In einem Offenen Brief an Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht vom 18. Juli haben der LSVD Sachsen-Anhalt und der Landesverband der AIDS-Hilfen Sachsen-Anhalt ihre Verwunderung und Empörung über die mit dem neuen Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt geplante HIV-Zwangstestung zum Ausdruck gebracht.
Demnach darf eine Blutentnahme durch einen Arzt unter Richtervorbehalt, bei Eilbedürftigkeit aber auch ohne Richtervorbehalt bei „Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person“ angeordnet werden, wenn es „zu einer Übertragung besonders gefährlicher Krankheitserreger, insbesondere Hepatitis B-Virus, Hepatitis C-Virus oder Humanes Immundefizienzvirus (HIV)“ gekommen sein kann.
Die Planungen seien unangemessen und irrationalen Ängsten geschuldet, so Landesgeschäftsführer der AIDS-Hilfen Sven Warminsky und LSVD-Landessprecher Martin Pfarr in dem Offenen Brief. Einzig davon, ob das Sexualverhalten einer Person „safe“ oder unsafe“ sei, hänge das konkrete Risiko ab, eine andere Person zu infizieren. Mit einer Post-Expositionsprophylaxe müsse zudem unabhängig von einem zu erwartenden Testergebnis binnen 24 Stunden begonnen werden.
Warminsky und Pfarr fordern Minister Stahlknecht auf, die Aushöhlung von Menschenrechten zugunsten eines vermeintlichen Gewinnes an Sicherheit zu stoppen.
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(Pressemitteilung LSVD)
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offener Brief (pdf)
siehe auch
ondamaris 13.07.2012: Bald HIV-Zwangstest in Sachsen-Anhalt möglich?
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Ein Gedanke zu „LSVD und AIDS-Hilfe in Sachsen-Anhalt empört über HIV-Zwangstestung“
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