Kalifornien: Homo-Ehe wieder legal, aber Wartefrist bis Dezember (akt.2)

Homo-Ehen sind in Kalifornien ab sofort bis auf weiteres wieder legal. Allerdings wurde eine weitere Wartezeit bis 18. August verordnet – bis zu diesem Termin sind Homo-Ehen weiterhin nicht möglich. Inzwischen ordnete ein Berufungsrichter eine erneute Wartezeit bis zur Berufungsverhandlung im Dezember 2010 an.

Donnerstag, 12. August 2010, 12:20 Uhr Ortszeit. Richter Walker hat entschieden: das Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien ist gemäß Urteil vom 4. August 2010 verfassungswidrig – und das Urteil tritt ab sofort in Kraft der Richter lehnte eine permanente Außer-Kraft-Setzung des Urteils ab. Die Homo-Ehe ist bis auf weiteres in Kalifornien wieder legal – kann aber bis zum Ablauf einer erneuten Frist (18. August 17:00 Uhr Ortszeit (PDT)) weiterhin nicht vollzogen werden.

Der Antrag, das Urteil vom 4. August weiterhin permanent nicht in Kraft treten zu lassen, wurde als rechtlich unbegründet abgewiesen. Ab sofort können schwule und lesbische Paare in Kalifornien wieder heiraten. Allerdings wurde den Parteien eine weitere Frist bis 18. August eingeräumt.

Damit können Schwule und Lesben in Kalifornien ab 18. August 17:00 Uhr wieder heiraten – so nicht eine höhere Instanz die Regelung erneut außer Kraft bzw. das Verbot in Kraft setzt.

Bereits vor der für heute angekündigten Entscheidung versammelten sich zunehmend mehr schwule und lesbische Paare vor dem Rathaus von San Francisco wie auch anderen kalifornischen Rathäusern in der Hoffnung, den Moment nutzen und heiraten zu können. Einige Rathäuser hatten interessierten Paaren bereits vorab in Erwartung der Entscheidung gestattet, die erforderlichen unterlagen auszufüllen. Die Mitarbeiter waren darauf vorbereitet, nach der Verkündung sofort mit Trauungszeremonien zu beginnen. In Los Angeles hatte Bürgermeister Villaraigosa angekündigt, die erste Trauung persönlich vorzunehmen.

Die jetzige Entscheidung könnte allerdings von kurzer Dauer sein: das Berufungsgericht als nächste Instanz könnte schon bald eine erneute vorläufige Gültigkeit des Verbots der Homo-Ehe anordnen bis zum Urteil im Berufungsverfahren.

Das Verbot der Homo-Ehe mittels einer Volksabstimmung verstößt gegen die US-Verfassung. Dieses Urteil fällte am 4. August 2010 der US District Court Northern District of California. Keine 24 Stunden nach der Veröffentlichung des Urteils gingen die unterlegenen Gegner der Homo-Ehe in Berufung.

Offen war nach dem Urteil von Richter Walker noch die Frage, ob die als verfassungswidrig erklärte Regelung (Verbot der Homo-Ehe gemäß Proposition 8) bis zur endgültigen juristischen Klärung weiterhin in Kraft bleibt oder sofort außer Kraft gesetzt wird.

Die Gegner der Homo-Ehe betonten, wenn jetzt schwule und lesbische Ehen ermöglicht würden, schaffe dies „schädliche Unsicherheit“. Die Kläger beantragten sofortige Wirksamkeit des Urteils und damit Ermöglichung der Homo-Ehe.

Für eine Überraschung sorgte der Gouverneur Kaliforniens Arnold Schwarzenegger. Er beantragte (ebenso wie Generalstaatsanwalt Brown) beim Gericht die sofortige Wiederzulassung der Homo-Ehe:

„The Administration believes the public interest is best served by permitting the Court’s judgment to go into effect, thereby restoring the right of same-sex couples to marry in California. Doing so is consistent with California’s long history of treating all people and their relationships with equal dignity and respect.“

Unterdessen bereiteten sich die Veranwortlichen in der Stadt San Francisco auf alle Fälle vor. Sollte Richter Walker Homo-Ehen wieder zulassen, wolle man vorbereitet sein. Die Öffnungszeiten können ausgeweitet werden (auch Samstag und Sonntag von 09:00 bis 17:00 Uhr), Freiwillige wurden gebeten, bei dem erwarteten Ansturm zu unterstützen.

Schon einmal, zwischen Mai und November 2008, waren Homo-Ehen in Kalifornien möglich. Über 18.000 schwule und lesbische Paare nutzen in diesen wenigen Monaten die Gelegenheit zur Eheschließung – über 100 pro Tag, den Angaben eines Vertreters der Stadt zufolge.

Schon vorher hatten die Gegner der Homo-Ehe angekündigt, falls Richter Walker das Verbot der Homo-Ehe mit sofortiger Wirkung außer Kraft setzt und damit Homo-Ehen wieder ermöglicht, würden sie das Berufungsgericht und den Obersten Gerichtshof anrufen und eine Eilentscheidung beantragen.

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weitere Informationen:
Urteil zum „stay“ und der Frist bis 18.8.2010 als pdf
Seite des Gerichts zum Verfahren „Perry et al v. Schwarzenegger et al“
365gay 06.08.2010: Prop 8 judge to receive stay arguments today
LA Times 06.08.2010: Prop. 8 supporters argue same-sex weddings now would create ‚harmful uncertainty‘
LA Times 06.08.2010: Judge who overturned Prop. 8 receives written arguments on whether to put his ruling on hold
KQED News 06.08.2010: San Francisco City Hall Preparing for a Big „If“
JoeMyGod 06.08.2010: Schwarzenegger Files Motion To Immediately Resume Gay Marriages
towleroad 09.08.2010: Prop 8 proponents may not have power to appel judges ruling
LGBT Pov 08.08.2010: Lambda Legal’s Jon Davidson Explains What’s Next: Judge Walker’s Stay of His Prop 8 Ruling, Timeline For Appeals and More
LGBT POv 10.08.2010: Judge Walker’s Court Posts Video and Documentary Evidence Presented During Federal Prop 8 Trial
Advocate 10.08.2010: Conservative Calif. County Appeals Prop. 8 Decision
queer.de 12.08.2010: Kalifornien: Zittern um Homo-Ehe geht weiter
advocate 12.08.2010: Walker Extends Temporary Stay in Prop. 8 Case
pinknews 12.08.2010: Judge rules gay marriage in California to resume next week
towleroad 12.08.2010: We (Almost) Have Marriage Equality: An Analysis of Judge Walker’s Prop 8 Stay Ruling
SpON 12.08.2010: Kalifornien – Schwule und Lesben dürfen wieder heiraten

Advocate 16.08.2010: Ninth Circuit: Marriages on Hold
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Homo-Ehe: Gegner gehen in Berufung

Die Gegner der Homo-Ehe gehen in Berufung gegen das Urteil, mit dem Richter Walker jüngst das Verbot für verfassungswidrig erklärte.

Das Verbot der Homo-Ehe mittels einer Volksabstimmung verstößt gegen die US-Verfassung. Dieses Urteil fällte am 4. August 2010 der US District Court Northern District of California. Keine 24 Stunden nach der Veröffentlichung des Urteils gehen die unterlegenen Gegner der Homo-Ehe in Berufung.

Nächste Instanz ist der U.S. Ninth Circuit Court of Appeals, die Verhandlung findet vermutlich schon im Oktober 2010 statt.

Beide Parteien kündigten bereist an, die Entscheidung bis zum obersten Gericht der USA zu bringen. Eine Verhandlung vor dem Supreme Court könnte damit 2011 anstehen.

Für heute wird auch die Entscheidung des Richters erwartet, ob sein Urteil die sofortige Aufhebung des Verbots der Homo-Ehe bedeutet (und damit Schwulen und Lesben wieder die Möglichkeit der Eheschließung eröffnet), oder ob die Verbots-Regelung weiter bestehen bleibt.

weitere Informationen:
Advocate 05.08.2010: Formal Prop. 8 Appeal Filed
pinknews 06.08.2010: Opponents file appeal over ruling on California’s gay marriage ban
Tetu 06.08.2010: Californie: les opposants au mariage homo font appel
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Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien verfassungswidrig – erste Reaktionen (akt.)

