HIV-infizierte Bluter: Hämophilie-Gesellschaft fordert baldige Sicherheit für Stiftung

Die Deutsche Hämophilie-Gesellschaft fordert Bundesgesundheitsminister Rösler auf, möglichst bald eine Lösung für die Fortführung der Stiftung „Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen“ zu finden.

Die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen ist eine rechtsfähige Bundesstiftung mit Sitz in Bonn. Sie wurde durch das HIV-Hilfegesetz (HIVHG) vom 24. Juli 1995 als Stiftung des öffentlichen Rechts gegründet und unterliegt der Aufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit.

Gemäß § 1 HIVHG ist es Zweck der Stiftung, „aus humanitären und sozialen Gründen und unabhängig von bisher erbrachten Entschädigungs- und sozialen Leistungen an Personen, die durch Blutprodukte unmittelbar oder mittelbar mit dem Human Immundeficiency Virus (HIV) oder infolge davon an Aids erkrankt sind, und an deren unterhaltsberechtigte Angehörige finanzielle Hilfe zu leisten.“

HIV-Infizierte erhalten nach § 16 HIVHG eine monatliche Leistung von 766,94 Euro, AIDS-erkrankte Personen von 1.533,88 Euro ohne Prüfung der Einkommens- oder sonstigen wirtschaftlichen Verhältnisse. Kinder erhalten nach dem Tod der infizierten Person monatlich 511,29 Euro bis zum Abschluss der Berufsausbildung, längstens bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres. Ehepartner erhalten monatlich 511,29 Euro, wenn die infizierte Person im Zeitpunkt des Inkrafttreten des HIVHG verstorben ist. Die Zahlungen enden mit Ablauf des fünften Jahres nach Beginn der Zahlungen. (wikipedia)

Die Mittel der Stiftung jedoch sind begrenzt – Anfang 2011 seien alle Mittel verbraucht, so die Deutsche Hämophilie-Gesellschaft DHG. Deswegen wendet sich die DHG in einem Schreiben am 5. Februar 2010 an Bundesgesundheitsminister Rösler mit der Bitte um baldige Klärung der Fortsetzung der Stiftungsarbeit.

Die DHG weist auf die Dringlichkeit und die Situation HIV-infizierter Hämophiler hin:

„Im ersten Quartal 2011 müssen die zugestifteten Gelder zur Verfügung stehen, sonst müsste die Stiftung die Zahlungen an die Betroffenen einstellen. Dies wäre für die Betroffenen eine Katastrophe, da die meisten von ihnen ihren Lebensunterhalt aus den Zahlungen der Stiftung bestreiten müssen.“

Die Lage der noch lebenden HIV-infizierten Hämophilen sei schwierig, betont Werner Kalnins, Vorsitzender des Vorstands DHG, in dem Brief an Rösler:

„Bereits mehr als zwei Drittel der HIV-infizierten Hämophilen sind an den Folgen der HIV-Infektion verstorben.
Die noch lebenden Betroffenen brauchen die Gewissheit, dass ihr Lebensunterhalt auf Dauer gesichert ist. Die meisten können aufgrund der schweren Nebenwirkungen der HIV-Therapeutika und der HCV-Koinfektion keiner Erwerbsarbeit mehr nachgehen. Aufgrund frühzeitiger Berentung sind die Rentenansprüche in der Regel minimal. Viele jüngere Betroffene hatten wegen ihrer Erkrankung nie die Möglichkeit, einen Beruf auszuüben.“

Rösler solle schnell eine Lösung finden zur Fortführung der Stiftung, die

„den Betroffenen die Angst davor nimmt, ins soziale Abseits gedrängt zu werden, und langfristig ihren Lebensunterhalt sichert.“

weitere Informationen:
Deutsche Hämophilie-Gesellschaft 05.02.2010: Brief an Bundesgesundheitsminister Rösler

.siehe auch:
SZ 18.02.2010: HIV-verseuchte Blutkonserven: Eiskalte Abwicklung eines Skandals
ZwischenZeit 02.03.2010: Hämophilie – HIV – Hepatitis – Hartz IV
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Ein Gedanke zu „HIV-infizierte Bluter: Hämophilie-Gesellschaft fordert baldige Sicherheit für Stiftung“

  1. Dem ist noch hinzu zufügen, dass die monatlichen Zahlungen nicht dynamisiert sind. Als das Gesetz in Kraft trat konnten die Betroffenen sich und ihre Familie noch einigermaßen versorgen. Durch die fortlaufende Inflation reicht das Geld für viele Betroffene nicht mehr aus. Da es momentan keine Hinweise auf eine Entschädigung für die HCV Infektionen gibt, ist mit einer schleichenden Verarmung der Betroffenen zu rechnen.
    Ein Artikel zum Thema gibt es hier:
    http://zwischenzeit.de/blog/2009/10/14/369/

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