Die FDA weisen darauf hin, dass ein positives Ergebnis des Heimtests nicht zwingend eine HIV-Infektion bedeuten muss, vielmehr solle in diesem Fall ein erneuter Test in professioneller medizinischer Umgebung wiederholt werden. Ebenso bedeutet ein negatives Testergebnis nicht zwingend, dass keine HIV-Infektion vorliegt, insbesondere falls diese innerhalb der vergangenen drei Monate vor dem Test erworben sein sollte.
Warum diese Regelung in Deutschland gut ist, erläutert Armin Schafberger, Medizinreferent der Deutschen Aids-Hilfe:
“Auch wenn der Heimtest vielleicht attraktiv erscheint, weil man ihn völlig anonym machen kann – Antworten auf Fragen und Beratung zu HIV, Safer Sex und anderen sexuell übertragbaren Infektionen kann er nicht liefern.”
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CDC NPIN 05.11.2012: Time Magazine Ranks OraQuick In-Home HIV Test Among Best Inventions of 2012
Im Jahr 2000 wurde einem US-Bürger in einer Klinik mitgeteilt, dass er HIV-positiv getestet wurde. 2005, nachdem er sich aufgrund dieser Mitteilung fünf Jahre für HIV-positiv hielt und dann überraschend in einer anderen Klinik HIV-negativ getestet wurde, verklagte der heterosexuelle Mann die Klinik auf Zahlung von 20 Millionen US-Dollar Schadenersatz wegen der Fehldiagnose HIV-positiv und deren Folgen für ihn.
Da er keine physischen Verletzungen von der Fehldiagnose HIV-positiv davon getragen habe, verwarf ein Richter 2006 die Klage. 2011 jedoch erklärte das Berufungsgericht von Washington, DC die Klage wegen emotionalen Stress‘ für zulässig.
Nun erzielten beiden Parteien eine Woche vor Eröffnung des Prozesses eine ‚gütliche Einigung‘. Details wurden nicht bekannt gegeben.
Das Innenministerium Sachsen-Anhalt bestätigt Details des geplanten HIV Zwangstests: die geplante Neuregelung sehe eine Information, Beratung oder Einwilligung des Betroffenen nicht vor. Die ‚körperliche Untersuchung‘, in deren Rahmen HIV Zwangstests durchgeführt werden könnten, „darf – außer bei Gefahr im Verzuge – nur durch einen Richter angeordnet werden“, so die Pressestelle des Innenministeriums gegenüber ondamaris. Die Möglichkeit solle mit der geplanten Gesetzesänderung „der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt“ eingeräumt werden; weitere Behörden werden nicht genannt.
Der Test wäre damit, träte die Neuregelung unverändert in Kraft, komplett gegen den Willen des Betroffenen möglich. Bei ‚Gefahr im Verzug‘ wäre zudem ein HIV Zwangstest auch ohne richterliche Anordnung möglich.
Der Begriff ‚Gefahr im Verzug‘ „bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird“. Zu den Gefahren zählt hierbei auch die „Gefahr für Leib oder Leben: Eine Gefahr, bei der eine mehr als leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht“ (Zitate wikipedia).
Das Innenministerium Sachsen-Anhalt plant derzeit, das ‘Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung’ Sachsen-Anhalt (SOG LSA) zu novellieren. Mit einer hierin enthaltenen Ergänzung des §41 würde auch die Möglichkeit zu HIV Zwangstests (sowie auf Hepatitis B oder Hepatitis C) geschaffen, wenn der Verdacht besteht dass eine Person eine dieser Infektionen hat.
Eine entsprechende Novellierung des Gesetzes wurde am 12./13. Juli 2012 im Landtag von Sachsen-Anhalt gelesen und zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen (siehe ondamaris 13.07.2012: Bald HIV-Zwangstest in Sachsen-Anhalt möglich?).
Die Deutsche Aids-Hilfe DAH betont, HIV-Tests müssten freiwillig bleiben. „Dieses Gesetz ist eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen Erfordernissen. Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen unverhältnismäßig“, so Carsten Schatz, Vorstandsmitglied der DAH.
Bereitet das Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit für den HIV-Zwangstest vor? Verschiedenen Behörden soll, so berichten verschiedene Quellen, zukünftig mit einer Gesetzesnovellierung die Möglichkeit eingeräumt werden, HIV-Zwangstests durch Richter anordnen zu lassen, wenn ‚Gefahr in Verzug‘ ist. Ein Gesetzesentwurf, der derzeit in erster Lesung im Landtag ist, sieht entsprechende Möglichkeiten vor. Der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen sei ‚verhältnismäßig‘, meint die Landesregierung. Der Innenminister sprach von einem Gesetz „mit Augenmaß“.
Die Möglichkeit von Tests auf HIV und andere Infektionskrankheiten könnte mit einer Novellierung des ‚Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung‘ des Landes Sachsen-Anhalt geschaffen werden. Hier könnten Regelungen eingefügt werden, dass Zwangstests auf HIV und Hepatitis durch Richter angeordnet werden können. Möglich scheinen diese Zwangstests bei ‚Gefahr in Verzug‘ sogar ohne richterliche Anordnung.
Die Novellierung dieses Gesetzes wird derzeit im Landtag von Sachsen-Anhalt gelesen – in erster Lesung am 12. und heutigen 13. Juli 2012 (Punkt 12 der Tagesordnung der Sitzung von 12./13.7.2012).
