HIV-Infektion von Gefangenen: Weitergabe von Information über HIV-Status „nicht sinnvoll“ laut Bundesregierung

HIV-Infektion von Gefangenen: Das „Zwangsouting“ HIV-positiver Insasse von Haftanstalten ist nach Ansicht der Bundesregierung „nicht sinnvoll“. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage weist sie zudem auf potentielle Risiken hin.

Seit langem wenden sich Aidshilfen gegen die Praxis, dass Gefangene mit HIV ihren Status offenzulegen haben, wenn sie Kontakt mit Mithäftlingen haben möchten. Nun hat die Bundestagsfraktion der Linken die Bundesregierung hierzu in einer Kleinen Anfrage um Stellungnahme gbeten.

Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort vom 19.10.2012, es gebe „im Justizvollzug […] keine Verpflichtung der Gefangenen zur Teilnahme an den anstaltsseitig angebotenen HIV-Tests.“ Im täglichen Zusammenleben bestehe zudem kein Risiko einer HIV-Übertragung auf Vollzugsbeamte oder Mitgefangene.

Die Bundesregierung halte „die Weitergabe von Informationen über HIV-Infektionen eines bzw. einer Gefangenen grundsätzlich nicht für sinnvoll.“

Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort auf potentielle riskante Folgen hin:

„Eine Verpflichtung zur Informationsweitergabe bekannter HIV-Infektionen könnte ein falsches Gefühl der Sicherheit gegenüber nicht getesteten aber dennoch HIV-positiven Mitgefangenen entstehen lassen. Es besteht zudem die Gefahr von Diskriminierungen gegenüber den bekannt HIV-positiven Gefangenen.“

.

Dr. Barbara Höll, lesben- und schwulenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE und Mit-Initiatorin der Kleinen Anfrage, erklärte anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage: „Die in Bundesländern wie NRW bislang praktizierte Weitergabe von Informationen über den HIV-Status an Mitgefangene oder Wärter war ein Grundrechteverstoss. Die Bundesländer müssen fortan dafür Sorge tragen, dass eine solch schwerwiegende Grundrechtsverletzung in allen Gefängnissen unterbleibt.“

.

Kleine Anfrage Fraktion Die Linke „Zur Einschränkung der Selbstbestimmung von HIV-positiven Gefängnisinsassen“ BT-Drucksache 17/10738 (pdf) und Antwort der Bundesregierung (pdf)
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke „Zur Einschränkung der Selbstbestimmung von HIV-positiven Gefängnisinsassen“ BT-Drucksache 17/
DAH 25.10.2012: “Zwangsouting” HIV-infizierter Gefangener ist nicht „sinnvoll“

HIV auf Kuba : ständig Repressalien gegen HIV-infizierte Gefangene ?

HIV-infizierte Gefangene seien in Kuba ständigen Repressalien ausgesetzt. Dies berichtet die Nichtregierungsorganisation ‚Internationale Gesellschaft für Menschenrechte‘ (IGFM). Die Menschenrechtsorganisation spricht insbesondere von Misshandlungen, verdorbener Nahrung sowie psychischer und physischer Folter. Homosexuelle HIV-positive Häftlinge seien am stärksten betroffen.

Die IGFM ist Wikipedia zufolge nicht nur wegen Fehl-Meldungen nicht unumstritten. So trat 1989 der Vorstand der Münchener Arbeitsgruppe der IGFM aufgrund eines „defizitären Demokratieverständnisses“ der Zentrale geschlossen zurück.

.

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte 13.08.2012: Kuba: HIV-infizierte Gefangene ständigen Repressalien ausgesetzt

.

Deutsche AIDS-Hilfe: AIDS auch in Deutschland beenden!

Während der Welt-AIDS-Konferenz in Washington, die heute zu Ende geht, hat die Deutsche AIDS-Hilfe die „ Washingtoner Erklärung “ unterzeichnet. Sie steht unter dem Motto: „Turning the Tide Togehter – A Declaration to End the AIDS Epidemic“ („Gemeinsam das Blatt wenden – Eine Erklärung, um die Aids-Epidemie zu beenden“).

In der Deklaration werden neun dringend notwendige Maßnahmen benannt, darunter Zugang zu Prävention, Behandlung, Versorgung und Beratung, weitere Schritte gegen Stigmatisierung, Diskriminierung und Kriminalisierung von Menschen mit HIV sowie verstärkte Anstrengungen in der Forschung (www.dcdeclaration.org, www.2endaids.org).

Der im internationalen Vergleich sehr erfolgreichen deutschen HIV-Prävention wurde in Washington großes Interesse entgegengebracht. Oft wurde die Frage gestellt, welche Maßnahmen auf andere Länder übertragbar seien. Dazu sagt Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:

„Die deutsche HIV-Prävention ist so erfolgreich, weil sie auf Beteiligung der am stärksten von HIV betroffenen Gruppen setzt und Diskriminierung entgegenwirkt. Wir wünschen uns, dass dieses Modell in noch mehr Ländern Fuß fasst. Zugleich müssen wir aber noch Lücken im eigenen Land schließen: Menschen in Haft sind von wirksamen Maßnahmen wie Spritzentauschprogrammen ausgeschlossen und haben oft keinen Zugang zu Substitutionstherapien. Drogenkonsumräume retten nachweislich Leben, dürfen aber noch immer in mehreren Bundesländern nicht betrieben werden. Vermeidbare HIV- und Hepatitis-Infektionen werden in Kauf genommen – das ist inakzeptabel.“

Schatz weiter: „In der Forschung muss Deutschland seine Anstrengungen erheblich verstärken. Die Konferenz hat bezüglich der Heilung der HIV-Infektion international ein Aufbruchssignal gesetzt. Wenn Deutschland bei der Finanzierung der Forschung so zurückhaltend bleibt wie bisher, laufen wir Gefahr, abgehängt zu werden. Und das trotz vielversprechender Ansätze: Die ,molekulare Schere’, die HIV aus infizierten Körperzellen entfernen kann, wurde vom Hamburger Heinrich-Pette-Institut entwickelt.“

Die Konferenz in Washington hat keine großen Durchbrüche gebracht, wohl aber wichtige Zeichen gesetzt. Hochrangige Meinungsführer wie UNAIDS-Direktor Michel Sidibé haben betont, dass die präventive Wirkung der HIV-Medikamente – sei es nun in Form der Therapien HIV-Positiver oder als Präexpositionsprophylaxe – nicht gegen die Prävention ausgespielt werden darf. Information, Beratung und Interventionen gegen Diskriminierung sind und bleiben essenziell. In Washington wurde das Zusammenspiel verschiedener unverzichtbarer Maßnahmen analog zu den Kombinationstherapien als „kombinierte Prävention“ bezeichnet.

