Cori Obst: „Bürgerrechte müssen für alle gewahrt sein, jenseits vom Serostatus, Hautfarbe, Geschlecht und Religion“

Als Dokumentation die Rede von Cori Obst (früher: Tigges) anlässlich der Verleihung des Bundesverdienstkreuz am Bande durch Oberbürgermeister Peter Jung im Rathaus Wuppertal am 27. Mai 2009

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Peter Jung, sehr geehrte sonstige „offizielle“ Damen und Herren rund um oder aus der schönen Hauptstadt des Bergischen Landes: Wuppertal, meine Heimatstadt.
Liebe ehemalige Kolleginnen und Kollegen, Bekannte, mir mehr oder – so hoffe ich – noch mehr wohlgesonnene Menschen, Freundinnen und Freunde.
Liebe Nana, lieber Papi, lieber Männe.

Ich möchte die mir nun zur Verfügung stehenden Redezeit nicht mit den sonst üblichen Danksagungen ausfüllen. Nicht weil es Nichts und Niemandem zu danken gäbe. Auch nicht, weil eine solche Ansprache immer die Gefahr in sich birgt, Irgendjemanden oder Irgendetwas zu vergessen.
Sondern, weil das Thema um das es mir hier und heute geht, es erfordert, eventuell vorhandene persönliche Eitelkeiten zurückzustellen und den Focus auf etwas zu richten, dass uns alle als eine auf demokratisch basierenden Grundsätzen lebende Gemeinschaft herausfordert: Der Umgang mit den Menschen, die hierzulande mit HIV und AIDS leben!

Schlimm genug, dass das Thema AIDS in den letzten Jahren aufgrund vermeintlich oder tatsächlich verbesserter medizinischer Therapien in den Hintergrund geraten ist. Für nahezu unverantwortlich halte ich es jedoch, dass wenn das Thema AIDS in die breite Öffentlichkeit gerät wie jüngstens am Fall Nadja B. geschehen es sich ausschließlich um eine Diskussion über Schuld und Verantwortung der HIV-Infizierten handelt. (Um es kurz zu erklären: Nadja B. ist Sängerin der Popgruppe No Angels, die nur aufgrund des Verdachts auf eine bereits länger bestehende HIV-Infektion und in diesem Zusammenhang angeblich bewusster Weitergabe der Infektion an Sexualpartner von der Hessischen Justiz in Untersuchungshaft genommen wurde)
Das ist nicht nur ein Affront gegenüber dem Gesamtverband der Deutschen AIDS-Hilfen und der deutschen HIV- und Aidsbekämpfung, die seit über 20 Jahren eine beispielhafte und vor allem sehr erfolgreiche Aufklärungspolitik betreiben – immer im Verständnis der Verantwortung JEDES Einzelnen und in der Bekämpfung jeder Art von Stigmatisierung und Diskriminierung.
Nein, diese Art der Berichterstattung ist eine längst überholte, vor allem aber falsche Skandalisierung von Aids, bei der die gleichen archaischen Regungen geweckt werden wie zu Beginn der AIDS-Hysterie Anfang der 80er Jahre oder um es noch deutlicher zu machen wie einst im Mittelalter (die Kuh wird durchs Dorf getrieben und öffentlich hingerichtet)
Damit ist es –zugespitzt formuliert – auch ein Angriff auf uns alle. Auf uns als Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, die wir uns vor nunmehr 60 Jahren (und das dürfte uns spätestens seit diesem Jahr klar geworden sein) auf demokratische Grundsätze als Handlungsmaxime verständigt haben.

So möchte auch ich „die Gunst der Stunde“, besser gesagt der Geburtsstunde unseres Geburtstagskindes BRD mitsamt Verfassung und Grundgesetz nutzen und – wie zu Beginn angekündigt – ein HIV und AIDS bezogenes Schlaglicht auf unsere viel zitierte Verfassung werfen.