Im ‚Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung‘ (SOG LSA) regelt § 41 die „Durchsuchung und Untersuchung von Personen“. Dieser §41 soll dem Entwruf zufolge durch einen Absatz 6 ergänzt werden, der im derzeit in Lesung befindlichen Gesetzesentwurf lautet:
„Eine Person kann körperlich untersucht werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihr eine Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person ausgegangen ist, insbesondere weil es zu einer Übertragung besonders gefährlicher Krankheitserreger, insbesondere Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus oder Humanes Immundefizienzvirus (HIV), gekommen sein kann, die Kenntnis des Untersuchungsergebnisses zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist und kein Nachteil für die Gesundheit der oder des Betroffenen zu befürchten ist. Absatz 5 Satz 2 bis 5 gelten entsprechend. Eine Verwendung der Untersuchungsdaten ist nur für den in Satz 1 bezeichneten Zweck zulässig. Die Untersuchungsdaten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zu dem in Satz 1 bezeichneten Zweck nicht mehr benötigt werden.“
Die Art dieser Untersuchungen regelt bereits bisher Absatz (5) des §41 im schon gültigen ‚Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung‘. Dieser lautet derzeit
„(5) Bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person kann diese körperlich untersucht werden. Die körperliche Untersuchung darf außer bei Gefahr im Verzuge nur durch den Richter angeordnet werden. Für das Verfahren gilt § 44 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass das Amtsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Polizeidienststelle ihren Sitz hat. Bei Gefahr im Verzuge darf die Anordnung auch durch die Polizei erfolgen. Die körperliche Untersuchung darf nur von Ärzten durchgeführt werden.“
Die Pressestelle des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt, dass eine Novellierung des Gesetzes derzeit im Landtag in erster Lesung behandelt worden ist. Eine Anfrage mit Bitte um detailliertere Stellungnahme (auch hinsichtlich Freiwilligkeit, Information, Beratung und Einwilligung der betroffenen Person) ist gestellt, die Antwort steht bisher noch aus ist für Montag (16.7.) Vormittag avisiert erfolgt (siehe Aktualisierung 16.7.).
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Danke an Bernd Vielhaber für den Hinweis!
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Aktualisierung 13.07.2012, 14:00: Die Eingriffe in die Grundrechte des betroffenen seine verhältnismäßig, meint die Landesregierung Sachsen-Anhalt in ihrem Gesetzesentwurf. In der Begründung für die Änderung heisst es (auf S. 62 ff):
„Bislang sind die Betroffenen dabei auf die freiwillige Mitwirkung des Verursachers angewiesen. Nunmehr erhält die Polizei die Möglichkeit, eine Blutentnahme oder andere geeignete körperliche Untersuchungen auch gegen den Willen des Verursachers zu veranlassen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben eines Dritten erforderlich ist. … Die Kenntnis über eine bestehende Infektion beim Verursacher bringt für die weitere Behandlung des Betroffenen erhebliche Vorteile und vermeidet unnötige Gesundheitsbelastungen und -risiken beim Betroffenen. Angesichts dieser Vorteile sind die mit körperlicher Untersuchung, Blutentnahme und -untersuchung und Weitergabe der Befunde verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Verursachers auf körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung verhältnismäßig.“
13.07.2012, 14:35: Bündnis 90 / Die Grünen kritiseren die Landesregerung in einer Presseerklärung:
„Mit dem Entwurf eines neuen Polizeigesetzes, dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, kurz SOG, entkernen CDU und SPD im Namen einer vermeintlichen Gefahrenabwehr auf breiter Front die Bürgerrechte. … Der Gesetzentwurf der Landesregierung legalisiert den bislang illegalen Einsatz von Staatstrojanern, also den digitalen Angriff auf private Computer im Namen der Gefahrenabwehr, und er ermöglicht gesundheitliche Zwangstests beispielsweise bei HIV-verdächtigen Personen.“ [Danke an N. für den Hinweis!]
13.07.2012, 16:30: Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, bezeichnet den Entwurf als ein Gesetz „mit Augenmaß“. Der Ministerin der ersten Lesung im Landtag „Wir wollen die Anordnung einer körperlichen Untersuchung insbesondere Blutentnahme zur Abwehr einer Infektionsgefahr, damit nicht durch einen Angriff dieser Person die mit einer Krankheit infiziert ist, das übertragen wird auf unsere Beamten.“
14.07.2012, 09:45: Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt Rüdiger Erben findet das Gesetz habe „sehr ausgewogene Handlungsfelder und Regelungsbereiche, die – wenn man sie differenziert und in Ruhe betrachtet – weit weg sind vom hysterischen Katastrophengeschrei aus Teilen der Opposition.“ Auf die HIV-bezogenen Änderungen geht er nicht explizit ein.
16.07.2012, 10:30: Das Innenministerium Sachsen-Anhalt bestätigt, dass der HIV-Zwangstest der geplanten Novellierung zufolge in bestimmten Fällen auch ohne richterliche Anordnung möglich sein soll. „Die körperliche Untersuchung darf – außer bei Gefahr im Verzuge – nur durch einen Richter angeordnet werden.“ Die Möglichkeit der ‚körperlichen Untersuchung‘ solle der „Polizei des Landes Sachsen-Anhalt“ eingeräumt werden (andere Behörden wurden nicht genannt). Eine vorherige Information, Beratung oder Einwilligung des Betroffenen sei nicht vorgesehen.
siehe auch:
Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Gesetzentwurf Landesregierung 04.07.2012 Drucksache 6/1253 (75 S.) (pdf)
Landtag Sachsen-Anhalt: Tagesordnung 16. Sitzungsperiode, 28. Sitzung, Donnerstag, 12.07.2012, 10:00 Uhr, 29. Sitzung, Freitag, 13.07.2012, 09:00 Uhr (pdf)
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2003 auf juris.de
Landtag Sachsen-Anhalt: 29. Landtagssitzung, TOP 12 – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt – Erste Beratung (10:40 Uhr – 11:12 Uhr) (Video der Debatte, Redner Striegel, Sebastian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Landtag Sachsen-Anhalt: 29. Landtagssitzung, TOP 12 – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt – Erste Beratung (10:40 Uhr – 11:12 Uhr) (Video der Debatte, Holger Stahlknecht spricht als Minister für Inneres und Sport)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Landesregierung entkernt Bürgerrechte
queer.de 13.07.2012: Sachsen-Anhalt plant HIV-Zwangstests
SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt 13.07.2012: Erben: SOG bietet sehr ausgewogene Handlungsfelder und Regelungsbereiche
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Die US-Arzneimittelbehörde FDA Food and Drug Administration hat am 3. Juli 2012 erstmals einem zuhause selbst anzuwendenden HIV Heimtest die Zulassung für die USA erteilt. Der Test soll nach Angaben des Herstellers OraSure ab Oktober in den USA im Einzelhandel erhältlich sein. Der Preis ist noch nicht bekannt, soll Presseberichten zufolge aber ‚leicht über 17,50 US-$‘ liegen.
