Wien: HIV-positive Frau freigesprochen – wegen Viruslast unter der Nachweisgrenze nicht infektiös (akt.)

Einen 46-jährige HIV-positive Frau war am 1. Juni 2012 vor dem Wiener Landgericht angeklagt wegen „vorsätzlicher Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten“. Viruslast unter der Nachweisgrenze – sie wurde freigesprochen.

Die Frau hatte mehrfach Sex mit Männern ohne Benutzung von Kondomen. Alle hätten gewusst, dass sie HIV-positiv ist, sie habe nichts versteckt, verteidigte sich die Frau. Sie weiß seit einer Operation 1999 von ihrer Infektion und hat damals direkt mit antiretroviraler Therapie begonnen. Zudem sei ihre Viruslast aufgrund erfolgreicher Therapie seit 10 Jahren unter der Nachweisgrenze, sie sei davon ausgegangen, somit nicht mehr infektiös zu sein:

„Ich bekenne mich schuldig, dass ich mit Personen ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt habe. Aber ich war der Ansicht, dass ich nicht infektiös bin.“

Ihr auf HIV-Therapie spezialisierter Arzt bestätigte dies Presseberichten zufolge. Es sei kein Gdeheimnis, dass gut behandelte HIV-Positive als praktisch nicht mehr infektiös zu gelten hätten, eine Übertragung ausgeschlossen sei.

Die Frau wurde freigesprochen; man könne in diesem Fall nicht von einem Vorsatz ausgehen, so die Richterin Martina Krainz. Das Urteil ist noch nicht nicht rechtskräftig.

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weitere Informationen:
derstandard.at 01.06.2012: Ungeschützer Sex: Freispruch für HIV-Positive
vienna.at 01.06.2012: Prozess: Freispruch für HIV-Positive trotz ungeschütztem Sex mit mehreren Männern
oe24.at 01.06.2012: HIV-Positive hatte Sex mit mehreren Männern – Prozess: 46-Jährige seit Jahren in Behandlung – Gericht sah keinen Vorsatz.
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3 Gedanken zu „Wien: HIV-positive Frau freigesprochen – wegen Viruslast unter der Nachweisgrenze nicht infektiös (akt.)“

  1. Bravo kann man da mal sagen. Ein Richter der zuhört und mitdenkt. Da bleibt nur zu hoffen das dieses Urteil auch rechtskräftig wird. Auch wenn die Verhandlung vor einem Gericht in Österreich stattfand, man hätte einen Präzedenzfall für zukünftige Verfahren.

  2. Yes! Ich freue mich riesig, dass die Nichtinfektiösität endlich beachtet wird…

    Ein Unding, dass es immer noch RichterInnen gibt, die diese wichtigen wissenschaftlichen Erkenntnisse einfach ignorieren. Das ist unfair und nicht rechtens!

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