In Beziehung mit HIV infiziert ? – Mann verklagt italienischen Ex-Freund auf Schadenersatz und wegen Körperverletzung

Ein 44-jähriger Mann aus Deutschland verklagt vor dem Landgericht Bozen und parallel auch in Deutschland einen 36-jährigen Mann aus Südtirol. Dieser habe ihn bewußt mit HIV infiziert.

Vor Beginn ihrer Beziehung hatten beide Männer einen HIV-Test machen lassen, beide mit dem Ergebnis ‚HIV-negativ‘. Bekannte informierten den 44-Jährigen, sein Freund sei HIV-positiv. Dieser habe ihm jedoch einen negativen HIV-Test vorgelegt, so der Kläger. Im September 2010 wurde nach gesundheitlichen Problemen bei dem 44-jährigen Mann eine HIV-Infektion festgestellt. Kurz zuvor noch war ein weiterer HIV-Test bei ihm negativ ausgefallen.

Sein Ex-Freund habe auch mit anderen Männern Sex gehabt. Dennoch habe dieser auch mit ihm in der Beziehung ohne Kondome Sex gehabt. Er habe ein gefälschtes Ergebnis eines negativen HIV-Tests vorgelegt, so der Kläger Medienberichten zufolge.

Der 44-Jährige verlangt nun Schadenersatz in Höhe von 500.000€ von dem 36-Jährigen. Dieser habe ihn mit HIV infiziert. Der beklagte 36-jährige Mann verweigert einen Bluttest. Mit einem Beweissicherungsverfahren will der Kläger feststellen lassen, wann und durch wen er mit HIV infiziert wurde. Der Kläger wird in Italien vertreten von der Rechtsanwaltskanzlei Markus Wenter/Martin Gabrieli aus Bozen. Zudem hat der Kläger Medienberichten zufolge auch in Deutschland ein Strafprozeß-Verfahren gegen den 36-jährigen Bozener wegen Körperverletzung angestrengt.

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Südtirol online 18.07.2012: „Bewusst mit AIDS infiziert“ – Mann klagt Südtiroler
Südtirol News 18.07.2012: HIV: Deutscher von Südtiroler absichtlich infiziert?

Ein Gedanke zu „In Beziehung mit HIV infiziert ? – Mann verklagt italienischen Ex-Freund auf Schadenersatz und wegen Körperverletzung“

  1. Einer der sehr wenigen Fälle, in denen ich eine Strafverfolgung des Positiven befürworte (wenn denn die Darstellung so auch mit der Realität übereinstimmt). Für das Fälschen von Testergebnissen (oder halt offenes Lügen) gibt es in meinen Augen keine Entschuldigung, der Kläger hat sein menschenmöglichstes getan, um sich zu schützen, und wurde hintergangen.

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