Der Einsatz der EU gegen Homophobie geht weiter. Die Grundrechte-Agentur FRA legte einen bericht über Homophobie und Diskriminierung vor.
Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte hat einen Bericht vorgelegt, der „die Ungleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare in den EU-Mitgliedsstaaten in Bezug auf Rechte und Vorteile von Ehepartnern, insbesondere im Rahmen der EU-Richtlinien für Freizügigkeit, Familienzusammenführung und Anerkennung“ verdeutlicht.
Der erste Teil des Berichts mit dem Untertitel „Legal Analysis“ untersucht die rechtliche Situation in den Mitgliedsstaaten. Der zweite Teil wird sich mit soziologischen Aspekten beschäftigen.
Grundlage ist die EU-Grundrechte-Charta, die in Artikel 21(1) auch eine Diskriminierung aufgrund u.a. der sexuellen Orientierung untersagt.
Der Bericht „Homophobia and Discrimination on Grounds of Sexual Orientation in the EU Member States Part I – Legal Analysis (June 2008)“ als pdf hier, Zusammenfassung in deutsch hier.