als ein halbes Jahr danach sind drängende Fragen noch immer unbeantwortet: Wie war es möglich, dass die Medien so unverblümt den HIV-Status einer Person veröffentlichten? Musste die Sängerin tatsächlich zur Klärung der genauen Zusammenhänge medienwirksam in einem Nachtclub verhaftet werden? Und vor allem: Wurden im Ermittlungsverfahren Krankenunterlagen beschlagnahmt, die doch gesetzlich besonders geschützt sind? Oder haben Ärzte diese Unterlagen freiwillig herausgegeben?

Die letzten beiden Frage beunruhigen vor allem Menschen mit HIV. Die meisten gingen bislang davon aus, dass ihre Daten beim Arzt auf Grund der ärztlichen Schweigepflicht vor Beschlagnahmung und „freiwilliger Herausgabe“ geschützt seien. Um zu klären, wie sicher Patientenakten tatsächlich vor staatlichen Zugriff sind, hat die Deutsche AIDS-Hilfe beim Juristen und Kriminologen Kai Bammann ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis liegt nun vor.

Bammann kommt in seiner Expertise zu dem Urteil, dass Patientenakten zwar grundsätzlich nicht beschlagnahmt werden dürfen, es aber einige Ausnahmesituationen gibt, in denen Staatsanwälte oder Polizei durchaus Zugriff auf die enthaltenen Informationen nehmen können.

Rechtliche Grundlage des Zeugnisverweigerungsrechtes ist der Paragraf 53 der Strafprozessordnung (StPO). Es gilt nicht nur für Ärzte, sondern auch für Psychotherapeuten, Anwälte und einige andere Berufsgruppen. Zudem regelt der Paragrafen 203 des Strafgesetzbuches (StGB) die Verschwiegenheitspflicht von Berufsgruppen, die im Rahmen ihrer Arbeit Kenntnis von schützenswerten personenbezogenen Daten erhalten. Neben Ärzten, Psychologen und Juristen sind hier unter anderem Ehe- und Jugendberater, Berater für Suchtfragen, staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen genannt. Dazu gehören auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Aidshilfen.

Staatsanwaltschaft und Polizei können nicht ohne gewichtigen Grund auf Patientenakten zugreifen. Auch die neue Möglichkeit der Onlinedurchsuchung hat diesen Grundsatz offenbar nicht aufgeweicht. Wird allerdings ein Ermittlungsverfahren gegen einen Arzt geführt, dürfen auch Patientenakten oder elektronische Patientendateien beschlagnahmt werden. Das kann zum Beispiel passieren, wenn gegen den Arzt ein Verdacht auf Abrechnungsbetrug vorliegt.

Finden die Ermittler in diesen Akten nun Hinweise auf Rechtsverletzungen wie Drogenhandel, illegalen Aufenthaltsstatus oder – bei HIV-Positiven – ungeschützten Sex, könnten diese Informationen eventuell zu Ermittlungsverfahren gegen die Patienten genutzt werden.

Ein anderes Szenario besteht, wenn ein Arzt oder Berater Kenntnis von einer (geplanten) Straftat erhält. Hier kann der Arzt selbst tätig werden, wenn er im Rahmen von Nothilfe beziehungsweise Notstand (§§ 32 ff. StGB) den Eindruck hat, dadurch Schaden von einem anderen Menschen abzuwenden. Ob das Nothilfeverhalten eines Arztes tatsächlich gerechtfertigt ist, muss im Streitfall im Nachhinein ein Gericht klären.

Eine weitere Problematik ergibt sich in Bezug auf Forschungsdaten. Werden Daten für Studien oder Befragungen außerhalb der normalen Behandlung erhoben, unterliegen diese Informationen keinem besonderen Schutz, insbesondere keinem Zeugnisverweigerungsrecht. Aus diesem Grund forderte der nationale Ethikrat schon vor Jahren die Einführung eines „Forschungsgeheimnisses“. Die Deutsche AIDS-Hilfe schloss sich dieser Forderung an und kommunizierte diese im Vorfeld der letzten beiden Bundestagswahlen an die politischen Parteien. Ähnliche Forderungen erheben auch Datenschutzbeauftragte. Leider gibt es hier jedoch noch keine positive Entwicklung.

Und noch ein weiteres juristisches Problem beschreibt Bammann in seinem Gutachten: Es dreht sich um die Frage, ob Beweise aus unrechtmäßig durchgeführten Beschlagnahmen von Gerichten verwendet werden dürfen. Der Paragraf 160a der StPO scheint hier Möglichkeiten zu eröffnen. Bammann beschreibt die Lage so: „Kurz gefasst lässt sich festhalten: ein Verstoß gegen das Beschlagnahmeverbot hat zunächst einmal ein Verwertungsverbot zur Folge. […] Dieses Verwertungsverbot kann [aber] entfallen, wenn nachträglich das Beschlagnahmeverbot wegfällt – dann dürfen die Unterlagen verwendet werden, auch wenn die Beschlagnahme zunächst unzulässig war.“

Laut Paragrafen 160a StPO gibt es außerdem bei unzulässigerweise beschlagnahmten Unterlagen kein absolutes Verwertungsverbot mehr. Das Gericht muss sich mit der Frage auseinandersetzen, was höher wiegt: das staatliche Interesse an der Aufklärung einer Straftat oder das Recht des Einzelnen auf umfassenden Schutz seiner Daten. Nur dort, wo höchstpersönliche Lebensbereiche betroffen sind, gilt auch weiterhin ein absoluter Schutz. Wie dies anzuwenden und auszulegen ist, wird aber erst die Zukunft zeigen, da Paragraf 160a StPO noch relativ neu und nicht unumstritten ist.

Bammann befragte für das Gutachten auch Landesärztekammern über bisherige Fälle. Das Ergebnis: Beschlagnahmen kommen zwar vor, scheinen aber nach wie vor eher selten zu sein. Der Rechtsexperte weist allerdings darauf hin, dass die Landesärztekammern möglicherweise nicht über alle Vorgänge informiert sind.

Wie können sich Ärzte verhalten, wenn die Polizei in ihrer Praxis auftaucht? Wichtig ist vor allem, Ruhe zu bewahren und die Schweigepflicht auch tatsächlich einzuhalten, soweit das möglich ist.
Erfahren Patienten, dass sensible, medizinische Informationen ohne ihre Zustimmung an Polizei, Staatsanwaltschaft oder Presse weitergeben wurden, können sie Strafanzeige gemäß Paragraf 203 StGB stellen. Hier können regionale Aidshilfen Unterstützung bieten.

Letztlich sollte es jedoch darum gehen, dass Ärzte und Patienten sich gemeinsam gegen Strömungen stellen, den Schutz der Privatsphäre auszuhöhlen. Ein vertrauensvolles Arzt-Patientenverhältnis, das Grundlage jeder guten HIV-Therapie ist, baut sich nur dann auf, wenn keine Informationen aus solchen Gesprächen an Dritte gelangen.

In diesem Zusammenhang gilt es von Politik zu fordern, Unklarheiten bei der Umsetzung des Paragrafen 160 StPO schnellstmöglich zu ändern, Regelungen eines umfassend Forschungsgeheimnisses einzuführen.

Der Fall Nadja Benaissa zeigt außerdem: Nicht zuletzt kommt es darauf an, eine Kultur der Anwendung bestehenden Rechts einzufordern.