DAH-Vorstand Carsten Schatz abschließend: „AIDS ist heute eine meist vermeidbare Folge der HIV-Infektion. Obwohl wir auf eine Heilung noch länger werden warten müssen, können wir die Krankheit tatsächlich ,beenden’, wenn wir alle Menschen an den Erfolgen von Therapie und Prävention teilhaben lassen. Ob dies gelingt, ist eine Frage des politischen Willens – weltweit, aber auch in Deutschland.“

(Pressemitteilung DAH)

I party. I bareback. I’m positive. I’m responsible. – Fotos der Aktion von Aids Action Now! in Washington

Die kanadische Aktionsgruppe ‚Aids Action Now!‘ war auf der XIX. Internationalen Aids-Konferenz in Washington u.a. mit ihrer Kampagne ‚I party. I bareback. I’m positive. I’m responsible.‘ (etwa: Ich feiere. Ich habe Sex ohne Kondom. Ich bin HIV-positiv. Ich verhalte mich verantwortunsgbewusst.) präsent.

Der Artikel über diese Aktion der kanadischen Gruppe ‚Aids Action now!‘ (ondamaris 25.07.2012: Bareback / Sex ohne Kondom kann verantwortungsvoller Sex sein – Kunstkampagne wendet sich gegen Kriminalisierung) hat viele Nachfragen verursacht – aus diesem Grund bin ich sehr froh, das Olivier mir zahlreiche weitere Fotos zur Verfügung gestellt hat, die einen Euindruck von der Arbeit der Gruppe und der Präsenz während der XIX. Internationalen Aids-Konferenz in Washington vermitteln.

Die Themen der Kampagne von ‚Aids Action now!‘ reichen von Kriminalisierung HIV-Positiver über HIV-positive Frauen und Sex bis Bareback / kondomfreier Sex und Viruslast-Methode sowie der Situation HIV-Positiver in Haft:

.

Merci à Olivier pour les photos!

Deutsche AIDS-Hilfe: Bayern missachtet Rechte Gefangener

In einem offenen Brief hat die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) die bayerische Staatsministerin der Justiz, Dr. Beate Merk, aufgefordert, eine angemessene Versorgung heroinabhängiger bayerischer Häftlinge mit Substitutionsbehandlungen sicherzustellen.

Die Substitution mit Ersatzstoffen wie Methadon wird in bayerischen Haftanstalten den meisten Häftlingen vorenthalten. Damit verstößt Bayern gegen die entsprechenden Richtlinien der Bundesärztekammer sowie gegen das Bayerische Strafvollzugsgesetz, nach dem Gefangene eine genauso gute Gesundheitsversorgung erhalten müssen wie Menschen in Freiheit.

In ihrem offenen Brief appelliert die Deutsche AIDS-Hilfe daher an die Staatsministerin: „Achten Sie die Menschenrechte inhaftierter Drogengebraucher, sorgen Sie für den Schutz ihrer Gesundheit und ihres Lebens!“

Hintergrund des offenen Briefes sind zwei aktuelle Beschlüsse des Landgerichts Augsburg (siehe Pressemitteilung vom 17.4.2012). Zwei Häftlinge – einer davon HIV-positiv und mit dem Hepatitis-C-Erreger HCV infiziert – hatten geklagt, weil ihnen die JVA Kaisheim eine Substitutionsbehandlung verwehrte. Das Gericht lehnte die Anträge ab, ohne ein unabhängiges fachliches Gutachten einzuholen. Die Begründung des Beschlusses weist zahlreiche fachliche Fehler auf.

Auch die Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) hat sich daher mit einer Stellungnahme an Dr. Beate Merk gewendet. Mit Bezug auf eines der Urteile erklärt sie: „Die Urteilsbegründung entspricht nicht dem Stand des medizinischen Wissens und verletzt das Recht des Patienten auf eine angemessene Behandlung.“ Es bestehe „eine grundsätzliche Indikation zur fachgerechten Behandlung, und Behandlungsstandard ist die Substitutionsbehandlung.“

In einem weiteren offenen Brief bittet ein niedergelassener Arzt aus Ulm die Staatsministerin „um Aufklärung“. Einer seiner Patienten war erfolgreich substituiert und stand sogar wieder in einem Arbeitsverhältnis. Nach einem kurzen Rückfall kam er in Haft. „In der JVA wurde er, wie in Bayern wohl üblich, kalt entzogen“ und sei nun „ohne nennenswerte psychologische oder fachärztliche Betreuung“.

Zum erzwungenen Ausstieg aus der Substitutionsbehandlung in Haft merkt die DGS an: „Diese erhöht Gesundheits- und Lebensgefahren des Patienten erheblich.“

Die Deutsche AIDS-Hilfe bittet Staatsministerin Merk um eine Erklärung, warum die Rechte Gefangener auf angemessene Gesundheitsversorgung in Bayern missachtet werden. Unsere Mitgliedsorganisationen vor Ort und wir stehen gerne zu Gesprächen bereit und bieten Unterstützung zur Beseitigung der Missstände an.

.

(Pressemitteilung DAH)

Deutsche AIDS-Hilfe kritisiert menschenverachtende Gerichtsbeschlüsse

Das Landgericht Augsburg hat die Klagen zweier heroinabhängiger Häftlinge auf eine Substitutionsbehandlung zurückgewiesen.

Die Justizvollzugsanstalt Kaisheim habe die Behandlung zu Recht abgelehnt, heißt es in den bisher unveröffentlichten Beschlüssen vom 28.3.2012. Die Substitution der Gefangenen – einer davon HIV-positiv und mit dem Hepatitis-C-Erreger HCV infiziert – sei medizinisch nicht angezeigt.

Dazu erklärt Sylvia Urban, Vorstandsmitglied der Deutschen AIDS-Hilfe (DAH):

„Die Substitution steht den Gefangenen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zu. Wie in bayerischen Haftanstalten üblich, wird ihnen aus ideologischen Gründen eine wirksame Behandlung vorenthalten. Das schädigt ihre Gesundheit und möglicherweise auch die Gesundheit anderer Häftlinge. Das Gericht hat es versäumt, eine unabhängige fachliche Expertise einzuholen. Die Beschlüsse sind voller fachlicher Fehler und Missverständnisse.“

Das Gericht argumentiert unter anderem, es bestehe keine Aussicht auf Heilung. Die Gefangenen seien schon sehr lange abhängig und hätten bereits erfolglose Therapieversuche hinter sich. Damit nennt das Gericht genau die Kriterien, nach denen eine Substitution gemäß den Richtlinien der Bundesärztekammer sinnvoll ist.

Die Behandlung mit einem Ersatzstoff wie Methadon nimmt schwer Abhängigen den Suchtdruck, sodass kein Bedürfnis mehr nach Heroinkonsum besteht. So werden gesundheitliche Belastungen reduziert. Die Gefahr einer Übertragung von HIV oder HCV durch gemeinsam genutzte Spritzen wird ausgeschaltet. Zugleich dient die Substitution dem Vollzugsziel der Resozialisierung nach der Haftentlassung.