Am 4. August 2010 kippte ein kalifornisches Gericht das Verbot der Homo-Ehe – dieses Verbot sei verfassungswidrig. Erste Reaktionen:

USA: Reaktionen aus der Politik:
advocate 04.08.2010: White House Statement on Proposition 8
Office of the Governor: Governor Schwarzenegger Issues Statement on Proposition 8 Ruling

USA: Reaktionen der Befürworter und Gegner der Homo-Ehe
LGBT POV 04.08.2010: Prop 8 Win: Olson, Boise on Rachel Maddow Show [Olson und Boise sind die beiden Anwälte der (erfolgreichen) Kläger gegen Proposition 8, d.Verf.]
advocate 04.08.2010: Prop. 8 Ruling: The Reactions
Towleroad 04.08.2010: Chad Griffin, Board President American Foundation for Equal Rights, speaks
Box Turtle Bulletin 04.08.2010: Prop 8 Supporters React
Towleroad 04.08.2010: reactions to ruling striking down proposition 8 in california
Joe.My.God 05.08.2010: NYC Celebrates Prop 8 Overturn
Towleroad 04.08.2010: It’s in: an analysis of the proposition 8 ruling
Rex Wockner 05.08.2010: Day of Decision | Prop 8 federal case | San Diego | Videos

US-Medien:
LA Times 04.08.2010: Judge strikes down Prop. 8, allows gay marriage in California
NYT 04.08.2010: Court Rejects Same-Sex Marriage Ban in California
NYT Kommentar 04.08.2010: Marriage Is a Constitutional Right
NYT 04.08.2010: In Same-Sex Ruling, an Eye on the Supreme Court

deutschsprachige Medien:
SpON 05.08.2010: Kalifornien – US-Gericht kippt Verbot der Homo-Ehe
queer.de 05.08.2010: Kalifornien: Verbot der Homo-Ehe verstößt gegen Verfassung
SZ 05.08.2010: Kalifornien Richter kippt Verbot der Homo-Ehe
FAZ 05.08.2010: Kalifornien: Bundesgericht erklärt Verbot der Homo-Ehen für ungültig
think outside your box 05.08.2010: USA: Homo-Ehe-Verbot (Prop8) verfassungswidrig, doch (vorerst) weiter in Kraft
Welt 05.08.2010: Kalifornien: Gegner der Homo-Ehe wollen Verbotsparagrafen retten

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Homo-Ehe in Kalifornien zugelassen: Verbot per Volksabstimmung (Proposition 8) war verfassungswidrig (akt.5)

Das Verbot der Homo-Ehe mittels einer Volksabstimmung verstößt gegen die US-Verfassung. Dies urteilte am 4. August der US District Court Northern District of California. Zunächst außer Kraft gesetzt, tritt das Urteil frühestens nach einer weiteren Wartezeit am  18. August 17:00 Uhr in Kraft – Homo-Ehen in Kalifornien sind wieder legal, können aber bis 18.8. weiterhin nicht vollzogen werden.

San Francisco, Mittwoch, 4. August 2010, früher Nachmittag (13:30 PDT / Ortszeit, 22:30 Uhr MESZ in Deutschland): Chief Judge Vaughn R. Walker verkündet (nicht persönlich, sondern via Internet) das Urteil in der Sache „Perry Vs. Schwarzenegger“. Hinter diesem unscheinbaren Namen verbirgt sich ein für us-amerikanische Lesben und Schwule bewegender Streitfall: die Verhandlung über die Frage, ob das Verbot der Homo-Ehe durch Volksabstimmung („Proposition 8“) verfassungsgemäß war oder gegen die US-Verfassung verstieß.

Das nebst Begründung 136 Seiten umfassende Urteil von Judge Walker lautet kurzgefasst: das Verbot der Homo-Ehe durch die Proposition 8 war verfassungswidrig „under both the due-process and equal-protection clauses“. Der Staat, so Walker, habe kein Interesse daran, private Moral- oder religiöse Vorstellungen durch einen säkularen Zweck zu bestätigen oder verstärken.

Proposition 8 behindere die Ausübung des Grundrechts auf Eheschließung und schaffe eine rational nicht begründete Einführung einer neuen Klassifizierung aufgrund der sexuellen Orientierung. Moralisches Missfallen allein sei keine hinreichende Grundlage, Schwulen und Lesben Rechte zu verwehren.

Erste Kommentare in US-Medien bezeichnen die Entscheidung als Wendepunkt und „Meilenstein“.
Der Direktor von „Equality California“ bezeichnete das Urteil als „historisch“. Zu heiraten sei ein Bürgerrecht, kein Privileg für nur einige. Man richte sich darauf ein, das Recht auf die Homo-Ehe nun bis zum Supreme Court zu verteidigen.
Chad Griffin (Foundation for Equal Rights) betonte in einer Stellungnahme: nun habe jeder und jede US-Amerikaner/in das Recht zu heiraten, niemandem werde dieses Bürgerrecht enthalten. Er dankte den beiden Rechtsanwälten sowie den zahlreichen Unterstützern, besonders aber den beiden Paaren, die mit ihre Klage für ihr Recht zu heiraten diese Entscheidung erst ermöglicht hätten. Die Entscheidung stärke die Ehe, weil es jedem Bürger das Recht gebe eine verantwortungsvolle liebevolle Gemeinschaft einzugehen. Viele würden nun voller Freude auf den Straßen feiern – es gelte aber auch an diejenigen zu denken, die auch heute aufgrund von Diskriminierung und Ängsten sich nur  im Stillen freuen können.

Arnold Schwarzenegger, Gouverneur Kaliforniens, betonte in einer ersten Stellungnahme, für Hunderttausende Kalifornischer Bürger, die in schwulen oder lesbischen Haushalten leben, bedeute diese Entscheidung den vollen rechtlichen Schutz, den seiner Meinung nach jedermann/frau verdiene. Gleichzeitig gebe die Entscheidung allen Bürgern Kaliforniens die Möglichkeit sich zu erinnern, dass Kalifornien führend auf dem Weg in die Zukunft sei. Die heutige Entscheidung stelle zweifellos Kaliforniens ersten, aber nicht letzten Meilenstein auf Amerikas Weg zu Freiheit und Gleichheit für alle Menschen dar.

Zum Urteil:

„Proposition 8 fails to advance any rational basis in singling out gay men and lesbians for denial of a marriage license. Indeed the evidence shows Proposition 8 does nothing more than enshrine in the California constitution the notion that opposite sex couples are superior to same sex couples.“

Und in der Urteilsbegründung:

„Proposition 8 both unconstitutionally burdens the exercise of the fundamental right to marry and creates an irrational classification on the baisis of sexual orientation.“

„Moral disapproval alone is an improper basis on which to deny rights to gay men & lesbians.“

„Proposition 8 places the force of law behind stigmas against gays and lesbians, including: gays and lesbians do not have intimate relationships similar to heterosexual couples; gays and lesbians are not as good as heterosexuals; and gay and lesbian relationships do not deserve the full recognition of society.“

Das Verbot der Homo-Ehe in Kalifornien ist damit aufgehoben. Ab sofort und bis auf weiteres  (erste Kommentatoren sprechen von 2 Tagen) können Kaliforniens Schwule und Lesben heiraten.

Überall in Kalifornien sowie in zahlreichen US-Bundesstaaten werden am Abend nach der Urteils-Verkündung (gleichzeitig 49. Geburtstag von US-Präsident Barak Obama) Demonstrationen stattfinden (Übersicht siehe unten „weitere Informationen“).

Proposition8 - Day of Decision
Proposition 8 - Day of Decision

Anfang November 2008 stimmten die Bürger Kaliforniens in Form der Proposition 8 zu 52% gegen die Homo-Ehe. Mit ‘Proposition 8′ wurde ein Vorschlag bezeichnet, mit dem das Verbot der Homo-Ehe in die Verfassung des Staates Kalifornien aufgenommen werden sollte.

Vor dem Berufungsgericht wurde über die Verfassungsmäßigkeit der Proposition 8 verhandelt (unter dem Titel ‘Perry v. Schwarzenegger’,benannt nach Kristin Perry, die mit ihrer Partnerin Sandra Stier seit 2004 verheiratet ist). In der mündlichen Verhandlung seit Januar 2010 sollte geklärt werden, ob die US-Verfassung ein Verbot der Homo-Ehe zulässt.

Vertreten wurden die Kläger durch den U.S. Solicitor General [Rechtsverteidiger der Regierung] Theodore Olson und den Anwalt David Boies.

Theodore Olson (links) und David Boies, Anwälte der Kläger (Foto: Diana Walker /AFER)
Theodore Olson (links) und David Boies, Anwälte der Kläger, am 16. Juni 2010, dem Tag der Schluß-Plädoyers (Foto: Diana Walker /AFER)

Der 69jährige Olson ist ein prominenter konservativer Anwalt und Partner einer Washingtoner Kanzlei. Er war u.a. im Verfahren um den Wahlausgang in Florida 2000 für US-Präsident George W. Bush tätig. Olson begründete sein Engagement für die Homo-Ehe inzwischen in einem bemerkenswerten Newsweek-Artikel “Warum die gleichgeschlechtliche Ehe ein amerikanischer Wert ist”.

Eines der zentralen Instrumente und Logos der Befürworter der Homo-Ehe (und damit  Gegner der Proposition 8 ) war und ist die „NoH8 Campaign“ (No Hate)

Nein zum Hass
Nein zum Hass (Len Peltier)

Vor der Verfassungsklage hatte der oberste Gerichtshof Kaliforniens entschieden: Die Homo-Ehe in Kalifornien darf vom Wähler verboten werden. Die Verhandlung der gegen diese Entscheidung gerichteten Verfassungsklage gegen ‚Proposition 8‘ hatte am 11. Januar 2010 begonnen. Die Verhandlung wurde in US-Homo-Medien breit behandelt mit großen Interesse verfolgt.

In der kurzen Zeit, in der die Homo-Ehe in Kalifornien legal geschlossen werden konnte (zwischen Mai und November 2008), vermählten sich über 18.000 schwule und lesbische Paare.
Noch vor Verkündung des Urteils hatten die Anwälte der Gegner der Homo-Ehe den Richter gebeten, im Fall eines Sieges der Gegenseite nicht ein „erneutes Zeitfenster für gleichgeschlechtliche Ehen zu öffnen“, während die Berufung läuft.

Vor kurzem hatte ein US-Bundesgericht entschieden, mit dem US-weiten Verbot von Homo-Ehen (Defense-of-Marriage-Act, DOMA) habe sich der Gesetzgeber zu sehr in Angelegenheiten der US-Bundesstaaten eingemischt, das Verbot sei verfassungswidrig.

