Der Bundestag debattiert derzeit mehrere Entwürfe für eine gesetzliche Regelung zur Patientenverfügung. Ein schwieriges Thema, wie schon intensive Debatten im Vorfeld gezeigt haben.
Einige persönliche Gedanken.
Viele Menschen befürchten, im Falle eigener Handlungsunfähigkeit könnte ihrem Willen nicht entsprochen werden. Sie seien dann vielleicht von Apparaten abhängig, womöglich unter Umständen, die ihnen unwürdig erscheinen.
Gedanken, die nur zu verständlich sind. Gedanken, bei denen man schnell zustimmt, ja, da muss eine Patientenverfügung her.
Ich habe selbst mehrfach solche Situationen erlebt, mit Freunden, Angehörigen und persönlich.
Ich habe selbst erlebt, dass Ärzte sich über den Willen des Patienten oder auch von Angehörigen zunächst hinweg setzen. Und sicher in den meisten Fällen nicht aus Ignoranz oder gar Boshaftigkeit, sondern aus Interessenkonflikten oder weil sie Entscheidungsfaktoren anders bewerten. Und ich habe Situationen erlebt, die mir die Grenzen von Patientenverfügungen aufgezeigt haben.
Ein erstes Beispiel.
Ich habe selbst miterlebt (bei engsten Angehörigen), wie Ärzte Schmerztherapie mit Opiaten bei Krebs im Endstadium verweigerten mit der Begründung, die mache doch abhängig. Und als das dann durchgesetzt war, den Patienten dermaßen mit Opiatpflastern zuklebten, dass er völlig ruhiggestellt war, leer ins Nirgendwo starrte, nichts mehr wahrnahm. Nur eigenmächtiges Eingreifen trotz heftigsten Protests des Pflegepersonals („also, das ist ja … also … ich hol jetzt den Chef!“) gab ihm wieder das Bewusstsein zurück, nur gezieltes Entfernen und Halbieren der Pflaster schuf eine von ihm als akzeptabel empfundene Situation, die der Chefarzt unter Protest mit „nach massiver Intervention und auf einzige Verantwortung eines Angehörigen“ in der Akte vermerkte.
Eine Patientenverfügung hatte mein Angehöriger vorher (trotz meiner Bitten angesichts der absehbaren Situation) nicht gemacht. Ob sie in dieser Situation geholfen hätte? Klarheit hätte sie zumindest gebracht.
Eine andere Situation.
Ich habe schon frühzeitig eine Patientenverfügung für mich selbst gemacht. Und darin auch Dinge geregelt wie die Frage von Schmerztherapie oder lebenserhaltenden Maschinen – ’selbstverständlich‘ war ich dagegen, im Fall des Falles auf Maschinen angewiesen zu sein, nur um noch einige Stunden oder Tage länger dahin zu vegetieren …
Wenige Jahre später war ich in der Situation, dass der Arzt sagte, nun seien wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft, er sei ratlos, könne nichts mehr tun. Eine Aussage, die weder meinen Mann noch mich sehr erstaunte oder schockierte, zu offensichtlich waren längst die Realitäten.
Und doch – hätte es in dieser Situation auch nur den absurdesten Rettungsanker gegeben, ich hätte nach ihm gegriffen. Ich wollte leben, unter allen Umständen, und sei es nur für einen Tag, eine Stunde, einen Moment länger. Ich hätte jede Maschine akzeptiert.
Es kam anders, gottseidank.
Und neben vielem anderen war bald klar, diese Patientenverfügung, die ich vor einigen Jahren wohlüberlegt, nach vielen Stunden des Nachdenkens und von Gesprächen niedergeschrieben hatte, kam in die Tonne. Sie wurde meinem Willen in dieser Situation nicht gerecht. Die Extremsituation „es geht jetzt dem Ende entgegen“, sie erwies sich für mich als nicht vorstellbar, nicht planbar – auch nicht für eine Patientenverfügung. Ich hatte mich in mir selbst getäuscht.
Und ich befürchte, dass vorgefertigte, ankreuzbare oder sonstwie als Muster fertig konfektionierte Vorlagen von Patientenverfügungen (wie sie auch derzeit wieder überall kursieren) mich zu einer Patientenverfügung verleitet hätten, die noch weiter von meinem Willen in der konkreten Situation entfernt gewesen wären.
Ich habe viel erfahren, viel gelernt über mich in jenen Tagen.
Ich erzähle diese persönlichen Erlebnisse (trotz meines Versuches, meine persönlichen Seiten weitgehend aus ondamaris heraus zu halten), um zu zeigen, dass Patientenverfügungen eine sinnvolle Sache sein können – und dass es leicht ist, eine Patientenverfügung zu erstellen, aber schwer, eine Patientenverfügung zu verfassen, die tatsächlich dem eigenen Willen gerecht wird.
Ich bin mir nicht sicher, ob ich derartige Grenzsituationen ‚vorweg-fühlen‘ und dann schriftlich so regeln kann, dass sie meinen Willen in der zukünftigen Situation abbilden.
Ich habe meine Patientenverfügung längst geändert, ‚entschärft‘.
Und ich habe versucht Strukturen aufzubauen, bei denen ich für den Fall, dass ich nicht selbst für mich entscheiden kann, die zu treffenden Entscheidungen in die Hände von Menschen lege, denen ich vertraue – und die bereit sind, diese Verantwortung anzunehmen.
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Der Deutsche Bundestag debattiert derzeit drei unterschiedliche Entwürfe zur gesetzlichen Regelung einer Patientenverfügung, den ‚Zöller-Faust-Entwurf‘ (Drucksache 16/11493, pdf), den ‚Bosbach-Entwurf‘ (Drucksache 16/11360, pdf) und den ‚Strünker-Entwurf‘ (Drucksache 16/8442, pdf).
Der Bundestag hat den Entwurf Stünker bereits am 26. Juni 2008 in erster Lesung beraten. Am heutigen 21. Januar 2009 wurden die beiden Entwürfe Zöller-Faust und Bosbach in erster Lesung beraten. Die weitere Beratung findet jetzt anschließend in den Ausschüssen statt.