Abschiebung mit Aids

Eine 34 Jahre alte an Aids erkrankte Frau darf nach Uganda abgeschoben werden, urteilte der Europäische Gerichtshof.

Großbritannien darf eine Frau, die seit 1998 an Aids im fortgeschrittenen Stadium erkrankt ist, nach Uganda abschieben. Die Frau versucht seit 10 Jahren gegen ihre Abschiebung gerichtlich vorzugehen. Sie hatte in Großbritannien aufgrund ihrer Aids-Erkrankung Asyl beantragt. Am Dienstag urteilte der Europäische Gerichtshof, dass ihre Abschiebung zulässig sei.

Die Unterzeichnerstaaten der Europäischen Menschenrechts-Konvention seien nicht verpflichtet, sozio-ökonomische Unterschiede in ihrer Entscheidung zu berücksichtigen. Ausländern ohne Aufenthaltsgenehmigung müsse keine ‚kostenlose und unbegrenzte ärztliche Betreuung‘ gewährleistet werden, so der EuGH.
Zudem sei dir Frau in stabilem Zustand und habe auch in Uganda prinzipiell Zugang zu Aids-Medikamenten.

Die Frau hat damit ihre letzten Rechtsmittel ausgeschöpft. Sie muss nun mit ihrer Abschiebung rechnen.

[via n-tv, BBC, Aidsmap]

Nachtrag: auch wenn er sich sehr auf die Homophobie des britischen Asylrechts kapriziert, sehr lesenswert ist der Beitrag von Peter Tatchell „Reform the Homophobic Asylum System
Nachtrag 18.9.2008: „EGMR: AIDS-Erkrankung führt nicht zu einem Abschiebungshindernis nach Art. 3 EMRK“ (Migrationsrecht.net)

6 Gedanken zu „Abschiebung mit Aids“

  1. wir hatten in bern einen ähnlichen fall, eine frau von der côte ivoire…wir haben alles, oder fast alles versucht und nichts half. sie hat schlussendlich noch rechtzeitig geheiratet.

  2. @ Michèle:
    mir ist klar, dass dies kein einzel-fall ist. dennoch – es entsetzt mich immer wieder, was diesen menschen angetan wird … und mit rechtlich wohl schlüssiger begründung …

  3. @ Michèle:
    so hatte ich dich auch nicht verstanden ;-). hier müsste eine grundsätzlich andere lösung gefunden werden … vielleicht auf eu-ebene … (auch wenn das ja bisher nur eingeschränkt eu-recht ist, und für euch schweizer …)

  4. @ uli . . . .

    hier müsste eine grundsätzlich andere lösung gefunden werden

    stimmt. als unabdingbarer 1. schritt – ein paradigmenwechsel im DENKEN. alles andere wäre dann nur die logische konsequenz – änderung der gesetzgebung etc . . . .

  5. @ Dennis:
    ja, dazu gehört auch eine andere haltung im denken bei einigen beteiligten … aber auch unter unseren eigenen szenen wäre mehr an solidarität manches mal wünschenswert …

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