Schon vor der Urteilsverkündung hatten beide Parteien angekündigt, die Klage bis zum Supreme Court, dem obersten Gerichtshof der USA, durchzufechten. Nächste Instanz ist der U.S. Ninth Circuit Court of Appeals, vermutlich schon im Oktober 2010.

weitere Informationen:
Urteils-Text Scan auf Scribd.com
das Urteil wird online veröffentlicht werden auf der Site US District Court Northern District of California Public Announcements
eine Übersicht angekündigter Demonstrationen und Versammlungen bei Rex Wockner
NoH8campaign
David Boies: The case against Prop. 8: unconstitutional bias. In: San Francisco Chronicle 01.08.2010
Übersicht online zugänglicher Prozess-Dokumente
Metro Weekly 04.08.2010: Prop 8 Decision Day FAQ
NYMag 04.08.2010: Judge Vaughn Walker Hands Victory to Proposition 8 Opponents
Office of the Governor: Governor Schwarzenegger Issues Statement on Proposition 8 Ruling
Pinknews 04.08.2010: Breaking: Prop 8 ban on gay marriages in California ruled unconstitutional
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Kurz notiert … August 2010

21. August 2010: In China wurde erneut ein Aids-Aktivist festgenommen. Er hatte sich für Entschädigungen für diejenigen Chinesen eingesetzt, die durch Blutkonserven mit HIV infiziert wurden.

17. August 2010: Eingetragene Lebenspartnerschaften müssen künftig bei der Erbschaftssteuer wie Ehepaare behandelt werden. Eine entsprechende Entscheidung veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht am 17.8.2010.

14. August: Die Stadt Rotterdam hat ein Cruising-Gebiet im ‚Kralingse Bos‘ mit kleinen hölzernen Pfählen (darauf Regenbogen-Aufkleber mit Füßen) kenntlich gemacht, berichtet minorités. Drei Millionen Bürger nutzen den Park, so die verantwortlichen, und jeder solle für seine Zwecke sein Gebiet finden. Der Sinn des ganzen auch: sexuelle Aktivitäten außerhalb des markierten Gebiets werden künftig als Ordnungswidrigkeit bestraft.

12. August 2010: „The normal heart„, das semi-autbiographische Stück von US-Aktivist Larry Kramer, wird von Ryan Murphy („Glee“, „Eat Pray Love“) verfilmt. Mark Ruffalo wird die Hauptrolle spielen, einen jüdischen Schwulen-Aktivisten, der Ende der 1980er Jahre den Beginn der Aids-Epidemie erlebt.

11. August 2010: Ein 34-jähriger Hamburger wurde freigesprochen von dem Vorwurf, zwei Frauen wissentlich mit HIV infiziert zu haben. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Callboy zum fraglichen Zeitpunkt von seiner HIV-Infektion nicht wusste.

9. August 2010: „Homo-Ehe = 166 Euro, Hetero-Ehe = 40 Euro“ – SpON schreibt über das teure Ja-Wort bei Homo-Ehen in Baden-Württemberg.

6. August 2010: Guyana (Südamerika) diskutiert die Einführung eines Spezial-Gesetzes gegen HIV-Positive ‚Criminal Responsibility of HIV Infected Individuals‘.

4. August 2010: Ein HIV-positiver 34-jähriger Mann muss sich seit 4. August in Hamburg wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, zwei Frauen mit HIV infiziert zu haben.
Die US-Medikamentenbehörde FDA hat ihre Entscheidung über eine etwaige Zuzlassung der Substanz Tesamorelin (geplanter Handelsname Egrifta®) für die Behandlung ungewöhnlicher Fettansammlungen bei HIV-Infektion auf den Herbst verschoben.

3. August 2010: Die ‚Bettencourt-Affäre‚ um Liliane Bettencourt, L’Oréal-Erbin und reichste Frau der Welt und möglicherweise illegale Parteispenden bewegt beinahe ganz Frankreich. ‚Yagg‘ thematisiert eine etwaige ‚schwule Komponente‘ und den Umgang der Medien damit: hatte der 2007 verstorbene Ehemann und konservative Politiker André Bettencourt eine Affäre mit dem Schriftsteller und Fotografen François-Marie Banier? Und wird diese Affäre derzeit in den französischen Medien als Tabu behandelt?

1. August 2010: In Köln wurden am Abend des 31. Juli die ‚Gay Games‚ eröffnet. Eine Veranstaltung voll Events, Trubel, Aktion – sowie bemerkenswertem und  kontrovers diskutiertem Aids-Gedenken (siehe queer.de Liveblog 31.7.2010 14:22 #5). Die Aidshilfe Köln organisierte in Mitten des Gay-Games-Trubels einen Ort der Stille und des Gedenkens an Menschen, die an den Folgen von Aids gestorben sind: im ‚Spanischen Bau‘ im Rathaus Köln wird vom 30.7. bis 6.8. die Ausstellung „International Memorial Quilts“ gezeigt.

Bereits Anfang Juli wurde der Proteasehemmer Atazanavir in der Europäischen Union auch für den Einsatz bei Kindern und Heranwachsenden zwischen 6 und 18 Jahren zugelassen.

Französisches höchstes Gericht: Kind kann zwei Eltern gleichen Geschlechts haben

Ein Kind kann in Frankreich zwei Eltern des gleichen Geschlechts haben. Dies entschied am 8. Juli 2010 der französische Kassations-Gerichtshof.

Der französische Kassations-Gerichtshof hatte zu entscheiden: kann ein Kindschaftsverhältnis bestehen zwischen einem Kind und der (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerin der Mutter? Ja, entschied der Gerichtshof in einem als historisch bezeichneten Urteil am 8. Juli 2010.

Dabei wandte der französische Kassations-Gerichtshof das so genannte Exequatur an: ein ausländisches Urteil wird dabei als im Inland vollstreckbar erklärt.

Madame B. ist französische Staatsbürgerin, arbeitet jedoch als Medizinerin in den USA. Dort lernte sie Madame N. kennen, ebenfalls Medizinerin, und US-Staatsbürgerin. 1999 brachte Madame N. nach anonymer künstlicher Befruchtung ein Mädchen zur Welt. Madame B. beantragte anschließend die Adoption der Tochter ihrer Partnerin.

Das oberste Gericht des Countys DeKalb (Illinois, USA) entschied, der Antrag von Madame B. sei im besten Interesse des Kindes. In den USA war Madame B. damit als zweite Mutter anerkannt.

Doch Madame B. wollte auch in ihrem Heimatland Frankreich als Mutter anerkannt sein. Dort waren ihre Partnerin und sie am 21. Mai 2002 einen PACS (Pacte civil de Solidaritè, ähnlich der Lebenspartnerschaft in Deutschland) eingegangen.2007 stellte sie einen entsprechenden Antrag. Sie beantragte beim Landgericht Paris, das us-amerikanische Urteil als auch für Frankreich gültig anzuerkennen. Am 23. Juli 2007 lehnte das Landgericht dies ab. Auch eine Berufung 2008 blieb erfolglos.

Doch dieses Urteil sei falsch, betonte nun der Kassations-Gerichtshof. Das us-amerikanische Urteil habe ja die Rechte der leiblichen Mutter nicht beschnitten, sondern aufrecht erhalten. Der Kassations-Gerichtshof ordnete das Exequatur des US-Urteils an.

Damit hat die kleine Tochter von Madam B. nun juristisch völlig legal zwei Mütter – auch in Frankreich.

Der Kassations-Gerichtshof habe eine Bresche geschlagen für das Adoptionsrecht für Homo-Paare, kommentierte das französische Homo-Magazin Tetu. Wolle der Kassations-Gerichtshof ein Signal an den Gestezgeber senden, fragt Yagg.

Der französische Kassations-Gerichtshof entspricht in seiner Bedeutung ungefähr dem Bundesgerichtshof in Deutschland.

weitere Informationen:
Cour de Cassation 08.07.2010: Entscheidung
Yagg 07.07.2010: Exclusif: La Cour de cassation a l’occasion d’ouvrir l’adoption aux couples gays et lesbiens
Yagg 08.07.2010: Exclusif: La Cour de cassation reconnaît qu’un enfant peut avoir deux parents de même sexe
Tetu 08.07.2010: La Cour de cassation ouvre une brèche vers l’adoption pour les couples homos
Yagg 09.07.2010: Homoparentalité: La Cour de cassation serait-elle en train d’envoyer un message au législateur?
Tetu 11.07.2010: Adoption pour les couples homos en France: état des lieux
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Kurz notiert … Juli 2010

29. Juli 2010: ‚Berlin Patient‚: „Das Verfahren ist nicht allgemein auf andere HIV-Positive übertragbar. Dazu ist die Therapie zu gefährlich und nebenwirkungsreich. Aber in der Charité scheint die erste Heilung eines HIV-Patienten gelungen zu sein.“ So kommentiert die Deutsche Aids-Hilfe aktuelle Berichte zum ‚Berlin Patient‚.
Wie strategisch weiter umgehen mit der Kriminalisierung der HIV-Infektion? Roger Pebody berichtet auf aidsmap über verschiedene Ansätze: „Three tactics to stem the tide of criminal prosecutions

26. Juli 2010: Tibotec (Tochter von Johnson&Johnson) hat am 26.7.2010 die US-Zulassung des NNRTI Rilpivirine (TMC278) beantragt.

23. Juli 2010: Die Pharmakonzerne Merck (MSD), Tibotec und Gilead verhandeln mit UNITAID, der internationalen Einrichtung zum Erwerb von Medikamenten gegen HIV/AIDS, Malaria und Tuberkulose, über einen Patent-Pool zu HIV-Medikamenten für sich entwickelnde Staaten.  ViiV, Joint Venture von Pfizer und GSK, scheint sich nicht beteiligen und eher alleine gezielt lizenzieren zu wollen (siehe 18.7.20109.

