HIV-Zwangstest : Bundesregierung: kein Handlungsbedarf, präventiv-polizeiliche Befugnis nicht vorhanden (akt.)

„Eine zwangsweise durchgeführte Testung auf HIV und Hepatitis stellt einen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und ggf. auch in die körperliche Unversehrtheit nach Artikel 2 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes (GG) dar. … Grundrechtseingriffe sind nur aufgrund eines Gesetezs und im Rahmen der Verhältnismäßigkeit zulässig.“ Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu HIV-Zwangstests.

Das Bundesland Sachsen-Anhalt plant die Einführung der Möglichkeit von Zwangstests auf HIV und Hepatitis (siehe ondamaris 13.7.2012: Bald HIV-Zwangstest in Sachsen-Anhalt möglich? und ondamaris 6.8.2012: Geplanter HIV Zwangstest in Sachsen-Anhalt – die Haltung der Parteien).

Die Bundesregeriung betont in ihrer (unter Federführung des Bundesinnenministeriums entstandenen) Antwort auf die Kleine Anfrage:

„Eine präventiv-polizeiliche Befugnis nach dem Bundespolizeigesetz zur zwangsweisen Testung von Infektionskrankheiten besteht nicht.“

Sie sehe zudem keinen seuchenrechtlichen Regelungsbedarf auf Bundesebene.

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Barbara Höll, Lesben – und Schwulenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, die die Kleine Anfrage auf den Weg gebracht hat: „Die Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage ist eine Ohrfeige für die Landesregierung Sachsen-Anhalts„.

Höll betont, die Bundesregierung sage eindeutig, dass sie „keinen Handlungsbedarf sieht für die Einführung von Zwangstest in das Polizeigesetz und argumentiert wohlweislich mit dem grundgesetzlichen Schutz der körperlichen Unversehrtheit und dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung„. Höll weist zudem darauf hin, dass „dem BKA [Bundeskriminalamt, d.Hg.] aus den letzten 10 Jahren kein Fall einer Infektion bekannt [ist]. Damit sollte der Gesetzgeber in Sachsen- Anhalt das Polizeigesetz in dieser Form nicht verabschieden.“

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Aktualisierung
18.10.2012, 17:00: Martin Pfarr; Landessprecher des LSVD Sachsen-Anhalt, erklärte angesichts der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in einer Pressemitteilung: „Die Stellungnahme der Bundesregierung lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Sie bringt damit die Grundgesetzwidrigkeit der in Sachsen-Anhalt geplanten Regelungen zum Ausdruck und rügt damit indirekt Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Der LSVD Sachsen-Anhalt bedankt sich bei Bundesregierung für diese notwendige Klarstellung. Den unmissverständlichen Worten des Bundesinnenministeriums ist nichts hinzuzufügen. Die Landesregierung hat nun keine andere Wahl als ihre Pläne fallen zu lassen.“

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weitere Informationen:
Kleine Anfrage „Zur Einschränkung der Selbstbestimmung bei HIV- und Hepatitis-C-Infektionen im Rahmen von polizeilichen Maßnahmen“, Fraktion DIE LINKE, BT-Drs 17/10830 (Kleine Anfrage) (pdf)
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll u.a. der Fraktion DIE LINKE „Zur Einschränkung der Selbstbestimmung bei HIV- und Hepatitis-C-Infektionen im Rahmen vopn polizeilichen Maßnahmen“, BT-Drs 17/10971 (Antwort)
DAH 18.10.2012: Bundesregierung: HIV-Zwangstests verstoßen gegen Grundrechte
queer.de 18.10.2012: Bundesregierung: HIV-Zwangstests verfassungswidrig
LSVD Sachsen-Anhalt 18.10.2012: Bundesregierung zur geplanten HIV-Zwangstestung
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Griechenland: HIV Zwangstest – wieder HIV-positive Prostituierte verhaftet

HIV Zwangstest : ‚Xenios Zeus‘ nennt sich das Unternehmen – innerhalb dessen die griechische Polizeit in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsbehörden KE.EL.P.NO wieder Bordelle in der Hauptstadt Athen durchsuchte. 21 Personen wurden Angaben der griechischen Polizei verhaftet, darunter 15 Frauen aus dem Ausland und 5 Frauen aus Griechenland. Fünf Frauen wurden HIV-positiv getestet.

