Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zur Patientenverfügung (PatVerfG) verabschiedet. Damit geht ein jahrelanges Hick-Hack in Politik und Öffentlichkeit um die längst überfällige Regelung der Selbstbestimmung von Patientinnen und Patienten zu Ende.
Dazu erklärt Tino Henn, Bundesvorstand der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH):
„Wir begrüßen es sehr, dass endlich eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung zustande gekommen ist. Darauf hat die DAH seit Jahren hingearbeitet. Schriftlich abgefasste Patientenverfügungen sind zukünftig für den behandelnden Arzt bindend. Dies ist eine große Entlastung für viele Menschen, die um die Rechtsverbindlichkeit ihrer Verfügungen gebangt haben. Denn nun muss der Wille des Patienten vorrangig und unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung berücksichtigt werden.“
„Die Bundestagsentscheidung stärkt die Selbstbestimmung aller Menschen – insbesondere chronisch Kranker z.B. mit HIV und Aids. Chronisch kranke Menschen sind für das Thema Patientenverfügung besonders sensibilisiert“, ergänzt Silke Eggers, Referentin für soziale Sicherung und Pflege in der DAH: „Das Gesetz macht aber auch deutlich, dass eine ausführliche persönliche Auseinandersetzung vor dem Abfassen einer Patientenverfügung notwendig ist. Dazu braucht es Beratungsmöglichkeiten und Informationsmaterialien.“
(Pressemitteilung der Deutschen Aids-Hilfe)
Das endlich nach all diesen Jahren des politischen Hick Hacks eine sinnvolle Grundlage geschaffen wurde ist mehr als nur zu begrüßen.
Menschen sowie deren Sichtweisen und Einstellungen verändern sich. Eine bei klarem Bewußtsein und in gesundem körperlichen Zustand abgefaßte Patientenverfügung ist das eine. Schon wenn eine der Bedingungen sich im Laufe der Zeit verändert, werden völlig neue Prozesse in Gang gesetzt denen es gilt sich zu stellen. Sei es seitens des Patienten oder seitens des den Patienten Betreuenden bzw der Person die in der Patientenverfügung eingesetzt wurde als derjenige der eine Entscheidung zu treffen, umzusetzen hat bzw dafür Sorge zu tragen hat das dem Willen des Patienten Rechnung getragen wird.