Vertrieb und Durchführung von HIV-Schnelltest gesetzlich neu geregelt

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat auf das vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften hingewiesen, dessen Neuerungen ab dem 21. März 2010 in Kraft treten. Eine Regelung dieses Gesetzes tritt jedoch aller Voraussicht nach bereits Ende Juli in Kraft, wenn sie den Bundesrat passiert hat:

Für den HIV-Schnelltest ist nun geregelt, dass die Test-Kits zukünftig generell nur noch an Ärzte, ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen sowie an die Deutsche AIDS-Hilfe und Gesundheitsbehörden abgegeben werden dürfen. Festgeschrieben ist außerdem, dass eine ärztliche Beratung sichergestellt sein muss. Den Internet-Handel mit HIV-Tests wird die Regelung nicht unterbinden können. Sie kann aber dazu beitragen, die Qualität des HIV-Tests als wichtiges Mittel der Prävention zu sichern.

Die DAH hatte in der Vergangenheit immer wieder vor HIV-Heimtests aus dem Internet gewarnt, die i.d.R. über ausländische Anbieter ausgeliefert werden: Testverfahren, die eine HIV-Infektion nachweisen können, gehören in die Hände von Fachleuten und sind nicht für den häuslichen Gebrauch geeignet. Auch die notwendige individuelle Beratung und Interpretation des Ergebnisses ist im privaten Umfeld nicht gegeben. Bereits kleine Fehler bei der Anwendung können falsche Testergebnisse mit erheblichen Folgen für die oder den Getesteten zur Folge haben. Diese neue gesetzliche Regelung ist daher ausdrücklich zu begrüßen.

Auskunft über den HIV-Test geben z.B. die Beraterinnen und Berater der Aidshilfen unter der bundeseinheitlichen Telefonberatungsnummer 0180-33 19411 oder online unter www.aidshilfe-beratung.de.

[Eine Information der Deutsche Aids-Hilfe]