Das Leben eines HIV-positiven Menschen ist riskant – wenn man Versicherungen glaubt, manchmal so riskant, dass HIV-Positive irgendwie scheinbar nicht versicherbar sind.
Eine Krankenrücktransportversicherung zum Beispiel meinte, bei HIV-Positiven bestehe generell die Gefahr einer Lungenentzündung. Sie verweigerte im Jahr 2005 einem Positiven einen Rücktransport aus den USA, nachdem dieser an hohem, Fieber und Reizhusten erkrankt war.
So nicht, meinte das Landgericht München I und sprach dem Versicherten ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu.
[via Handakte WebLAWg]
mehr dazu auch im Juraforum
Ich habe versucht, herauszufinden, welcher Versicherer das war, allerdings erfolglos. Schön wäre es ja, wenn der Kläger das Urteil im Volltext zur Verfügung stellen würde, aber leider ist auch dieser nicht bekannt.
LG,
Stefan
@ stefan:
ja, schade dass die versicherung nicht herauszufinden ist – auch auf juraforum steht nur die lg-pm
lg ulli