18. Juli 2010: Ist eine Heilung von HIV möglich? Medizin-Nobelpreisträgerin Francois Barré-Sinoussi ist skeptisch, hält das völlige Entfernen von HIV aus dem Körper eines Infizierten für „sehr schwer bis unmöglich„.
Auf den Einfluss rechter christlicher (US-)Kirchenkreise auch auf internationale Aids-Bekämpfung weisen Sean Cahill und Lyndel Urbano auf The Body hin: „The Christian Right: Wrong on AIDS
Der Pharmakonzern ViiV (eine Bündelung der Aids-Sparten von Pfizer und GlaxoSmithKline) kündigte an, sein gesamtes HIV/Aids-Portfolio (einschließlich Pipeline) Generika-Herstellern in der sog. Dritten Welt unentgeltlich verfügbar machen zu wollen. Die Medikamenten-Versorgung in den ärmsten Staaten der Welt solle so verbessert werden. Diese Initiative gelte für 69 Staaten.

17. Juli 2010: HIV breitet sich in Osteuropa und Zentralasien besonders bei Kindern, Jugendlichen und Frauen weiter aus. „HIV trifft vor allem Kinder am Rande der Gesellschaft“

16. Juli 2010: Aus Anlass der Wiener Welt-Aids-Konferenz bespricht „Spoiler Art“ HIV & Aids in Superhelden-Comics.

15. Juli 2010: Merck (MSD) stoppt die gesamte weitere Entwicklung des CCR5-Hemmers Vicriviroc. Grund seien enttäuschende Daten aus einer Phase-II-Studie, teilte der Hersteller mit.

13. Juli 2010: UNAIDS fordert eine radikale Therapie-Vereinfachung. Damit sollen die Nutzen für die Prävention optimiert werden.

9. Juli 2010: Die Weltbank hat David Wilson zum Leiter ihres globalen HIV/Aids-Programms benannt. Wilson stammt aus Zimbabwe und hat seit 2003 im Auftrag der Weltbank u.a. die Regierungen von Südafrika, Vietnam und China bei ihren Aids-Programmen beraten.

8. Juli 2010: US-Wissenschaftler finden Antikörper, die in der Lage sind, die meisten HIV-Stämme am Eindringen in Zellen zu hindern. Die Entdeckung dieser sehr breit neutralisierenden Antikörper weckt neue Hoffnungen auf die Möglichkeit, wirksame HIV-Impfstoffe entwickeln zu können.

Ein US-Bundesgericht hat entschieden, mit dem US-weiten Verbot von Homo-Ehen (Defense-of-Marriage-Act, DOMA) habe sich der Gesetzgeber zu sehr in Angelegenheiten der US-Bundesstaaten eingemischt, das Verbot sei verfassungswidrig.

7. Juli: Das Bundeskabinett hat die „Arzneimittel-Härtefall-Verordnung“ (pdf) verabschiedet. „Ziel der Verordnung ist es, den Zugang für Schwerstkranke zu neuen Arzneimittelbehandlungen, die sich noch in der Entwicklung befinden, durch ein unbürokratisches und rasches Verfahren zu verbessern.“

6. Juli 2010: Elf Monate alt war Muriel, ein HIV-infiziertes junges Mädchen, das kurz vor Weihnachten 2009 in der Grazer Kinderklinik im LKH lag. Es wurde mit einer Lungenentzündung eingeliefert, in lebensbedrohlichem Zustand. Beide Eltern waren Anhänger eines „Wunderheilers“. Die Mutter ist in Graz am 6. Juli 2010 zu Monaten bedingter Haft verurteilt worden, weil sie ihr Baby mit HIV angesteckt haben soll.

Zahnärzte seien „die am schlechtesten über HIV und Aids informierte Berufsgruppe im medizinischen Bereich“, kritisiert die Deutsche Aids-Stiftung.

4. Juli 2010: Das Landhaus von Jean Cocteau und Jean Marais in Milly-la-Forêt südlich von Paris ist seit Anfang Juli 2010 als Museum umgebaut der Öffentlichkeit zugänglich.

Während insbesondere in Großstädten die Massen zu CSDs strömen und munter feiern, gerät oft in Vergessenheit, dass auch anderes in Deutschland vorkommt: in Schwerin wird der CSD beschimpft und bedroht.

2. Juli 2010: Nadja Benaissa steigt bei der Pop-Band ‚No Angels‘ aus. Benaissa ist seit einigen Wochen krank geschrieben, Mitte August beginnt ihr Prozess. Laut Medienberichten musste sie inzwischen Privatinsolvenz anmelden.

Homo-Ehe: Proposition 8 Prozess ab 11.1. 2010 (akt.6)

Ab Montag, 11. Januar 2010 wird die Verfassungs-Klage gegen das Verbot der Homo-Ehe durch die Proposition 8 verhandelt – erstmals wird die Verhandlung auch im Internet per Video verfolgt werden können.

Anfang November 2008 stimmten die Bürger Kaliforniens in Form der Proposition 8 zu 52% gegen die Homo-Ehe. Mit ‘Proposition 8′ wurde ein Vorschlag bezeichnet, mit dem das Verbot der Homo-Ehe in die Verfassung des Staates Kalifornien aufgenommen werden sollte.

Eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof Kaliforniens führte zu dem Urteil, dass die  Homo-Ehe in Kalifornien vom Wähler verboten werden darf.  Die Klagen gegen die Proposition 8 wurden abgewiesen. Zugleich urteilten die Richter, dass die 18.000 Homoehen, die bis zur Abstimmung geschlossen wurden, Bestand haben. Proposition 8 habe keine rückwirkende Gültigkeit.

Direkt nach dem Urteil des Obersten Gerichtshofs von Kalifornien kündigten Anwälte an, nun vor dem höchsten Verfassungsgericht der USA gegen Proposition 8 zu klagen.

Ab kommenden Montag, 11. Januar 2010 8:30 Ortszeit (17:30 MEZ) wird nun zunächst vor dem Berufungsgericht in Los Angeles (9th Circuit Court of Appeals) über die Verfassungsmäßigkeit der Proposition 8 verhandelt. In der Verhandlung soll geklärt werden, ob die US-Verfassung ein Verbot der Homo-Ehe zulässt.

Die Klage unter dem Titel ‚Perry v. Schwarzenegger‘ (benannt nach Kristin Perry, die mit ihrer Partnerin Sandra Stier seit 2004 verheiratet ist) wird gemeinsam von zwei bedeutenden Anwälten und ihren Kanzleien vertreten, U.S. Solicitor General [Rechtsverteidiger der Regierung] Theodore Olson und Anwalt David Boies. Der 69jährige Olson ist ein prominenter konservativer Anwalt und Partner einer Washingtoner Kanzlei. Er war u.a. im Verfahren um den Wahlausgang in Florida 2000 für US-Präsident George W. Bush tätig. Olson begründete sein Engagement für die Homo-Ehe inzwischen in einem bemerkenswerten Newsweek-Artikel „Warum die gleichgeschlechtliche Ehe ein amerikanischer Wert ist“.
Boies war im gleichen Verfahren Vertreter Al Gores und u.a. Chefankläger im Verfahren der US-Regierung gegen den Software-Konzern Microsoft. Weiterer Kläger ist die Stadt San Francisco.
Organisiert und finanziert wird die Klage von einer Gruppe liberaler Hollywood-Aktiver um den Regisseur (‚Stand by me‘) und Schauspieler (‚Bullets over Broadway‘) Rob Reiner , Dustin Lance Back (Oscar für Drehbuch ‚Milk‘)  und Bruce Cohen (Produzent ‚Milk‘), über die von Chad Griffin gegründete American Foundation for Equal Rights AFER.

Als Verteidiger treten u.a. die Befürworter und Initiatoren der ‚Proposition 8‘ auf (darunter der Alliance Defense Fund), vor Gericht vertreten durch den Anwalt Charles Cooper. Er arbeitete zur Zeit von US-Präsident Ronald Reagan für das Justizministerium und wurde später Olsons Nachfolger als Staatsanwalt.
Einer der fünf Verteidiger, Hak-Shing William Tam, zog sich inzwischen vom Verfahren zurück. Seine Begründung, er fürchte um die Sicherheit seiner Familie und Angehörigen, halten Kritiker für unglaubwürdig und sehen seinen eigentlichen Beweggrund darin, Äußerungen über seine persönlichen Ansichten nicht an die Öffentlichkeit bringen zu wollen.

Eigentlicher Verteidiger ist der Staat. Gouverneur Arnold Schwarzenegger wie auch Generalstaatsanwalt Jerry Brown allerdings weigerten sich, das vom Wähler ausgesprochene Verbot der Homo-Ehe zu verteidigen. Brown hatte erklärt, er teile die Position von Olson/Boies, dass Proposition 8 die US-Verfassung verletze.

Zum Richter in dem Verfahren wurde per Losverfahren bestimmt U.S. District Court Chief Judge Vaughn Walker. Walker ist Republikaner und wurde 1989 durch US-Präsident George H.W. Bush (Vater) benannt. Er gilt allerdings als unabhängiger Kopf.

Der Richter entschied bereits vorab, die Verhandlung, deren gesamt-Dauer auf ca. 2 Wochen geschätzt wird, auf Video aufnehmen und auch über das Internet verbreiten zu lassen. Ein Live-Audio- und Video-Feed sollte in öffentlichen Gerichtsgebäuden in Kalifornien, Oregon, Washington und New York für public viewings zur Verfügung stehen.

