Freispruch in HIV-Prozess

Über ein bemerkenswertes Urteil in der Schweiz berichtet the gay dissenter:

Im Sommer 2005 infizierte sich der Kläger beim Oralsex mit den Angeklagten mit HIV. Ein wissenschaftliches Gutachten (vermutl. phylogenetische Analyse, d.Verf.) habe, so die schweizer Presse, die sehr große Ähnlichkeit der Viren beider belegt.

Der Angeklagte wurde freigesprochen. Er habe sich an die safer-sex-Regeln gehalten und keine Sorgfaltspflichten vernachlässigt. „Solange die Safer-Sex-Regeln eingehalten werden,ist die Grenze des erlaubten Risikos nicht überschritten“, so der Gerichtspräsident des Kreisgerichts Konolfingen.

Einen ausführlichen Bericht hat thegaydissenter.

weitere Informationen:
Strafrecht gegen unsafen Sex – ein Blick über die Grenzen
UNAIDS über HIV und Strafrecht
Infektionsrisiko unter HAART – widersprüchliche Signale
HIV/Aids: repressive Maßnahmen behindern Prävention

5 Gedanken zu „Freispruch in HIV-Prozess“

  1. Äh… Blutstropfen auf Penis? Und… wie kommt es *dazu*? Was machen die Leute denn beim Sex? Reinbeissen!? Wobei es traurig ist, dass die Möglichkeit einer PEP-Behandlung heute immer noch kaum bekannt ist… Nicht, dass es ein Allheilmittel wäre, aber in diesem Fall hätte es vielleicht das Schlimmste verhindert..

  2. @ Manniac:
    darüber wie es dazu kam ist nichts berichtet 😉
    allerdings – auch bei ’normalem umgang‘ kann ja ab und an ein riss geschehen …
    pep ist hier sicher ein richtiger hinweis – erstaunlich, dass beide in diese richtung nichts unternommen haben

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