Damit setzen die griechischen Behörden die bereits vor Monaten begonnen HIV-Zwangstests bei Prostituierten fort.

HIV Zwangstest sind in Griechendland seit Ende April 2012 ohne Einwilligung des/der Betroffenen möglich: Die griechischen Gesundheitsbehörden KE.EL.P.NO (Hellenic Center for Disease Control & Prevention) führen in Zusammenarbeit mit der griechischen Polizei vermehrt Zwangs-HIV-Tests durch bei Personen, die in legalen sowie illegalen Bordellen arbeiten, sowie bei Prostituierten auf dem Straßen-Strich und bei Drogengebraucher/innen. Das Gesundheitsministerium Griechenlands verlangt eine Intensivierung der Zwangstests bei legalen und illegalen Prostituierten.

Logo der KE.EL.P.NO

GNP+ kritisierte die Aktionen bereits im Mai 2012: „Diese Aktionen der griechischen Polizei und des Ministeriums für Gesundheit und KEELPNO verletzen die grundlegenden Menschenrechte.“

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Polizeibericht Athen 07.08.2012: 07-08-2012:Αποτελέσματα χθεσινών αστυνομικών ελέγχων στο Κέντρο της Αθήνας, στο πλαίσιο της επιχείρησης «Ξένιος Ζεύς» . (google translate)

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siehe auch:
ondamaris 08.05.2012: Griechenland: HIV Zwangstest bei Prostituierten (akt.)
ondamaris 15.05.2012: GNP+: Griechische Polizei und Gesundheitsbehörden verletzen Menschenrechte und medizinische Vertraulichkeit

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Geplanter HIV Zwangstest in Sachsen-Anhalt – die Haltung der Parteien (akt.)

HIV Zwangstest in Sachsen-Anhalt – bald Realität, falls die geplante Novellierung des Landesssicherheitsgesetzes unverändert umgesetzt wird? Wie stehen die im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Parteien dazu?
Aktualisiert mit Stellungnahme der CDU-Fraktion

Das Innenministerium Sachsen-Anhalt plant derzeit, das ‘Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung’ Sachsen-Anhalt (SOG LSA) zu novellieren. Mit einer hierin enthaltenen Ergänzung des §41 würde auch die Möglichkeit zum HIV Zwangstest (sowie auf Hepatitis B oder Hepatitis C) geschaffen, wenn  der Verdacht besteht dass eine Person eine dieser Infektionen hat (siehe ondamaris 13.07.2012: Bald HIV Zwangstest in Sachsen-Anhalt möglich?). Nach erster Lesung im Landtag von Sachsen-Anhalt wird die Novellierung nun im Innenausschuß weiter behandelt (u.a. Anhörung am 29.11.2012).

Landtag Sachsen-Anhalt / Parlamentsgebäude (Foto: Landtag)
Landtag Sachsen-Anhalt / Parlamentsgebäude (Foto: Landtag)

Die Deutsche Aids-Hilfe hatte in einer Stellungnahme betont, HIV-Test müssen freiwillig bleiben. Das geplante Gesetz setze Grundrechte außer Kraft. Die Entscheidung über einen  HIV-Test müsse ausschließlich beim Individuum liegen.

Das Gesundheitsministerium Sachsen-Anhalt reagierte auf die Kritik am HIV Zwangstest mit Unverständnis. „Die angestrebte Neuregelung gilt dem Gesundheitsschutz. Hier wird nicht willkürlich agiert, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind konkret beschrieben“, bemerkte Holger Paech, Sprecher des Gesundheitsministeriums, gegenüber der Presse. Die geplante Nezuregelung gelte dem Gesundheitsschutz.