Der Fall habe ein sehr breites Interesse gefunden und sei von dermaßen weitreichender Bedeutung, dass eine große Öffentlichkeit gewährleistet werden solle. Der Richter erklärte zudem, dass die Verhandlung auch abends jeweils auf YouTube zu verfolgen sein solle. Zudem kündigte das US-Schwulenmagazin The Advocate an, live via Twitter über die Verhandlung zu berichten (Twitter Advocate).
Bisher laufen allerdings noch Bemühungen der Verteidiger der Proposition 8, die Video-Aufzeichnung und Ausstrahlung der Verhandlung untersagen zu lassen.

Aktualisierung 11.01.2010 18:00 Uhr: der Supreme Court hat bis auf weiteres die Ausstrahlung der Videos vorläufig blockiert. Die Richter benötigten mehr Bedenkzeit für die Entscheidung über eine öffentliche Ausstrahlung. Die Ausstrahlung ist zumindest bis Mittwoch verhindert.
Aktualisierung 14.01.2010: das Gericht untersagte am 13. Januar mit 5 zu 4 Stimmen die Aufzeichnung des Verfahrens mithilfe von Video-Kameras sowie dessen Ausstrahlung in andere Gerichtssäle.
Aktualisierung 15.01.2010: der Richter konkretisierte am 14.01., dass die Verhandlungen auf Video aufgezeichnet werden, die Bänder jedoch nicht ausgestrahlt werden. Die Verteidigung zeigte sich damit zufrieden.

Der Entscheidung des Gerichts kommt grundsätzliche Bedeutung zu – sie wird bereits vorab als Meilenstein bezeichnet. Die Wähler in den USA haben 2009 in verschiedenen Bundesstaaten für ein verfassungsmäßiges Verbot der Homo-Ehe und weitere homosexuellenfeindliche Maßnahmen gestimmt. Schon aus diesem Grund wird erwartet, dass das Verfahren nach dem Urteil des Berufungsgerichts, egal wie es lauten wird, weiter bis zum U.S. Supreme Court getragen wird.

Und hierin liegt die grundsätzliche Bedeutung und das Risiko:
Eine Niederlage im Gerichtsstreit würde eine schwerwiegende langfristige Niederlage in den Bemühungen um eine Gleichstellung der Homo-Ehe bedeuten. Das Land sei in dieser Frage zu sehr gespalten, bemerken Skeptiker, und verweisen auf jüngste Homoehe-feindliche Abstimmungen u.a. in Maine, New York (state) und New Jersey. Genau die Befürchtungen um die Folgen einer möglichen Niederlage  ließ bereits im Vorfeld einige Schwulen- und Lesbengruppen vor dem Vorgehen der Anwälte warnen.
Andererseits – sollte die Verfassungsklage Erfolg haben, und der Supreme Court die Homo-Ehe als verfassungsgemäß erlauben, dürfte dies weit über Kalifornien hinaus reichen, US-weit gelten. Zudem dürften, wenn das Gericht hinsichtlich der Ehe Homo- und Heterosexuelle gleich behandelt, sämtliche anderen Diskriminierungen schwerlich begründbar sein.

Parallel zur Verfassungsklage laufen Bemühungen dreier Homo-Ehe-freundlicher Gruppen (Restore Equality 2010, Courage Campaign, Equality California), Proposition 8 in Kalifornien 2010 oder 2012 erneut dem Wähler zur Abstimmung vorzulegen.

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aktuell:
zunächst bis Mittwoch 13.01.2010 keine Video-Berichterstattung, siehe Artikel oben!
Video-Kanal des United States District Court for the Northern District of California auf YouTube (Link)
Live-Berichterstattung über die Verhandlung auf Advocate und towleroad
aktuelle Informationen zur Verhandlung u.a. auf http://prop8trialtracker.com/

weitere Informationen:
offizielle Internetseite des Verfahrens auf ecf.cand.uscourts.gov/cand/09cv2292/: Perry et al v. Schwarzenegger et al – Challenge to ‚Proposition 8′“
LA Times 07.10.2010: Gay marriage trial to begin in California, could set legal precedent for generations to come
LA Times 07.10.2010: Federal judge wants Prop. 8 trial shown to the public
MercuryNews 06.01.2010: Judge approves delayed YouTube video of trial in Prop. 8 challenge
LA Times 18.06.2009: Schwarzenegger decides against defending Prop. 8 in federal court
SDGLN 28.12.2009: Federal Prop 8 trial starts Jan. 11
BoxTurtleBulletin 09.01.2010: The likely real reason for Hak-Shing William Tam pulling out of Perry v. Schwarzenegger
advocate 10.01.2010: Will Supremes Block Cameras at Prop. 8 Trial?
Why Prop 8 Is Unconstitutional: The Olson-Boies Brief online hier
The NewYorker: Margaret Talbot: A Risky Proposal – Is it too soon to petition the Supreme Court on gay marriage?
365gay 10.01.2010: Supreme Court asked to bar taping of gay marriage trial
Newsweek 09.01.2010: The Conservative Case for Gay Marriage – Why same-sex marriage is an American value
Pinknews 11.01.2010: Temporary block on broadcasting Prop 8 trial
LGBT News: Text of Ted Olson opening statement in Prop. 8 trial
Advocate 13.01.2010: High Court: No Cameras in Prop. 8 Case
BoxTurtleBulletin 14.01.2010: Perry v. Schwarzenegger to continue to be taped
samstagisteingutertag 07.02.2010: Schwuler Richter entscheidet über Zukunft der gleichgeschlechtlichen Ehe in Kalifornien
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EU-Politiker aus Deutschland: homo-politisch desinteressiert?

Europa-Politiker aus Deutschland interessieren sich kaum für homopolitische Themen – darauf lässt eine Auswertung der (Nicht-) Unterstützung für eine europaweite Kampagne der ILGA schliessen.

Die europäische Sektion der ILGA International Lesbian and Gay Association verfasste im Vorfeld der Wahlen zum Europa-Parlament eine „European Parliament Elections Pledge“. Politiker, die für die Wahl zum Abgeordneten des Europa-Parlaments kandidierten, konnten hier in zehn einzelnen Punkten ihr Verhalten in Sachen Homo-Politik zusichern.

Die „European Pledge“ umfasste dabei Themen wie rechtliche Gleichbehandlung, Rechte von Transgendern, die Bekämpfung von Homo- und Trans-Phobie oder auch die Förderung eines Familien-Begriffes, der LGBT-Familien  mit einbezieht.

Teilnahme an der ILGA-Zusage (Karte: ILGA)
Teilnahme an der ILGA-Zusage (Karte: ILGA)

Die European Pledge stieß bei Europa-Politikern quer durch Europa im Vorfeld der Wahlen auf einiges Interesse – allerdings weniger in Deutschland, wie eine Auswertung der Ergebnisse (Stand 7. Juni, 21:00 Uhr) zeigt:

Aus den einzelnen EU-Staaten schlossen sich der Pledge an (Reihenfolge nach Anzahl der Unterstützer):

Frankreich: 189 Kandidaten (59,6 Mio. Einwohner => 3,17 Unterstützer pro Mio. Einwohner)
Großbritannien: 126 (59,3 / 2,12)
Spanien: 112 (46,1 / 2,42)
Finnland: 77 (5,2 / 14,8)
Dänemark: 43 (5,4 / 7,96)
Griechenland: 37 (11,0 / 3,36)
Belgien: 34 (10,4 / 3,26)
Ungarn: 30 (10,1 / 2,97)
Schweden: 30 (8,9 / 3,37)
Deutschland: 25 (82,4 / 0,3)
Polen: 22 (38,2 / 0,56)
Niederlande: 19 (16,2 / 1,17)
Österreich: 18 (8,1 / 2,22)
Italien: 17 (57,3 / 0,3)
Malta: 15 (0,4 / 37,5)
Irland: 12 (4,0 / 3)
Lettland: 12 (2,3 / 5,21)
Portugal: 9 (10,5 / 0,86)
Bulgarien: 8 (7,6 / 1,05)
Slowakei: 7 (5,4 /1,3)
Estland: 4 (1,4 / 2,85)
Luxemburg: 2 (0,4 / 5)
Tschechien: 2 (10,2 / 0,2)
Litauen: 2 (3,5 / 0,57)
Rumänien: 0
Zypern: 0

Deutschland an 10. Stelle, mit 25 Politikern, die unterzeichneten. Für den Staat, der die höchste Zahl an Abgeordneten im Europa-Parlament stellt, ein beschämendes Ergebnis.

Noch bemerkenswerter wird das Ergebnis, wenn die Zahl der Unterstützer in Relation zur Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten gesetzt wird:
Pro Million Einwohner fanden sich unter den EU-Politikern in Finnland 14,8 Unterstützer der ILGA-Positionen, im eher europakritischen Dänemark immerhin annähernd 8, selbst im nicht gerade für Homo-Freundlichkeit bekannten Polen noch 0,56.
Deutschland hingegen brachte es auf gerade einmal 0,3 unterstützende Europa-Politiker pro Million Einwohner, zusammen mit Italien (ebenfalls 0,3) – nur in Tschechien (0,2) sowie Rumänien und Zypern (jeweils 0) war die Unterstützung für homopolitische Themen noch schlechter.

Ist das Interesse an Homo-Themen bei Kandidaten zum Europa-Parlament in Deutschland tatsächlich dermaßen gering?
Ist das Campaigning der ILGA in Deutschland so schlecht?
Es sind wohl viele Faktoren, die zu diesem beschämenden Ergebnis beigetragen haben – allein, die Zahlen sind bestürzend …

weitere Informationen:
ILGA European Parliament Elections Pledge
EU map: who signed ILGA-Europe’s Pledge
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Europawahl – wählen gehen, auch für Homo-Rechte

Heute finden in Deutschland und zahlreichen anderen Staaten Europas die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Wählen gehen, und Abgeordneten wählen, die Menschenrechts-freundliche Politiken unterstützen, fordert nicht nur die internationale Schwulen- und Lesbenorganisation ILGA Europe.

