Die Spitzenverbände der Ärzte und der Krankenkassen haben sich auf neue Abrechnungs-Modalitäten für HIV-Patienten geeinigt.
Ärzte erhalten nach einer entsprechenden Änderung des EBM zukünftig festgelegte Beträge für die Behandlung von HIV-positiven Patientinnen und Patienten.
Laut Meldung der Ärztezeitung
„wird vom 1. Juli [2009, d.Verf.] an ein neuer Abschnitt 30.10 [Ziffer 30 = spezielle Versorgungsbereiche, d.Verf.] für Leistungen der spezialisierten Versorgung HIV-infizierter Patienten in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Darunter fällt unter anderem eine Zusatzpauschale für die qualitätsgesicherte Behandlung von HIV-Patienten in Höhe von 45,50 Euro.“
Für antiretroviral behandelte Patienten können zukünftig weitere 30,63€ abgerechnet werden. Für HIOV-assoziierte Erkrankungen oder Ko-Infektionen wurde ebenfalls eine Regelung gefunden.
Mit der Neu-Regelung, die vor allem finanzielle Sicherheit für HIV-Schwerpunktpraxen bedeutet, ist nun erstmals auch eine bundeseinheitlich gültige Regelung gefunden. Bis 2008 hatten die Bundesländer (bzw. KVen) unterschiedliche, teils auch keine Sonder-Regelungen für die Behandlung von HIV-Patienten.
weitere Informationen:
Ärzteblatt 18.06.2009: HIV/Aids: Ärzte und Kassen einigen sich auf einheitliche Behandlungsstandards
Presseportal 18.06.2009: GKV-Spitzenverband und KBV sind sich einig
Qualifizierte ärztliche Betreuung von Menschen mit HIV/Aids bundesweit geregelt
DAH-Blog 19.06.2009: HIV-Ärzte erhalten Fallpauschalen
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DAS ist eine gute Nachricht.