Bundesverfassungsgericht: Wahlcomputer verfassungswidrig

Wahlcomputer gestoppt, dies urteilte soeben das Bundesverfassungsgericht. Gewählt wird wieder mit Stift und Papier – nachvollziehbar, demokratietauglich.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland gestoppt. Ihre Verwendung widerspreche dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl.

Die Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 sei verfassungswidrig gewesen. Da jedoch im konkreten Fall keine Hinweise auf Fehler vorlägen, bleibe diese Wahl gültig. Zukünftig ist die Verwendung von Wahlcomputern nicht zulässig.

Das Bundesverfassungsgericht formuliert in seinem Urteil (AZ: 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07) auch, unter welchen Bedingungen Wahlcomputer einsetzbar wären:

„Der Zweite Senat hat entschieden, dass der Einsatz elektronischer
Wahlgeräte voraussetzt, dass die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.“

Konkreter Anlass des Verfahrens warf die Bundestagswahl 2005, bei der ca. 2 Millionen Bundesbürger ihre Stimme an etwa 1.800 Wahlcomputern abgaben. Zwei Stimmberechtigte hatten dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Neben leichter Manipulierbarkeit ist eines der wesentlichen Argumente der Kritiker von Wahlcomputern, dass die Abstimmungsergebnisse nach Stimmabgabe nicht mehr nachvollziehbar sind – eine Kontrolle über die Korrektheit des Wahlablaufs ist nicht mehr möglich. Fundamentale Prinzipien der Demokratie würden so ausgehebelt, so Kritiker, u.a. die Kontrollierbarkeit des Wahlablaufs und die Möglichkeit der Überprüfung einer Wahl.

Grundlage des Urteils des BVerfG war u.a. ein Gutachten des Chaos Computer Clubs.

Weitere Informationen:
Ausführliches Gutachten des Chaos Computer Clubs zu NEDAP-Wahlomputern (pdf)
Wahlcomputer schnell manipulieren – ein Video
Chaos Computer Club 9. Juni 2007: Wahlcomputer sind nicht sicher
Bundesverfassungsgericht: Pressemitteilung ‚Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig
netzpolitik.org 03.03.2009: ‚Interview mit Andreas Bogk (CCC)‘
Pressemitteilung des CCC vom 03.03.2009
heise online 03.03.2009: Einsatz von Wahlmaschinen bei Bundestagswahl war verfassungswidrig
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Wahlen in Cottbus wieder prüfbar

Einen kleinen Erfolg gibt es in Sachen Wahlcomputer zu vermelden: die Stadt Cottbus plant heute zu beschließen, den Kauf von Wahlcomputern rückgängig zu machen.

Wahlcomputer sind in Deutschland gemäß Bundeswahlgesetz zugelassen.
Und sie sind unsicher weil manipulierbar, wie mehrfach gezeigt wurde. Zudem bieten Wahlcomputer im Gegensatz zu den bisherigen schriftlichen Abstimmungsverfahren keine Möglichkeit, das Ergebnis nach Abschluss der Wahl zu überprüfen – es liegen keine Stimmzettel als Belege vor. Kritiker bezeichnen Wahlcomputer aus diesem Grund auch als ’nicht demokratietauglich‘.

Bereits im Herbst letzten Jahres hatte sich eine Petition gegen Wahlcomputer gewendet, über 45.000 Unterstützer/innen hatten sich der Petition angeschlossen. Die Bedenken werden nun dem Petitionsausschuss des Bundestags vorgetragen.

Der Cottbusser Stadtrat hatte eigentlich – nach erfolgreichen Versuchen bei bisherigen Wahlen (mit aus Köln ausgeliehenen Geräten) – beschlossen, 74 Wahlmaschinen des niederländischen Herstellers Nedap (Typ ESD1) zu kaufen.

Gegen den Einsatz von Wahlcomputern hatten sich mehrere Cottbusser Bürger (u.a. mit Unterstützung des Chaos Computer Clubs) gewandt, auch mit einem Einspruch, der jedoch vom Wahlprüfungsausschuss zurückgewiesen wurde.

Nun jedoch scheinen die Bedenken zu fruchten: die Cottbusser Stadtverordneten wollen auf ihrer Sitzung am heutigen Mittwoch beschließen, den geplanten Kauf rückgängig zu machen. Die Wahlcomputer seien nicht sicher genug, äußerte ein CDU-Stadtverordneter gegenüber der Presse.