Dieser Text wurde erstveröffentlicht im DAH-Blog DAH-Gutachten zum Datenschutz: Beschlagnahme von Patientenakten nicht ausgeschlossen. Vielen Dank an Steffen Taubert für das Einverständnis zur Veröffentlichung auf ondamaris!

weitere Informationen:
Beschlagnahme und Beschlagnahmeschutz von Patientenakten insbesondere im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen. Rechtsgutachten Dr. Kai Bammann, Berlin, November 2009 (pdf)
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Wenn Würde nicht gleich Würde ist – ein Spagat

„Wenn Würde nicht gleich Würde ist – ein Spagat“ – unter diesem Titel hielt Michèle Meyer, Präsidentin von LHIVE, der Organisation von Menschen mit HIV und Aids in der Schweiz, am 1. Dezember eine Rede auf der  zentralen Welt-Aids-Tags – Veranstaltung der Frankfurter Aids-Hilfe in der Paulkskirche. Die Veranstaltung fand dieses Jahr statt unter dem Motto „Die Würde ist angetastet“.
Im Folgenden die Rede von Michèle Meyer als Dokumentation:

Wenn Würde nicht gleich Würde ist – ein Spagat.

Die Würde des Menschen ist angetastet.
Wochenlang bin mit dem Titel dieser Veranstaltung schwanger gegangen. Was ist Würde? Wie fühlt sie sich an? Wo ist sie? Wer hat das Wort  erfunden und warum tu ich mich so schwer damit?
Über die Aufklärung führte mein Weg ins alte Rom zu Cicero.
Ich kann nicht viel anfangen mit bedingungsloser Menschenwürde, die doch dauernd mit Füssen getreten wird. Auch wenn sie in den Menschenrechten und in der Verfassung hochgehalten wird, stolpere ich immer wieder über die Lässigkeit mit der sie mir und uns abgesprochen wird.
Ich bin überzeugt, dass wir heute viel näher an Ciceros Würdebegriffen leben, als wir uns eingestehen.
Würde bekommt man und Würde wird einem genommen. Das heisst: ich muss sie mir verdienen und ich muss etwas tun, um sie nicht zu verlieren. Nur: ganz so einfach ist es dann auch wieder nicht, denn ich bin nicht im Besitz von Würde, sie wird mir nur verliehen und einfordern ist tabu.

Seit ein gewisser Sigmund Ehrmann, SPD Abgeordneter und unter anderem  Mitglied der Kreissynode des evangelischen Kirchenkreises Moers, mich  resp. uns Menschen mit HIV/ AIDS als Biowaffe bezeichnet hat, bin ich gar nicht mehr sicher, dass das alles in meiner Hand liegt.
Welche Würde hat eigentlich eine Biowaffe?

Ich bin also eine Biowaffe. Vielleicht stimmt es ja und ich tue auch bloss so als wäre ich Mensch. Immerhin kommt der Verdacht öfters auf nicht mehr ganz Mensch zu sein. Sondern bloss HIV-positiv. Reduziert darauf ein Virenträger zu sein. Oder wieder mit Cicero: der Gesellschaft  nicht dienlich genug zu sein, um überhaupt Würde zu verdienen.
Heute  stellt Gesundheit ein mechanisches Problem dar und Funktion  ist das Ziel, nicht Würde.

„Wie haben sie sich angesteckt“ fragt die Schulleiterin und in ihrem Tonfall lauert vulgäre Neugier und die Lust mich zu entwerten. Sag ich jetzt: „Ich hatte Sex, mehr als genug und ich hab’s genossen.“ wird sie vielleicht erröten, sich jedoch bestätigt fühlen: „Die Frau ist ein Flittchen, wusst’ ich’s doch!“. Sag ich: “Mein erster Mann ist an den Folgen von AIDS verstorben“, dann stockt ihr wohl kurz der Atem und sie müsste schon sehr dreist sein, um weiterzufragen. Das wäre dann unter ihrer Würde. Wahrscheinlich.

Welchen Platz in der Gesellschaft haben wir denn, in Zeiten in denen Recht auf Gesundheit in aller Munde ist, aber Recht auf Krankheit als Polemik abgetan wird?
Wenn Verantwortung, die Schuldfrage meint, glaube ich nicht an Würde.. New Public Health ist das Ziel. Und ich bin ein Corpus delicti. *
Und kriminell. Noch immer mache ich mich strafbar, für etwas was de facto nicht möglich ist.

Ein Exempel statuieren. Immer wieder. Nadja Benaissa kam da gerade recht, krank sein und dann auch noch erfolgreich sein wollen? Ein gefallener Engel fällt tiefer. Amt und Würden. Wo denn? Eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit, nichts anderes, sei sie… schmutzig, schuldig, verrucht.
Andere mit Schmutz zu bewerfen und zu entwürdigen, damit sind wir manchmal verdammt schnell.

Wer Schuld und Scheitern verkörpert, hat in unserer Gesellschaft längst ausgespielt. Und alle spielen mit. Auch ich. Auch ich habe Moral und Werte verinnerlicht wie alle anderen. Und Selbstentwertung macht mich dann doch wieder interessant. Zumindest als Klientin von Sozialarbeitern, Psychologen und Fürsorgern. Eine ganz Maschinerie lebt gut davon!
Ich könnte mich fügen und eventuell doch noch so was wie Würde erlangen, zumindest Mitleid und Möglichkeiten der Rehabilitation. Eigentlich ist es ganz einfach:
„Gib dein Gesicht für Prävention, als abschreckendes Beispiel, opfere dich selbst und du hast wieder einen Platz mit etwas Würde unter uns Menschen. Hilf der Gesellschaft, schütze sie vor dir und Deinesgleichen“; „ Verstecke dich, aber zeige dein Stigma, das fördert die Spendengelder“… und als Zückerchen gibt’s das volle Programm: Sonderstellung und x- Möglichkeiten sie für mich zu nutzen, Sekundärer Krankheitsgewinn, zum Beispiel jede Menge Mitleid.
Ich kann verzichten auf diese Ersatzwürde. Sie ist an Konditionen gebunden, die mir nicht schmecken. Ich muss mich nämlich reduzieren lassen, verschämt, reuig, unauffällig und vorbildlich der Gesellschaft zu dienen, die mir die Würde trotzdem abspricht. Die an Bilder festhält, die längst überholt sind, falls sie je gegolten haben. Die Sündenböcke braucht um sich Selbst zu rechtfertigen in ihrem Zwang nach Normierung, ihrer Verkrüppelung zur funktionierenden Maschine, die Geld, Erfolg und Unsterblichkeit ausspuckt.

Und solange ich  – in der Schweiz- selbst in der Aids-Arbeit nicht gewürdigt werde, kann ich auch verzichten auf Kommissionssitzungen, Subventionen und meine Stellung als Quoten-Positive. Ich gehöre ja nicht mal einer Hochprävalenz-Gruppe an, wen will ich denn vertreten, heisst es immer wieder.

Zudem: „Wer nicht Kondome und Therapietreue predigt, hat nichts zu sagen.“ Was mir natürlich schwerfällt und wohl auch nicht im Sinne des Erfinders von Selbsthilfe wäre… aber wen interessiert Freiheit und Würde des Einzelnen, wenn Machbarkeit nach Gleichschritt verlangt?

Ganz anders schwer drückt manchmal die Würde, wenn nach wiederholter Medienpräsenz, das Telefon klingelt. Wenn Menschen mit HIV und AIDS sich darüber beklagen, dass ich zu gesund aussehe, dass ich zu wenig das Leiden betone und selbstbewusst Forderungen stelle; Wenn mir meine Integration vorgeworfen wird.
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Die Würde des Menschen ist angetastet.

Wie komme ich eigentlich dazu, trotzdem an Würde festzuhalten?
Habe ich  eine die mir gehört und wenn ja, wie viel Fremdbewertung erträgt  sie, meine eigene Würde? Wie viel Demütigung und Reduktion? Kann ich sie behüten, vor Diebstahl sichern und kann ich sie davon abhalten, sich Selbst zu vergessen?  Wie kann ich sie wahren, wenn ein gelber Punkt die Türe zu meinem Spitalzimmer ziert und vom Chefarzt bis zur Zugehfrau alle vorgewarnt sind. Wie, wenn ich kurz nach der Geburt meiner Tochter, die Sozialarbeiterin am Wochenbett stehen habe, die unauffällig meine Mutterqualitäten zu prüfen versucht? Wie, wenn ich von meinen Nächsten zielsicher und zutiefst verletzt werde, fremdgeoutet und ohne recht auf Abgrenzung. Wenn alle Konflikte dahin gelenkt werden, dass ich HIV-positiv bin. Da sind die Andern fein raus und ich stehe am Pranger. Würdelos.
Wie kann ich die Würde leben lassen, wenn ich selbst denke mein Mann sei deshalb etwas besonderes, weil er sich mit einer Positiven eingelassen hat?