In der Begründung des Gerichts offenbart sich demgegenüber ein erschreckendes Menschenbild: Dem einen Gefangenen attestiert der Richter, er suche „bewusst die Illegalität“. Im anderen Fall betont er, die JVA habe bei dem Häftling „völlig zu Recht“ eine „antisoziale Persönlichkeitsstruktur“ ausgemacht.

„Von einem Verständnis der Abhängigkeit als behandlungsbedürftiger Krankheit fehlt hier jede Spur“, sagt DAH-Haftexpertin Bärbel Knorr. „Die Sucht als Charakterschwäche darzustellen, kann man nur menschenverachtend nennen. Die Begründung der Gerichtsbeschlüsse entbehrt jeder fachlichen Grundlage.“

Der Stellungnahme einer auf Substitution spezialisierten Ärztin der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) maß das Gericht keine Bedeutung bei. Es bestehe auch „keinerlei Grund, zu dieser medizinischen Frage ein Sachverständigengutachten einzuholen“ und an der Einschätzung der Anstaltsärzte zu zweifeln. Diese aber haben offenbar nicht die suchtmedizinische Ausbildung, die sie zu Substitution und entsprechenden Expertisen befähigen würde.

Alles deutet darauf hin, dass die Substitution aus prinzipiellen Gründen abgelehnt wird. Während Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Berlin die Möglichkeiten zur Substitution in Haft ausbauen, ist diese hoch wirksame präventive Maßnahme in Bayern weiter verpönt und wird nur in Ausnahmefällen gewährt.

Sogar laufende Substitutionstherapien werden durch Inhaftierung beendet. Das zeigt ein weiterer aktueller Fall: Ein erfolgreich substituierter Mann kam nach einem kurzzeitigen Rückfall in Haft, wo man ihm die Weiterbehandlung verwehrte. Die Haftanstalt überließ den Mann seiner Sucht und damit erheblichen gesundheitlichen Risiken.

Laut Bayerischem Strafvollzugsgesetz müssen Gefangene eine genauso gute medizinische Behandlung erhalten wie Menschen in Freiheit. Gemäß Artikel 60 haben sie Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn diese notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

„Diese Rechte werden in Bayern durch die Verweigerung von Substitution fortwährend missachtet“, sagt DAH-Vorstand Sylvia Urban. „Die Landesregierung steht in der Pflicht, das medizinische Personal in den Anstalten aus- und weiterzubilden, damit auch in Haft eine bedarfsgerechte Versorgung von Suchtkranken gewährleistet ist.“

(Pressemitteilung DAH)

NRW: Justizminister Kutschaty kündigt Aus für „Zwangsouting“ an – Persönlichkeitsrechte Inhaftierter mit HIV müssen gewahrt werden

NRW-Justizminister Thomas Kutschaty kündigte an, dass die Einwilligungserklärung bei gemeinschaftlicher Unterbringung oder Umschluss von Gefangenen und damit das sogenannte „Zwangsouting“ Inhaftierter mit HIV in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten zukünftig entfällt. „Aus meiner Sicht erscheint durch die Neufassung des sogenannten AIDS-Erlasses von 1988 zukünftig ein unter vollzuglichen Verhältnissen optimaler Umgang mit HIV- und auch Hepatitis-Infizierten gewährleistet“, sagte Kutschaty vor der Aids-Fachöffentlichkeit, die zum Jahresempfang der AIDS-Hilfe NRW nach Düsseldorf gekommen war. „Die Gefangenen erhalten eine adäquate Information hinsichtlich der Vermeidung von Infektionskrankheiten, die Persönlichkeitsreche werden gewahrt und dem Schutz der Bediensteten wird Rechnung getragen.“

Dies wäre aus Sicht der AIDS-Hilfe NRW nach langwierigen Diskussionen mit dem Justizministerium und allen Fraktionen des Landtags sowie einer Anhörung im Rechtsausschuss ein Durchbruch für die Selbstbestimmungsrechte der Menschen mit HIV. Klaus-Peter Schäfer, Landesvorsitzender der AIDS-Hilfe NRW, gab der Hoffnung Ausdruck, dass „die Aufhebung der bisherigen Praxis beim Umschluss mit anderen Gefangenen“ in allen Justizvollzugsanstalten des Landes ohne Zeitverzögerung umgesetzt wird“.

Der Minister äußerte sich auch zu der Frage der Kriminalisierung von HIV-Übertragungen. „Das Wissen HIV-Positiver um die Infektion und die damit verbundenen vielfältigen Belastungen sollten nicht noch durch die Befürchtung einer ungerechtfertigten oder pauschalen Kriminalisierung verstärkt werden“, erklärte Kutschaty. Der Minister äußerte sich überzeugt davon, dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Problematik sensibilisiert seien und mit dem Thema behutsam umgingen.

Kutschaty sprach sich für eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Justiz und Aidshilfe aus. Insbesondere bei der „Sicherung der im Vollzug eingeleiteten Maßnahmen nach Entlassung“ Inhaftierter, vor allem Drogen konsumierender Gefangener, komme den Aidshilfen eine wichtige Rolle zu.

(Pressemitteilung Aids-Hilfe NRW)

Strafvollzugs-Bedienstete fordern Kennzeichnung von HIV-Positiven

Der Bundesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands protestiert dagegen, dass HIV-positive Insassen von Strafvollzugsanstalten auch in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr mit mit dem Vermerk „Blutkontakt vermeiden“ in Akten und Computersystemen gekennzeichnet werden.

Der ‚Nordkurier‘ zitiert Anton Bachl, Bundesvorsitzenden des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands – Gewerkschaft Strafvollzug (BSBD) mit den Worten

„Das ist eine Entscheidung gegen die Interessen und die Sicherheit der Bediensteten, die täglich mit Gefangenen in Berührung kommen.“

Das Wachpersonal werde zukünftig anders reagieren, so Bachl.

Anton Bachl, Bundesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands
Anton Bachl, Bundesvorsitzender des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands

Die ‚Schweriner Volkszeitung‘ spricht von Empörung unter den Bediensteten; der erlass führe zu Verunsicherung unter den Bediensteten.

Matthias Nicolai vom BSBD-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern bemerkte, der Vermerk „Blutkontakt vermeiden“ sei sinnvoll gewesen für die Sicherheit der Bediensteten.

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands e. V. (BSBD) ist die Fach-Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten in Deutschland. In ihm sind etwa 80% der im Strafvollzug Beschäftigten organisiert.

Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat eine Anweisung (Erlass vom 07. Februar 2012) herausgegeben, im Justizvollzug die Kennzeichnung ‘Blutkontakt vermeiden’ zukünftig nicht mehr zu verwenden. Die bisher praktizierte Kennzeichnung sei datenschutzrechtlich bedenklich, zudem bestehe „keine durchgreifenden medizinischen Gründe für diesen Vermerk“.

