Blut-Untersuchungen bei Stellen-Bewerbern sind nur im Ausnahmefall zulässig. Der Autokonzern Daimler unterlag vor der baden-württembergischen Datenschutz-Aufsicht.
Der Autokonzern Daimler hatte von Stellen-Bewerbern im Rahmen ihrer Bewerbung Blutproben verlangt, im damit Tests durchführen zu lassen. Die ermittelten Daten wurden zudem elektronisch gespeichert. Dies hatte der Radiosender NDR Info im Oktober 2009 aufgedeckt.
Der Vorgang hatte zu massiven Protesten von Datenschützern, aber auch Arbeitsrechtlern geführt. Die Berichte hatten auch zu Bedenken bei HIV-Positiven geführt, die um potentielle arbeitsrechtliche Probleme im Rahmen von Bewerbungs- oder Einstellungs-Untersuchungen fürchteten.
Daimler selbst rechtfertigte die Untersuchungen im Unternehmens-eigenen Blog schon kurz nach Bekanntwerden. Zugleich betonte das Unternehmen deren ‚Freiwilligkeit‘ und wies darauf hin, HIV-Tests würden „grundsätzlich nicht“ durchgeführt:
„Im Rahmen der Einstelluntersuchungen, die nicht während des Bewerbungsverfahrens stattfinden, werden Blutuntersuchungen vorgenommen. Diese Blutuntersuchungen sind freiwillig – außer es liegen gesetzliche Vorschriften vor. Gibt ein Bewerber die schriftliche Einwilligungserklärung nicht ab, ist dies jedoch kein Grund, ihn nicht einzustellen.
Die meisten Bewerber stehen der Untersuchung positiv gegenüber und können dadurch auch für sich selbst wichtige und bis dahin vielleicht unbekannte Hinweise erhalten. Diese Hinweise kann der Bewerber präventiv nutzen und sich einer Untersuchung bei seinem Hausarzt unterziehen. Bei den Blutuntersuchungen wird grundsätzlich nicht untersucht, ob zum Beispiel genetische Anlagen für Erkrankungen, eine HIV-Infektion oder eine Schwangerschaft vorliegen.“
Blutuntersuchungen bei Stellenbewerbern seien nur im Ausnahmefall zulässig, urteilte nun die Baden-württembergische Datenschutz-Aufsicht und rügte Daimler. Besonders problematisch sei die Vermischung von Pflicht- und freiwilligen Untersuchungen.
„Die Aufsichtsbehörde hat die festgestellten Datenschutzverstöße beanstandet und die Daimler AG aufgefordert, künftig datenschutzkonform zu verfahren.“
Die Datenaufsicht betonte in ihrer Stellungnahme
„Bei der Durchführung medizinischer Untersuchungen durch den Werksärztlichen Dienst fehlte offensichtlich das Bewusstsein, dass es sich dabei auch um eine Erhebung und Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten handelt …“
Daimler kündigte an, gegen die Rüge der Datenschützer rechtliche Schritte einzulegen.
weitere Informationen:
SpON 28.10.2009: Kritik von Datenschützern – Daimler verlangt Blutproben von Bewerbern
Daimler-Blog 29.10.2009: INTERVIEW: Blutuntersuchungen als Einstellungsvoraussetzung?
Innenministerium Baden-Württemberg 29.03.2010: Abschluss der Überprüfung zu Gesundheitsuntersuchungen bei Daimler AG
SpON 29.03.2010: Bewerbungsverfahren – Daimler verstößt mit Bluttests gegen Datenschutz
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Ein Gedanke zu „Blut-Tests bei Jobsuche nur in Ausnahmefall zulässig“
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