Am 16. August beginnt der Prozess gegen Nadja Benaissa. Angesichts des Gerichtsverfahrens gegen Nadja Benaissa wird eine brisante Frage diskutiert: Dürfen HIV-positive Menschen bestraft werden, weil sie ungeschützten Sex hatten?
Ostersamstag 2009: Die Polizei verhaftet No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa. Der Vorwurf: Ansteckung eines Sexpartners mit HIV. Die Boulevardmedien stürzen sich auf den Fall.
August 2010: Der Fall Nadja Benaissa wird endlich vor Gericht verhandelt. Hat der Popstar die Chance auf ein faires Verfahren? Wird die Verantwortung aller Beteiligten endlich unvoreingenommen geklärt?
Die Prominenz von Nadja Benaissa wirft ein grelles Licht auf eine schwierige Debatte: Dürfen HIV-positive Menschen bestraft werden, weil sie ungeschützen Sex haben? Hinter der Diskussion steht die legitime Angst vor der Übertragung von HIV. Aber auch oft der Wunsch, den HIV-Positiven die alleinige Verantwortung für Safer Sex in die Schuhe zu schieben.
Helfen Strafen wirklich weiter?
Eine nähere Analyse zeigt: Eine leichtfertige Kriminalisierung der HIV-Übertragung verhindert keine Neuinfektionen. Im Gegenteil: Sie schadet eher. Sie verringert auch nicht die Gefährdung von Frauen – ein Argument, das in Afrika häufig genannt wird.
Das Gerichtsverfahren gegen Nadja Benaissa nutzt die Deutsche AIDS-Hilfe, um klarzustellen: Jeder Mensch hat Anspruch auf ein faires Verfahren. Eine leichtfertige Verurteilung jeder HIV-Übertragung kann sich zum gefährlichen Unsinn auswachsen.
Zehn Gründe, warum die voreilige Kriminalisierung von HIV-Positiven der Prävention mehr Schaden zufügt, als sie nutzt.
Die Bestrafung einer HIV-Übertragung…
1. … ist nur dann gerechtfertigt, wenn HIV böswillig übertragen wird, um anderen zu schaden.
Für diese Einzelfälle gibt es längst strafrechtliche Bestimmungen – zum Beispiel den Tatbestand der Körperverletzung.
2. … dämmt die Ausbreitung von HIV nicht ein.
HIV wird vor allem beim Sex und beim gemeinsamen Drogengebrauch übertragen – dahinter stecken in beiden Fällen komplexe menschliche Bedürfnisse; sie lassen sich nicht mit dem stumpfen Werkzeug des Strafrechts kontrollieren.
3. … untergräbt alle Bemühungen zur Vorbeugung.
Wenn die Übertragung von HIV strafbar ist, wird sich jeder zweimal überlegen, ob er einen HIV-Test macht. Denn in einem Prozess kann Nichtwissen das beste Mittel der Verteidigung sein. Dazu kommt: Ein Strafgesetz vermittelt trügerische Sicherheit. Nicht nur die Menschen mit HIV tragen Verantwortung – jeder sollte Schutzmaßnahmen ergreifen, unabhängig von seinem HIV-Status.
4. … verbreitet lähmende Angst.
Wer fürchtet, ins Gefängnis zu kommen, der schweigt. Dabei ist es wichtig, offen über Aids zu reden. Jeder soll sich angstfrei informieren und testen lassen können. HIV-Positive sind keine gefährlichen Kriminellen, sondern Menschen wie alle anderen auch – mit Verantwortung, Würde und unveräußerlichen Menschenrechten.
5. … verschafft Frauen keine Gerechtigkeit, sondern bringt sie in Gefahr.
In vielen afrikanischen Ländern soll die Strafverfolgung Frauen und Mädchen vor einer Ansteckung mit HIV durch untreue Partner oder sexuelle Gewalt schützen. Doch leider sind es vor allem die Frauen selbst, die angeklagt werden. Denn im Gegensatz zu den Männern erfahren sie meist früher und weit häufiger von einer Infektion, zum Beispiel durch Untersuchungen während der Schwangerschaft. Im Extremfall könnten sie sogar wegen der Ansteckung ihrer eigenen Kinder belangt werden.
6. … würde ausufernde Gesetze erfordern und oftmals Verhalten bestrafen, das gar nicht schuldhaft ist.
Es bringt nichts, das Strafrecht über die willentliche HIV-Übertragung hinaus auszudehnen. Stattdessen sollte der Staat seine Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, ohne Angst HIV-Tests in Anspruch zu nehmen, ihren HIV-Status offenzulegen und Safer Sex zu praktizieren.
