Staatsanwaltschaft erhebt Klage gegen Nadja B.

Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilt am 12. Februar per folgender Presseerklärung mit, dass gegen Nadja B. Anklage erhoben wird:

„Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat unter dem 04.02.2010 die jetzt 27-jährige Sängerin Nadja B. wegen eines Falls der vollendeten gefährlichen Körperverletzung und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen zum Amtsgericht – Jugendschöffengericht – in Darmstadt angeklagt.

Ausweislich der Anklageschrift hatte Frau B. in den Jahren 2000 bis 2004 in insgesamt fünf Fällen mit drei Personen ungeschützten Geschlechtsverkehr, ohne ihren Partnern ihre eigene HIV-Erkrankung, von der sie im Lauf des Jahres 1999 erfahren hatte, zu offenbaren. Hierbei war ihr bewusst, dass jeder  ungeschützte Sexualkontakt eine Übertragung des Virus zur Folge haben kann.

Ein seitens der Staatsanwaltschaft Darmstadt eingeholtes Sachverständigengutachten hat den für eine Anklageerhebung hinreichenden Tatverdacht einer unmittelbaren Ansteckung eines dieser drei Partner durch Frau B. ergeben.

Frau B. hat sich zu den gegen sie erhobenen Vorwürfen nur insoweit eingelassen, als dass sie im Lauf des Jahres 1999 über die bei ihr vorhandene Immunschwäche-Erkrankung unterrichtet worden ist.

Die Anklage war zum Jugendschöffengericht zu erheben, weil Frau B. im Jahr 2000 noch Jugendliche bzw. Heranwachsende war.

Im Auftrag
Neuber
Staatsanwalt a. GL. / Pressesprecher“

(Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Darmstadt)

2 Gedanken zu „Staatsanwaltschaft erhebt Klage gegen Nadja B.“

  1. “ … vollendeten gefährlichen Körperverletzung und wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in vier Fällen … “
    Hat Nadja B. die Jungs also doch zum Sex gezwungen?? – Oder wie ist das zu verstehen??

    Ich meine, es sollte in diesem Land jeder über die Möglichkeit von Sexuell übertragbaren Krankheiten bzw. wie man sich davor Schützt Bescheid wissen. (Hofft man zumindest!)
    Die Begründung der Staatsanwaltschaft würde mich echt mal interessieren, aber die Reaktion des Gerichtes wird sicher nicht minder interessant!

  2. „Hierbei war ihr bewusst, dass jeder ungeschützte Sexualkontakt eine Übertragung des Virus zur Folge haben kann“…Das macht überhaupt keinen Sinn, HIV ist gar nicht so leicht zu übertragen, schon gar nicht wenn die ART wirkt.
    „Tatverdacht einer unmittelbaren Ansteckung“ – Ist nun jemand erkrankt? Oder nicht? Und wenn ja: Warum?
    Das einizig positive an dieser „Pressemitteilung“ ist, dass von einer „HIV-Erkrankung“ und nicht von „Aids“ die Rede ist, weiterhin dass nicht von einer tödlichen Erkrankung gesprochen wird. Offensichtlich hat dieser unselige ge-hessische Staatsanwalt etwas Nachhilfe dann doch erhalten. Das ist mehr als von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung verbreitet wird, denn dort heisst es ja immer noch unverbesserlich und spätrömisch „Aids riskieren“.

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