Nur: was wissen die Andern denn von meiner Würde? Und was weiss ich selbst? Woher kommt diese Zielsicherheit, diese Überzeugung, ich hätte sie selber verspielt? Durch kondomlosen Sex?  Oder eher durch das Ver-fehlen.
Dieses ausserhalb-sein, diese Entwürdigung  ermöglicht Narrenfreiheit, manchmal. Was hat Abschaum noch zu verlieren?
Ich brauche mich auch nicht mehr zu tarnen oder so zu tun als gehöre ich wieder zu den Guten, den Reuigen.
Was mich rettet ist Widerstand. Widerstand gegen Fremdbewertung, übergestülpte Hilfe und Kontrolle bis ins Schlafzimmer.

Ich muss stinkfrech den Bildern trotzen, manchmal leise, manchmal laut.
Die passenden Schubladen gibt’s nicht: ich bin integriert, ich bin aussortiert, ich habe keine Würde, ich nehm sie mir.

Dieses Borstige, Widerspenstige rettet mich. Und frei nach dem Lehrbuch gibt’s Empowerment nie ohne Eigenwilligkeit. Wem sag ich das?
Und darum bin ich gefährlich, Ich verführe dazu Fehler zu machen.
Manche behaupten, ganz im Schutz der Meinungsfreiheit, ich sei ein Massenmörder. Irre, hinterhältig und brandgefährlich. Ganze Völker könnten mir folgen.

Dieses inszenierte Entwerten tut weh, macht wütend, aber viel treffender und schmerzlicher ist die Ohnmacht, das Gefühl eine Gesetzlose zu sein und der Schmerz nicht genug bewegen zu können, obwohl die Welt in meinem Kopf Würde verlangt **
( unter uns: mutig war diese Kampagne von Regenbogen e.v. nicht. Weltbank ( dieser Gedanke gehört dem Dirk) , Politiker, Profit&Geiz, Ignoranz sind Massenmörder…
Oder: welche Menschenwürde meinen wir, wenn wir nicht teilen was wir haben? Wieviel sind denn Menschen in Afrika, Asien und Osteuropa wert?
Wieviel Würde ist noch spürbar und wieviel Scham, wenn mir die Pillen im Hals stecken bleiben, angesichts meiner Brüder und Schwestern weltweit…da macht Compliance Spass.

Und allem Unsichtbar raten auf den Aids-Hilfen zum Trotz: ich steh dazu, ich bin ich und meinen HIV-Status gibt’s nicht gesondert davon.  Mir muss nicht geholfen werden zum Preis der Fremdbestimmung.
Auch wenn es anstrengend ist, sichtbar, fassbar zu sein; aber wer sagt denn das Anpassen nicht anstrengend wäre.
Dauernde Selbstentwertung macht krank, alt und an Lebensqualität bleibt da nicht mehr viel übrig. Von Würde ganz zu schweigen.

Manchmal überrascht mich das Leben. Zum Beispiel im Dorf wo ich lebe, dort hat Zivilcourage einen hohen Stellenwert und ich habe unverhofft wieder Würde.
Vor wenigen Tagen kam eine Nachbarin auf mich zu. Meine Töchter waren mit anderen Kindern bei ihr zum Essen und spielen eingeladen gewesen. Sie berichtete mir lachend, dass Sofia, die ältere der beiden, bei der Gelegenheit Aufklärungsarbeit geleistet hätte. Sie lachte herzlich zwischen den Sätzen und erzählte wortgetreu, was meine Tochter zu sagen wusste:“ „Mama ist oft im Fernsehen, weil sie ein Virus hat. Aber sie schämt sich nicht, nicht so wie andere, darum wird sie gefilmt. Und wisst Ihr wie man das Virus bekommen kann? Beim „Schätzele“, aber mein papa kann sich nicht anstecken, Mamas nimmt Medikamente.“
Die Selbstverständlichkeit dieser Rückmeldung hat mich sehr berührt.

Nein, ich schäme mich nicht und draussen in der Welt, kann ich notfalls den einen Trick immer anwenden: ich ziehe mir meine Clownnase an, immer dann wenn sich die innere Würde zu vergessen droht, wenn sie meint der anderen, längst verlorenen oder nie erreichten Würde nachrennen zu müssen.
Nicht zufällig habe ich nach jahrelangen vergeblichen Versuchen, wieder auf den Arbeitsmarkt zu kommen, mich entschieden Clown zu werden.

Der Clown lebt vom Spiel mit den Tücken, er verkörpert die Kunst des Scheiterns und ist zutiefst menschlich: er macht Fehler. Und Fehler. Er  spielt und kümmert sich nicht um Normierungen. Er hält dem Mensch den Spiegel hin und wird dafür liebevoll mit Applaus und einem ehrlichen Lachen gewürdigt.
Dann schlage ich selbst dem alten Römer Cicero einen Haken… und lächle in mich hinein – in Würde.

Und gemeinsam können wir was bewegen, wenn JedeR einzelne für seine Würde aufsteht.
Michèle Meyer 1.12.2009

*das Buch gehört Julie Zeh
** der Satz gehört Barbara Starret
*** der Gedanke gehört Dirk

Die Würde ist angetastst (Plakat der Veranstaltung in der Frankfurter Paulskirche am 1.12.2009)
Die Würde ist angetastet (Plakat der Veranstaltung in der Frankfurter Paulskirche am 1.12.2009)

Dank an Michèle und Michael (AH Frankfurt) für den Genehmigung !

Nadja B.: 8 Monate Ruhe nach spektakulärer Verhaftung

Spektakuläre Verhaftung, und dann acht Monate Schwiegen, Ruhe – das Verhalten der Staatsanwaltschaft im Fall Nadja Benaissa scheint mehr als fragwürdig. Ein Presseanwalt kommentiert im Interview mit der FR.

Unter spektakulären Umständen wurde ‚No-Angels‘-Sängerin Nadja Benaissa Anfang April direkt vor einem bevorstehenden Konzert verhaftet. Eine Medien-Kampagne gegen sie wurde inszeniert, die zuständige Staatsanwaltschaft war nicht gerade untätig.

Und dann? Acht Monate Ruhe seitdem. Acht Monate, in denen Nadja Benaissa den Weg an die Öffentlichkeit gefunden hat, offen über ihre HIV-Infektion spricht, darüber, welche Folgen die spektakuläre Verhaftung für sie und ihre Tochter hat.

Und die Staatsanwaltschaft? Schweigen nach anfänglicher Hektik. Wurde die medienträchtige Verhaftung noch mit ‚Wiederholungsgefahr‘ begründet, scheint nun Zeit genug zu bestehen, keine Eile.

Warum dieses Verhalten, das so gar nicht zu einander zu passen scheint – erst hektische, öffentlichkeitswirksame Verhaftung, dann gemächliche Ermittlungen ohne Eile? Der Presseanwalt Felix Damm äußert sich in einem Interview der Frankfurter Rundschau.

Damm betont

„Die Art und Weise der Verhaftung, Ostersamstag gegen 21 Uhr, unmittelbar vor einem geplanten Bühnenauftritt, war sicherlich unglücklich und hätte unbedingt vermieden werden müssen.“

Er spekuliert, Nadja Benaissa könnte die Behörden haftbar machen für die ihr entstandenen persönlichen und geschäftlichen Schäden (Amtshaftung). Der Anspruch hierauf verjähre nach drei Jahren – werde deswegen das Verfahren verzögert?

