HIV-Infektion von Gefangenen: Das „Zwangsouting“ HIV-positiver Insasse von Haftanstalten ist nach Ansicht der Bundesregierung „nicht sinnvoll“. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage weist sie zudem auf potentielle Risiken hin.
Seit langem wenden sich Aidshilfen gegen die Praxis, dass Gefangene mit HIV ihren Status offenzulegen haben, wenn sie Kontakt mit Mithäftlingen haben möchten. Nun hat die Bundestagsfraktion der Linken die Bundesregierung hierzu in einer Kleinen Anfrage um Stellungnahme gbeten.
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort vom 19.10.2012, es gebe „im Justizvollzug […] keine Verpflichtung der Gefangenen zur Teilnahme an den anstaltsseitig angebotenen HIV-Tests.“ Im täglichen Zusammenleben bestehe zudem kein Risiko einer HIV-Übertragung auf Vollzugsbeamte oder Mitgefangene.
Die Bundesregierung halte „die Weitergabe von Informationen über HIV-Infektionen eines bzw. einer Gefangenen grundsätzlich nicht für sinnvoll.“
Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf potentielle riskante Folgen hin:
„Eine Verpflichtung zur Informationsweitergabe bekannter HIV-Infektionen könnte ein falsches Gefühl der Sicherheit gegenüber nicht getesteten aber dennoch HIV-positiven Mitgefangenen entstehen lassen. Es besteht zudem die Gefahr von Diskriminierungen gegenüber den bekannt HIV-positiven Gefangenen.“
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Dr. Barbara Höll, lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mit-Initiatorin der Kleinen Anfrage, erklärte anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage: „Die in Bundesländern wie NRW bislang praktizierte Weitergabe von Informationen über den HIV-Status an Mitgefangene oder Wärter war ein Grundrechteverstoss. Die Bundesländer müssen fortan dafür Sorge tragen, dass eine solch schwerwiegende Grundrechtsverletzung in allen Gefängnissen unterbleibt.“
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Kleine Anfrage Fraktion Die Linke „Zur Einschränkung der Selbstbestimmung von HIV-positiven Gefängnisinsassen“ BT-Drucksache 17/10738 (pdf) und Antwort der Bundesregierung (pdf)
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Zur Einschränkung der Selbstbestimmung von HIV-positiven Gefängnisinsassen“ BT-Drucksache 17/
DAH 25.10.2012: “Zwangsouting” HIV-infizierter Gefangener ist nicht „sinnvoll“
Langsam sollte es sich durchrealisieren, dass der HIV-Antikörperstatus als Kriterium zur Infektiosität nicht tauglich ist.
Wie wir mittlerweile wissen sollten, ist die Viruslast entscheidend.