“Mach dir Gedanken – Wähle für ein Menschenrechts-freundliches Europäisches Parlament”, dazu ruft anlässlich der anstehenden Wahl die europäische Sektion der ILGA International Lesbian and Gay Association auf.

“Vote for a human rights friendly European Parliament” – dieser Slogan mag zunächst abstrakt, weit weg von der eigenen Realität klingen.

Doch schon einige Schlagzeilen der vergangenen Zeit zeigen deutlich, welche Bedeutung das Europäische Parlament gerade auch für Schwule und Lesben haben kann:
EU-Parlament fordert gegenseitige Anerkennung vom Homo-Ehen
EU-Bericht zu Homophobie und Diskriminierung
EU gegen Homophobie
oder auch z.B. Anfragen von Europa-Parlamentariern in Sachen Einreisebeschränkungen für HIV-Positive

Zur Wahl zum Europäischen Parlament 2009 hat die ILGA Europe einen Zehn-Punkte-Katalog aufgestellt, der sich mit EU-Gesetzgebung, den Rechten von Schwulen, Lesben und Transgender sowie der Bekämpfung von Homophobie beschäftigt. Die Kandidaten zum Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich diesen Forderungen anzuschließen.

Ja, beim Thema Europa kommen vielen immer noch zuerst Gedanken wie Kamellen- und Bananen-Verordnung, Bürokratie und Bürgerferne.
Aber Europa heißt auch Chance – Chance nicht nur für Schwule und Lesben in anderen EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch bei uns.

Noch mag die EU zu wenig bürgernah sein, zu fern unserer Lebensrealitäten, zu bürokratisch. Ändern wird sich dies sicherlich nicht, wenn wir nicht zur Wahl gehen. Ändern wird es sich, wenn wir, wenn auch Schwule und Lesben, verstärkt auch in Europa ihre Anliegen vorbringen, ihre Stimmen hör- und sichtbar machen – europaweit, grenzüberschreitend.

Beklagen wir nicht, wie die EU heute ist, bejammern wir nicht, wie sie sein könnte – ändern wir sie, auch indem wir wählen gehen.
Und indem wir dann bei (und vor allem: vor und während) Debatten z.B. zu für Schwule und Lesben relevanten Themen bei den jeweiligen Europa-Abgeordneten nachhaken. Nachfragen, ‘warum hast du so abgestimmt? warum nicht …? Sind Homos nicht auch deine Wähler?’

Und – fordern wir die Kandidaten auf, sich dem Forderungskatalog der ILGA Europe anzuschließen! Bisher (Stand 31.03.2009) hat dies (der Karte zufolge, siehe Link unten) kein einziger Kandidat aus Deutschland getan … !
Fragen wir sie, warum hast du für uns wichtige Initiativen nicht unterstützt? (siehe Übersicht unten)

Durch Nicht-Wählen-Gehen, durch Kopf-in-den-Sand-Stecken wird sich nichts ändern. Wohl aber, wenn wir, jeder von uns, ein kleines Stückchen aktiv wird – und für seine Interessen eintritt.
Dazu gehört auch: wählen gehen! Einfluss nehmen! Interessen deutlich machen!

Homo-Ehe in Kalifornien darf vom Wähler verboten werden (akt.4)

Die Homo-Ehe in Kalifornien bleibt verboten. Der oberste Gerichtshof Kaliforniens hat geurteilt. Die Klagen gegen die Proposition 8 wurden abgewiesen. Bestehende Homo-Ehen haben Bestand.

Der Supreme Court of California hat die Abstimmung zugunsten der Proposition 8 aufrecht erhalten. Die entsprechende Verfassungsergänzung, mit der die Eher als eine Verbindung zwischen Mann und Frau bezeichnet wird, und die Homo-Ehe verboten wird, bleibt bestehen. Homo-Ehen, die bis zur Abstimmung am 4. November 2008 geschlossen wurden, behalten Gültigkeit. Dies meldet um 10:02 Uhr Ortszeit in einer Eilmeldung der San Francisco Chronicle.

Sofort nach Urteilsverkündung kam es unter Rufen wie „shame on you“ oder „we all deserve the freedom to marry“ zu ersten spontanen Demonstrationen Hunderter entsetzter Homoehen-Befürworter (gut zu verfolgen u.a. über die Tweets der Reporter des San Francisco Chronicle).
Kurze Zeit später wurden erste Straßen-Blockaden berichtet. Die Polizei errichtete Sperren, um Homoehe-Befürworter und -Gegner von einander zu trennen. Hunderte Demonstranten blockierten eine wichtige Straßenkreuzung. Um 12:15 Ortszeit (21:15 deutscher Zeit) berichtete SFCityinsider via Twitter über beginnende Festnahmen von Demonstranten, die bis 14:10 Uhr Ortszeit, bis die Kreuzung nach der Festnahme von 175 Demonstranten wieder für den Verkehr frei war.

Auch in New York kam es zu spontanen Protesten Hunderter Schwuler und Lesben. Die Proteste der Homoehe-Befürworter werden koordiniert auf http://www.dayofdecision.com/.

Für Samstag 30. Mai 2009 ist inzwischen eine große Demonstration der Homo-Ehe – Befürworter geplant.

Supreme Court of California
Supreme Court of California

Um 10:00 Uhr Ortszeit (19:00 Uhr deutscher Zeit) am 26. Mai 2009 verkündete der Supreme Court of California seine Urteile zu drei Klagen gegen die „Proposition 8„. Bereits vorher hatten sich zahlreiche Menschen, Befürworter und Gegner der umstrittenen Proposition 8, vor dem Gerichtsgebäude versammelt.

Mit 6 zu 1 Stimmen urteilten die Richter, die Proposition 8 (die am 4. November bei einer Volksabstimmung die Mehrheit erhalten hatte) aufrecht zu erhalten. Der Ausschluss der Homo-Ehe sei legal, urteilte der Oberste Gerichtshof Kaliforniens.

Die Wähler hätten das Recht, die Ehe per Verfassungs-Ergänzung auf Mann-Frau-Beziehungen zu begrenzen, sagte der Richter Ronald George. Alle politische Macht liege gemäß Verfassung beim Volk. Auch diese Macht sei nicht unbegrenzt – Proposition 8 aber liege innerhalb dieser Grenzen.
Richter Carlos Moreno, der als einziger gegen die Zulässigkeit der Proposition 8 gestimmt hatte, sagte, einer Mehrheit sollte es nicht gestattet sein, einer Minderheit grundlegende Rechte mittels einer Initiative vorzuenthalten. Selbst wenn homosexuelle Paare alle Recht hätten wie heterosexuelle Paare, solange sie ihre Verbindung nicht Ehe nennen dürften, sei dies keine Gleichbehandlung.

Zugleich urteilten die Richter, dass die 18.000 Homoehen, die bis zur Abstimmung geschlossen wurden, Bestand haben. Proposition 8 habe keine rückwirkende Gültigkeit.

Kate Kendell vom National Center for Lesbian Rights NCLR (eine der gegen Proposition 8 klagenden Organisationen) kritisierte in ihrem Blog das Urteil in einer ersten Stellungnahme:

„the Court’s decision has undermined the central principle that all people are entitled to equal rights and has jeopardized every minority group in California“.

Auch Matt Coles von der Bürgerrechtsgruppe American Civil Liberties Union (ACLU), ebenfalls eine der klagenden Organisationen, bezeichnete das Urteil als „zutiefst enttäuschend“.

Das (gleiche) Verfassungsgericht Kaliforniens hatte die Homo-Ehe im Sommer 2008 mit 4 zu 3 Stimmen zugelassen. Damals war ein Gesetz aus dem Jahr 2000, das Homo-Ehen verbot, für diskriminierend  erklärt und außer Kraft gesetzt worden.
Am 4. November 2008 allerdings hatten die Bürger Kaliforniens in Form der Proposition 8 zu 52% Homo-Ehe gestimmt  (Proposition 8 definierte die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau). De facto wäre mit einer Umsetzung der Proposition 8 das Verbot der Homoehe per Verfassung fixiert.

Tausende protestierten bald gegen das Abstimmungsergebnis und seine Folgen; Nein zum Hass wurde einer der Slogans dieser Bewegung.
Vor dem Obersten Gerichtshof Kaliforniens wurden drei Klagen eingereicht, die Abstimmung für ungültig erklären zu lassen (Strauss v. Horton, S168047; Tyler v. State of California, S168066; City and County of San Francisco v. Horton, S168078).

Im Kern der Klagen stand die Frage, ob mit einem Mehrheitsbeschluss einer Minderheit Rechte genommen werden können, die diese vorher vom Verfassungsgericht eingeräumt und zuerkannt bekommen hat. Daneben galt es zu klären, wie mit denjenigen Homo-Ehen zu verfahren sei, die nach Anerkennung des Rechts auf Homo-Ehe und vor der Abstimmung zur Proposition 8 geschlossen worden waren. Ihre Zahl wird auf etwa 18.000 beziffert.

Im Vorfeld des Urteilsspruchs war es zu Drohungen einer neu gegründeten Gruppierung gegen Richter des Supreme Courts gekommen. Man halte Homosexualität in allen ihren Manifestationen für unglückliche Abnormalitäten, so die Gruppe. Sollten die Richter Proposition 8 widerrufen, so sei dies ihr eigenes Risiko, warnte die so genannte „American Civil Responsibilities Union“.

Der Supreme Court of California veröffentlichte die Urteile inzwischen auf seiner (zeitweise überlasteten) Internetseite (opinions).