Wie stehen das Innenministerium und die Fraktionen der im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Parteien hierzu? Halten sie die geplanten Änderungen für angemessen, oder sehen sie Änderungsbedarf? Halten Sie die Möglichkeit einer Anordnung von HIV-Tests ohne vorherige Information, Beratung und Einwilligung des Betreffenden für erforderlich? Worin sehen Sie das besondere Gefährdungspotential, das die erwogenen Eingriffe / Zwangstests erforderlich macht? Und wird die jeweilige Fraktion Schritte unternehmen, um die Einschränkung von Menschen- und Bürgerrechten von einer HIV-Infektion verdächtigten Menschen zu beenden?
ondamaris hat am 14. Juli 2012 (und danach wiederholt) nachgefragt – hier die bisher eingegangenen Antworten (weitere Reaktionen werden aktualisiert nachgetragen):

Innenministerium von Sachsen-Anhalt: HIV-Test ohne Information, Beratung, Einwilligung

Das Innenministerium Sachsen-Anhalt hatte gegenüber ondamaris bestätigt, dass der HIV-Zwangstest der geplanten Novellierung zufolge in bestimmten Fällen auch ohne richterliche Anordnung möglich sein soll. „Die körperliche Untersuchung darf – außer bei Gefahr im Verzuge – nur durch einen Richter angeordnet werden.“ Die Möglichkeit der ‚körperlichen Untersuchung‘ solle der „Polizei des Landes Sachsen-Anhalt“ eingeräumt werden (andere Behörden wurden nicht genannt). Eine vorherige Information, Beratung oder Einwilligung des Betroffenen sei nicht vorgesehen.

CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

Das Sekretariat des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt verwies auf die Parlamentspause, nach deren Beendigung eine Antwort erfolge inzwischen erfolgte:

Jens Kolze, Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Inneres der CDU-Landtagsfraktion, betonte in einer Stellungnahme gegenüber ondamaris am 14.8.2012, die Polizei solle

„die Möglichkeit erhalten, eine Blutentnahme oder andere geeignete körperliche Untersuchungen auch gegen den Willen des Verursachers zu veranlassen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben eines Dritten erforderlich ist.
Eine solche Regelung wird von der CDU-Fraktion ausdrücklich begrüßt und gewünscht. Wir halten es nicht für hinnehmbar, dass unter anderem auch ein Vergewaltigungsopfer, das möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten des Täters ausgesetzt war, eine Einwilligung des Täters für seine körperliche Untersuchung einholen muss, um Risiken für die Gesundheit des Opfers abzuklären.“

Der Eingriff in die Grundrechte sei verhältnismäßig:

„Die Kenntnis über eine bestehende Infektion beim Verursacher bringt für die weitere Behandlung des Betroffenen erhebliche Vorteile und vermeidet unnötige Gesundheitsbelastungen und -risiken beim Betroffenen. Angesichts dieser Vorteile sind die mit körperlicher Untersuchung, Blutentnahme und -untersuchung und Weitergabe der Befunde verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Verursachers auf körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung verhältnismäßig. Die Interessen der von dieser Ermächtigung betroffenen Person werden hinreichend durch den Richtervorbehalt, durch die Einbeziehung von Ärzten, durch die Normierung von Verwendungsverboten, durch eine zu veranlassende Löschung der Untersuchungsdaten und durch das Recht des Betroffenen auf Nichtwissen der Ergebnisse der Untersuchung geschützt.“

Opferschutz müsse Vorrang haben vor Täterschutz, so Kolze:

„Unserer Auffassung nach gebietet die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes vordergründig einen Schutz des Opfers von Straftaten. Der Schutz und die Not der Opfer und die ihnen zu Teil werdende Hilfe haben Vorrang vor dem Schutz der Täter. Der Opferschutz erfasst dabei auch präventive Maßnahmen.“

Die Linke Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt, Gudrun Tiedge betont, sie stelle sich zunächst die Frage „warum nunmehr diese Veränderung ins Gesetz aufgenommen werden muss„. Eine plausible Begründung für die geplante Änderung sei nicht ersichtlich, auch nicht in der Gesetzesbegründung.

