Durchbruch bei der Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten.

Durchbruch bei der Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten.
Bundesverfassungsgericht trifft Grundsatzentscheidung zu Ehe, Familie und Lebenspartnerschaft

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seinen Beschluss vom 07.07.2009 – 1 BvR 1164/07 – veröffentlicht. Danach muss die „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder“ (VBL) hinterbliebenen Lebenspartnern dieselbe Hinterbliebenenrente gewähren wie hinterbliebenen Ehegatten. Dazu erklärt Manfred Bruns, Sprecher des „Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland“ (LSVD):

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist ein Durchbruch in der  Diskussion um die rechtliche Stellung von Eingetragenen  Lebenspartnerschaften. Zur Begründung der Ungleichbehandlung von  Lebenspartnerschaften, so das Gericht, sei der Verweis auf den  verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nicht ausreichend. Der  besondere Schutz durch Artikel 6 Abs. 1 GG rechtfertige keine  Diskriminierung. Da es um die Ungleichbehandlung von Personengruppe gehe, sei eine Ungleichbehandlung nur in engen Grenzen möglich.

Die Gleichbehandlung sei aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 GG geboten. Aus dem Auftrag und der Befugnis, die Ehe zu fördern, gehe kein Recht zur Benachteiligung einher, da die Pflichten gleich und die Partnerschaftsformen vergleichbar seien. Auch die Begründung, die Ehe sei typischerweise zur Kindererziehung gegründet, weist das Gericht zurück, da nicht jede Ehe auf Kinder angelegt ist. Gleichzeitig betont das Verfassungsgericht, dass auch in zahlreichen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften Kinder aufwachsen.

Die Erwägungen des Gerichtes gelten in gleicher Weise für alle anderen Benachteiligungen von Lebenspartnern. Da Lebenspartner in gleicher Weise füreinander einstehen müssen wie Ehegatten, müssen sie auch bei allen Rechten gleich behandelt werden.

Der LSVD hat deshalb umgehend die Verhandlungskommission von CDU und FDP gebeten, im Koalitionsvertrag zu vereinbaren, dass die Koalition das gesamte Bundesrecht auf der Grundlage des neuen Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts überprüfen und gleichheitswidrige Benachteiligungen von Lebenspartnern abbauen wird.

Der neue Beschluss des Bundesverfassungsgerichts gilt natürlich auch für das Recht der Bundesländer sowie die Satzungen der berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe. Jetzt ist endlich Schluss mit der Diskriminierung der lesbischen Bürgerinnen und schwulen Bürger Deutschlands!

(Pressemitteilung des LSVD)

Das Urteil (Internetseiten des BVerfG)

Nachtrag 22.11.2009: Verwiesen sei zu diesem Urteil auf die sehr lesenswerte Analyse von Steven Milverton: „In guter Verfassung