NRW-Justizminister Thomas Kutschaty kündigte an, dass die Einwilligungserklärung bei gemeinschaftlicher Unterbringung oder Umschluss von Gefangenen und damit das sogenannte „Zwangsouting“ Inhaftierter mit HIV in nordrhein-westfälischen Justizvollzugsanstalten zukünftig entfällt. „Aus meiner Sicht erscheint durch die Neufassung des sogenannten AIDS-Erlasses von 1988 zukünftig ein unter vollzuglichen Verhältnissen optimaler Umgang mit HIV- und auch Hepatitis-Infizierten gewährleistet“, sagte Kutschaty vor der Aids-Fachöffentlichkeit, die zum Jahresempfang der AIDS-Hilfe NRW nach Düsseldorf gekommen war. „Die Gefangenen erhalten eine adäquate Information hinsichtlich der Vermeidung von Infektionskrankheiten, die Persönlichkeitsreche werden gewahrt und dem Schutz der Bediensteten wird Rechnung getragen.“
Dies wäre aus Sicht der AIDS-Hilfe NRW nach langwierigen Diskussionen mit dem Justizministerium und allen Fraktionen des Landtags sowie einer Anhörung im Rechtsausschuss ein Durchbruch für die Selbstbestimmungsrechte der Menschen mit HIV. Klaus-Peter Schäfer, Landesvorsitzender der AIDS-Hilfe NRW, gab der Hoffnung Ausdruck, dass „die Aufhebung der bisherigen Praxis beim Umschluss mit anderen Gefangenen“ in allen Justizvollzugsanstalten des Landes ohne Zeitverzögerung umgesetzt wird“.
Der Minister äußerte sich auch zu der Frage der Kriminalisierung von HIV-Übertragungen. „Das Wissen HIV-Positiver um die Infektion und die damit verbundenen vielfältigen Belastungen sollten nicht noch durch die Befürchtung einer ungerechtfertigten oder pauschalen Kriminalisierung verstärkt werden“, erklärte Kutschaty. Der Minister äußerte sich überzeugt davon, dass Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Problematik sensibilisiert seien und mit dem Thema behutsam umgingen.
Kutschaty sprach sich für eine weiterhin vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Justiz und Aidshilfe aus. Insbesondere bei der „Sicherung der im Vollzug eingeleiteten Maßnahmen nach Entlassung“ Inhaftierter, vor allem Drogen konsumierender Gefangener, komme den Aidshilfen eine wichtige Rolle zu.
(Pressemitteilung Aids-Hilfe NRW)
Auch beachtenswert: Der NRW-Justizminister teilte darüber hinaus in seiner Rede mit, dass im neuen Erlass ebenfalls vorgesehen ist, auf die Aktenkennzeichnung „Blutkontakt vermeiden“ bei Inhaftierten in JVA’s ersatzlos zu verzichten.