Johnson & Johnson Schweiz führt neu eine HIV Workplace Policy ein. In Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe Schweiz hat das Unternehmen ein solches Arbeitsplatzreglement erarbeitet. Es tritt ab sofort in Kraft und hat Gültigkeit für die rund 3‘600 Mitarbeitenden des Unternehmens in der Schweiz.
Ein wichtiges Instrument gegen Diskriminierungen von HIV-positiven Personen am Arbeitsplatz ist ein Arbeitsplatzreglement zu HIV/Aids. Mit Johnson & Johnson hat ein weiterer wichtiger Arbeitgeber in der Schweiz eine solche Workplace Policy in Zusammenarbeit mit der Aids-Hilfe Schweiz entwickelt und eingeführt. Johnson & Johnson schützt mit dieser Massnahme ihre 3‘600 Mitarbeitenden wirksam vor Diskriminierungen und setzt sich für Menschen mit einer chronischen Krankheit ein.
„Wir freuen uns sehr über diesen Entscheid von Johnson & Johnson“, sagt Daniel Bruttin, Geschäftsführer der Aids-Hilfe Schweiz. „Die Firma setzt damit ein Zeichen, dass die Diskriminierung von HIV-positiven Menschen nicht toleriert wird“. Carine Brouillon Managing Director von Janssen, der Pharma-Division von Johnson & Johnson ergänzt: „Als sozial verantwortlich handelndes Unternehmen war es für uns selbstverständlich, diesem wichtigen Anliegen auch bei uns ein grösseres Bewusstsein zu verschaffen“.
Dank der in den letzten Jahren stark verbesserten Therapien arbeiten heute 70 Prozent der HIV-positiven Menschen. Zwei Drittel der HIV-positiven Erwerbstätigen bekleiden Vollzeitstellen. Doch eine Normalisierung ist in weiter Ferne: Unrechtmässige Kündigungen, Mobbing durch Vorgesetzte oder Kollegen, mangelnde Versicherungsleistungen und Datenschutzverletzungen sind in vielen Unternehmen an der Tagesordnung. Mit einer Workplace Policy verpflichtet sich ein Unternehmen beispielsweise, im Bewerbungsverfahren den HIV-Status nicht abzufragen, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und seine Angestellten vor diskriminierenden Handlungen zu schützen.
Ein weiter wichtiger Schritt im Diskriminierungsschutz wäre ein Antidiskriminierungsgesetz, wie es in vielen europäischen Ländern vorhanden ist. „Wir erleben immer wieder, dass die Rechtslage in der Schweiz HIV-positive Menschen daran hindert, ihr Recht einzufordern“, sagt Aids-Hilfe-Juristin Caroline Suter. „Die Umkehr der Beweislast, also dass der Arbeitgeber zeigen müsste, dass er nicht missbräuchlich gehandelt hat, wäre ein grosser Schritt.“
(Medienmitteilung der Aids-Hilfe Schweiz)