„Der Vermerk täuscht eine Sicherheit vor, die es tatsächlich nicht gibt“,

darauf wies eine Sprecherin des Justizministeriums hin. Nur ein geringer Teil der Gefangenen werde auf HIV oder andere übertragbare Infektionskrankheiten untersucht. Bedienstete müssten sich also allen Gefangenen gegenüber die gleichen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen.

Datenschützer sowie die Deutsche Aids-Hilfe hatten die Justizministerin Mecklenburg-Vorpommerns für diese Entscheidung gelobt. Die Landesbehörde für Datenschutz kommentierte, mit der Entscheidung werde dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung entsprochen.

.

weitere Informationen:
Nordkurier 06.03.2012: Kein „Blutkontakt vermeiden“ mehr auf Gefängnisakten – Protest: Kuder stoppt HIV-Kennzeichnung
DAH 17.02.2012: Mecklenburg-Vorpommern: Keine Kennzeichnung HIV-positiver Gefangener mehr
Schweriner Volkszeitung 07.03.2012: Kein HIV-Vermerk bei Gefangenen
NNN 07.03.2012: Kein HIV-Vermerk bei Gefangenen
.

Kurz notiert … Februar 2012

23.02.2012: Die Finanzbehörden wollen überprüfen, ob Vorgaben für gemeinnützige Vereine eingehalten werden im Zusammenhang mit Vorwürfen, der Förderverein der Aids-Hilfe Mannheim habe Geld gehortet.

21.02.2012: Die Zahl der Toten in Folge von Hepatitis C ist in den USA inzwischen höher als die Zahl der Toten in Folge von Aids.

Rückschlag für Gileads Hepatitis-C– Substanz GS-7977 (aus der Übernahme des Unternehmens Pharmaset). Die Mehrzahl der Patienten in einem Studienarm hatte Medienberichten zufolge einen Relapse.

20.02.2012: Im Epidemiologischen Bulletin Nr. 07 / 2012 veröffentlicht das RKI eine „Stellungnahme der STIKO zur Impfung Erwachsener gegen Pneumokokken“.

17.02.2012: Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern hat eine Anweisung herausgegeben, im Justizvollzug die Kennzeichnung ‚Blutkontakt vermeiden‘ zukünftig nicht mehr zu verwenden.

16.02.2012: Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat dem Zulassungsantrag der Kombination Tenofovir / Emtricitabine (Truvada®) für Prä-Expositions-Prophylaxe (PrEP) den Status „priority review“ eingeräumt.

14.02.2012: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) gibt zu HPV-Tests keine Empfehlung, diese sind weiterhin keine Kassenleistung. Es gebe keine Evidenz für Nutzen bezüglich Lebensqualität oder Überleben.

13.02.2012: Die Abnwendung von Tenofovir ist mit einer leichten Erhöhung des Risikos für Nierenerkrankungen verbunden, zeigt eine US-Studie.

09.02.2012: Die Autonome Region Gunagxi in China plant ein sehr restriktives Gesetz mit Pflicht zur Offenlegung der HIV-Infektion.

08.02.2012: Die Regierung Russlands hat über die Abnti-Drogen-Behörde die Internetseite der Andrey Rylkov Foundation blockieren lassen. Hintergrund ist die Diskussion um die Verwendung von Methadon. Methadon, in vielen Staaten weltweit eingesetzt zur Behandlung von iv-Drogengebrauchern, ist in Russland bisher illegal. Eine englischsprachige Version der Internetseite der Stiftung ist weiterhin hier online: rylkov-fond.org

Das Risiko für Analkarzinom ist für alle Gruppen von HIV-Positiven erhöht, nicht nur für schwule HIV-Positive. Dies zeigte eine US-amerikanische Studie.

07.02.2012: Die US- Centers for Disease Control empfehlen eine HPV-Impfung für junge Männer.

Schützt der HPV-Impfstoff Gardasil® gegen ein Wiederauftreten von AIN (anale intraepithale Neoplasien, mögliche Vorstufen von Analkarzinom)? Ergebnisse einer ersten Studie bei HIV-negativen schwulen Männern deuten darauf hin.

06.02.2012: China: Diskriminierung und gesellschaftlicher Druck führen dazu, dass 70% bis 90% der chinesischen Schwulen (heterosexuell) heiraten. Dies erschwere die HIV-Prävention, betont die Deutsche Aids-Hilfe.

Kurz notiert … Januar 2012

26.Januar 2012: Der Rechtsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Landesregierung, das Zwangsouting HIV-positiver Gefangener zu beenden.

25. Januar 2012: Ein international häufig verwendeter (jedoch in Deutschland nicht zugelassener) HIV-Schnelltest (OraQuick) ist etwas ungenauer, wenn statt Blut für den Test Speichel verwendet wird. Bei Verwendung mit oralen Flüssigkeiten und zudem in Settings mit niedriger HIV-Prävalenz könne mehr als ein von zehn Test-Ergebnissen falsch-positiv ausfallen.

20. Januar 2012: Gibt es bald eine „rue Hervé Guibert“ in Paris? Ein entsprechender Vorschlag wird in der Pariser Stadtverordnetenversammlung diskutiert.  Der Schriftsteller Hervé Guibert („Der Freund der mir das Leben nicht gerettet hat“, u.a. über den Aids-Tod Michel Foucaults, im Roman ‚Muzil‘) starb 1991 an den Folgen von Aids.

15. Januar 2012: Ed Lee, Bürgermeister von San Francisco, plant zusätzlich Mittel in Höhe von 1,8 Millionen US-$ für Aids-Pflege und -Behandlugn bereit zu stellen – um Kürzungen der Bundesbehörden auszugleichen.

9. Januar 2012: In einer Richtlinie informieren Forscher über Wechselwirkungen zwischen antiretroviralen Medikamenten und Epilepsie-Medikamenten und den Umgang damit.

Elton John schreibt ein Buch über Aids.

5. Januar 2012: Die HIV- und Hepatitis- Infektionsambulanz des Klinikums Salzgitter wurde zum Jahreswechsel geschlossen. betroffen sind fast 400 Patient/innen.

1. Januar 2012: Anfang 2012 startet in Frankreich die erste PrEP-Studie (Prä-Expositions-Prophylaxe) ‚IPERGAY‘.

Inhaftierte Drogenkonsumenten haben ein Recht auf Gesundheit!

Anlässlich der Justizministerkonferenz am 9.11.2011 in Berlin fordert die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) von den Justizministern der Bundesländer, inhaftierte Drogenkonsumenten nicht weiter vom Menschenrecht auf den bestmöglichen erreichbaren Gesundheitszustand auszuschließen.

