Referentenentwurf für ein Präventions-Gesetz

Das geplante Präventionsgesetz nimmt langsam Gestalt an – ein Referentenentwurf wurde vorgelegt. Zentrales Gremium soll zukünftig ein Nationaler Präventionsrat sein – in dem Patienten-Verbände nur sehr indirekt eingebunden sein sollen.

Bereits seit 2004 wird diskutiert – nun hat das Bundesgesundheitsministerium einen ersten Entwurf für ein Präventionsgesetz vorgelegt. Das „Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und gesundheitlicher Prävention sowie zur Änderung anderer Gesetze“ soll dazu dienen, die Prävention als eigenständige Säule im deutschen Gesundheitswesen zu etablieren.

Der Referentenentwurf des Gesetzestextes sieht u.a. die Etablierung eines Nationalen Präventionsrates vor, der Präventionsziele festlegen und Wege zu deren Erreichung vorschlage soll. Parallel soll dies auf Länder-Ebene durch Landes-Präventionsräte erfolgen.

Gemäß dem Referenten-Entwurf sind Mitglieder des Nationalen Präventionsrates die „Träger von Leistungen zur gesundheitlichen Prävention“ (gesetzliche und private Krankenversicherung, Renten-, Unfall- sowie Pflegeversicherung). Zudem sollen Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände einen Sitz erhalten.

Eine etwaige Beteiligung der Betroffenen (sprich: Bürger, Patienten, Verbraucher) als Mitglieder im Nationalen Präventionsrat ist dem Entwurf zufolge nicht vorgesehen. Erst in einem ‚Beirat‘ (dessen Aufgabe, Funktion und Kompetenz außer ‚beraten‘ zunächst nicht näher spezifiziert sind) soll zumindest auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe eingebunden werden.

Vertreter der CDU/CSU erklärten bereits ihre Ablehnung des derzeitigen Entwurfs. Er sei „eine Frechheit“, äußerte Wolfgang Zöller (CSU). Die Union lehnt insbesondere Stiftungsmodell wie auch Präventionsrat ab.
Auch von den Grünen kam Kritik. Der Entwurf sei allenfalls ein Torso, so die gesundheitspolitische Sprecherin Bender.
Die privaten Krankenversicherer kritisieren den Referentenentwurf ebenfalls – er sei eine „systematisch falsche Weichenstellung“. Insbesondere wandte sich der PKV-Verband gegen eine Einbeziehung der Privaten Krankenversicherung in das Präventionsgesetz.

Gesundheit auch vorbeugend zu fördern erscheint vernünftig – auch, Lebensbedingungen zu schaffen, die Menschen ermöglichen so zu leben, dass sie ihre Gesundheit erhalten können.
Immer stärker greift der Staat allerdings auch in Richtung einer Pflicht zur Gesundheit ein, schränkt dabei Freiheitsrechte ein (wie bei m.E. weit über das Ziel hinaus schießenden Nichtraucher-Regelungen). Insofern ist dem Präventionsgesetz mit einer gewissen Skepsis zu begegnen.
Auch unter diesem Aspekt scheint es erstaunlich, dass gerade Patientenverbände, die teils ein erhebliches Wissen, Expertise und Erfahrungen (sowie Bürgernähe) auf dem Gebiet Prävention vorzuweisen haben, nur äußerst indirekt (und mit unklaren Kompetenzen) einbezogen werden sollen.
Die von der Gesundheitspolitik so oft reklamierte Einbeziehung von Patienten – hier lässt sie deutlich zu wünschen übrig. Dies gilt umso mehr bei der großen Bedeutung, die der Prävention zukünftig im deutschen Gesundheitswesen zukommen soll.

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