NRW: „Zwangsouting“ vor dem Aus?

Am 23.2.2011 beriet der nordrhein-westfälische Landtag über das so genannte Zwangsouting in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Gegen die Praxis, dass Gefangene mit HIV ihren Status offenzulegen haben, wenn sie Kontakt mit Mithäftlingen haben möchten, steht nach Auffassung der AIDS-Hilfe NRW das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dem haben sich inzwischen fast alle Parteien angeschlossen. Alle Fraktionen bekundeten ihre Bereitschaft, den seit den 1980iger Jahren bestehenden Erlass des Justizministeriums zum Umgang mit HIV-positiven Gefangenen auf den Prüfstand zu stellen. „Die AIDS-Hilfe NRW begrüßt, dass auch Justizminister Kutschaty von seiner ursprünglich harten Haltung abgewichen ist“, sagte der Sprecher des Landesverbands, Guido Schlimbach. „Im Interesse der Gefangenen mit HIV ist dies ein großer Schritt. Niemand darf gezwungen werden, seine HIV-Infektion offen zu legen.“

Alle Parteien stimmten darin überein, dass die Fürsorgepflicht für Gefangene und Bedienstete unbedingt zu beachten sei. Dem dürfe nach Auffassung der Aidshilfe aber nicht das Recht auf informationelle Selbstbestimmung untergeordnet werden, schon gar nicht, wenn damit das Risiko der Übertragbarkeit von HIV und anderen gravierenden Infektionen nicht verringert werde. „Mit HIV steckt man sich bei alltäglichen sozialen Kontakten nicht an, auch in Haft nicht“, erläutert Schlimbach. Den besten Schutz böten wiederholte qualifizierte Aufklärung und eine moderne medizinische Versorgung.

„Mit der Überweisung an den Rechtsausschuss sowie den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Integration sind wir auf einem guten Weg“, erklärte Schlimbach. „Die medizinische Versorgung und ein zeitgemäßer Umgang mit HIV und Aids hinter Gefängnismauern muss jetzt weiterentwickelt werden.“

(Pressemitteilung der Aids-Hilfe NRW)

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