Parkausweise für Behinderte, die vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurden, verlieren per Ende 2010 ihre Gültigkeit. Eine baldige Umstellung wird empfohlen.
Zahlreiche Menschen mit HIV haben einen Behindertenausweis. Und einige aufgrund besonderer Behinderungen auch einen Parkausweis für Behinderte. Sofern dieser vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurde, verliert er am Ende des Jahres seine Gültigkeit.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2001 wurde ein Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Damals wurde festgelegt, dass existierende Behinderten-Parkausweise ihre Gültigkeit behalten, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2010. Ab 1. Januar 2011 verlieren die alten Ausweise ihre Gültigkeit. Darauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hin.
Wer noch im Besitz eines Behinderten-Parkausweises ist, der vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt wurde (nicht nach europäischem Muster), sollte sich vor Ablauf des Jahres um die Beantragung eines Behinderten-Parkausweises nach europäischem Muster bemühen.
weitere Informationen:
Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaft betreffend einen Parkausweis für Behinderte, 4. Juni 1998 (98/376/EG)
Bekanntgabe des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen vom 24.10.2000 (Verkehrsblatt 2000, Seite 624)
europa.eu: Parkausweis für Behinderte
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