Betrachten wir beispielsweise den Bekanntesten, sozusagen „die Mutter“ aller Artikel. Den Artikel 1des Grundgesetzes:
Hier lautet es „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Hm. Jetzt könnte man natürlich in einen philosophischen Exkurs darüber ausschweifen was ist eigentlich Würde? Woher kommt sie? Wie definiert sie sich? Und der Skeptiker könnte fragen: Gibt es überhaupt Würde? Wer legt eigentlich fest was Würde ist bzw. was beinhaltet sie? Kritiker könnten diesem Artikel 1 Schwammigkeit vorwerfen und dass es mit der Würde und deren Unantastbarkeit somit Auslegungssache ist. Eine durchaus überdenkenswerte Fragestellung. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es weiter heißt: „… Sie zu achten und zu pflegen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“.
Im besten Sinne begründet sich eine gewisse Schwammigkeit darin, Fortschritt, gesellschaftliche Entwicklungen und Prozesse aufgreifen und anpassen zu können. Im schlimmsten Fall aber führt sie zu Willkür. Wie – um noch einmal darauf zurück zu kommen – der Fall Nadja B. mutmaßen lassen könnte, da hier eine eindeutige Vorverurteilung durch die Justiz vollzogen wurde (Stichwort: Unschuldsvermutung).

Ich gebe zu bedenken, dass Letzteres (ich meine Willkür) nicht im eigentlichen Sinne dem Grundgedanken unserer Verfassung entspricht. Schon aufgrund unserer Historie nicht.

Gehen wir also davon aus, dass die Freiheits- und Gleichheitsrechte unseres Grundgesetzes im besten Sinne verfasst worden sind.
So besonders auch der Artikel 3, in dem heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
Wieder ein nachdenkliches „Hm“. Diesmal jedoch nicht wegen seiner vermeintlichen Schwammigkeit, sondern mehr wegen seiner eher konkreten Anweisungen, mit den in einer Gesellschaft lebenden Menschen umzugehen. Ich denke, ich sage vielen von Ihnen und Euch, die im sozialen Bereich arbeiten nicht Neues, wenn ich anmerke, dass diese im Artikel formulierten Absichten nicht unbedingt der bundesdeutschen Wirklichkeit entsprechen. Insbesondere dann nicht – um im meinem Themenfeld zu bleiben – wenn es die Lebensentwürfe und Lebensbereiche von Menschen mit HIV und AIDS betrifft. Hier sei explizit auf den letzen Satz „… Keine Benachteiligung durch Behinderung“ verwiesen, was verschiedene Formen der Erkrankung mit einschließt. Bezogen auf den gesamten und sehr existentiellen Komplex Arbeit inkl. das Recht auf Arbeit ist die Benachteiligung von Menschen mit HIV und AIDS eher an der Tagesordnung.
Nur ein Beispiel: Seit der verbesserten medizinischen Therapiemöglichkeiten, die in vielen Fällen eine höhere Lebenserwartung bedeuten kann, ist seit dieser Umstand bekannt ist, die Aussicht, eine vorzeitige Rente auf Erwerbsunfähigkeit bewilligt zu bekommen, deutlich geringer geworden. Das wäre nicht so schlimm, weil die meisten Menschen ja durchaus gerne arbeiten, wenn denn die entsprechenden Möglichkeiten dazu gegeben wären. Miteinbezogen der Einschränkungen, die durch eine Erkrankung möglicherweise entstehen können. Das betrifft viele Menschen mit Behinderungen. Hinzu kommt jedoch bei HIV-Infizierten die berechtigte Angst vor Ausgrenzung und Stigmatisierung am Arbeitsplatz.

Diese Angst, ist nicht nur irgendein subjektiv empfundenes Gefühl, sondern Folge vielfältig dokumentierter tatsächlicher Erfahrungen. Diese Form der negativen Erfahrungen stellt genau genommen auch alle anderen Freiheits- und Gleichheitsrechte für Menschen mit HIV und Aids zumindest auf den Prüfstand.

