Klagenfurt: 3 Monate Haft für Sex ohne Kondom

Das Landesgericht Klagenfurt verurteilte am 17. April 2012 einen 32-jährigen HIV-positiven Mann zu drei Monaten unbedingter Haft wegen Sex ohne Kondom. Seine 27-jährige Partnerin hatte gegen ihn geklagt. Der Mann sagt, er habe die Frau bei dem Treffen Ende September 2011 auf seine Infektion hingewiesen; die Frau bestreitet dies. Die Frau wurde nicht mit HIV infiziert.

Der Mann aus Wien, der auch mit Hepatitis C infiziert ist, wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung durch übertragbare Krankheiten angeklagt. Der Mann erklärte sich Presseberichten zufolge mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, einverstanden.

Die Deutsche Aids-Hilfe fordert “Keine Kriminalisierung von Menschen mit HIV!“, ebenso die “Deklaration von Oslo über die Kriminalisierung von HIV“. Diese betont

“Es gibt immer mehr Belege dafür, dass die Kriminalisierung der Nichtoffenlegung der HIV-Infektion, der potenziellen Exposition und der nicht vorsätzlichen Übertragung von HIV mehr Schaden anrichtet, als dass sie der öffentlichen Gesundheit und den Menschenrechten nutzt.”

LokalesHeute.at 19.04.2012: Partnerin klagte 32-Jährigen – Haft für Aids-Kranken wegen ungeschütztem Sex
Vienna.at 17.04.2012: HIV-kranker Wiener zu drei Monaten Haft verurteilt
KleineZeitung 17.04.2012: HIV-Kranker für ungeschützten Sex bestraft