Vorreiter beim Einsatz von Wahlcomputern ist derzeit Nordrhein-Westfalen und dort insbesondere Köln (570 eingesetzte Wahlcomputer). In den Niederlanden werden Wahlcomputer landesweit genutzt.
Inzwischen mehren sich jedoch die Bedenken gegen Wahlcomputer auch international. So plant Italien, auf den Einsatz von Wahlcomputern bald wieder zu verzichten.

Petition gegen Wahlcomputer

Eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag fordert derzeit die Abschaffung der „Stimmabgabe mit Wahlgeräten“. Noch bis 28.11.2006 ist eine Mit-Zeichnung online möglich.

Wahlen erfordern viel Aufwand, wird oft formuliert, deswegen seien Vereinfachungen anzustreben. Hierzu hat das Bundeswahlgesetz einen Paragraphen 35, der die Stimmabgabe mit Wahlgeräten regelt.

Hinter dem schlichten Wort ‚Wahlgerät‘ verbirgt sich eigentlich ein Wahlcomputer. Und genau hiergegen wendet sich der Petent Tobias Hahn, der inzwischen, Stand 28.10.06, knapp 15.000 Unterstützer gefunden hat. Er fordert die ersatzlose Streichung dieses Paragraphen – und somit die Abschaffung der Möglichkeit, Wahlcomputer einzusetzen.

Die -nicht nur vom Petenten- vorgebrachte Kritik gegen Wahlcomputer zielt u.a. auf ihre leichte Manipulierbarkeit und fehlende Kontrolle.
Dass Wahlcomputer manipulierbar sind, ist vielfach gezeigt worden – man kann sie sogar dazu bringen Schach zu spielen. Insbesondere aber sei, so der Petent, bei Einsatz von Wahlcomputern nach Abgabe der Stimme keinerlei Kontrolle über die Korrektheit des Wahlablaufs mehr möglich (wie dies hingegen bei Stimmzetteln jederzeit leicht machbar ist).

Ein theoretisches Problem? Bei weitem nicht – und man muss zu Problemen mit Wahlmaschinen und Wahlanfechtungen nicht erst in die USA reisen. Auch in Deutschland werden ab und an Wahlen angefochten, erneute Auszählungen erforderlich (wie zuletzt Volkskammer-Wahl 1989 und Dachau 2002).

Durch das Fehlen der Kontrollmöglichkeit bei Einsatz von Wahlmaschinen würden fundamentale Prinzipien der Demokratie ausgehebelt (u.a. Kontrollierbarkeit des Wahlablaufs und Überprüfung einer Wahl), so der Petent.

Die Petition zur Abschaffung von Wahlmaschinen ist (nach Einrichten einer „Ersatz-Petition“ aus „technischen Gründen“) online hier erreichbar. Eine Mit-Zeichnung ist noch bis einschließlich 28. November 2006 möglich.

Hintergrund:
Öffentliche Petitionen sind ein zunächst auf 2 Jahre befristeter Pilotversuch des Petitionsausschusses des deutschen Bundestags, der seit dem 1.9.2005 läuft und über das allgemeine Petitionsrecht hinausgeht. Die Frist, innerhalb derer sich Mit-Zeichner der Petition des Haupt-Petenten anschließen können, beträgt sechs Wochen. Danach wird die Petition gemäß den allgemeinen Verfahrensgrundsätzen für Petitionen vom Ausschuss behandelt. Ab 50.000 Unterschriften besteht die Möglichkeit, dass der Petent im Bundestag gehört wird.

Und falls Sie sich über die seltsame englische Internet-Adresse wundern: dazu erklärt der Bundestag selbst „Das System „Öffentliche Petition“ des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen. Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten „Öffentliche Petition“ vom International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.“ Eigentlich beruhigend, dass im Rahmen des Modellversuchs zunächst kostensparend ein bereits bestehendes System genutzt wird (auch wenn die Adresse zunächst irritiert).

Mehr lesen:
Weitere Informationen zu Wahlcomputern, ihrer Manipulierbarkeit und ihren (nur vermeintlichen) Kosteneinsparungen in Andreas‘ Blog sowie auf Wikipedia.
Informationen zur Petition und ‚was man noch machen kann‘ auf der Wiki der Berliner Gruppe des Chaos Computer Club.