Wahlcomputer gestoppt, dies urteilte soeben das Bundesverfassungsgericht. Gewählt wird wieder mit Stift und Papier – nachvollziehbar, demokratietauglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland gestoppt. Ihre Verwendung widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.
Die Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 sei verfassungswidrig gewesen. Da jedoch im konkreten Fall keine Hinweise auf Fehler vorlägen, bleibe diese Wahl gültig. Zukünftig ist die Verwendung von Wahlcomputern nicht zulässig.
Das Bundesverfassungsgericht formuliert in seinem Urteil (AZ: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07) auch, unter welchen Bedingungen Wahlcomputer einsetzbar wären:
„Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer
Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.“
Konkreter Anlass des Verfahrens warf die Bundestagswahl 2005, bei der ca. 2 Millionen Bundesbürger ihre Stimme an etwa 1.800 Wahlcomputern abgaben. Zwei Stimmberechtigte hatten dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Neben leichter Manipulierbarkeit ist eines der wesentlichen Argumente der Kritiker von Wahlcomputern, dass die Abstimmungsergebnisse nach Stimmabgabe nicht mehr nachvollziehbar sind – eine Kontrolle über die Korrektheit des Wahlablaufs ist nicht mehr möglich. Fundamentale Prinzipien der Demokratie würden so ausgehebelt, so Kritiker, u.a. die Kontrollierbarkeit des Wahlablaufs und die Möglichkeit der Überprüfung einer Wahl.
Grundlage des Urteils des BVerfG war u.a. ein Gutachten des Chaos Computer Clubs.
Weitere Informationen:
Ausführliches Gutachten des Chaos Computer Clubs zu NEDAP-Wahlomputern (pdf)
Wahlcomputer schnell manipulieren – ein Video
Chaos Computer Club 9. Juni 2007: Wahlcomputer sind nicht sicher
Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung ‚Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig‚
netzpolitik.org 03.03.2009: ‚Interview mit Andreas Bogk (CCC)‘
Pressemitteilung des CCC vom 03.03.2009
heise online 03.03.2009: Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig
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