Allerdings gehe er davon aus, dass es zu einer Anklage-Erhebung kommt – schon aus einem ganz banalen Grund: nach derartigem Wirbel könne sich die Staatsanwaltschaft keinen Gesichtsverlust erlauben.

Damm spricht in seine  Interview auch über Grenzüberschreitungen der Medien.

Der Medienanwalt Felix Damm ist neben Michele Meyer einer der Redner auf der Veranstaltung zum Welt-Aids-Tag in der Frankfurter Paulskirche, 2009 unter dem Motto „Die Würde des Menschen ist angetastet“.

weitere Informationen:
FR 27.11.2009: Interview zum Fall Benaissa: „Es wurde viel Wind gemacht“
beckblog 29.11.2009: Der Fall „No Angels“ – im April Untersuchungshaft und Vorverurteilung, im November immer noch keine Anklage oder Verfahrenseinstellung
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Bildervielfalt prägen – Menschen mit HIV entstigmatisieren!

Als Dokumentation die Rede von DAH-Vorstand Tino Henn aus Anlass des Welt-Aids-Tags-Empfangs der Deutschen AIDS-Hilfe:

Bildervielfalt prägen – Menschen mit HIV entstigmatisieren!
Rede von Tino Henn
Mitglied des Bundesvorstands der Deutsche AIDS-Hilfe e.V. (DAH)
anlässlich der Veranstaltung
„Empfang zum Welt-AIDS-Tag 2009“
im
ATRIUM der Deutschen Bank AG, Unter den Linden, Berlin
5. November 2009
(Es gilt das gesprochene Wort.)

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin,
sehr geehrte Frau Prof. Dr. Pott,
sehr geehrter Herr Wiesniewski,
sehr geehrter Herr Schaub,
sehr geehrte Vertreter der Medien,
liebe Mitglieder, Kooperationspartner und Förderer,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

im Namen der Deutschen AIDS-Hilfe begrüße ich Sie ganz herzlich zu unserem –inzwischen traditionellen – Welt-Aids-Tags-Empfang. Mein besonderer Dank gilt noch einmal den Sponsoren und Unterstützern dieses Abends, ohne die eine solche Veranstaltung nicht mehr möglich wäre. Und nicht zuletzt danke ich allen Helferinnen und Helfern, die im Vorfeld dieser Veranstaltung aktiv waren und heute hinter, vor und vor allem auf der Bühne mitwirken.

Gerade in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise und damit einhergehender sinkender Spendenmöglichkeiten vieler Bürgerinnen und Bürger sind wir Aidshilfen mehr denn je auf Sponsoren angewiesen: und dies sind nicht nur die Sponsoren aus der Wirtschaft, sondern Mäzene aus allen Teilen der Gesellschaft! Gut, dass so viele Menschen und Organisationen bereit sind, sich zu engagieren, um damit die Arbeit der Aidshilfen zu unterstützen. Das ist uns sehr wichtig, denn Prävention ist nicht alleine die Aufgabe von Gesundheitseinrichtungen und großen Institutionen, sondern fängt bei jedem Einzelnen an. „Ganz Deutschland zeigt Schleife“ lautet die Botschaften unserer diesjährigen Welt-Aids-Tags-Kampagne, die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und die Deutsche AIDS-Stiftung gemeinsam veranstalten. Die Unterstützer des heutigen Abends zeigen Schleife – vielen Dank dafür!

Als gutes Beispiel, wie Sponsoren sich in der Prävention engagieren, möchte ich den Bielefelder Erotikprodukteanbieter Eis.de herausstellen. Die Eis.de GmbH hat der Deutschen AIDS-Hilfe im September zwei Millionen Kondome gespendet. Dies ist die größte Kondom-Spende, die wir je in unserer 26-jährigen Geschichte erhalten haben. Eis.de will mit dieser Auftaktspende „Zeichen setzen und eine langfristige, intensive Zusammenarbeit mit der Deutschen AIDS-Hilfe begründen“. Wir werden 2010 unsere Fundraising-Aktivitäten ausbauen, um weitere solche strategischen Partner zu gewinnen.

Wir brauchen auch in Zukunft starke Förderer, mit denen wir das bisher Erreichte sichern und gemeinsam unsere Strategien für die Prävention sowie gegen Diskriminierung und gegen Stigmatisierung durchsetzen können. Das vergangene Jahr hat uns auf das Schmerzlichste gezeigt, welche schlimmen Vorurteile von HIV und Aids bedrohten und betroffenen Menschen immer noch entgegengebracht werden: So haben viele Medien – aber auch einzelne Politiker – eine regelrechte Hetzjagd gegen die Künstlerin Nadja Benaissa geführt, als ihre HIV-Infektion bei ihrer Verhaftung gezielt öffentlich gemacht wurde. Viele Medien, die Darmstädter Staatsanwaltschaft und einige Politiker haben die Persönlichkeitsrechte von Frau Benaissa mit Füßen getreten und Sexismus und Rassismus erneut Vorschub geleistet. Die regelrechte Medienkampagne gegen Nadja Benaissa hat der weiteren Kriminalisierung von HIV-Positiven Vorschub geleistet. Erst die massiven, öffentlichkeitswirksamen Beschwerden der Deutschen AIDS-Hilfe gegen diese Form der Medienberichterstattung und gegen das Verhalten der hessischen Justiz haben einen Sinneswandel in der Bewertung des Umgangs mit Frau Benaissa und ihrer HIV-Infektion bewirkt. An dieser Stelle sage ich Ihnen ganz deutlich:
Wir lassen keine Kriminalisierung von Menschen mit HIV und Aids zu! Und wir gehen gegen jede Form der Diskriminierung und Stigmatisierung von HIV-Positiven vor!
Dafür werben wir um Unterstützung: in den Medien, in Unternehmen, bei Gewerkschaften, Kirchen, in der Politik und bei allen Bürgerinnen und Bürgern.

Tino Henn, Vorstand DAH
Tino Henn, Vorstand DAH

Fast 30 Jahre nach dem Ausbruch der HIV-Epidemie sind die Medienbilder über HIV und Aids immer noch sehr einseitig. Der inzwischen in Berlin angesiedelte Verein „Regenbogen“ und die Hamburger Werbeagentur „das comitee“ wollten erst vor Wochen eine abscheuliche Hetzkampagne gegen HIV-Positive starten, die Adolf Hitler beim Sex mit einer Frau zeigt. Der Claim „Aids ist ein Massenmörder“ verunglimpft nicht nur die Opfer der Nazidiktatur, sondern setzt auch HIV-Positive mit Mördern gleich. Diese für die Prävention völlig ungeeignete und schädliche Kampagne konnte auf Druck der Deutschen AIDS-Hilfe verhindert werden. Einige Beispiele: YouTube nahm den Spot aus dem Internet, der Zentralrat der Juden sprach von einer „unerträglichen Entgleisung“, der Deutsche Werberat sowie die RTL-Mediengruppe distanzierten sich öffentlich, in vielen Leserbriefen dankten Menschen der Deutschen AIDS-Hilfe. Wir finden, dass solchen Institutionen wie dem Regenbogen e.V. die Gemeinnützigkeit entzogen werden muss. Aufmerksamkeit durch übelste Effekthascherei erreichen zu wollen und dies auf dem Rücken von HIV-Positiven– das wird es mit uns nicht geben, und dagegen gehen wir mit allen rechtlichen Mitteln vor!

Wir sehen es vielmehr als einer unserer wichtigsten und ureigenen Aufgaben an, differenzierte Bilder von HIV zu zeigen, die den heutigen Lebensrealitäten von Menschen mit HIV und Aids gerecht werden. Unsere Kampagne ICH WEISS WAS ICH TU ist ein Beispiel dafür. Sie bekommen hier im ATRIUM einen ersten Eindruck davon. Wir erhielten in den vergangenen Monaten viel Lob für diese vom Bundesministerium für Gesundheit und der BZgA finanzierte Kampagne, die moderne Gesundheitsförderung und zielgruppengerechte HIV-Prävention mit Maßnahmen zur Entstigmatisierung verbindet. Das Gesundheitswissen zu erhöhen und Menschen in ihrem Selbstbewusstsein zu stärken – das sind wichtige Ziele, damit Mann oder Frau individuelle Risiken besser wahrnehmen, einschätzen und das eigenen Verhalten gegebenenfalls anpassen kann.

