Die Arbeitsminister der Europäischen Union einigten sich am 8. März auf eine Richtlinie, mit der Ärzte und Krankenschwestern zukünftig besser vor Nadelstich-Verletzungen geschützt werden sollen.
Etwa 3,5 Millionen Menschen arbeiten in der EU im Gesundheitswesen. Jedes Jahr finden in der Europäischen Union eine Million Verletzungen durch Nadeln, Skalpelle o.ä. im Krankenhaus-Bereich statt. Nadelstich-Verletzungen können zu über 20 teils schwerwiegenden und potentiell lebensbedrohlichen Erkrankungen führen, von Hepatitis bis HIV.
Nun will die EU die Zahl dieser Nadelstich-Verletzungen deutlich reduzieren. Hierzu verabschiedeten die Arbeitsminister der EU am 8. März in Brüssel eine Richtlinie. Zukünftig sollen Mitarbeiter im Gesundheitswesen Schulungen erhalten, Impfungen sollen angeboten werden. Zudem gelten EU-weit neue Regelungen, z.B. wird verboten, gebrauchten Nadeln vor dem Wegwerfen wieder eine Schutzkappe aufzusetzen (stattdessen Entsorgung in entsprechend gesicherten Behältern).
Angestrebt wird mit der Richtlinie,
– eine möglichst sichere Arbeitsumgebung für die Beschäftigten des Gesundheitswesens zu schaffen und sowohl die gefährdeten Arbeitnehmer als auch die Patienten zu schützen;
– Verletzungen von Arbeitnehmern durch scharfe/spitze medizinische Instrumente (einschließlich Nadelstichverletzungen) zu vermeiden;
– einen integrierten Ansatz zur Erarbeitung von Strategien für Risikobewertung und -prävention sowie für Schulung und Informationsvermittlung für die Arbeitnehmer zu entwickeln.
Die neue Richtlinie basiert auf einer Vereinbarung, die der Europäischen Gewerkschaftsverband für den öffentlichen Dienst (EGÖD) schon im Juli 2009 mit den Arbeitgebern (Europäischen Arbeitgebervereinigung für Kliniken und Gesundheitswesen(HOSPEEM)) beschlossen hatte. Innerhalb von drei Jahren muss die Richtlinie von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
weitere Informationen:
europa.eu 08.03.2010: Eine neue Richtlinie für den Gesundheitsschutz von 3,5 Millionen Beschäftigten im Gesundheitswesen (Pressemitteilung)
Vorschlag für eine Richtlinie zur Durchführung der von HOSPEEM und EGÖD geschlossenen Rahmenvereinbarung zur Vermeidung von Verletzungen durch scharfe/spitze Instrumente im Krankenhaus- und Gesundheitssektor
Europäische Kommission 17.07.2009: Schutz vor Verletzung für Arbeitnehmer im Gesundheitswesen: Übereinkunft der EU-Sozialpartner
Übersicht „Legal Framework of Needle and Syringe Programmes“ (2008)
European Agency for Safety and Health at Work: Risk assessment and needlestick injuries (pdf, englisch)
Europäisches Parlament 27.01.2010: Preventing needle-stick injuries in the health sector
.