Kondom-Pflicht im Bordell? (akt. 2)

Kondompflicht im Bordell? Und Verbot von „ungeschütztem Geschlechtsverkehr“? Baden-Württemberg fordert über eine Bundesrats-Initiative eine „stärkere Reglementierung“ von Betrieben der Prostitution.

Der Bundesrat beschäftigt sich am 4. Juni 2010 mit einer großen Bandbreite an Themen, vom Tabakgesetz über Rating-Agenturen bis zu Rentenwerten. Und mit einer Kondom-Pflicht.

Unter Top 9 beschäftigt sich der Bundesrat in seiner 871. Sitzung am 4. Juni 2010 auf Antrag des Landes Baden-Württemberg (Drucksache 314/10) mit einer

„Entschließung des Bundesrates – Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten“

Der Antrag soll von Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) vorgestellt werden.

Bundesrat

Baden-Württemberg fordert in seinem Antrag „weitere gesetzliche Maßnahmen zur Reglementierung der Prostitution„, unter anderem eine „Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten“ sowie die Einführung zahlreicher weiterer Meldepflichten. Im Antrag heißt unter „3. Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten“:

„Der Betreiber muss auf die Kondompflicht deutlich sichtbar hinweisen und darf ungeschützten Geschlechtsverkehr nicht zulassen.“

Hintergrund des Antrags Baden-Württembergs ist Presseberichten zufolge u.a. die Debatte um „Sex-Flatrates“ in Bordellen.

Zur Art der Durchführung (u.a. Kontrolle der Einhaltung der Kondompflicht) sagt der Antrag Baden-Württembergs nichts. Beispiele sind allerdings in Bayern zu finden, wo erst im April 2009 z.B. das Augsburger Verwaltungsgericht entschied, Kondome seien Pflicht (Basis: Bayerische Hygiene-Verordnung von 1987). So vermeldet der Polizeibericht der Bayrischen Polizei vom 19. Mai 2010 unter „714. Ergebnis einer Schwerpunktaktion im Rotlichtmilieu“:

„Am Mittwoch, 19.05.2010, von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr, führte das für das Rotlichtmilieu zuständige Kommissariat 35 Überprüfungen in legalen Bordellbetrieben und Massagestudios sowie Privatwohnungen innerhalb des Sperrbezirks der Landeshauptstadt München durch. Zielrichtung war es festzustellen, ob der Geschlechtsverkehr vorschriftsmäßig nur mit Kondom angeboten und inwieweit im Sperrbezirk der verbotenen Prostitution nachgegangen wird.
Im legalen Rotlichtmilieu wurden zehn Bordelle, überwiegend im Münchner Osten, überprüft. Hier gaben zwei Prostituierte Angebote für Oralverkehr ohne Kondom ab. Diesbezügliche Meldungen an das Gesundheitsamt werden durch das Fachkommissariat erstellt, sie haben im Wiederholungsfall mit einem Zwangsgeld im vierstelligen Eurobereich zu rechnen. Hiervon sind auch überführte Freier betroffen.“

Juanita Henning, Sprecherin der Prostituiertenorganisation Dona Carmen, kommentierte den Antrag baden-Württembergs:

„Wer sich um die Gesundheit der Frauen sorgt, sollte daher lieber in Sozialarbeit investieren statt in dubiose Kontrollen.“

Der Antrag Baden-Württembergs soll in der 871. Sitzung des Bundesrats am 4. Juni 2010 behandelt werden. Anschließend wird er an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.  Einem Bericht der ‚Saarbrücker Zeitung‘ zufolge sind die Signale aus den anderen Bundesländern „durchaus positiv“.

weitere Informationen:
Bundesrat 871. Sitzung: Antrag des Landes Baden-Württemberg „Entschließung des Bundesrates – Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten“ vom 21. Mai 2010 (pdf)
Bundesrat 871. Sitzung: Entschließung des Bundesrates – Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten – Antrag des Landes Baden-Württemberg – Drucksache: 314/10 (Erläuterung, pdf)
Saarbrücker Zeitung 28.05.2010: Politik für Kondompflicht in Freudenhäusern
SZ 29.05.2010: Wie sinnvoll wäre eine Kondompflicht in Bordellen?
SZ 06.04.2009: Augsburg: Kondompflicht in Bordellen
Bayern: Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygiene-Verordnung) vom 11. August 1987 (pdf)
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4 Gedanken zu „Kondom-Pflicht im Bordell? (akt. 2)“

  1. Ich setz hier mal n paar Links wo dies thematisiert – diskutiert wird. VORSICHT HETEROSEXUELL GEPRÄGT . . . 😉
    http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=13197

    Unter Sexworkerinnen ist das in der Tat ein schon lange ein Thema. Das ist übrigens ein sehr gutes Forum wo sehr sachlich – fachlichbezogen solchen Themen thematisiert werden . . . Und soweit ich informiert bin werden sie auch auf der WeltAidsKonferenz in Wien vertreten sein. http://www.sexworker.at/

    Falls diese Sichtweise Gehör findet – Eingang in ein Gesetz findet, werden sollte, dann wird dies auch Auswirkungen auf die Community haben. Unter dem Aspekt der Übertragung von HIV n innerhalb der schwulen Community in einschlägigen Etablissements wie Saunen, Darkrooms, div CSD Veranstaltungen etc werden es einige Politicker fertig bringen. dies populistisch unter dem Aspekt von Gesundheitskosten mit Blick auf die äh Volksgesundheit zu thematisieren.

  2. @ alivenkickin:
    danke für die hinweise
    und – ja, die potentiellen „seiten-wirkungen“ auf betreiber schwuler sex-orte sehe ich auch … umso erstaunlicher, dass die bw-initiativebisher kaum auf grosses interesse zu stoßen scheint

  3. In der Drucksache heisst es: Es „soll ein
    engmaschiges System von Melde- und Anzeigepflichten etabliert werden“. Das ist Gauweiler pur. Gauweiler selber hat aber verschiedentlich geäussert, dass er seine damaligen Ansätze heute nicht mehr vertreten würde.
    „Zielrichtung war es festzustellen, ob der Geschlechtsverkehr vorschriftsmäßig nur mit Kondom angeboten“ wird. Wie soll das kontrolliert werden? Da wieher aber der Amtsschimmel kräftig.
    Eine Bundestagsanfrage, die sich vor ein paar Jahren, um die Zustände in schwulen Etablissemnent „sorgte“, in denen auch sexuelle Begegnungen möglich sind, wurde gerade beantwortet. Man kann das ganze Vorgehen mit dem „Hornberger Schießen“ gleichsetzen.

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