„Sorgen Sie dafür, dass auch im Gefängnis sterile Spritzbestecke, Kondome und Gleitgel zugänglich sind und dass Gefangene eine geeignete Substitutionsbehandlung erhalten können“, heißt es in einer Unterschriftenaktion unter dem Titel „Drogen und Menschenrechte“. Knapp 1.000 Menschen haben den Aufruf unterzeichnet. Die Deutsche AIDS-Hilfe hat die Unterschriften gestern dem Büro der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) übergeben.

„Es ist ein Skandal, dass in Deutschland Menschen von hoch wirksamen Methoden zum Schutz ihrer Gesundheit ausgeschlossen werden“, sagt DAH-Vorstandsmitglied Carsten Schatz. „Politische Scheuklappen führen dazu, dass Drogenabhängige sich mit HIV und Hepatitis C infizieren. Die Justizminister der Länder stehen in der Pflicht, diese menschenverachtende Praxis so schnell wie möglich zu beenden!“

Die Verteilung von sterilen Spritzbestecken gibt Drogenkonsumenten die Möglichkeit, sich vor Infektionen zu schützen. Die Substitutionsbehandlung, bei der die Droge unter medizinischer Kontrolle durch ein geeignetes Medikament ersetzt wird, verhindert darüber hinaus noch viele weitere gesundheitliche Risiken. Beide Maßnahmen retten nachweislich Leben. Doch die allermeisten Menschen in Haft haben keinen Zugang dazu.

Sterile Spritzbestecke gibt es bislang nur in einem deutschen Gefängnis, der JVA Berlin-Lichtenberg für Frauen. Die Utensilien werden drogenabhängigen Häftlingen vorenthalten, obwohl ein groß angelegter Modellversuch in Deutschland und Erfahrungen in anderen Ländern gezeigt haben, dass aus der Spritzenvergabe kein Gefahr für das Personal der Justizvollzugsanstalten erwächst. Eine Substitutionsbehandlung ist zwar in manchen deutschen Gefängnissen möglich, bleibt aber für die meisten Inhaftierten unerreichbar. Nur wenige der 185 deutschen Haftanstalten stellen eine anonyme Kondomvergabe sicher.

Experten schätzen, dass mindestens 30 Prozent der Gefangenen in Deutschland wegen Drogendelikten oder Beschaffungskriminalität einsitzen und dass die meisten von ihnen auch in Haft Drogen konsumieren. Bei einer Befragung von 1.582 Gefangenen gaben mehr als 20 Prozent an, gelegentlich oder immer Nadeln mit anderen Häftlingen gemeinsam zu benutzen. Das Risiko einer Übertragung des HI-Virus und des Hepatits-C-Erregers HCV ist dabei extrem hoch: Knapp zwei Prozent der Gefangenen, die intravenös Drogen konsumieren, sind HIV-positiv, 50,6 Prozent HCV-positiv.

Zu den 954 Unterzeichnern der Resolution „Drogen und Menschenrechte“ zählen Expertinnen und Experten aus vielen namhaften Organisationen, darunter Prof. Dr. Jürgen Feest (Leiter des Strafvollzugsarchivs an der Universität Bremen), Jürgen Heimchen (Vorsitzender des Bundesverbandes der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e.V.), Marco Jesse (Vorstand des JES-Bundesverbandes e.V.), Dr. Ingo Ilja Michels (Projektleiter Central Asia Drug Actions Programme der EU), Maximilian Plenert (Sprecher des Bundesnetzwerks Drogenpolitik bei Bündnis ’90/Die Grünen), Prof. Dr. Heino Stöver (Geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung der Fachhochschule Frankfurt am Main, ISFF), Cornelius Wichmann (Vorstandsvorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V.) und Prof. Dr. Henning Schmidt-Semisch (Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen).

(Pressemitteilung DAH)

HIV bei Wasser und Brot

Wer diese Überschrift liest, wird sich seinen Teil denken. Und zum Teil auch recht haben, denn am vergangenen Freitag, den 16.9.2011, wurde ich standesgemäß mit »Wasser und Brot« begrüßt. Schließlich las ich – zum ersten Mal – in einer Haftanstalt.

Im Nachgang zu einer Lesung in Mainz im Mai 2011 war ich von der Straffälligenhilfe Wiesbaden angefragt worden, ob ich mir vorstellen könne, in einer Jugendstrafanstalt aus »Endlich mal was Positives« zu lesen; das Thema »HIV« sei dort natürlich auch aktuell, wenn auch sicherlich eher aus dem Bereich der Drogengebraucher als aus Gründen ungeschützten Geschlechtsverkehrs. Aber weiß man’s? Immerhin wurde mir bereits im Vorfeld gesagt, dass Homosexualität im »Knast« ebenso weit verbreitet sei wie etwa in der Fußball-Bundesliga.

Natürlich konnte ich mir eine Lesung hinter Gittern vorstellen. Allerdings ist es schwierig, ohne Verurteilung ins Gefängnis zu kommen. (Dafür ist es aber auch leichter, wieder herauszukommen.) Da ich anlässlich der 6. Frankfurt Aids-Präventionstage ohnehin zu einer Lesung in Frankfurt und den dazugehörigen Veranstaltungen im Nordwest-Zentrum eingeladen war, ließ sich der Besuch in Wiesbaden gut mit meinen Reiseplänen kombinieren.

Man macht sich im Vorfeld ja schon so seine Gedanken. Ich ahnte, dass ich mich als bekennender Schwuler und geouteter HIV-Positiver bei der Veranstaltung in einer Strafanstalt potenziell durchaus in eine – nennen wir sie mal – zwangsdefensive Haltung würde begeben müssen. Andererseits hatte ich ähnliche Gedanken vor Veranstaltungen in Hauptschulen in Problembezirken gehabt, bei denen ich dann aber die allerbesten Erfahrungen machen konnte. Also, nix wie ’ran.

Der Eintritt in diese für mich völlig fremde Welt entsprach allen Klischees, die man aus den Medien, insbesondere Krimiserien kennt. Mauern, Stacheldraht, Stahltore. Im Gelände die erste Überraschung: keine endlos langen Gebäude, sondern moderne kleinere Einheiten, »Häuser« genannt. Auf dem Weg zur »Bücheroase«, der neu eingerichteten Bücherei, doch wieder eine Portion Klischee: Gesichter, die sich an vergitterten Fenstern die Nase plattdrückten, einzelne, akustisch schlecht verständliche Zurufe. Nach dem Passieren diverser Gittertore dann endlich die »Bücheroase«. Ein nicht sehr großer, doch hell und freundlich eingerichteter Raum mit recht gut gefüllten Regalen an zwei Wänden. Nicht schlecht für eine gerade erst eröffnete Bücherei, die im Wesentlichen auf Spenden angewiesen ist. Direkt nach der feierlichen Eröffnung in Anwesenheit des hessischen Justizministers hatte ein Run auf die Bücher bzw. die Büchereiausweise begonnen, der zeigte, dass die inhaftieren 19-25jährigen Männer die Zeit hinter Gittern durchaus sinnvoll nutzen wollen. Schließlich können sie hier auch ihren Schulabschluss nachmachen.

