Bundestag verabschiedet Gesetz zur Regelversorgung mit Diamorphin – Deutsche AIDS-Hilfe: Gesetz ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer praxisnahen Versorgung Heroinabhängiger
Berlin, 28.05.2009. Der Deutsche Bundestag hat heute mit deutlicher Mehrheit einer Veränderung des Betäubungsmittelgesetztes zugestimmt: Damit ist die seit Jahren von der Deutschen AIDS-Hilfe geforderte gesetzliche Grundlage geschaffen, um die Behandlung mit Diamorphin in den Katalog der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung bundesweit aufzunehmen. Mehrjährige wissenschaftliche Studien in sieben Städten haben belegt, dass es Heroinabhängigen besser geht und sie stabilisiert, wenn sie unter strengen Auflagen regelmäßig mit künstlich hergestelltem Heroin (sog. Diamorphin) behandelt werden.
Dazu erklärt Hansmartin Schön, Bundesvorstand der Deutschen AIDS-Hilfe e.V. (DAH):
„Die Veränderung des Betäubungsmittelgesetzes und die hiermit verbundene Einstufung von Diamorphin als verschreibungsfähiges Medikament rettet Menschenleben. Der entscheidende Durchbruch ist die Umwandlung eines Straftatbestandes in eine verschreibungspflichtige Behandlung. Gerade die Heroinabhängigen, bei denen alle anderen Behandlungsoptionen nicht den gewünschten Erfolg brachten und die bisher unter menschenunwürdigen Bedingungen leben mussten, bekommen nun eine Möglichkeit, den Ausstieg aus dem Kreislauf von Illegalität und Beschaffungskriminalität zu finden. Nun gilt es, zügig im gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) die Kriterien für die Abrechenbarkeit der heroingestützten Substitutionsbehandlung festzulegen, damit weitere Städte Anträge bei den entsprechenden Landesbehörden stellen können.“
„Dieser Schritt war längst überfällig“, ergänzt Dirk Schäffer, Referent Drogen und Strafvollzug in der DAH: „Im Sinne schwerkranker Menschen haben fachliche und ethische Überlegungen nun Vorrang vor Parteitaktik und ideologischen Schranken gewonnen. Die DAH bedankt sich bei allen Bundestagsabgeordneten, die dazu beigetragen haben, dass sich nun endlich eine Parlamentsmehrheit für das seit Jahren von uns geforderte Gesetz gefunden hat.“
(Pressemitteilung der Deutschen Aids-Hilfe vom 28.05.2009)
eine gute und weise entscheidung. nicht nur das der staat zur abwechslung mal dem art 1 abs des gg gerecht wird – wir erinnern uns –
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
sondern vor allem deswegen weil so den schwerst abhängigen die öglichkeite gegeben wird das sich ihr gesundheitszustand bessern kann.