Von den etwa 65.000 HIV-positiven Menschen in Deutschland weiß ein Drittel nichts von der eigenen HIV-Infektion. Die Infektion wird bei vielen von ihnen häufig erst dann erkannt, wenn schon schwere gesundheitliche Schäden aufgetreten sind. Wenn HIV-Positive aber weiterhin diskriminiert, ausgegrenzt und kriminalisiert werden, und wenn Mobbing und unbegründete Ängste der Familie, Freunden und Kollegen zu befürchten sind, wie sollen sie sich dann für einen HIV-Test entscheiden, und wie kann ihnen dann ein „positives Coming-out“ ermöglicht werden? Es ist daher eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für Verhältnisse zu sorgen, die ein solches Coming-out ermöglichen. Und daran werden wir mit all unserer Kraft und Kreativität arbeiten.

In den vergangenen zwölf Monaten haben wir erneut vertrauensvoll und erfolgreich mit dem Bundesministerium für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zusammen gearbeitet. An dieser Stelle danken wir insbesondere der Bundesgesundheitsministerin a.D. Ulla Schmidt für ihre Förderung in den vergangenen Legislaturperioden. Wir freuen uns zugleich darauf, diese bewährte Zusammenarbeit mit dem neuen Gesundheitsminister Herrn Dr. Philipp Rösler fortsetzen und weiter ausbauen zu können.

Wenn wir uns den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP zum Thema Gesundheit anschauen, so gibt es aber auch Gründe zur Sorge – z.B. bei der Ausgestaltung der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Vertrag ist – so sieht es auch die Bundesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE – an vielen Stellen unausgegoren und widersprüchlich. Wir sehen die Gefahr, dass viele chronisch kranke und behinderte Menschen zu Patienten zweiter Klasse werden. Eine höhere finanzielle Belastung chronisch Kranker werden wir nicht akzeptieren. Es darf keine Entsolidarisierung geben! Kernbestandteil des Zusammenhalts in der Gesellschaft muss das Solidaritätsprinzip in der Gesundheitsversorgung bleiben! Wir werden die weiteren Entwicklungen im Bundesgesundheitsministerium genau beobachten und uns einmischen, wenn die berechtigten Interessen von Menschen mit HIV und Aids bedroht sind!

Ein weiteres, wichtiges Thema ist die Integration chronisch Kranker in das Erwerbsleben: Viele HIV-Positive können wieder einer Arbeit nachgehen oder müssen – anders als noch vor wenigen Jahren – keine Frühverrentung mehr fürchten. Dennoch leiden sie darunter, dass sie ihre Infektion meist verleugnen und zusätzlich Diskriminierung erfahren müssen. Arbeitnehmer, die sich als HIV-positiv outen, müssen auch im Jahre 2009 noch um ihren Arbeitsplatz bangen und Ausgrenzung, Mobbing und Stigmatisierung ertragen. Daher verstecken viele ihre Krankheit. Im Schulterschluss mit anderen Verbänden, Gewerkschaften, der Politik und den Medien möchten wir daher das Thema versteckte Erkrankungen – die sogenannten „hidden diseases“ – in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen. Die DAH hat sich dieses Thema als Schwerpunkt für den diesjährigen Welt-Aids-Tag und das Jahr 2010 gesetzt, weil darin einiges deutlich wird:
Das Leben mit HIV hat sich verändert. Aber in den Köpfen herrschen immer noch die alten Bilder vor. Daher wollen und müssen wir eine neue Bildervielfalt prägen und Menschen mit HIV entstigmatisieren! Bitte unterstützen Sie uns auf diesem Weg!

Bevor ich schließe, gilt mein Dank den ehrenamtlichen und den hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Aidshilfen, die im vergangenen Jahr wieder eine sehr gute Arbeit geleistet haben. Stellvertretend für diese Frauen und Männer ehren wir heute Rainer Jarchow, der in den vergangenen 30 Jahren vorbildliche Arbeit sowohl als ehren- als auch als hauptamtlicher Mitarbeiter in zahlreichen Projekten und Institutionen innerhalb und außerhalb von Aidshilfe und in ganz Deutschland geleistet hat. Mein Vorstandskollege Winfried Holz wird ihn nachher in einer Laudatio würdigen. Ich wünsche Ihnen einen gesprächsreichen und unterhaltsamen Abend. Vielen Dank!

Nadja Benaissa: war Outing durch Staatsanwaltschaft unzulässig?

Mitte April 2009 wurde die Popsängerin Nadja Benaissa ohne ihr Wissen und Wollen durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt als HIV-positiv geoutet. War dies zulässig? Nein, meint eine juristische Seminararbeit.

Mitte April 2009 wurde Nadja Benaissa, Sängerin der Pop-Band ‚No Angels‘, unter dem Vorwurf der fahrlässigen HIV-Übertragung verhaftet. Die Staatsanwaltschaft wandte sich mit Informationen zu dem Fall, insbesondere auch zur HIV-Infektion von Frau Benaissa, an die Presse und Öffentlichkeit.

War dieses ‚Outing‘ durch die Staatsanwaltschaft zulässig?
War das Verhalten, die Medien proaktiv zu informieren, vom Informationsrecht der Medien gedeckt?
Oder kollidierte es mit dem höher einzuschätzenden Recht auf Privatspähre, gerade in einer solch stark die Privatheit angehenden Angelegenheit weie eine HIV-Infektion?

Die Staatsanwaltschaft geriet bald in Kritik, und auch der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn – der die Vorwürfe jedoch als „unbegründet“ zurück wies.

Die grundlegende Frage, gerade im aktuellen Fall, wie steht es um das Verhältnis von Informationsrecht der Öffentlichkeit und Recht der Person auf Privatsphäre ist damit jedoch weiterhin nicht beantwortet.

Eine Seminararbeit an der Juristischen Fakultät der Universität Rostock fragt nun dazu, wie es um die „Rechtliche Zulässigkeit der staatsanwaltschaftlichen Offenlegung der HIV-Infektion im Fall Nadja Benaissa“ steht.

Die 17seitige Seminar-Arbeit beschäftigt sich mit Ansprüchen und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit der Ermittlungsbehörden sowie den Grundrechten der Pressefreiheit und den allgemeinen Persönlichkeitsrechten der Beschuldigten.

Bei der Abwägung von Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten betont der Autor

„Der freiwillig Auskunft gebende Staatsanwalt kann sich nicht ohne weiteres auf den Informationsauftrag der Presse oder das Informationsinteresse der Öffentlichkeit berufen. Eine vom Leiter einer Staatsanwaltschaft veranstaltete Pressekonferenz mit der Preisgabe persönlichkeitsbezogener Daten kann nicht ohne weiteres mit dem Grundrecht der Pressefreiheit gerechtfertigt werden, das eine offensive Informationspolitik fordere.“

Er betont den (höheren) Rang der Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten und konstatiert eine

„Ungleichrangigkeit der widerstreitenden Rechtsgüter …: während das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschuldigten Verfassungsrang genießt, ist ein solcher für einen Informationsanspruch der Presse gegen die Staatsanwaltschaft nicht gegeben“. Und später: „Vielmehr setzt sich das Allgemeine Persönlichkeitsrecht als gegenüber dem Informationsinteresse der Presse höherrangiges Gut regelmäßig durch.“

Der Autor kommt nach mehrfachen Abwägungen und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu dem Schluss

