Rastatt: 25jähriger HIV-Positiver wegen Körperverletzung verurteilt

Ein 25jähriger HIV-positiver Mann wurde in Rastatt zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, seinen Partner wissentlich mit HIV infiziert zu haben.

Am 8. März 2010 wurde ein 25jähriger Mann vom Amtsgericht Rastatt zu zweieinhalb Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Er habe seinen Partner wissentlich mit HIV infiziert.

Der 25jährige Mann wusste von seiner HIV-Infektion. Mit seinem 28jährigen Partner hatte er zwischen Juni 2007 und April 2008 wiederholt ungeschützten Sex. Zudem soll der vorbestrafte 25Jährige auch mit mindestens 13 weiteren weiteren Männern ungeschützten Sex gehabt haben, wie im Verlauf des Prozess deutlich wurde.

Seinen Sexpartnern soll er auf Nachfrage jeweils angegeben haben, nicht mit HIV infiziert zu sein. Seinem Partner soll er vor Beginn der Beziehung zudem versichert haben, er habe sich mehrfach auf HIV testen lassen, immer mit negativem Ergebnis, und habe Sex ausschließlich mit seinem Partner.

Der Partner des Angeklagten erfuhr bei einer Blutspende von seiner HIV-Infektion. Eine Abstammungs-Untersuchung der Viren (‚phylogenetische Untersuchung‘) hatte gezeigt, dass die HIV-Übertragung zwischen den beiden Männern stattgefunden habe.

Man habe mit einem „außergewöhnlichen Fall“ von gefährlicher Körperverletzung zu tun, bemerkte die Richterin in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Zwei Jahre und sechs Monate lautete das Urteil der Richterin.

Das Land Baden-Württemberg veröffentlicht Urteile auf einem eigenen Server (html). Zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Artikels (09.03.2010) war das Urteil des Amtsgerichts Rastatt dort noch nicht online verfügbar.

Ein bestürzender Fall.
Bestürzend leider nicht nur wegen des Falles und des Verhaltens des Angeklagten.
Sondern auch wegen der Haltung der Staatsanwaltschaft. Diese
ist dem Bericht der Lokalpresse zufolge der Ansicht „der Angeklagte habe auch dann vorsätzlich gehandelt, wenn er nichts von seiner Infektion gewusst hat“. Was in der Prävention sinnvoll ist („es könnte ein Risiko bestehen oder bestanden haben, also schütze ich mich und den Partner“), kann damit noch lange nicht sinnvoller Maßstab des Strafrechts sein.

weitere Informationen:
Badisches Tageblatt: Mann infiziert Freund mit HI-Virus
iwwit-Blog 12.03.2010: Körperverletzung
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3 Gedanken zu „Rastatt: 25jähriger HIV-Positiver wegen Körperverletzung verurteilt“

  1. Hast Du eventuell das Urteil aus dem ersten Verfahren (13 versuchte Körperverletzungen) gefunden. Mich interessiert, wie da die Beweisführungen vonstatten ging und wie die 13 Männer ermittelt wurden. Und die Urteilsbegründung natürlich auch, vor allem wie da der Vorsatz nachgewiesen wurde.

    Ich vermute mal, dass qualifizierte Einschätzungen wie

    „Eine Freundin habe ihm gegenüber gesagt, eine Infektion sei ‚kein Wunder, so wie der rumgehurt hat‘,“

    hier die Wahrheitsfindung beeinflusst haben.

  2. @ Steven:
    nein, das urteil habe ich nicht
    ggf. auf dem landes-justiz-server recherchieren?
    im urteil vom 8.3. spielte m.w. eine phylogenetische untersuchung eine wesentliche rolle.

  3. Das klingt gar nicht gut. Da wird s nicht mehr lange dauern bis der Ruf – der Thematisierung nach “Gruppenspezifischer (Zwangs)Testung” unter dem Aspekt Public Health laut wird – werden könnte.

    Urteilsbegründungen wie die des Staatsanwaltes der da meinte “der Angeklagte habe auch dann vorsätzlich gehandelt, wenn er nichts von seiner Infektion gewusst hat” was ja soviel heißt wie ” Er hätte es auf Grund seines Vehaltens? oder wie Du es formulierst “Was in der Prävention sinnvoll ist (”es könnte ein Risiko bestehen oder bestanden haben, also schütze ich mich und den Partner”), kann damit noch lange nicht sinnvoller Maßstab des Strafrechts sein”, ahnen können – müssen, lassen da einen ganz schalen Geschmack aufkommen.

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