Der ‚OraQuick In-Home HIV Test‘ kann Antikörper gegen HIV-1 und HIV-2 nachweisen. Bei dem Test wird eine Probe aus dem Mund (Flüssigkeit von Mundschleimhäuten / Zahnfleisch) entnommen, diese wird in ein mit geliefertes Röhrchen getaucht. Innerhalb von 20 bis 40 Minuten kann das Ergebnis abgelesen werden.
Die FDA weisen darauf hin, dass ein positives Ergebnis des Heimtests nicht zwingend eine HIV-Infektion bedeuten muss, vielmehr solle in diesem Fall ein erneuter Test in professioneller medizinischer Umgebung wiederholt werden. Ebenso bedeutet ein negatives Testergebnis nicht zwingend, dass keine HIV-Infektion vorliegt, insbesondere falls diese innerhalb der vergangenen drei Monate vor dem Test erworben sein sollte.
Der FDA-Pressemitteilung zufolge ergaben Studien beim nun zugelassenen Test eine Sensitivität von 92% (bedeutet: der Test fällt positiv aus, wenn eine HIV-Infektion vorliegt; bedeutet: bei je 12 mit HIV infizierten Menschen fällt der Test einmal falsch negativ aus). Die Spezifizität liege bei 99,8% (bedeutet: bei 5.000 durchgeführten tests wird einmal ein Ergebnis fälschlichersweise als HIV-positiv angezeigt, obwohl die den Test durchführende Person nicht mit HIV infiziert ist).
Warum das auch gut ist, erläutert Armin Schafberger, Medizinreferent der Deutschen Aids-Hilfe:
„Auch wenn der Heimtest vielleicht attraktiv erscheint, weil man ihn völlig anonym machen kann – Antworten auf Fragen und Beratung zu HIV, Safer Sex und anderen sexuell übertragbaren Infektionen kann er nicht liefern.“
Die jetzige Zulassung sieht er kritisch:
„Die Zulassung der HIV-Heimtests in den USA ist ein Ausdruck der Verzweiflung.“
Der ‚National Aids Trust‘ fordert „neue HIV-Test-Ideen“ – und rüttelt am Prinzip des frewilligen HIV-Tests mit vorheriger Information und Einverständnis. Er fordert einem Medienbericht zufolge nun umfassende regelmäßige HIV-Tests (nicht nur) bei ’sexuell aktiven schwulen Männern‘ – die automatisch erfolgen sollten, es sei denn, die Person entscheidet sich explizit dagegen (sog. ‚opt-out‘).
‚opt-out‘ ist eine Strategie bei HIV-Tests, sie befindet sich im Gegensatz zu ‚opt-in‘. Beide beziehen sich auf die Frage, ob eine Person in einen HIV-Test vorher explizit einwilligen muss oder nicht:
opt-in: KlientIn / PatientIn willigt explizit (und nach Beratung) in den HIV-Test ein
opt-out: KlientIn / PatientIn lehnt HIV-Test explizit ab und verhindert dadurch dessen Durchführung
In Deutschland wie in den meisten Industriestaaten ist bisher i.d.R. bei HIV-Tests das ‚opt-in-Verfashren Standard.
In dem ‚Testing Action Plan Second Edition 2012‘ (der erste stammt aus 2009) des National AIDS Trust heisst es nun unter anderem:
„The UK must move from reliance on its traditional ‘opt-in’ model of voluntary HIV testing to an ‘opt-out’ approach across the range of healthcare settings including all newly registering patients in general practice …“
…
It is important that testing efforts reach those most at risk from HIV and, in particular, those who would otherwise be diagnosed late. To do this, the UK must move from reliance on its traditional ‘opt-in’ model of voluntary HIV testing, usually conducted within sexual health clinics, to a more ‘opt-out’ approach (also known as provider-initiated testing) across a range of healthcare settings. This is where an HIV test is usually offered alongside other routine tests; the patient can turn down the offer, but must explicitly say no.“
Der 1987 gegründete ‚National Aids Trust‚ NAT ist eine britische (im Auftrag der britischen Regierung / Gesundheitministerium installierte) NGO (Nichtregierungsorgansaition) auf dem Gebiet der Aids-Bekämpfung und HIV-Prävention.
. Aktualisierung 11.05.2012, 12:30: Der Plan spricht neben der als ‚Priorität‘ (priority for action) bezeichneten Einführung von ‚opt-out‘ auch von ‚Partner Notification‘. ‚Derzeit‘ sei diese jedoch ‚keine Priorität‘:
„Partner notification for those recently diagnosed with HIV can prove an effective means by which to test those who may have been exposed to the risk of infection. … By getting individuals tested, diagnosed and on to treatment, HIV partner notification could make a significant contribution to the personal and public health benefits of earlier HIV diagnosis, including reduced onward transmission. However, at present, practice around HIV partner notification is rather disparate and under-prioritised.
…
Partner notification should be commissioned consistently to national quality standards across the country. To inform such standards a nationwide audit of current practice around HIV partner notification should also be undertaken.“
Bie den ‚Priorities for Action‘ des NAT-Plans heißt es zudem
„HIV partner notification for those newly diagnosed with HIV needs to be better prioritised, resourced and performed.“
HIV Zwangstest seit Ende April 2012 in Griechenland ohne Einwilligung des/der Betroffenen möglich: Die griechischen Gesundheitsbehörden KEELPNO führen nun in Zusammenabreit mit der griechischen Polizei vermehrt Zwangs-HIV-Tests durch bei Personen, die in legalen sowie illegalen Bordellen arbeiten, sowie bei Prostituierten auf dem Straßen-Strich und bei Drogengebraucher/innen. Das Gesundheitsministerium Griechenlands verlangt eine Intensivierung der Zwangstests bei legalen und illegalen Prostituierten.
