Realität statt potemkinscher Dörfer

Das Strafrecht kennt auch in Deutschland längst Regelungen für den Fall einer Körperverletzung durch eine HIV-Infektion – wie erst gestern wieder ein Fall in Köln zeigte.

Am 22. Juni wurde in Köln ein heterosexueller HIV- infizierter Mann verurteilt, dem vorgeworfen wurde, mehrere Frauen bewusst mit HIV infiziert zu haben.

Der 38jährige Kfz-Mechaniker Stefan S. gab sich als Architekt aus, lernte Frauen kennen und drängte sie bald zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr. Laut Urteil soll er mit mindestens 11 Frauen unsafen Sex gehabt haben, 4 von ihnen sind heute HIV-positiv. In einem Fällen soll sogar eine höhnische SMS gefolgt sein (‚viel Spaß mit HIV‘).

Das Landgericht Köln verurteilte den Angeklagten nach seinem Teil-Geständnis am 22.6.2007 zu 8 Jahren Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Das Gericht blieb damit unter dem geforderten Strafmaß, die zuständige Staatsanwaltschaft hatte 12 Jahre gefordert. Allerdings muss nach Verbüßung der Haft auf Anweisung des Richters auf Sicherungsverwahrung geprüft werden (oder Freilassung).

Wieder einmal hat Justitia gezeigt, dass das Strafrecht bereits heute Regelungen enthält, die wirksam eingesetzt werden können bei nicht-einvernehmlichem ungeschütztem Verkehr und potentieller HIV- Übertragung.

Weiterer repressiver Maßnahmen oder einer Strafverschärfung, wie immer wieder gefordert wird, bedarf es nicht, wie auch jüngst das 120. Positiven- Treffen in einer Resolution betonte.

Statt potemkinscher Dörfer der Strafverschärfung sollte wirksam über Risiko-Einschätzung und -minimierung informiert werden. Bei erfolgreich behandelten HIV- Infizierten ist z.B. das Infektionsrisiko drastisch gesenkt – eine Botschaft, weit mehr zu einer Reduzierung von Neu-Infektionen beitragen könnte als ständige Aufgeregtheiten.


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