7. … wäre oft ungerecht, selektiv und ineffektiv.
Beweise dafür, dass jemand von seiner HIV-Infektion wusste, oder was genau mit dem Sexualpartner besprochen wurde, sind schwer zu erbringen – schließlich geht es um einen sehr intimen Bereich. Dieser große Ermessensspielraum, öffnet der Willkür Tür und Tor. Oft werden dann nur die Menschen bestraft, die sowieso schon am Rande der Gesellschaft stehen, etwa Migranten und Flüchtlinge, Ausländer und Sexarbeiter.
8. … ignoriert die tatsächlichen Herausforderungen an die HIV-Prävention.
Oft ist die Verfolgung von HIV-Positiven nur ein bequemes Mittel für die Regierung, die gesamte Last der Prävention auf die Menschen mit HIV abzuwälzen. Viel sinnvoller ist es, die Menschen darüber aufzuklären, wie sie sich vor einer Ansteckung mit HIV schützen und wie sie die Weitergabe von HIV vermeiden können.
9. … ist sinnlos! Stattdessen müssen alle Bestimmungen, die der HIV-Vorbeugung und der -Behandlung im Weg stehen, reformiert werden.
Das Gesetz ist ein nützliches Werkzeug im Kampf gegen HIV – wenn man damit besonders bedrohte Gruppen stärkt und ihnen Zugang zu HIV-Dienstleistungen garantiert. Auch das Strafrecht kann helfen – und zwar zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt. Nur so können sich die von HIV besonders bedrohten Menschen ohne Angst um ihre Gesundheit kümmern.
10. … ist wirkungslos. Effektiv sind nur Maßnahmen, die auf den Menschenrechten basieren.
Die Menschenrechte betonen die Würde aller Menschen – einschließlich der sexuellen Freiheit. Sie sorgen für ein Umfeld, in dem jeder gesundheitsbewusst, verantwortlich und geschützt Entscheidungen über sein Leben und seine Gesundheit treffen kann.
Wichtige Voraussetzungen dafür sind: (1) frei zugängliche Informationen über HIV und die Übertragungsmöglichkeiten; (2) ein wirkungsvoller Schutz vor Gewalt – vor allem für Jugendliche, Frauen und Minderheiten; (3) der Schutz vor willkürlichen Festnahmen und Diskriminierung – auch für Homosexuelle und Menschen, die Sexarbeit machen oder Drogen gebrauchen.
(Presseerklärung der DAH vom 19.07.2010)
Ich stimme dem voll und ganz zu. Eine Verurteilung darf es nur bei Böswilligkeit geben. Alles andere ist völliger Unnsin.
Zum einen ist jeder erst einmal für sich selber verantwortlich. Wer garantiert einem denn dass ein Partner ob ungetestet oder auch irgendwann einmal negativ getesteter wirklich negativ ist?!
Da fängt das Problem bereits an. Soll ich mir als positiver von jeden Sexualpartner unterschreiben lassen, dass ich ihn über sein Risiko aufgeklärt habe. Na das wird lustig in den Parks und auf den Parkplätzen und wo sonst noch anonymer Sex praktiziert wird. Am Besten gar Notariell beglaubigt. *lol*
Das es an Gerichten nicht unbedingt lebensnah zugeht ist ja bekannt.
Herrn Röslers Ministerium ist jedenfalls nicht daran interessiert sich entsprechend ein zu bringen. Das habe ich schriftlich. (Wer mag kann es gerne lesen http://Diego62.blog.de ) Man fühlt sich schlicht nicht Zuständig.
(Satire Anfang)
Man solle positiven schlicht Sex verbieten damit niemand neu Infiziert wird. Das macht die ganze Sache einfacher. Mann bzw. Frau bekommt mit dem positiven Testergebnis einen Keuschheitsgürtel, der wird fest verpresst und lässt sich erst nach dem Ableben wieder entfernen. Schöne neue Welt. Getestet wir per Reihenuntersuchung alle 6 Monate Um ein Risiko möglichst gering halten zu können. Und Therapiert wird per Zwangsverordnung, wer sich nicht an seinen Therapieplan hält wird weggespert.
Und damit jeder gewarnt ist bekommt jeder positive noch ein noch zu entwerfenden Emblem auf die Kleidung genäht. So sieht man die große Gefahr schon von weitem und kann einen weiten Bogen machen.
(Satire 1. Ende)
Art 3 GG
(1) Alle Menschen sind dem Gesetz völlig gleich.
eine kleine Anpassung für das Grundgesetz (von Diedrich Kittner)
(Satire 2. Ende)