Die unterlegenen Befürworter der Homo-Ehe in Kalifornien planen inzwischen eine erneute Volksabstimmung für das Jahr 2010 (zu den state elections am 2.11.2010). Mit ihr sollen die Wähler gefragt werden, ob sie Proposition 8 zurückziehen wollen. Die Initiative „Yes on Equality“, die diese neue Volksabstimmung vorantreiben will, hat nach Angaben des California Secretary of State bis zum 17. August 2009 Zeit, die annähernd 700.000 für die Durchführung der Volksabstimmung erforderlichen Unterschriften aufzubringen.
Die mitgliederstarke Organisation „Courage Campaign“ startete direkt nach dem Urteil ihre Kampagne „Equality“ mit Anzeigen, TV-Spots und einer Unterschriften-Aktion. Die Mitglieder der 70.000 Personen starken Organisation hatten in einer Abstimmung in der Woche vor dem Urteil zu 82,5% schon für eine erneute Volksabstimmung 2010 (und nicht erst 2012) gestimmt.

Zudem kündigten Anwälte an, auch vor dem höchsten Verfassungsgericht der USA gegen Proposition 8 zu klagen.

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Ein enttäuschendes, wenn auch von zahlreichen Beobachtern erwartetes Urteil. Schließlich, so hatten viele Kommentatoren schon vorab überlegt, sei die Bevölkerung (und nicht das Gericht) der Souverän, und wenn Volksabstimmungen zulässig und erwünscht seinen, sei auch das Wahlergebnis der Volksabstimmung zu respektieren.

Das Urteil schaft dabei einen irritierenden Zwischen-Zustand: einerseits sind Homo-Ehen in Kalifornien nun derzeit verboten – andererseits gibt es 18.000 homosexuelle Paare, die – verheiratet sind.

Angesichts des bestürzenden Urteils ist es um so bewundernswerter , wie schnell Schwulen- und Lesben-Aktivisten vor Ort umschalten, nicht in Depression und Lethargie verfallen, sondern direkt einen neuen Anlauf wagen.

Wenn die Homo-Ehe vom Wähler verboten werden darf, wie das Oberste Gericht Kaliforniens heute geurteilt hat – dann darf sie auch vom Wähler wieder erlaubt werden! Es ist nur konsequent, die Emotionen der Stunde als Impuls zu nutzen und direkt mit der Mobilisierung für eine erneute Volksabstimmung zu beginnen.

Weitere Informationen:
Informationen zu den drei eingereichten Klagen und den verhandelten Stellungnahmen auf den Internetseiten des Supreme Court of California (Proposition 8 Cases)
Die Urteile des Supreme Courts of California ebenfalls auf dessen Internetseiten (opinions)
das Urteil als pdf (Server zeitweise überlastet)
towleroad 26.05.2009: California Supreme Court uphoalds Proposition 8
365gay 26.05.2009: Prop8 upheld
PinkNews 26.05.2009: California Supreme Court upholds gay marriage ban
365gay 26.09.2009: Prop 8 protests tonight
queer.de 26.05.2009: Kalifornien: Eheverbot für Schwule und Lesben bleibt
advocate 26.05.2009: Schwarzenegger on Prop 8
SpON 26.05.2009: Homo-Ehe bleibt in Kalifornien verboten
thinkoutsideyourbox 26.05.2009: Homo-Ehe Entscheidung in Kalifornien
samstagisteingutertag 26.05.2009: Keine Homo-Ehe in Kalifornien und Heuchler Arnold Schwarzenegger und die Homo-Ehe
advocate 26.05.2009: Arrests at S.F. City Hall
Steven Milverton 26.09.2009: Ein schwarzer Tag, nicht nur für Kalifornien
365gay 26.05.2009: Anger, frustration over Prop 8 ruling
advocate 26.05.2009: Prop 8: the next move
advocate 26.05.2009: Melissa Etheridge reacts
advocate 26.05.2009: Arrest Photos From San Francisco
towleroad 26.05.2009: White House reacts to proposition 8 decision by not reacting
pinknews 27.05.2009: Gay marriage supporters aim to get Prop 8 back on the ballot next year
boxturtlebulletin 27.05.2009: What the Calif. Supreme Court said
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Kalifornien: Urteil zu Proposition 8 am Dienstag 26. Mai

Der Oberste Gerichtshof Kaliforniens hat angekündigt, am kommenden Dienstag sein Urteil zur Proposition 8 und damit die Zukunft der Homo-Ehe in Kalifornien zu verkünden.

Auf seiner Internetseite kündigte der Supreme Court die Verkündung des Urteils für drei Verfahren für Dienstag, 26. Mai 2009 an (pdf).

Anfang November 2008 stimmten die Bürger Kaliforniens in Form der Proposition 8 zu 52% gegen die Homo-Ehe. Ziel der Proposition 8 war das Verbot der Homo-Ehe per Verfassung. Tausende protestierten bald gegen das Abstimmungsergebnis und seine Folgen; Nein zum Hass wurde einer der Slogans dieser Bewegung. Vor dem Obersten Gerichtshof Kaliforniens laufen derzeit Klagen, die Abstimmung für ungültig erklären zu lassen.

Zuvor hatten Gerüchte für Irritationen gesorgt, der Supreme Court werde sein Urteil am 21. Mai verkünden. Der 21. Mai war gleichzeitig der 30. Jahrestag der White Night Riots, der Unruhen nach dem als skandalös empfundenen Urteil gegen den Mörder von Harvey Milk.

US-Organisationen koordinieren ihre Aktionen nach der Urteilsverkündung auf DayOfDecision.

Am Tag nach der Urteilsverkündung wird sich US-Präsident Obama für ein Fundraising-Event in Südkalifornien (in Los Angeles) aufhalten.

weitere Informationen:
towleroad.com 22.05.2009: Proposition 8: California Supreme Court to Rule Tuesday
Advocate 22.05.2009: Prop. 8 Decision Coming Tuesday
365gay 22.05.2009: Proposition 8 Ruling Coming Tuesday
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Proposition 8 – Kaliforniens oberster Gerichtshof entscheidet bald über Homo-Ehe

Ist der 21. Mai 2009 der Tag der Entscheidung über die Homo-Ehe in Kalifornien? Es wäre eine Entscheidung an einem denkwürdigen Tag – dem 30. Jahrestag der White Night Riots.

Vorbemerkung: Die Gerüchte in den USA, die Entscheidung würde am 21. Mai verkündet, waren – Gerüchte. Aber scheinbar nicht unbegründete. Der California Supreme Court wird nicht am 21. Mai sein Urteil über die Homo-Ehe verkünden. Damit verbleiben nur noch der 26. oder 28. Mai sowie der 1. Juni 2009 für einen Urteilsspruch.
Einem Bericht von Towleroad (der auf Angaben aus dem Bürgermeister-Amt basiert) zufolge war der Urteilsspruch für heute geplant. Der Supreme Court sei jedoch vom Bürgermeister gebeten worden, aufgrund des Jahrestags der White Night Riots die Verkündung zu verlegen. Das Büro des Bürgermeisters dementierte den Bericht.

Der 21. Mai ist ein besonderer Tag, besonders dieses Jahr. Am 21. Mai 2009 jähren sich zum 30. Mal die White Night Riots – die Unruhen, mit denen die Lesben- und Schwulen-Szene San Franciscos 1979 auf das skandalöse Urteil gegen Dan White, den Mörder von Harvey Milk reagierte.
Einen Tag später, am 22. Mai 2009 wäre zudem der 79. Geburtstag Harvey Milks.

Nein zum Hass
Nein zum Hass (Len Peltier)

An genau diesem Tag, so berichten US-Seiten, werde der kalifornische Oberste Gerichtshof (California Supreme Court) sein Urteil verkünden. Sein Urteil über die Zukunft der Homo-Ehe in Kalifornien.

Der Hintergrund: Anfang November 2008 stimmten die Bürger Kaliforniens in Form der Proposition 8 zu 52% gegen die Homo-Ehe. Ziel der Proposition 8 war das Verbot der Homo-Ehe per Verfassung.
Tausende protestierten bald gegen das Abstimmungsergebnis und seine Folgen; Nein zum Hass wurde einer der Slogans dieser Bewegung.
Vor dem Obersten Gerichtshof Kaliforniens laufen derzeit Klagen, die Abstimmung für ungültig erklären zu lassen. Gemäß der 90-Tage-Regelung muss ein Urteilsspruch nach der Anhörung bis zum 3. Juni erfolgen.
Die Entscheidung über diese Klagen soll nun, so bisher unbestätigte Gerüchte, am 21. Mai 2009 verkündet werden.

In San Fransisco würden im Castro-District bereits Barrikaden gebaut, um das Gerichtsgebäude gegebenenfalls schützen zu können, berichten US-Blogger. Ähnlich Massnahmen würden aus San Diego gemeldet.
Proteste werden u.a. koordiniert über Internetseiten wie Day of Decision. Für Proteste in New York ist eine Facebook-Seite eingerichtet.

Anmerkung: Alle Meldungen, das Urteil werde am 21. Mai 2009 verkündet, sind derzeit Spekulation. Urteilssprüche, die immer montags und donnerstags erfolgen, werden i.d.R. 24 Stunden vorab auf der Website des California Supreme Court (forthcoming) angekündigt.
Diese Frist ist inzwischen abgelaufen, ohne dass eine entsprechende Ankündigung erfolgte. Sollte am 21. Mai keine Urteilsverkündung erfolgen, kämen  nur noch der 26. oder 28. Mai sowie der 1. Juni für eine Urteilsverkündung in Betracht.

weitere Informationen:
Videos zu den White night Riots u.a. bei towleroad
California Supreme Cout Seite zu Proposition 8 cases
Pinknews 21.05.2009: Prop 8 decision draws closer
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Europawahlen 2009 – wählen für Menschenrechte, gegen Homophobie

Anfang Juni 2009 finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Wählen gehen, und Abgeordneten wählen, die Menschenrechts-freundliche Politiken unterstützen, fordert die internationale Schwulen- und Lesbenorganisation ILGA Europe.