Sehr erfahrbar war dieser „Prüfstand“ für die Frauen, die mit HIV und AIDS leben. Ich möchte, nein, ich muss an dieser Stelle noch einmal auf die wahrscheinlich am kontroversesten geführte Debatte aus dem Jahre 1994 verweisen. Dabei ging es um das Thema Frauen, und ihr Recht, sich für oder gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden. Eine Debatte, die bis dahin von Frauenrechtlerinnen mit Erfolg geführt worden ist. Soll heißen, jeder Frau muss das Recht zugesprochen werden, sich für oder gegen ein Kind zu entscheiden. Jede Frau, so war auch unser Ansatz, bezieht HIV-positive Frauen mit ein. Eben auch die Entscheidung für ein Kind. Ab diesem Zeitpunkt wurde die Diskussion über das grundsätzliche Recht einer Frau dafür oder dagegen einseitig. Es ging nur noch darum, ob HIV-Infizierte Frauen überhaupt ein Recht auf Schwangerschaft -und damit auf ein Kind haben. So war es nicht verwunderlich, dass wir, die sich für die Rechte HIV-infizierter Frauen engagiert haben, plötzlich in einem Boot mit so genannten „Lebensschützern“ befanden. Ging es doch schnell um lebens- und nicht lebenswertes Leben. Wer hat das Recht Kinder zu bekommen? Wer nicht? Was ist unverantwortlich? Was nicht? Eigentlich ging es auch uns nur um das generelle Recht von Frauen auf eine freie Entscheidung. Allerdings mussten wir mit einiger Vehemenz damals erst einmal darum kämpfen, dass HIV-positive Frauen gleichermaßen das Recht auf ein Kind haben. Auch jenseits aller Statistiken, z. B. mit wieviel prozentiger Wahrscheinlichkeit möglicherweise das entstehende Leben selber infiziert ist. Unsere Haltung dazu ist bis heute, dass auch wenn mit 100% Sicherheit das Kind infiziert sein würde, es weder das grundsätzliche Recht von (auch HIV-positiven) Frauen in Frage stellen darf, noch das Leben eines „versehrten“ Menschen. D.h. für die gegenwärtige Situation, dass jenseits einer besseren Statistik, was die Übertragung der Infektion von der Mutter auf das Kind angeht, die Rechte von Frauen davon nicht abhängig gemacht werden dürfen.

So ist zusammenfassend vielleicht zu sagen, dass der erste Absatz des Artikel 1 des Grundgesetzes möglicherweise so zu verstehen ist, dass der elementarste Bestandteil der Menschenwürde das Recht auf Leben ist und unantastbar eben dieses.

Dies gilt für alle, auch für Menschen die mit HIV und AIDS leben. Bürgerrechte müssen also für alle gewahrt sein, jenseits vom Serostatus, Hautfarbe, Geschlecht und Religion.

Dies kann als Leitmotiv für unser Handeln verstanden werden.

Ich freue mich – zum Ende hin – sinngemäß die Worte des Mannes zu zitieren, der, wenn ich dem offiziellen Schreiben des Presseamts der Stadt Wuppertal Glauben schenken darf – unter anderem dafür verantwortlich ist, dass ich hier und heute diese Auszeichnung entgegen nehmen durfte – unseren alten und neuen Bundespräsidenten Prof. Dr. Horst Köhler (Glück gehabt, wer weiß ob Frau Gesine mit mir noch einverstanden gewesen wäre…)
Anlässlich des 60ten Geburtstags unseres Grundgesetzes sagte er: „Unser Grundgesetz lebt von den Bürgern, welche dieses mit Leben füllen“.

D.h. für mich im Umkehrschluss, dass auch so etwas wie unsere Verfassung im Grunde immer so gut ist, wie wir, die Menschen selbst.

Oder, um mit den Worten eines echten Politikwissenschaftlers zu sprechen: „Eine Bevölkerung, die sich den Werten des Grundgesetzes verpflichtet fühlt, muss sich auch an ihren Worten und Taten messen lassen.“

Das verstehe ich als Motivation, als Aufforderung zum Handeln.

Dies gilt selbstredend auch für mich selbst.

Ich möchte diese Auszeichnung zum Anlass nehmen, meine Ressourcen zu aktivieren und meine Erfahrungen, mein Wissen und meinen tiefen Glauben daran, Welt tatsächlich verändern und damit verbessern zu können wieder vermehrt in den „Dienst der Sache“ zu stellen. D. h. den Anliegen der Menschen mit HIV und AIDS eine Stimme zu verleihen.

Dabei möchte ich mich in meiner Motivation stets an den Schwächsten orientieren. In meinem Handeln jedoch mit den Stärksten messen.

Ich will dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft ein Klima schafft, dass es Menschen mit HIV und AIDS ermöglicht, offen mit ihrer Infektion umgehen zu können. In der sie keine Benachteilung erfahren und ihre Grundrechte tatsächlich gewahrt werden.

Nur ein solches Klima wird langfristig das einzig wirksame Mittel im Kampf gegen AIDS sein.

Im Vermächtnis der bereits Verstorbenen widme ich dieses Bundesverdienstkreuz (in der Ladyversion) allen Menschen, die mit HIV und AIDS leben.

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siehe auch
DAH-Blog 17.07.2009: Bundesverdienstkreuz: Coris Rede online
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