Bereits seit September 2011 führen mobile Teams der griechischen Gesundheitsbehörden KEELPNO mit Einverständnis der Prostituierten Tests auf HIV, Hepatitis B und C sowie Tuberkulose durch. Hierbei wurde bei den untersuchten Gruppen ein deutlicher Anstieg festgestellt.
Eine internationale Petition wendet sich an den griechischen Präsidenten Lucas Papademos und fordert ihn auf, die HIV Zwangstest s zu beenden.
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Aktualisierung 11.05.2012, 12:00: UNAIDS zeigte sich besorgt über die jüngsten Vorgänge in Griechenland und fordert Griechenland auf, die Rechte von Sexarbeiter/innen sowie ihren Kunden zu achten und für umfassende und auf Freiwilligkeit basierende HIV-Programme einzusetzen. „There is no evidence that punitive approaches to regulating sex work are effective in reducing HIV transmission among sex workers and their clients.“
Ärzte dürfen eine Person im US-Bundesstaat Indiana auf HIV testen, auch ohne Wissen des Patienten, und auch wenn kein Einverständnis vorliegt – wenn sie den Verdacht haben, dass die Person HIV-positiv sein könnte. Dies erlaubt ein neues Gesetz, das der Gouverneur von Indiana Mitte März 2012 unterzeichnete.
Die Site LegiScan beschreibt das Gesetz u.a. so;
„Provides that under certain circumstances, a physician may order an HIV test for a patient without informing the patient or despite the individual’s refusal of the test.“
HIV-Tests sollten in China zukünftig unter Angabe des echten Namens vorgenommen werden. Dies forderte Wang Yu, Direktor des ‚Chinese Center for Disease Control and Prevention‘ der Volksrepublik China, auf einer Pressekonferenz des chinesischen Gesundheitsministers Anfang Februar. Eine Namens-Pflicht sei vorteilhaft für HIV-Prävention wie auch -Behandlung, erklärte er.
Namensregister bei HIV-Tests sind bisher nur in einzelnen Provinzen Chinas Pflicht. Nun könnten sie im gesamten Staat verpflichtend eingeführt werden. Dies würde die Abschaffung bisher bestehender Möglichkeiten für anonyme HIV-Tests bedeuten.
Laut Xinhua, der Nachrichtenagentur der Regierung der Volksrepublik China, ‚fragte‘ Wang Yu, ob der Schutz der Privatsphäre von HIV-Positiven über dem Schutz der öffentlichen Gesundheit stehen könne:
„HIV carriers might spread the virus to others through unprotected sex or other channels. Under such circumstances, should we protect the privacy of the carriers, or control the epidemic and protect public health?“
Mit namentlichen HIV-Tests könnte die frühzeitige Information HIV-Positiver sichergestellt werden, so dass diese ihr Verhalten ändern und zudem frühzeitig Therapie erhalten könnten, so Wang Yu. Neben der Vorlage des Personalausweises fordert die Initiative aus der Provinz Guanxi, auf die Wu sich bezieht, auch die Verpflichtung HIV-Positiver, binnen 30 Tagen ihre Sexualpartbner namentlich anzugeben.
Ein HIV-Positiver, Vorsitzender der Selbsthilfegruppe ‚Haihe Star‘ in Tianjin, wies hingegen darauf hin, dass namentliche HIV-Tests möglicherweise viele Menschen davon abhalten könnten, überhaupt einen HIV-Test zu machen. Sexarbeiter, schwule und bisexuelle Männer und Drogengebraucher könnten befürchten, dass Informationen weitergegeben werden. Eine Pflicht zu namentlichen HIV-Test sei ‚kurzsichtig‘.
Auch ein Vertreter der Gesundheitsbehörden von Shanghai wies darauf hin, dass schon angesichts des Stigmas,, das mit HIV in China verbunden sei, eine Namenspflicht viele vom HIV-Test abhalten könne.
Schnelltests für HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten werden vermehrt angeboten. Sie versprechen ein Ergebnis bereits nach wenigen Minuten. Doch – stimmt dies? Und sind Schnelltests besonders bei niedrigschwelligen Beratungsangeboten einsetzbar?
Mit diesen Fragen beschäftigt sich die ausführliche „Gemeinsame Stellungnahme von Robert Koch-Institut (RKI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und der Deutschen STI-Gesellschaft zu Wertigkeit und Einsatzmöglichkeiten von Schnelltests für HIV, Hepatitis-B-Virus (HBV), Hepatitis-C-Virus (HCV), Chlamydia trachomatis, Gonokokken und Treponema pallidum (Syphilis)“. Sie wurde in der aktuellen Ausgabe (Nr. 5/2012) des Epidemiologischen Bulletins veröffentlicht.
Das kurzgefasste Ergebnis:
„Die Mehrheit der Schnelltests für STI-Erreger ist für eine zuverlässige Diagnostik nicht geeignet.“
Zu HIV-Schnelltests allerdings wird ergänzt
„Unter den HIV-Schnelltests erreichen einige CE-zertifizierte Tests die Leistungsfähigkeit der Standarddiagnostik. Der Einsatz dieser evaluierten HIV-Schnelltests kommt daher für ein niedrigschwelliges Testangebot, z. B. in AIDS-Beratungsstellen oder Gesundheitsämtern, durchaus in Betracht, um Personen zu erreichen, die nicht bereit sind, an einem Folgetag zur Mitteilung der Ergebnisse erneut die Einrichtung aufzusuchen. Bei reaktiven Tests ist eine zweite Untersuchung erforderlich.