Vom 4. bis 7. Juni 2009 finden in den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die nächsten Wahlen zum Europäischen Parlament statt – in Deutschland am Sonntag, 7. Juni. Von den 736 zu wählenden Abgeordneten des Europäischen Parlaments werden gemäß Nizza-Vertrag 99 aus Deutschland gewählt.

„Mach dir Gedanken – Wähle für ein Menschenrechts-freundliches Europäisches Parlament“, dazu ruft anlässlich der anstehenden Wahl die europäische Sektion der ILGA International Lesbian and Gay Association auf.

european_parliament_elections_2009_large

„Vote for a human rights friendly European Parliament“ – dieser Slogan mag zunächst abstrakt, weit weg von der eigenen Realität klingen.

Doch schon einige Schlagzeilen der vergangenen Zeit zeigen deutlich, welche Bedeutung das Europäische Parlament gerade auch für Schwule und Lesben haben kann:
EU-Parlament fordert gegenseitige Anerkennung vom Homo-Ehen
EU-Bericht zu Homophobie und Diskriminierung
EU gegen Homophobie
oder auch z.B. Anfragen von Europa-Parlamentariern in Sachen Einreisebeschränkungen für HIV-Positive

Zur Wahl zum Europäischen Parlament 2009 hat die ILGA Europe einen Zehn-Punkte-Katalog aufgestellt, der sich mit EU-Gesetzgebung, den Rechten von Schwulen, Lesben und Transgender sowie der Bekämpfung von Homophobie beschäftigt. Die Kandidaten zum Europäischen Parlament werden aufgefordert, sich diesen Forderungen anzuschließen.

Ja, beim Thema Europa kommen vielen immer noch zuerst Gedanken wie Kamellen- und Bananen-Verordnung, Bürokratie und Bürgerferne.
Aber Europa heißt auch Chance – Chance nicht nur für Schwule und Lesben in anderen EU-Mitgliedsstaaten, sondern auch bei uns.

Noch mag die EU zu wenig bürgernah sein, zu fern unserer Lebensrealitäten, zu bürokratisch. Ändern wird sich dies sicherlich nicht, wenn wir nicht zur Wahl gehen. Ändern wird es sich, wenn wir, wenn auch Schwule und Lesben, verstärkt auch in Europa ihre Anliegen vorbringen, ihre Stimmen hör- und sichtbar machen – europaweit, grenzüberschreitend.

Beklagen wir nicht, wie die EU heute ist, bejammern wir nicht, wie sie sein könnte – ändern wir sie, auch indem wir wählen gehen.
Und indem wir dann bei (und vor allem: vor und während) Debatten z.B. zu für Schwule und Lesben relevanten Themen bei den jeweiligen Europa-Abgeordneten nachhaken. Nachfragen, ‚warum hast du so abgestimmt? warum nicht …? Sind Homos nicht auch deine Wähler?‘

Und – fordern wir die Kandidaten auf, sich dem Forderungskatalog der ILGA Europe anzuschließen! Bisher (Stand 31.03.2009) hat dies (der Karte zufolge, siehe Link unten) kein einziger Kandidat aus Deutschland getan … !
Fragen wir sie, warum hast du für uns wichtige Initiativen nicht unterstützt? (siehe Übersicht unten)

Durch Nicht-Wählen-Gehen, durch Kopf-in-den-Sand-Stecken wird sich nichts ändern. Wohl aber, wenn wir, jeder von uns, ein kleines Stückchen aktiv wird – und für seine Interessen eintritt.
Dazu gehört auch: wählen gehen! Einfluss nehmen! Interessen deutlich machen!

weitere Informationen:
ILGA-Europe’s European Parliament Elections Pledge
wie viele Kandidaten aus welchen Staaten haben sich bisher angeschlossen? die Karte
wie haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in der jetzt zu ende gehenden Legislatur-Periode bei für Lesben, Schwulen und Transgender wichtigen Themen und Anträgen abgestimmt? eine Übersicht
Über den homo-Horizont hinaus lesenswert: Social Europe Journal
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Proposition 8 – die Anhörung zur Klage

Anfang November 2008 stimmten die Bürger Kaliforniens in Form der Proposition 8 zu 52% gegen die Homo-Ehe. Vor dem Obersten Gerichtshof Kaliforniens laufen Klagen, die Abstimmung für ungültig erklären zu lassen. Heute findet die Anhörung statt.

Seit 09:00 Uhr Pacific Time läuft in San Francisco die dreistündige Anhörung zu Proposition 8 bzw. der Klagen gegen die Gültigkeit des Abstimmungs-Ergebnisses. Ziel der Klage ist es, die Abstimmung Proposition 8 für ungültig erklären zu lassen.

overturn8

Die Anhörung kann live verfolgt werden.

Eine der aktuellsten und informativsten Sites hat dazu das National Center for Lesbian Rights NCLR, das zu Prop 8 und der heutigen Anhörung live bloggt unter http://nclrights.wordpress.com/, die Site hat eine zusätzliche Seite mit Hintergrund-Informationen hier.

Die Verhandlung soll auch online live verfolgt werden können auf http://www.calchannel.com/, der Server ist jedoch meist überlastet …

Die Verhandlungen können am leichtesten live verfolgt werden via Twitter auf http://twitter.com/NCLRights

Der Oberste Gerichtshof Kaliforniens selbst hat eine Seite zur Klage gegen Proposition 8 hier.

Wann das Gericht eine Entscheidung trefen wird, ist bisher unklar.
Auf seiner Internetseite teilt der Gerichtshof in einer Presseerklärung (pdf) mit, ihm bleibe nach der Anhörung eine Frist von 90 Tagen, in der er seine Entscheidung schriftlich veröffentlichen werde.

Nachtrag:
05.03.2009: die Anhörung (der vor dem Gerichtsgebäude über 1.000 Zuschauer beiwohnten) ist zuende, nun heißt es warten, wie der Gerichtshof urteilt
365gay 05.03.2009: Now The Wait Begins
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Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei Betrieblicher Hinterbliebenenrente

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat entschieden, dass Überlebende einer eingetragenen Lebenspartnerschaft aus Gründen der Gleichbehandlung einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben können, wenn für Ehegatten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine dahingehende Zusage besteht.

Nach dem Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 1. April 2008 (- C-267/06 – Maruko) sind die überlebenden Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei der im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung gewährten Hinterbliebenenversorgung überlebenden Ehegatten gleichzustellen, wenn die Lebenspartnerschaft nach nationalem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung mit der Situation von Ehegatten vergleichbar ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17. Juli 2002 – 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 -) verpflichtet der verfassungsrechtliche Schutz der Ehe in Art. 6 des Grundgesetzes den einfachen Gesetzgeber nicht, andere Lebensformen gegenüber der Ehe zu benachteiligen. Es ist damit Sache des einfachen Gesetzgebers, zu bestimmen, ob und inwieweit er zwischen der Ehe und der eingetragenen Lebenspartnerschaft eine vergleichbare Situation schafft. Seit der Gesetzgeber mit dem „Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts“ ab 1. Januar 2005 für eingetragene Lebenspartner den Versorgungsausgleich eingeführt und in der gesetzlichen Rentenversicherung die eingetragene Lebenspartnerschaft der Ehe gleichgestellt hat, ist rechtlich eine vergleichbare Situation auch hinsichtlich der im Arbeitsverhältnis zugesagten Hinterbliebenenversorgung geschaffen. Auch tatsächliche Unterschiede, die im Hinblick darauf, dass es sich bei der zugesagten Hinterbliebenenversorgung um Arbeitsentgelt des Versorgungsberechtigten handelt, die Annahme einer nicht vergleichbaren Situation rechtfertigen könnten, bestehen nicht.

Daraus folgt: Überlebende eingetragene Lebenspartner haben in gleichem Maße wie überlebende Ehegatten Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Voraussetzung ist, dass am 1. Januar 2005 noch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Versorgungsberechtigten und dem Versorgungsschuldner bestand; der Senat hat offen gelassen, ob dazu ein Arbeitsverhältnis erforderlich ist oder ob es ausreicht, wenn der Arbeitnehmer mit Betriebsrentenansprüchen oder unverfallbaren Anwartschaften ausgeschieden ist. Die Ansprüche ergeben sich seit seinem Inkrafttreten im Jahre 2006 aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und für die Zwischenzeit aus der im Arbeitsrecht allgemein geltenden Pflicht zur Gleichbehandlung von Arbeitnehmern.

Der Senat hat nicht über die Frage entschieden, welche Ansprüche gegenüber kirchlichen Arbeitgebern bestünden.

Geklagt hatte der überlebende eingetragene Lebenspartner eines ehemaligen Arbeitnehmers der Beklagten. Bei ihr besteht eine Versorgungsordnung, in der eine Hinterbliebenenversorgung zugunsten von Ehepartnern, nicht jedoch eingetragenen Lebenspartnern zugesagt ist. Die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen. Die Revision blieb vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos, weil der Lebenspartner des Klägers und ehemalige Arbeitnehmer der Beklagten bereits vor dem 1. Januar 2005 verstorben war.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Januar 2009 – 3 AZR 20/07 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19. Juli 2006 – 7 Sa 139/06 –

(Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts)