HIV-Infektion und Berufsausübung

HIV-Infektion und Berufsausübung“ – eine neue Publikation informiert kurz über wichtige Fragen zu Beruf und HIV.

Schränkt mich meine HIV-Infektion bei der Ausübung meines Berufs in irgendeiner Form ein? Kann ich meinen Wunsch-Beruf zukünftig überhaupt als Positiver ausüben? Gibt es rechtliche Beschränkungen oder Regelungen? Muss ich meinen Arbeitgeber informieren?

Menschen mit HIV sind bei ihrer Berufswahl und Berufsausübung mit einer Vielzahl auch rechtlicher Fragen konfrontiert. HIV und Arbeiten – immer noch bei weitem kein unkompliziertes Thema. Eine erste Kurzinformation zu vielen wesentlichen Problemen liefert jetzt eine Broschüre, die der Juristenkreis der Aids-Hilfe Köln erstellt hat.

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„Jur-Info Nr. 2 – HIV-Infektion und Berufsausübung“ informiert auf 10 Seiten über die Themenbereiche HIV-Infektion und Berufswahl, Informationspflicht über die HIV-Infektion im Einstellungsverfahren, Verschwiegenheitspflicht, HIV-Infektion als Kündigungsgrund sowie Besonderheiten bei Berufen im Gesundheitswesen.

Juristenkreis der Aids-Hilfe Köln: Jur-Info Nr. 2: HIV-Infektion und Berufsausübung, als pdf
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