Nicht alle HIV-Schnelltests sind ausreichend evaluiert.
Insbesondere bei Tests, die mit Speichel oder Urin durchgeführt werden, muss von einer unzureichenden Empfindlichkeit und Genauigkeit ausgegangen werden.“
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weitere Informationen:
RKI 06.02.2012: Schnelltests in der Diagnostik sexuell übertragbarer Infektionen. in: Epidemiologisches Bulletin 5/2012
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Nachtrag 15.03.2012: Ausführlich befasst sich mit dem Thema der HIV-Report Nr. 1 / 2012 ‚Schnelltests – Zuverlässigkeit und Einsatzfelder‘
26.Januar 2012: Der Rechtsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Landesregierung, das Zwangsouting HIV-positiver Gefangener zu beenden.
25. Januar 2012: Ein international häufig verwendeter (jedoch in Deutschland nicht zugelassener) HIV-Schnelltest (OraQuick) ist etwas ungenauer, wenn statt Blut für den Test Speichel verwendet wird. Bei Verwendung mit oralen Flüssigkeiten und zudem in Settings mit niedriger HIV-Prävalenz könne mehr als ein von zehn Test-Ergebnissen falsch-positiv ausfallen.
20. Januar 2012: Gibt es bald eine „rue Hervé Guibert“ in Paris? Ein entsprechender Vorschlag wird in der Pariser Stadtverordnetenversammlung diskutiert. Der Schriftsteller Hervé Guibert („Der Freund der mir das Leben nicht gerettet hat“, u.a. über den Aids-Tod Michel Foucaults, im Roman ‚Muzil‘) starb 1991 an den Folgen von Aids.
15. Januar 2012: Ed Lee, Bürgermeister von San Francisco, plant zusätzlich Mittel in Höhe von 1,8 Millionen US-$ für Aids-Pflege und -Behandlugn bereit zu stellen – um Kürzungen der Bundesbehörden auszugleichen.
9. Januar 2012: In einer Richtlinie informieren Forscher über Wechselwirkungen zwischen antiretroviralen Medikamenten und Epilepsie-Medikamenten und den Umgang damit.
5. Januar 2012: Die HIV- und Hepatitis- Infektionsambulanz des Klinikums Salzgitter wurde zum Jahreswechsel geschlossen. betroffen sind fast 400 Patient/innen.
1. Januar 2012: Anfang 2012 startet in Frankreich die erste PrEP-Studie (Prä-Expositions-Prophylaxe) ‚IPERGAY‘.
Seit dem 1. Januar 2012 können in Österreich zwangsweise HIV-Tests angeordnet werden „bei Verdacht einer Ansteckung mit Hiv …, obwohl die Verfassung zwangsweise Blutabnahmen verbietet“ (siehe „Österreich: Seit 1.1.2012 Zwangs-Hiv-Tests„). Nun setzt sich in Österreich auch die Polizei-Gewerkschaft für HIV-Zwangstests ein, wie Gast-Autor thinkoutsideyourbox berichtet:
Polizei-Gewerkschaft kämpft für Zwangs-HIV-Tests
Seit 1. Jänner 2012 können Personen durch eine Novelle der Strafprozessordnung zur zwangsweisen Blutabnahme gezwungen werden, wenn diese “im Verdacht stehen, das in Europa weitgehend einzigartige Vergehen der abstrakten Gefährdung durch übertragbare Krankheiten (§ 178 Strafgesetzbuch) begangen zu haben”, wie das Rechtskomitee Lambda (RKL) berichtet. Der Vorsitzende der österreichischen Polizei-Gewerkschaft Hermann Greylinger verteidigt diese zwangsweisen Blutabnahmen, obwohl die verfassungsmäßige Konformität sehr stark bezweifelt werden kann, wie auch der Verfassungsexperte Univ-Prof. Dr. Bernhard Funk von der Universität meint.
Der Gewerkschafter Greylinger verteidigt diese umstrittene Neuregelung, die eine Zwangs-Blutabnahme erlaubt, wenn der Verdacht besteht, dass jemand eine ansteckende Krankheit übertragen könnte (§ 178 StGB). Greylinger fordert diese Blutabnahmen bei Amtshandlungen, wo beispielsweise der/die Polizist/in von einer Person bespuckt, gebissen oder mit einer Injektionsnadel verletzt wurde. Dann müsse sich diese/r monatelang Sorgen um seine/ihre Gesundheit machen. Eine Blutabnahme bei/m Täter/in würde hier eine Gewissheit bringen.
Für Helmut Graupner ist dieses Gesetz verfassungswidrig und widerspricht der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes seit den 1950er Jahren, wonach ein Verdächtiger nur zur zwangsweisen Blutabnahme gezwungen werden darf und so seinen Körper als Beweismittel gegen sich sich selbst einzusetzen. Ausnahmen bestehen bei bestimmten schweren Straftaten mit einem Strafrahmen von über fünf Jahren, bei Sexualdelikten und/oder Köprerverletzungen im Zuge der Ausführung einer gefährlichen Tätigkeit in einem berauschten Zustand, wie z.B. Verkehrsunfälle mit Personenschäden, wenn der/die Lenker/in alkoholisiert war.
Auch der Verfassungsexperte Univ.-Prof. Dr. Bernd Funk von der Universität Wien hat bestimmte Zweifel an der verfassungsmäßigen Konformität der Neuregelung. Gegenüber derStandard.at sagte Funk, dass im Falle eines “starken öffentlichen Bedürfnisses” Ausnahmen auf das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit zulässig sein, aber:
“Es ist absolut säumig, eine derart sensible Materie huschpfusch ohne Verfassungsmehrheit zu beschließen.”