Einige der Insassen waren bereits da, andere trudelten der Reihe nach ein. Natürlich war der Besuch freiwillig, auch wenn pro »Haus« nur maximal zehn Bewohner zugelassen waren. So saßen insgesamt etwa 30 Jugendliche und acht Mitarbeiter der Anstalt, des Fördervereins und der Straffälligenhilfe im Rund, als die Lesung begann. Im Vorfeld war mir gesagt worden, dass die Konzentration etwa für eine Stunde reichen und es nicht immer ruhig zugehen würde. Zudem könne, wer keine Lust mehr habe, einfach aufstehen und gehen. Nichts dergleichen aber geschah; und ich bilde mir ein, dass es nicht nur an der eindringlichen Ermahnung der sehr resoluten Lehrerin zu Beginn der Veranstaltung gelegen haben wird.

Nach etwa einer Stunde wurde meine Lesung mit langem Applaus bedacht, bevor sich zaghaft, aber zunehmend eine Diskussionsrunde anschloss. Fragen über die Infektion, die Therapie und mein Selbstverständnis wechselten sich ab mit Fragen über die praktische Seite der Homosexualität (»Wir haben Puffs, wie macht ihr das?«) oder die Herkunft von potenzieller Diskriminierung (»Warum ekeln wir uns davor, wenn sich zwei Männer küssen – finden das aber geil, wenn es zwei Frauen tun?«). Von Seiten eines Mitarbeiters kam die Frage, was ich einem homosexuellen Häftling rate, der von seinen Mitinsassen gemobbt wird.

Puh. Ich versuchte, mir die Situation vorzustellen, indem ich Parallelen zu einer anderen Art der männlichen Zweckgemeinschaft zog, die ich kannte: der Bundeswehr. Auf meinen Hinweis, sicherlich wäre ja niemand freiwillig her, folgte unisono ein lautstarkes »Doch!« – und alle Jugendlichen zeigten mit großer Heiterkeit auf die Mitarbeiter. So kann man auch schwierige Themen gut diskutieren. Letztlich konnte ich die Frage aber nicht wirklich beantworten; allerdings wies ich darauf hin, dass ich es gut finde, wenn auch in einer solchen hermetisch abgeriegelten Gemeinschaft offen über z.B. Homosexualität oder HIV gesprochen wird, damit auch das und vor allem auch dort zu einer »Normalität« (nicht in der Ausübung, sondern im Umgang) werden könne. Inwiefern sich das in einer Strafanstalt durchsetzen lässt, vermag ich nicht zu beantworten. Allerdings ist »Endlich mal was Positives« seit diesem Tage als Klassensatz für den Unterricht in der Strafanstalt verfügbar.

Quintessenz: Es war eine tolle Veranstaltung. Insgesamt bestanden Interesse und Konzentration über fast zwei Stunden – und es kamen gute und spannende Fragen. Der Ton: sicherlich sehr viel direkter und härter als bei anderen Lesungen. Aber meine Antworten waren ebenso direkt und deutlich. Ich glaube, das kam an. Denn die Fragen und Kommentare waren niemals polemisch, diskriminierend oder unter der Gürtellinie.

Wenn Männer hinter Gittern gemeinhin als »schwere Jungs« bezeichnet werden, dann machten die anwesenden Häftlinge in Wiesbaden diesem Begriff alle Ehre: Sie waren schwer in Ordnung.

.

Kommentar von Matthias Gerschwitz, zuerst erschienen auf seiner eigenen Internetseite hier

NRW: „Zwangsouting“ vor dem Aus?

Am 23.2.2011 beriet der nordrhein-westfälische Landtag über das so genannte Zwangsouting in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Gegen die Praxis, dass Gefangene mit HIV ihren Status offenzulegen haben, wenn sie Kontakt mit Mithäftlingen haben möchten, steht nach Auffassung der AIDS-Hilfe NRW das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dem haben sich inzwischen fast alle Parteien angeschlossen. Alle Fraktionen bekundeten ihre Bereitschaft, den seit den 1980iger Jahren bestehenden Erlass des Justizministeriums zum Umgang mit HIV-positiven Gefangenen auf den Prüfstand zu stellen. „Die AIDS-Hilfe NRW begrüßt, dass auch Justizminister Kutschaty von seiner ursprünglich harten Haltung abgewichen ist“, sagte der Sprecher des Landesverbands, Guido Schlimbach. „Im Interesse der Gefangenen mit HIV ist dies ein großer Schritt. Niemand darf gezwungen werden, seine HIV-Infektion offen zu legen.“

Alle Parteien stimmten darin überein, dass die Fürsorgepflicht für Gefangene und Bedienstete unbedingt zu beachten sei. Dem dürfe nach Auffassung der Aidshilfe aber nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung untergeordnet werden, schon gar nicht, wenn damit das Risiko der Übertragbarkeit von HIV und anderen gravierenden Infektionen nicht verringert werde. „Mit HIV steckt man sich bei alltäglichen sozialen Kontakten nicht an, auch in Haft nicht“, erläutert Schlimbach. Den besten Schutz böten wiederholte qualifizierte Aufklärung und eine moderne medizinische Versorgung.

„Mit der Überweisung an den Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration sind wir auf einem guten Weg“, erklärte Schlimbach. „Die medizinische Versorgung und ein zeitgemäßer Umgang mit HIV und Aids hinter Gefängnismauern muss jetzt weiterentwickelt werden.“

(Pressemitteilung der Aids-Hilfe NRW)

Zwangsouting von HIV-infizierten Gefangenen in nordrhein-westfälischen Haftanstalten – nachgefragt

Seit 1987 werden HIV-positive Gefangene in Nordrhein-Westfalen dazu genötigt, ihre Infektion gegenüber Mithäftlingen und Bediensteten offenzulegen, wenn sie an Gemeinschaftszeiten („Umschluss“) teilnehmen wollen. Auch die jetzige Landesregierung will an dieser Praxis festhalten. Eine Kleine Anfrage fragt dezidiert nach den Gründen.

„Hier wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung missachtet“, sagt Winfried Holz, Vorstandsmitglied der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH). „Wir fordern die Landesregierung daher auf, diesen Eingriff in ein Grundrecht unverzüglich aufzuheben und nicht länger der Diskriminierung Tür und Tor zu öffnen – zumal der angestrebte Schutz der Mithäftlinge durch diese Regelung nicht erreicht wird.“

Die AIDS-Hilfe NRW, die Dachorganisation der nordrhein-westfälischen Aidshilfen, hatte bereits im September 2010 gefordert, das „Zwangsouting“ HIV-positiver Gefangener zu beenden. Die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Romberg und Dr. Robert Orth (FDP) brachte die Bestätigung, dass die 1987 eingeführte und allein in NRW praktizierte Regelung weiterhin angewendet wird: Mitte Januar hat die Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage zum Zwangsouting von HIV-positiven Gefangenen bestätigt, dass die Regelung, dass HIV-positive Gefangene in Nordrhein-Westfalen ihre Infektion offenzulegen hätten, wenn sie Gemeinschaftszeiten in der Zelle mit anderen Gefangenen haben wollten, „weiterhin aktuell“ sei.