„Deshalb sei hier abschließend betont, dass es sich bei der Meldung der Darmstädter Staatsanwalt bezüglich der HIV-Infektion einer jungen Frau um eine jener grundrechtliche geschützten Information handelt, die niemals ein so hohes öffentliches Interesse hervorrufen können, dass sie in der Abwägung zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht zulässig sind. Frau Benaissa stünde damit ein verfassungsrechtliches Auskunftsverbot seitens der Staatsanwaltschaft zu.“

Danke an MgN!

weitere Informationen:
„Rechtliche Zulässigkeit der staatsanwaltschaftlichen Offenlegung der HIV-Infektion im Fall Nadja Benaissa“, Seminararbeit zum Kommunikationsrecht am Juristischen Seminar der Universität Rostock (Prof.Dr. Gersdorf) (Sommersemester 2009)

Gedanken zur Schmutzkampagne gegen N.B, stellvertretend für Menschen mit HIV und AIDS

Anfang April 2009 wurde eine junge Sängerin unter dem Vorwurf der HIV-Übertragung verhaftet. In den folgenden Tagen findet unter großer medialer Aufmerksamkeit eine Kampagne mit Vorverurteilungen, Outing und stigmatisierenden Bildern statt.
Dazu ein Gast-Kommentar vom Michèle Meyer, Präsidentin von LHIVE, der Schweizer Organisation für Menschen mit HIV und Aids:

Gedanken zur Schmutzkampagne gegen N.B, stellvertretend für Menschen mit HIV und AIDS.

N.B. wurde medienwirksam verhaftet, zwangsgeoutet und vorverurteilt.
Nachfolgend einige Gedanken und Fragen, die sich im Verlauf dieser traurigen Geschichte mir aufdrängten.

Als ich in den Medien von der Verhaftung von N.B. erfuhr, habe ich die Meldung überflogen und als unwichtig erachtet. Ich dachte keinen Moment daran, dass mich dies noch sehr persönlich betreffen würde, geschweige denn, dass es mich in meiner Funktion als Präsidentin von LHIVE betreffen musste!
Wenige Tage später bin ich erschrocken. Journalisten zitierten den Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt, welcher Details der ihr vorgeworfenen Anklagepunkte in der Öffentlichkeit äusserte:
„N.B. ist HIV-positiv und hat in mindestens drei Fällen ihre Sexualpartner wissentlich dem Risiko einer HIV-Infektion ausgesetzt. In einem Fall kam es zur Ansteckung. Das Ganze sei im Zeitraum von 2002-2006 geschehen, und da Gefahr im Verzug war, wurde sie inhaftiert.“
Ich dachte der redet sich um Kopf und Kragen. Aber nein, Schlagzeile über Schlagzeile, immer und immer wieder wurde er zitiert, angereichert mit weiteren Spekulationen und vermeintlichen Details aus N.B. s Leben. Ein gefundenes Fressen…
Die Unschuldsvermutung schien plötzlich nicht mehr zu gelten, Persönlichkeitsrechte und der Schutz von heiklen medizinischen Daten entfallen? Argumentiert wurde mit öffentlichem Interesse und Vorbildfunktion – und wie erwähnt mit Wiederholungsgefahr.
Es wäre zum Lachen gewesen, wenn es nicht so einschneidend tragisch für den Menschen N.B. und für „uns“ Menschen mit HIV und AIDS wäre.

Von wegen Gefahr im Verzug, was hier geschah war Zwangsouting, zum Schutz der sogenannten Volksgesundheit. Später wurde übrigens bekannt, dass die Staatsanwaltschaft die Krankenakte von N.B. hat beschlagnahmen lassen. Dies alles obwohl noch nicht geklärt war ob N.B. überhaupt HIV-positiv ist, in einem erst angelaufenes Verfahren, ohne Beweise.
Ich dachte medizinische Daten seien besonders schützenswerte Daten? Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft hausiert einfach so mit nicht verifizierten Daten einer Angeklagten und spielt sich als moralischer Gesetzesvertreter in den Medien gross auf?
In der U-Haft wurde von N.B. von einer Ärztin und Vorstandsfrau des Vereins der Aids-Aufklärung Deutschland besucht, die ihr Arztgeheimnis und ihr Engagement mehr als fragwürdig auslegte, denn sie gab „der Bild“ ein Interview und outete N.B. gleich nochmals.
Ein Abgeordneter sprach von Menschen mit HIV, als Biowaffen; übrigens noch nicht einmal einklagbar… einfach so, darf der das.

Mein Glauben an das Rechtssystem hat schwer gelitten. Vorverurteilung, Diskriminierung scheint zulässig, denn Menschen mit HIV sind unmoralisch und deshalb Menschen zweiter Klasse.
Das Bild der gefährlichen kriminellen Menschen mit HIV, der Unverantwortlichen, Schmuddligen war wieder hergestellt und wurde regelrecht zelebriert.
Wer trägt eigentlich Verantwortung für soviel Unwissen und Diskriminierung? Wem dienen diese Bilder? Was haben die Journalisten und die Behörden und Aids-Hilfen in den letzten 25 Jahren verpasst an Aufklärung, dass solches heute, 2009, möglich ist? .
Nicht genug tauchte dann noch ein Anwalt auf, der sich ins Szene setzte, und vom Medienype zu profitieren versuchte; Legt ein Mandat nieder, dass er nie hatte. Unglaublich.

Ich musste handeln, so versuchte ich mich mit anderen HIV- AktivistInnen kurz zu schliessen, mit der Frage was tun wir und wie? Wie ohne N.B. zu schaden und immer die heikle Frage: „ schaden wir „uns“ durch irgend ein Solidaritätsbezeugnis mit ihr“? Eine Frage die mir Bauchschmerzen bereitete. Ich mag es nicht, wenn eigene Interessen zu Ent-Solidarisierung führen.
In der Blogwelt herrschte unterdessen Stammtischstimmung.
Sehr unangenehm berührten mich die vielen Voten von Menschen mit HIV, die sich distanzierten, N.B. vorverurteilten und sich als „gute, unschuldige HIV-Positive“ präsentierten.
Verstehen kann ich solches nur im Kontext eigener Verletzungen, Stigma und Selbst-Entwertung. Als Versuch sich zu rehabilitieren und als Flucht nach vorne.
Viele Andere wiederum zeigten, wegen des Falles von N.B., um so mehr Angst und Scham sich zu HIV und AIDS zu bekennen. Nicht nur virtuell, sondern im realen Leben.
Persönlich hat mich die Schmutzkampagne gegen N.B. und Menschen mit HIV und AIDS getroffen.
Wir sind schmutzig, gefährlich, schuldig und kriminell. Unabhängig von wissenschaftlichen und medizinischen Fakten; die Meinung ist gemacht.

Mein unerschütterliche Glaube an die Möglichkeit Stigma und Selbststigma zu begegnen und aufzulösen, ist schwer ins Wanken geraten. Mich beschäftigten die Fragen: Wie können wir die Mechanismen entkräften, die uns zu Menschen zweiter Klasse machen? Wird noch zu meinen Lebzeiten HIV als eine Infektionskrankheit wahrgenommen, wie andere auch?

Wohltuend war die deutliche Stellungnahme der Deutschen Aids Hilfe gegen die Verhaftung und Vorverurteilung von N.B. und die differenzierten und kritischen Meldungen in einigen Medien, die sich schon länger zum Thema HIV mutig, informativ und konsequent äussern. Besonders zu erwähnen sind die beiden Blogs: „ondamaris“ und „der blidblog“.
Dies hat mich ermutigt in mitten dieser Hetzte gegen N.B und Menschen mit HIV und AIDS in die Öffentlichkeit zu gehen und in der Sendung „Stern TV“ von Günter Jauch aufzutreten.
Eine Möglichkeit die EKAF- Botschaft hinauszutragen, einen Kontrapunkt zu setzen gegen Scham und Schuld: selbstbewusst HIV-positiv.
Leider ist es mir bisher nicht gelungen einen direkten Kontakt mit N.B. herzustellen, trotz vielen Versuchen.

Zehn Wochen nach ihrer Verhaftung sitzt sie selbst bei Günther Jauch. „ Ja ich bin HIV-positiv. Nun kann mich keiner mehr erpressen.“, sagt sie in ihrem ersten Interview und dass sie für ihr Recht kämpfen werde. Zu den Vorwürfen kann sie sich nicht äussern, solange der Rechtsfall nicht abgeschlossen ist. Sie hat ihre Situation als Prominente, als Mensch und Mutter geschlidert und bestimmt damit auch berührt.
Leider äusserte sie bis jetzt noch keinen Satz in „unsere Richtung“… kein Wort auch über die Solidaritätsbekundungen von Menschen mit HIV und AIDS, die sie erreichten seit ihrer Verhaftung. Schade.
Trotzdem hat sie rechtzeitig vor ihrem ersten Konzert nach der Verhaftung die Berichterstattung über ihre Person wieder selbst in die Hand genommen.

Nur, und das gilt für uns alle, wer hat wirklich Kontrolle über seine heiklen Daten, über seine Antworten auf Fragen zur sexuellen Gesundheit, Vorlieben, Compliance?
Wer weiss, was er wem anvertrauen kann? Und wieviel Einfluss können wir nehmen auf das Bild, von Menschen mit HIV das durch die Journalisten geprägt wird?
Wer bestimmt über sein Coming out wirklich selbst?
Warum sollten wir uns verstecken? Wegen Irrationalitäten, Unwissen und dem brauchbaren Bild des gefährlichen Unverantwortungslosen, der Andere abschrecken soll sich zu infizieren? Macht uns unsere Unsichtbarkeit nicht zum Spielball? Was lassen wir uns gefallen und wie werden wir zu Handelnden?

N.B. wurde zum Outing gezwungen, während fast zeitgleich in den U.S.A ein Abgeordneter gewählt wurde, der offen schwul und HIV-positiv ist. Die Schere geht auf. Wir können uns entscheiden.
N.B. hat als Prominente erfahren was ein Leben mit HIV bedeutet, was es für Menschen mit HIV im Alltag bedeutet…ich wünsche mir, dass Menschen mit HIV N.B. tragen können und viceversa.

Inzwischen ist bekannt geworden, dass der Haftbefehl gegen N.B. aufgehoben wurde. Hoffen wir, dass das Verfahren eingestellt wird und sich Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt und Journalisten genauso öffentlich zu ihrem eigenen Fehlverhalten stehen.

Michèle Meyer
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Datenschutz ist Voraussetzung einer erfolgreichen Behandlung – auch bei HIV ?

Das Gespräch mit meinem Arzt ist vertraulich – darauf verlässt sich vermutlich fast jeder Patient. Dass es um diese Vertraulichkeit nicht gut bestellt ist, zeigt die Beschlagnahme der Patientenakten einer HIV-positiven Frau. Wie steht es um Patientendaten und Datenschutz?

‚Was ich mit meinem Arzt oder meiner Ärztin bespreche, das ist völlig vertraulich, bleibt unter uns. Das Arztgeheimnis schützt. Und auch wenn etwas in meine Patientenakte geschrieben wird, ist diese Patientenakte geschützt vor Zugriffen Dritter.‘

Ein Großteil der Patienten geht wohl von dieser Einschätzung aus. Patientenakten und das Gespräch mit dem Arzt gelten als vertraulich. Wie könnte es auch anders sein – schließlich vertraut man / frau seinem Arzt, seiner Ärztin oft persönliche, privateste Angelegenheiten an, bis hin zum Sex-Leben, nicht nur als HIV-Positiver.

Und diese Einschätzung basiert auf langer Erfahrung. So sagt der Hippokratische Eid, das Berufsethos, dem jeder Arzt, jede Ärztin verpflichtet ist:

„Was ich bei der Behandlung oder auch außerhalb meiner Praxis im Umgang mit Menschen sehe und höre, das man nicht weiterreden darf, werde ich verschweigen und als Geheimnis bewahren.“

Doch – diese Einschätzung könnte falsch, oder doch nicht völlig zutreffend sein. Patientenakten sind scheinbar nicht so sicher wie oftmals angenommen wird. Der Fall der Verhaftung einer Pop-Sängerin zeigte dies. Ihre Krankenakte wurde von der Staatsanwaltschaft in einer Frankfurter Klinik beschlagnahmt. Ihr HIV-Status wurde von der Staatsanwaltschaft per Pressemitteilung breit kommuniziert.

„Das war der öffentliche Pranger durch eine Justiz, die eigentlich die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten zu schützen hat“, kommentiert die SZ.

Eine Krankenakte bei der Staatsanwaltschaft? Um Ermittlungen gegen diese Patienten (nicht gegen einen Arzt!) zu „unterstützen“?

Scheinbar sind Patientenakten weit weniger sicher, als bisher oftmals angenommen wird.

Der Strafrechtler Prof. Winfried Hassemer im Interview:

„Als Strafverteidiger würde ich mich nicht darauf verlassen, dass der Zugriff auf Patientenakten eigentlich nicht geht. Wenn es sich um eine strafrechtliche Beschuldigung handelt, dann ist der Schutz von Akten, die den Beschuldigten selbst betreffen, relativ gering. Denn wenn es anders wäre, könnte in vielen Fällen ein Strafverfahren erst gar nicht stattfinden. Der Schutz fängt an, wenn es um Patientenakten von anderen Personen geht, die man vielleicht zum Vergleich heranziehen müsste – dann wird es schwierig.“

Hassemer ergänzt

„Natürlich wird die Anzeige geprüft, aber der Anfangsverdacht ist schnell da, es ist eben nur ein Anfangsverdacht. Und deshalb ist es so wichtig, an die Geheimhaltung des Ermittlungsverfahrens zu denken.“

Der Schutz der Vertraulichkeit von Patientenakten weitaus geringer, als bisher vermutet? Dies könnte gravierende Auswirkungen haben, Auswirkungen auf das Arzt-Patient-Verhältnis, aber letztlich vor allem auch auf die Gesundheit von Patienten und Patientinnen.

Dr. Alexander Dix, Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, formulierte hierzu auf dem Patientenforum Berlin am 1. Juli 2009 die These

„Wer seinem behandelnden Arzt nicht vertrauen kann, weil er nicht weiß, wie dieser mit intimsten Informationen über körperliche oder seelische Leiden des Patienten umgeht, der wird dem Arzt entweder von vornherein nicht alle nötigen Informationen offenbaren, oder dessen Genesungsprozess wird durch die permanente Unsicherheit gefährdet. Vertrauen und Sicherheit sind geradezu notwendige Voraussetzungen für jede wirksame Therapie. Sie sind nicht alles in der Medizin, aber ohne sie ist wahrscheinlich alles nichts.“

Dix‘ Resüme:

„Der Schutz des Patientengeheimnisses ist zentrale Voraussetzung für jede erfolgversprechende medizinische Behandlung.“

Sollte Dix‘ These zutreffen, steht die Frage im Raum, ob die erfolgreiche medizinische Behandlung einer HIV-infizierten Frau von der Staatsanwaltschaft gefährdet wurde.

Darüber hinaus steht die Frage im Raum (und zwar nicht nur für HIV-Positive, sondern für alle Patienten), wie es denn um ihre Behandlungsqualität, um ihre zukünftige Gesundheit steht, wenn Behandlungsakten dermaßen leicht in die Hände der Staatsanwaltschaft gelangen können.

weitere Informationen:
Prof. Dr. Axel W. Bauer: Der Hippokratische Eid
FR 18.06.2009: Verhängnisvolle Affären
Dr. Alexander Dix, „Patienten – Daten – Schutz“, Vortrag beim Patientenforum Berlin am 01.07.2009 (pdf)
SZ 14.07.2009: Welcome – das neue Leben der Nadja Benaissa
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Eine Sängerin, eine Verhaftung – und Gras, das nicht unhinterfragt wachsen sollte

Anfang April, vor vor drei Monaten, wurde eine Pop-Sängerin wegen Verdachts auf HIV-Übertragung verhaftet. Inzwischen hat sie ein Interview zu den Vorgängen gegeben. Ansonsten scheint Ruhe eingekehrt. Zentrale Fragen, die der Fall aufgeworfen hat, sind jedoch weiterhin unbeantwortet.