Auch müsse die Blutabnahme medizinisch sinnhaftig sein, was der Verfassungsrechtler in der ORF-Sendung “ZIB 24″ bezweifelte. Auch für RKL-Präsident Dr. Helmut Graupner ist das neue Gesetz in keinster Weise dazu geeignet, das zu erreichen, wofür es gemacht wurde,
“nämlich PolizistInnen (und anderen Berufsgruppen) nach Biss-, Kratz-, Spuck- oder Nadelstichattacken Unsicherheit über eine befürchtete Ansteckung, insbesondere mit HIV, zu nehmen.”
So kann HIV/Aids nach wissenschaftlichen Stand nicht durch Spucken oder Beißen übertragen werden und zweitens kann beim Opfer schon nach 14 Tagen seit der Erleidung der Verletzung ein HIV/Aids-Test durchgeführt werden, um Sicherheit über eine mögliche Ansteckung zu erhalten. Bis der/die TäterIn gefunden/vorgeführt und eine zwangsweise Abnahme durchgeführt wurde, sind vermutlich schon deutlich mehr als zwei Wochen vergangen. Auch für den Fall, dass der Test beim/bei der Täter/in gegebenenfalls positiv verlaufen sollte, hat das Opfer dennoch keine Information darüber, ob er/sie ebenfalls infiziert wurde. Dafür müsse beim Opfer ein separater Test durchgeführt werden
Für Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger sind all diese Einwürfe nicht relevant. Auch vom Stand der Wissenschaft über die Übertragsmöglichkeiten von HIV/Aids oder Hepatitis, wie sie RKL-Präsident Helmut Graupner ausgeführt hat, unbeeindruckt. Im Gegenteil, er verteidigt diese Neuregelung und deutet sogar an, dass bei einem entsprechenden Urteil des Verfassungsgerichtshofs, die Politik das Gesetz eben in den Verfassungsrang (dafür wird im Parlament eine Zweidrittel-Mehrheit benötigt) heben müsse.
In der ORF TVthek kann der Bericht und die Diskussion zwischen RKL-Präsident und Rechtsanwalt Dr. Helmut Graupner und dem Vorsitzenden der österreichischen Polizeigewerkschaft Hermann Greylinger nachgesehen werden.
Jedenfalls läuft bereits eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof wegen der (möglichen) Verfassungswidrigkeit des Zwangs-Bluttests (thinkoutsideyourbox.net berichtete).
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Danke an thinkoutsideyourbox für den Gast-Beitrag!
Seit 1.1.2012: Zwangs-Hiv-Tests
Rechtskomitee LAMBDA (RKL) unterstützt Antrag an den Verfassungsgerichtshof
Das Terrorismuspräventionsgesetz bringt auch eine Novelle der Strafprozessordnung. Seit 1.1.2012 sind gewaltsame Blutabnahmen bei Verdacht einer Ansteckung mit Hiv zulässig, obwohl die Verfassung zwangsweise Blutabnahmen verbietet. Eine Beschwerde liegt bereits beim Verfassungsgerichtshof.
Mit dem im Oktober 2011 verabschiedeten Terrorismuspräventionsgesetz wurden Zwangsblutabnahmen bei Verdacht des Vergehens der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten (§ 178 Strafgesetzbuch) erlaubt. Bisher waren zwangsweise Blutabnahmen (bei nicht berauschten TäterInnen) nur bei Verdacht auf ein Sexualverbrechen oder auf ein (anderes) Verbrechen zulässig, das mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist.
Das ist seit 1. Jänner anders, obwohl der Verfassungsgerichtshof zwangsweise Blutabnahmen verbietet, weil niemand gezwungen werden darf, seinen Körper als Beweismittel gegen sich selbst zur Verfügung zu stellen. Die erste Beschwerde gegen die neue Befugnis der Kriminalpolizei liegt bereits beim Verfassungsgerichthof.
Der unbescholtene Antragsteller ist Hiv-positiv und beantragt die Aufhebung der Gesetzesnovelle. Die Staatsanwaltschaft (StA) hat gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts gem. § 178 StGB eingeleitet, weil ihn ein anderer Hiv-positiver Mann beschuldigt, ihn mit Hiv angesteckt zu haben. Tatsächlich hatte der Mann mit diesem anderen Mann vor Jahren einvernehmlichen sexuellen Kontakt, jedoch entsprechend den vom Gesundheitsministerium und den Aids-Hilfen propagierten Safer Sex Regeln, also mit Sexualpraktiken, bei denen eine Ansteckung nicht möglich ist (Oralverkehr ohne Ejakulation in den Mund).
Erpresst und angezeigt
Der mehrfach wegen Gewalt-, Suchtgift- und Vermögensdelikten vorbestrafte Anschuldiger hat die Anzeige, in der er ungeschützten passiven Analverkehr behauptete, erst Jahre nach dem sexuellen Kontakt erstattet und erst nachdem der Beschuldigte nicht bereit war, seine erheblichen finanziellen Forderungen zu erfüllen. Zudem hat er selbst in seiner Einvernahme angegeben, anderweitig ungeschützte sexuelle Kontakte gehabt zu haben und hatte er im Internet flüchtige sexuelle Kontakte („Sexdates“) gesucht mit einem Profil, auf dem angegeben war: „Safer Sex: Niemals“. Darüber hinaus ist dieser Mann nach seinen eigenen Angaben heroinsüchtig, und war daher, außer dem sexuellen noch anderen Übertragungswegen für eine Hiv-Infektion ausgesetzt.
Das gegen den Anschuldiger (wegen des Verdachts der schweren Erpressung) eingeleitete Strafverfahren wurde „wegen der widerstreitenden Aussagen“ sogleich nach Einvernahme der beiden Männer eingestellt. Nicht jedoch das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts der Gefährdung durch übertragbare Krankheiten (wofür bereits unsafer Sex ausreicht, ohne dass es zu einer Ansteckung gekommen ist). Auch hier bestanden widerstreitende Aussagen, jedoch begehrte der Staatsanwalt eine Blutuntersuchung (phylogenetische Untersuchung).
Gefahr der Verurteilung Unschuldiger
Eine phylogenetische Untersuchung kann aber eine Ansteckung nicht beweisen. Und phylogenetische Untersuchungen bergen das Risiko falscher Ergebnisse und von Fehlinterpretationen zu Lasten des Beschuldigten Es gibt (noch) keine Standards (Richtlinien) für die Durchführung dieser Analysen zu gerichtlichen Zwecken und ihre Ergebnisse werden von Gerichten leider immer wieder missverstanden und fehlinterpretiert. Darauf weisen UNAIDS und die EU-Grundrechteagentur seit Jahren hin.
Der Mann hat daher einer Blutabnahme nicht zugestimmt, weil er befürchten muss, auf Grund der Testergebnisse unschuldig verurteilt zu werden. Seit 1. Jänner muss er nun jederzeit die gewaltsame Abnahme einer Blutprobe fürchten und hat sich daher an den Verfassungsgerichtshof gewandt.
„Es ist unglaublich, dass die Regierungsparteien, gegen die Opposition, diese verfassungswidrige Regelung beschlossen haben“, sagt der Präsident des RKL und Rechtsanwalt des Antragstellers Dr. Helmut Graupner, „Es bleibt, wie so oft, die Hoffnung auf den Verfassungsgerichtshof“.
29. November 2010: Die südlichen US-Bundesstaaten haben eine ausgeprägte HIV-Epidemie, jedoch ineffizienten Aids-Politik – sie verweigern sich anerkannten Präventions-Methoden, kritisiert Human Rights Watch.
25. November 2010: Der Pharmakonzern Gilead hat in den USA einen Antrag auf Zulassung einer Kombinations-Pille aus drei Wirkstoffen (Emtricitabine, Tenofovir und Rilpivirine) gestellt.
23. November 2010: Vatikan-Sprecher Federico Lombardi konkretisiert die Papst-Aussagen; das „gelockerte Kondom-Verbot“ gelte für weibliche, männliche und transsexuelle Prosituierte.
21. November 2010: In „begründeten Einzelfällen“ will der Papst die Verwendung von Kondomen auch nach katholischer Lehre ‚zulassen‚.
20. November 2010: Nach eine Besuch der Oppositions-Politikerin Suu Kyi schließt Birmas Militärjunta eine Aids-Klinik.
18. November 2010: Die Rock-Musikerin Patti Smith wird mit dem US – National Book Award ausgezeichnet für ihr Buch über den 1989 an den Folgen von Aids verstorbenen Photographen Robert Mapplethorpe.
16. November 2010: Eine iPhone-App der Universität Liverpool informiert über Wechselwirkungen von HIV-Medikamenten mit anderen Substanzen.
15. November 2010: Auf ihrem Jahresempfang 2010 nimmt die Deutsche Aids-Hilfe am 11. November Cori Obst und Bernd Aretz als Ehrenmitglieder auf.
9. November 2010: Das EKAF-Statement (keine Infektiosität bei erfolgreicher HIV-Therapie ohne andere STDs) scheint in der Schweiz Einfluss auf das Sex-Verhalten HIV-Positiver zu haben: Forscher berichten über einen vermutlichen Zusammenhang zwischen erfolgreicher HIV-Therapie (Viruslast unter der Nachweisgrenze) und kondomfreien Sex (im aidsmap-Artikel fälschlicherweise pauschal als „ungeschützter Sex“ bezeichnet).
8. November 2010: Bei Leberkrebs sind die Dreijahres-Überlebensraten bei HIV-Negativen und HIV-Positiven ähnlich, zeigt eine US-Studie.
Ein neuer experimenteller (auf Basis einer südamerikanischen pflanze entwickelter) Wirkstoff zur Behandlung von Durchfällen (‚Cofrelemer‘)soll sich in Studien als wirksam erwiesen haben, berichtet POZ.
7. November 2010: Das Oberhaupt der katholischen Kirche Belgiens, Bischof Léonard, bekam während eines Gottesdienstes von einem Unbekannten eine Torte ins Gesicht. er hatte u.a. Aids als „eine immanente Gerechtigkeit für den Missbrauch der Liebe“ bezeichnet.
6. November 2010: Forscher entschlüsselten, warum einige Menschen natürlich immun gegen eine Infektion mit HIV sind.
3. November 2010: „Jesus war HIV-positiv„, mit dieser Aussage in seinen Predigten will ein südafrikanischer Pastor darauf hinweisen, dass HIV-Positiver immer noch stigmatisiert werden.
Das oberste US-Gericht (Supreme Court) hat eine Klage der Stanford University gegen den Pharmakonzern Hoffmann-La Rocheakzeptiert. Stanford will erneut gegen eine Vereinbarung mit dem Pharmakonzern aus dem Jahr 1989 vorgehen, insbes. um die Rechte an einem verfahren zur Bewertung von Aids-Medikamenten.
2. November 2010: Wie hängen Stigma und HIV-Test zusammen? Menschen, die stigmatisierende Vorstellungen von HIV haben, machen mit deutlich niedrigerer Wahrscheinlichkeit einen HIV-Test. Und Menschen, die einen HIV-Test gemacht haben, haben signifikant seltener negative Einstellungen zu und Vorstellungen von Menschen mit HIV. Dies stellte eine Studie in Südafrika fest.
Schweiz: Auf Basis der ersten neun Monate rechnet das Bundesamt für Gesundheit mit ca. 600 bis 640 HIV-Neudiagnosen 2010. 2010 sind bisher (bis 30.9.2010) 18 Menschen an den Folgen von Aids gestorben.
1. November 2010: Der auf politischen Druck gegangene Ex-IQWIG-Chef Prof. Peter Sawickiwechselt ab November 2010 an dasInstitut für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) der Uni Köln. Sawickis (indirekter) Chef dort: Prof. Karl Lauterbach, Gesundheitsexperte der SPD – und Institutsleiter seit 1998, seit 2005 aufgrund seiner Abgeordneten-Tätigkeit beurlaubt. Sawickis Nachfolger als Chef des IQWIG ist seit 1.9.2010 Prof. Jürgen Windeler.
Korruption bei Ärzten? Bei Umsatz Scheck – erstmals wurden vom Amtsgericht Ulm zwei Mediziner verurteilt, die von einem Pharma-Unternehmen Schecks erhielten – die Höhe jeweils abhängig von der Menge der verordneten Präparate des Herstellers.
Eine hohe Sterblichkeitsrate sowie eine niedrigere Erfolgsrate der Hepatitis-C-Therapie stellten französische Forscher bei mit HIV und Hepatitis-C-Virus ko-infizierten Patienten fest.
Einer der ‚führenden‘ ‚Aids-Leugner‚ Südafrikas, Dr. Anthony Mbewu, ist von seinem Posten als Direktor des ‚Global Forum for Health Research‘ zurückgetreten. Er war für diesen Posten trotz Kritik seitens vieler Aids-Aktivisten vor 10 Monaten ernannt worden.
Der Terrence Higgins Trust hat in London eine neue HIV-Test-Kampagne für schwule Männer gestartet: Finger werben für den HIV-Schnelltest.
Zwei Finger unterhalten sich – über eine neue HIV-Test-Kampagne, die Vorteile eines HIV-Schnelltests. So sieht das neue Motiv der HIV-Test-Kampagne des Terrence Higgins-Trust aus, die sich besonders an schwule Männer in London richtet. Die Kampagne wirbt dafür, dass schwule Männer sich regelmäßig auf HIV testen lassen.
Das Kampagnen-Motiv soll als Anzeige in Schwulen-Zeitschriften, auf Internetplatformen sowie als Plakat z.B. für Bars und Saunen eingesetzt werden. Die Kampagne soll während 12 Wochen ab Ende Oktober 2010 stattfinden.
Marc Thompson, Deputy Head of Health Promotion beim Terrence Higgins Trust, erläutert, einer der Haupt-Gründe, weswegen schwule Männer keine HIV-Test machen sei fehlende Zeit. Besonders die Wartezeit von bis zu 2 Wochen für das Ergebnis werde als qualvoll erlebt.
Aber mit HIV-Schnelltests habe sich dies verändert. In vielen Kliniken, die schmerzfreie ‚Finger-Prick-Tests‘ verwenden, könne schon nach 20 Minuten ein Ergebnis mitgeteilt werden. Ziel der neuen Kampagne sei es, schwulen Männern bewusst zu machen, dass der HIV-Test heutzutage schnell und unkompliziert sein könne.
Die neue Kampagne wird vom Terrence Higgins Trust durchgeführt. Sie wird finanziell unterstützt vom Pan London HIV Prevention Programme.
weitere Informationen:
THT 25.10.2010: THT launches new campaign promoting rapid HIV testing
pinkpaper 25.10.2010: Terrence Higgins Trust pushes finger-prick HIV tests
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Das Robert-Koch-Institut berichtet in einem Beitrag im Epidemiologischen Bulletin über die „Webbasierte Erhebung zur HIV-Diagnostik in Deutschland 2009“.
Der Beitrag im Epidemiologischen Bulletin 39/2010 zeigt die Ergebnisse einer Erhebung zu den Testverfahren bei der HIV-Diagnostik. Mit dieser Erhebung sollten die Anzahl der in Deutschland durchgeführten HIV-Such- und Bestätigungsteste und zusätzlich Informationen zur Herkunft der eingesandten Proben sowie zu Entwicklungen in der Testmethodik ermittelt werden.
Das RKI berichtet über die Ergebnisse u.a.:
„Von 288 Laboren (91 %) lagen Angaben zur Gesamtzahl der durchgeführten HIV-Suchteste vor. Insgesamt führten diese Labore im Jahr 2009 knapp 2 Millionen HIV-Suchteste (EIA/ELISA) durch, von denen 0,9 % als reaktiv/positiv gewertet wurden.
…
Von den 317 in der Analyse berücksichtigten Laboren führten 113 (36 %) Western-/Immunoblots durch. Insgesamt waren dies im Jahr 2009 über 20.000 serologische Bestä ti gungsteste, davon 36 % mit einem positiven Ergebnis.
…
Bezogen auf die Anzahl der untersuchten Proben stammten 51 % aus Arztpraxen, 26,5 % von stationären Krankenhauspatienten, 9 % von ambulanten Krankenhauspatienten, 6,5 % aus Gesundheitsämtern und 7 % aus weiteren Bereichen (z. B. betriebsärztlichen Diensten und Justizvollzugsanstalten).“
Und zur neuen Datenübermittlung:
„Für die Erhebung wurde in diesem Jahr erstmalig eine Webseite für die Datenerfassung entwickelt und zur Verfügung gestellt. Vorausgegangene Erhebungen mit der gleichen Fragestellung wurden bislang mittels Versand von Fragebögen durchgeführt. Der technische Fortschritt erlaubt mittlerweile durch die fast lückenlose Vernetzung der diagnostischen Einrichtungen in Deutschland – auch eine Erhebung auf dem elektronischen Wege über das Internet.“
Die leichte Steigerung der HIV-Suchtests kommentiert das RKI
„Hierbei ist davon auszugehen, dass sowohl die Entwicklung und der Einsatz leistungsfähigerer Testsysteme wie auch die stärkere Inanspruchnahme von HIV-Testung in den letzten Jahren infolge durchgeführter Aufklärungskampagnen für die Bedeutung eines rechtzeitigen Therapiebeginns und moderner Therapiemöglichkeiten
sowie ein breiterer Einsatz der HIV-Teste bei Vorsorgeuntersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft zu dieser Entwicklung beigetragen haben.“
Robert-Koch-Institut: Webbasierte Erhebung zur HIV-Diagnostik in Deutschland 2009
in: Epidemiologisches Bulletin Nr. 39
S. 391-94