Nadja Benaissa: Bewährungsstrafe

Zwei Jahre Haft auf Bewährung lautet das Urteil gegen Nadja Benaissa.

Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilte das Amtsgericht Darmstadt am 26. August 2010 die Pop-Sängerin Nadja Benaissa („No Angels“). Sie habe sich der gefährlichen Körperverletzung sowie der versuchten gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Als strafmildernd wurden ihre Einsicht und ihr Geständnis gewertet.

Die Deutsche Aids-Hilfe drückte ihr Bedauern aus über das Urteil gegen Nadja Benaissa.

Am 16. August 2010 hatte der Prozess gegen Nadja Benaissa vor dem Jugendschöffengericht in Darmstadt begonnen. Bereits zu Prozessbeginn hatte Nadja Benaissa ungeschützten Sex eingeräumt; dies tue ihr Leid. Man habe ihr gesagt, die Wahrscheinlichkeit jemanden anzustecken gehe gegen null.

Im Verlauf des Verfahrens hatte ein Münchner Gutachter (Prof. Eberle) erklärt, „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ könne festgestellt werden,. dass sich der Nebenkläger bei Frau Benaissa mit HIV infiziert habe. Die HI-Viren des Nebenklägers sowie von Frau Benaissa wiesen „außergewöhnlich große“ Übereinstimmung auf.

Die Staatsanwaltschaft hatte selbst eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert, zusätzlich 300 Stunden Sozialarbeit.

Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer nochmals das Verhalten der Staatsanwaltschaft scharf kritisiert. Frau Benaissa sei „rechtswidrig“ verhaftet worden; die Pressearbeit der Staatsanwaltschaft habe „die öffentliche Diskussion befördert“.

weitere Informationen:
taz 16.08.2010: Unter die Gürtellinie
Bild 16.08.2010: Nadja Benaissa gesteht ungeschützten Sex
SZ 26.08.2010: Urteil in Darmstadt Nadja Benaissa bleibt auf freiem Fuß
SpON 26.08.2010: Bewährungsstrafe für Nadja Benaissa – Zwiespältige Botschaft
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