Frankfurt, 11. April 2009, Ostersamstag. Eine junge Sängerin, aufgrund ihrer Teenie-Band und Grand-Prix-Teilnahme nicht gerade unbekannt, wird vor einem abendlichen Auftritt öffentlichkeitswirksam verhaftet. Verhaftet wegen angeblich bewussten Infizierens von Partnern mit HIV bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr.

In den nächsten Tagen geraten die Medien in Aufruhr, die Schlagzeilen der Titelseiten glühen rot. Aids, Schuld, Gefängnis schreien sie grell. Vorverurteilungen in Reihe, Kriminalisierungs-Phantasien. Die Deutsche Aids-Hilfe protestiert gegen die Verhaftung. In Medien werden alte Mythen und Vorurteile auf’s Neue bemüht. Ein SPD-Politiker bezeichnet HIV-Positive als Biowaffen – und darf das. Schlimmste Erinnerungen werden wach, an Zeiten, die wir -auch in Folge erfolgreicher Prävention- längst überwunden glaubten.

Viele Tage bliebt die junge Frau in Haft. Es bestünde Wiederholungsgefahr, lässt die Staatsanwaltschaft verlauten. Eine Staatsanwaltschaft, die sich mehr um eine sehr aktive Zusammenarbeit mit den Medien als um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu bemühen scheint: der Presse-Staatsanwalt wandte sich von sich aus an die Medien, Presseinformationen und Weitergabe von Informationen an die Medien folgten, der Presse-Staatsanwalt selbst ist in den folgenden Tagen häufig zu sehender Gast vor den Kameras diverser TV-Stationen. Eine Staatsanwaltschaft, die sich geriert, als wäre sie und nicht BZgA und Aidshilfen für die Aids-Prävention in Deutschland zuständig. Unterstützt von einem Justizminister, der jegliche Kritik als unbegründet zurückweist.

Drei Monate später. Ruhe ist eingekehrt.
Ist „Gras über die Sache gewachsen“?
Sicher nicht. Oder doch?
Was bleibt?

Eine junge Frau und Mutter, unfreiwillig mit persönlichsten Details ans Licht einer sensationsgeilen Öffentlichkeit gezerrt, kann ihre weitere Karriere vermutlich vergessen. Ihr Kind wird vermutlich noch oft konfrontiert werden mit der Frage „Ach, sind Sie nicht …“.

“Ich möchte mich dem Ganzen stellen, anderen Mut machen und zur Aufklärung beitragen” – vor kurzem geht die junge Frau dann von sich aus an die Medien, versucht von der Getriebenen wieder selbst zur Handelnden zu werden. Sie sei gegen ihren Willen als HIV-positiv geoutet worden, wolle aber “auf jeden Fall weiter arbeiten und wieder in die Öffentlichkeit”, erzählt Nadja Benaissa im Interview. Über die Vorwürfe selbst schweigt sie, „laufendes Verfahren“.

Doch es bleiben auch so zahlreiche Fragen.

Fragen wie z.B. diese:
–  Wie konnten Patientenakten an der behandelnden Uniklinik beschlagnahmt werden bzw. Kopien der Patientenakten an die Staatsanwaltschaft gelangen?
– Wie sicher sind Patientenakten noch? Was zählt der Beschlagnahmeschutz in der Praxis?
_ Können Patienten noch auf die Vertraulichkeit der Patientenakte und ihres Gesprächs mit dem „Arzt des Vertrauens“ zählen? Oder nicht?
– Wie sicher ist die Vertraulichkeit des Arzt-Patient-Verhältnisses? Werden Patienten hierüber korrekt und verständlich informiert?
– Wie kann erreicht werden, dass Medien zukünftig informierter, sachlicher und ausgewogener berichten? Vorverurteilungen vermeiden?
– Wie steht es um die Medien-Arbeit der Staatsanwaltschaften? Wie weit darf sie gehen, vor allem während laufender Ermittlungen?
– Und wie weit reicht die Verantwortung der Medien?
– Wie sieht es aus um das Verhältnis von Informationsrecht der Öffentlichkeit und Recht des Individuums auf Privat-Sphäre? (Auch diese Frage ist nach dem geplatzten Prozeß weiterhin ungeklärt).
– Wie lässt sich vermeiden, dass mit Blick auf Quoten und Auflagen mutwillig Präventionserfolge gefährdet, um des Umsatzes willen Menschen mit HIV stigmatisiert und diskriminiert werden?
– Wie schaffen Aids-Organisationen es, neue wissenschaftliche und sozialwissenschaftliche Erkenntnisse (wie das sog. EKAF-Statement zu drastisch reduzierter Infektiosität bei erfolgreicher antiretroviraler Behandlung) auch bei Ermittlern, Anwälten, Staatsanwälten und Richtern bekannt zu machen?
– Und wie schaffen wir es, deutlicher zu machen, HIV ist ein Virus ist – kein Verbrechen? Dass bestehende Gesetze ausreichen, etwaige Straftaten zu verfolgen? Dass Strafrecht kein effizientes Mittel der Prävention ist, im Gegenteil Erfolge der Prävention gefährdet?

Eine junge Frau, bloßgestellt, vorverurteilt, in ihrer Zukunft und ihrem Privatleben beeinträchtigt.

Und viele Frage, die  die Medien und die Staatsanwaltschaft vermutlich wenig interessieren.

Bleibt zu hoffen, dass die Aids-Hilfen und viele Menschen mit HIV und Aids, die sich mit erneuter Stigmatisierung und Diskriminierung auseinander setzen müssen, die Vorgänge nicht vergessen – und sich mit den aufgeworfenen Fragen auseinander setzen.

Besonders die Deutsche Aids-Hilfe ist hier gefragt.
Allein auf das Gras und dessen Wachstum zu setzen reicht nicht.

siehe auch:
SZon 10.07.2009: Haftbefehl gegen Sängerin aufgehoben
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DAH-Blog 11.09.2009: Nadja Benaissa im d@h_blog-Interview: „Ich war wie die WM“
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Nadja Benaissa im Interview

Nadja Benaissa, Sängerin der Pop-Band ‚No Angels‘, äußerte sich am 1.7.2009 im Fernsehen zu ihrer HIV-Infektion und ihrem unfreiwilligen Outing.

„Ich möchte mich dem Ganzen stellen, anderen Mut machen und zur Aufklärung beitragen“ – einer der Kernsätze des Interviews, das Nadja Benaissa am 1.7.2009 bei „Stern TV“ gab. Sie sei gegen ihren Willen als HIV-positiv geoutet worden, wolle aber „auf jeden Fall weiter arbeiten und wieder in die Öffentlichkeit“.

Nadja Benaissa wurde vor knapp drei Monaten verhaftet wegen des Vorwurfs der HIV-Übertragung. Die Deutsche Aids-Hilfe hatte Benaissas Verhaftung kritisiert. In den Tagen nach ihrer Verhaftung überschlugen sich die Schlagzeilen mancher Boulevard-Medien, Politiker bezeichneten Positive als „Bio-Waffe„, ein Verfahren gegen eine Mediengruppe wegen der Berichterstattung wurde eingestellt.

„Mit ihrem souveränen Coming-out via TV hat Nadja Benaissa nun die Fäden wieder mit in der Hand“, kommentiert das Blog der Deutschen Aids-Hilfe den TV-Auftritt der Sängerin.

Das Interview als Video:

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weitere Informationen:
DAH-Blog 02.06.2009: Klare Worte bei Stern TV: Nadja Benaissa geht in die Offensive
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