Dies führt nun im Landtag NRW zu einer Nachfrage in Form einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Anna Conrads (Die Linke). Sie betont

„Obwohl das HI-Virus nur über den Kontakt mit Blut und Spermien übertragbar ist, dürfen infizierte Häftlinge in NRW nach dem Willen der Landesregierung auch zukünftig nur an den Gemeinschaftszeiten mit anderen Gefangenen – dem sogenannten Umschluss – teilnehmen, wenn sie sich gegenüber ihren Mithäftlingen als HIV-infiziert outen. Die Zellennachbarn müssen dabei qua Unterschrift bestätigen, Kenntnis über die Infektion erhalten zu haben.“

Conrads fragt in ihrer Kleinen Anfrage dezidiert nach den Gründen der Landesregierung für ihr Beharren auf der derzeitigen Situation. Zudem fragt sie nach der Verfügbarkeit von Kondomen und sauberen Spritzen in Haftanstalten NRWs und den verfügbaren und geplanten Substitutionsplätzen.

Die Situation in NRW scheint noch gravierender zu sein: nach DAH-Informationen werden Bedienstete in NRW generell über bekannte HIV-Infektionen bei Gefangenen informiert, unabhängig von einer Einwilligung der Betroffenen. „Auf dem PC-Schirm erscheint dann die Information ‚Blutkontakt vermeiden!‘, und das heißt ‚HIV-positiv‘, erläutert Bärbel Knorr aus dem Bereich Drogen und Strafvollzug der DAH. „Das wäre auch noch eine Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht. Vor diesem Hintergrund erscheint die Aussage der Landesregierung, sie messe dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung von HIV-positiven Gefangenen einen hohen Stellenwert bei, als der blanke Hohn.“

Der Rechtsexperte Dr. Kai Bamman bemängelt: „Mit der Einwilligung des Gefangenen, die Information über seine HIV-Infektion im Umschlussfall weiterzugeben, verzichtet er auf den Schutz höchst persönlicher, vertraulicher Informationen. Viele Gefangene werden nicht durchschauen, welche Tragweite dieser Schritt für sie in Haft haben kann. Erforderlich wäre daher eine Erläuterung und rechtliche Belehrung, die aber nicht erfolgt. Außerdem kann man einmal erteilte Einwilligungen normalerweise auch später noch widerrufen – in diesem Fall scheint das aus tatsächlichen Gründen jedoch kaum möglich, wenn die Information erst einmal bekannt ist.“ Dies müsse, so Bamman, juristisch abgeklärt werden, zum Beispiel auch unter Hinzuziehung des Datenschutzbeauftragten des Landes.

Anders als von der Landesregierung behauptet, schütze das Zwangsouting von HIV-Infizierten die Mitgefangenen nicht vor einer Infektion, so Bärbel Knorr. „Diese Begründung war schon 1987 falsch. Fakt ist und bleibt: HIV ist ein schwer übertragbarer Erreger, mit dem man sich bei alltäglichen sozialen Kontakten nicht ansteckt, auch in Haft nicht. Schutz vor HIV-Übertragungen bieten Kondome – und hier ist NRW eigentlich fortschrittlich, denn in den Haftanstalten kommt man leicht und anonym an dieses Schutzmittel heran.“

Ein Zwangsouting könne dazu führen, dass sich Gefangene nicht auf HIV testen oder behandeln lassen. Außerdem bestehe die Gefahr, dass sich Mithäftlinge in falscher Sicherheit wiegen und auf Schutzmaßnahmen verzichten – zum Beispiel nach dem Motto: Solange ich nicht über die Infektion eines Gefangenen informiert werde, kann ich davon ausgehen, dass er nicht infiziert ist.“

.

weitere Informationen:
Landtag NRW: Zwangsouting von HIV-infizierten Gefangenen in nordrhein-westfälischen Haftanstalten. Kleine Anfrage 511 der Abgeordneten Anna Conrads DIE LINKE (pdf)
DAH 27.01.2011: NRW: HIV-positive Gefangene werden zur Offenlegung ihrer Infektion genötigt
alivenkickin 28.01.2011: Zwangsouting von Häftlingen in NRW mit Zustimmung der Landesregierung
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 414; Datum: 18. Januar 2011 (Drucksache 15/1131) (pdf)
Kleine Anfrage 414 der Abgeordneten Dr. Stefan Romberg und Dr. Robert Orth (FDP) vom 20.12.2010 (Drucksache 15/962) (pdf)
Rede von Dirk Meyer, Langeschäftsführer der AIDS-Hilfe NRW, vom 7.9.2010 (Bemerkung zum Zwangsouting auf S. 3) (pdf)
DAH 17.02.2011: FDP in NRW fordert Ende des Zwangsoutings HIV-Positiver in Gefängnissen
.

USA: zwei Bundesstaaten „grausam und menschen- unwürdig“ zu HIV-positiven Häftlingen (akt.)

In den US-Bundesstaaten Alabama und South Carolina werden HIV-infizierte Häftlinge „grausam, inhuman und menschenunwürdig“ behandelt, betonen zwei US-Menschenrechtsorganisationen in einem neuen Bericht.

Alabama und South Carolina verstoßen gegen internationales Recht, indem sie HIV-Zwangstests bei Häftlingen vornehmen und anschließend HIV-positiv getestete Gefangene absondern und isolieren.

In Alabama müssen HIV-positive Insassen einem Bericht der New York Times zufolge weiße Armbänder tragen und sind in besonderen Bereichen untergebracht. In South Carolina trügen HIV-positive männliche Insassen einen blauen Punkt auf ihren Ansteckern und seien im Hochsicherheitsbereich untergebracht. HIV-positive Frauen müssten den Namen des ‚HIV/AIDS Schlafbereichs‘ auf ihrer Häftlingsuniform tragen.

Dies kritisieren die beiden US-Menschenrechtsorganisationen Human Rights Watch (HRW) und Amercan Civil Liberties Union (ACLU) in ihrem am 14.04.2010 vorgelegten Report „“Sentenced to Stigma: Segregation of HIV-Positive Prisoners in Alabama and South Carolina“.

Sentenced to Stigma (ACLU & HRW)
Sentenced to Stigma (ACLU & HRW)

Dem Bericht zufolge werden HIV-positive Gefängnisinsassen gezwungen, Armbänder zu tragen, die sich von denen anderer Gefangene unterscheiden – um auf ihren HIV-Status aufmerksam zu machen. HIV-positiven Gefangenen würde zudem eine adäquate Beteiligung an Beschäftigungsprogrammen im Knast verwehrt, ebenso wie eine Teilnahme an Wiedereingliederungs-Programmen für die Zeit nach der Haft.

Ähnliche Regelungen seien bis vor kurzem auch in einem dritten US-Bundesstaat, in Missouri, angewandt worden. In Missouri sind derzeit 152 HIV-Positive inhaftiert. Noch vor Publikation des Berichts seien aber die stigmatisierenden Praktiken beendet worden.

Human Rights Watch und die American Civil Liberties Union forderten Alabama und South Carolina auf, die stigmatisierende und menschenunwürdige Behandlung HIV-positiver Gefängnisinsassen unverzüglich einzustellen.

Das Departmen of Corrections des Staates South Carolina begründete Presseberichten zufolge seine als stigmatisierend kritisierten Regelungen inzwischen mit dem Schutz vor weiterer Verbreitung von Krankheiten sowie dem Bemühen, Insassen die bestmögliche Gesundheitsversorgung zukommen zu lassen. Man sehe keinen Grund, die Regelung zu ändern:

„In response, the S.C. Department of Corrections defended the practice, saying its intent is to prevent the disease’s spread inside prison walls and to provide the best possible health care for inmates.
Our system provides quality health care and treatment to HIV-positive inmates at the lowest possible cost, and it protects the public, our staff and inmates from the spread of the disease,“ Josh Gelinas, the Corrections Department spokesman, wrote in an e-mailed response to the report. „We can’t think of any reason to change such a successful system.“

Allein in South Carolina sind Angaben des Department of Corrections zufolge 420 Männer und Frauen mit HIV in Haft.

Auch das Alabama Department of Corrections verteidigte inzwischen seine Regelungen in einem Schreiben an die ACLU. HIV-positive Insassen würden nicht diskriminiert. Die Verwendung spezieller Armbänder für HIV-Positive in der Haftanstalt Tutwiler  sei inzwischen eingestellt worden. Sofern die Sicherheit es zulasse, dürften auch HIV-positive Insassen der Haftanstalt Tutwiler sich nun frei auf dem Anstaltsgelände  bewegen. Der Ausschluss von HIV-Positiven von Arbeitsmassnahmen in der Haftanstalt Limestone diene deren eigener Sicherheit. Die Insassen selbst hätten sich zu 80% gegen einen Einsatz HIV-positiver Mit-Insassen in der Küche ausgesprochen.

weitere Informationen:
NYT 14.04.2010: Groups Protest Segregation of Inmates With H.I.V.
aegis 14.04.2010: Report says HIV inmate segregation in two U.S. states
ACLU: „Sentenced to Stigma: Segregation of HIV-Positive Prisoners in Alabama and South Carolina“ (pdf)
The State 15.04.2010: S.C. defends HIV policy for inmates
Alabama Department of Corrections Brief an die ACLU vom 12.04.2010 (pdf)
Picayune Item 19.03.2010: MDOC to end segregation of HIV inmates
.

Deutsche AIDS-Hilfe fordert: Keine Beteiligung Gefangener an den Gesundheitskosten

In Bayern werden Gefangene seit Jahresbeginn 2009 zur Kasse gebeten, wenn sie den Anstaltsarzt aufsuchen. Eine zynische Lösung, wenn de facto keine Arztwahl bestehe, meint die DAH.

Im Folgenden die Pressemitteilung der DAH als Dokumentation:

Befürchtungen, die Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug auf die Länder könnten zu einer Verschlechterung des Standards in den Gefängnissen führen, scheinen wahr zu werden: Seit Januar bittet das Bayerische Justizministerium Gefangene zur Kasse, wenn sie einen Anstaltsarzt aufsuchen. Ermöglicht wird dies durch eine Regelung, die „die angemessene Beteiligung der Gefangenen an den Kosten der Krankenbehandlung“ (vgl. z.B. Art. 63 Abs. 2 BayStVollzG) vorsieht. Dahinter verbirgt sich der politische Wille des Gesetzgebers, dass auch im Bereich der Gesundheitsfürsorge die Eigenverantwortung der Gefangenen verstärkt und dem Äquivalenzprinzip Rechnung getragen werden soll, da den Gefangenen ein weitgehender Anspruch auf Gesundheitsfürsorge durch die Justizvollzugsanstalt zugebilligt werde.

Dazu erklärt Winfried Holz, Bundesvorstand der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH): „Im Klartext bedeutet diese „Zuzahlungspauschale“ die Einführung der ´Praxisgebühr´ und die Kostenbeteiligung an Medikamenten. Da im Justizvollzug aber faktisch keine freie Arztwahl besteht, ist diese Praxis zynisch, denn der Anspruch auf Gesundheitsfürsorge wird eingeschränkt. So hat z.B. der Gefangene bei schweren Erkrankungen wie HIV und Aids keine Möglichkeit, einen Facharzt zu konsultieren, wenn der Anstaltsarzt dies nicht veranlasst. Ein so genanntes ‚Ärztehopping‘ – Hauptbegründung für die Einführung der Praxisgebühr außerhalb der Gefängnismauern – ist daher überhaupt nicht möglich und auch nicht gegeben.“

„Ausgerechnet an dieser Stelle wird mit dem Äquivalenzprinzip argumentiert, obwohl sich die Justizminister seit Jahrzehnten erfolgreich gegen die Angleichung der medizinischen Standards und Präventionsmöglichkeiten wehren, die außerhalb des Vollzuges bestünden“, erläutert Bärbel Knorr, DAH-Mitarbeiterin Drogen & Menschen in Haft. „Mit einer wirklichen Angleichung würde der Justizvollzug seiner Verantwortung allerdings gerecht werden, weil den Gefangenen dadurch eine Chance geboten würde, Eigenverantwortung für ihre Gesundheit zu übernehmen. Diese Angleichung ist aber nicht gegeben. Der bayerische Vollzug erfüllt nicht einmal die Minimalstandards der Suchtmedizin, wie zum Beispiel die Substitution und Infektionsprophylaxe bei Drogengebrauchern in Haft“, so Knorr.

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, das die Kostenbeteiligung seit dem 1.1.2009 eingeführt hat, verweist auf die „seit 2001 kontinuierlich gestiegenen Kosten der ärztlichen Behandlung sowie der Versorgung mit Arznei- und Hilfsmitteln“. Dazu meint Winfried Holz von der DAH: „Wenn Bayern das Äquivalenzprinzip ernst nähme, dann dürfte z.B. von HIV-Infizierten Gefangenen, die nur über ein Taschengeld von 30,- EUR im Monat verfügen, nur 0,90 EUR im Quartal an Zuzahlung verlangt werden (also auf den Monat umgerechnet 0,30 EUR). Die Verwaltungskosten für diese Praxis dürften den scheinbaren Einspareffekt bei weitem überschreiten.“

(Pressemitteilung der Deutschen Aids-Hilfe)