Wie tauglich sind Schnelltests für niedrigschwelligen Testangeboten? RKI-Stellungnahme

Schnelltests für HIV und andere sexuell übertragbare Krankheiten werden vermehrt angeboten. Sie versprechen ein Ergebnis bereits nach wenigen Minuten. Doch – stimmt dies? Und sind Schnelltests besonders bei niedrigschwelligen Beratungsangeboten einsetzbar?

Mit diesen Fragen beschäftigt sich die ausführliche „Gemeinsame Stellungnahme von Robert Koch-Institut (RKI), Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und der Deutschen STI-Gesellschaft zu Wertigkeit und Einsatzmöglichkeiten von Schnelltests für HIV, Hepatitis-B-Virus (HBV), Hepatitis-C-Virus (HCV), Chlamydia trachomatis, Gonokokken und Treponema pallidum (Syphilis)“. Sie wurde in der aktuellen Ausgabe (Nr. 5/2012) des Epidemiologischen Bulletins veröffentlicht.

Das kurzgefasste Ergebnis:

„Die Mehrheit der Schnelltests für STI-Erreger ist für eine zuverlässige Diagnostik nicht geeignet.“

Zu HIV-Schnelltests allerdings wird ergänzt

„Unter den HIV-Schnelltests erreichen einige CE-zertifizierte Tests die Leistungsfähigkeit der Standarddiagnostik. Der Einsatz dieser evaluierten HIV-Schnelltests kommt daher für ein niedrigschwelliges Testangebot, z. B. in AIDS-Beratungsstellen oder Gesundheitsämtern, durchaus in Betracht, um Personen zu erreichen, die nicht bereit sind, an einem Folgetag zur Mitteilung der Ergebnisse erneut die Einrichtung aufzusuchen. Bei reaktiven Tests ist eine zweite Untersuchung erforderlich.
Nicht alle HIV-Schnelltests sind ausreichend evaluiert.
Insbesondere bei Tests, die mit Speichel oder Urin durchgeführt werden, muss von einer unzureichenden Empfindlichkeit und Genauigkeit ausgegangen werden.“

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weitere Informationen:
RKI 06.02.2012: Schnelltests in der Diagnostik sexuell übertragbarer Infektionen. in: Epidemiologisches Bulletin 5/2012
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Nachtrag 15.03.2012: Ausführlich befasst sich mit dem Thema der HIV-Report Nr. 1 / 2012 ‚Schnelltests – Zuverlässigkeit und Einsatzfelder‘

3 Gedanken zu „Wie tauglich sind Schnelltests für niedrigschwelligen Testangeboten? RKI-Stellungnahme“

  1. Doch was heißt das jetzt?

    HIV-Schnelltest als „gerade so geeignete“ Methode in der Prävention?

    Andere Tests gar nicht anbieten?

  2. nun – zu HIV- und HCV-Schnelltests trifft die Gemeinsame Stellungnahme (siehe pdf) ja Aussagen.

    und zu HBV & co ist die Aussage recht eindeutig:
    „Vom Einsatz der Schnelltests für HBV, Chlamydien, Gonokokken und Syphilis muss gegenwärtig abgeraten werden,“

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