Sie frage sich, wie die geplante Änderung in der Praxis umgesetzt werden solle, insbesondere woran ein Polizeibeamter den Verdacht festmachen wolle, dass eine Persion mit HIV infiziert sei. „Werden da wieder alte Vorurteile und Verunglimpfungen bedient?

Dass ein HIV Zwangstest auch ohne richterliche Anordnung möglich sein sollen, sei nicht hinnehmbar, so Tiedge. „Jeder Eingriff in Grundrechte darf nur mit richterlicher Anordnung passieren, und das nach Information und Beratung des Betroffenen.

Die Fraktion teile die „Grundintentionen“ des Offenen Briefes der Aids-Hilfe Sachsen-Anhalt.

SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt

Die Geschäftsstelle der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt teilte mit „Wir haben Ihr Anliegen an den hier zuständigen Arbeitskreis mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet und werden auf Ihr Anliegen zurückkommen.“ Dies werde im September geschehen.

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Bündnis 90 Die Grünen Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt

Der Pressesprecher der Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt von Bündnis 90 Die Grünen verweist zunächst auf die Pressemitteilung der Fraktion zur SOG-Novellierung (vom 13.7.2012), derzufolge die Fraktion den Entwurf für „indiskutabel“ hält. „Die Landesregierung unterlässt es in ihrem Gesetzentwurf darzulegen, auf welche neuen Gefahrenlagen sie konkret mit dem Gesetz reagiert und wie die Eingriffe tatsächlich helfen sollen, die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern. Die Regierungskoalition aus CDU und SPD entkernt mit ihrem Gesetzentwurf die Bürgerrechte. Sie opfert die Freiheit auf dem Götzenaltar vermeintlicher Sicherheit.“ Auf das Thema HIV-Tests geht die Pressemitteilung nicht ein.

Der innenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen, Sebastian Striegel, betont gegenüber ondamaris, die Fraktion lehne den Entwurf insgesamt ab, da sie in ihm eine „massive Entkernung von Bürger- und Freiheitsrechten“ sehe. In diesem Zusammenhhang werde auch die Novelle des §41 Abs. 6 (‚Zwangstests‘) abgelehnt. Striegel: „Wir sehen darin eine Stigmatisierung von Personengruppen, die auch nicht durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gedeckt ist. Vielmehr werden so irrationale Ängste geschürt.“ Die Landesregierung habe eine Erforderlichkeit einer Neuregelung in keiner Weise belegt.

Die Grünen halten, so Striegel, eine Schulung der Beamten für sinnvoller, „um schon durch ihre eigene Handlungsweise eine Infektion vermeiden zu können„.

Striegler betont zur geplanten Novelle und den HIV-Zwangstests: „Der Gewinn an Sicherheit, den die Einführung eines HIV-Zwangstest im Entwurf des SOG suggeriert, ist rein theoretischer Natur und steht nicht im Verhältnis zum Grundrechtsschutz auf körperlicher Unversehrtheit.“

In den weiteren parlamentarischen Behandlungen der Novelle würden die Grünen auf Entschärfungen, u.a. auch des §41 (6) drängen. Einer weiteren Entkernung von Bürgerrechten werde man nicht zustimmen.

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LSVD und AIDS-Hilfe in Sachsen-Anhalt empört über HIV-Zwangstestung

In einem Offenen Brief an Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht vom 18. Juli haben der LSVD Sachsen-Anhalt und der Landesverband der AIDS-Hilfen Sachsen-Anhalt ihre Verwunderung und Empörung über die mit dem neuen Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt geplante HIV-Zwangstestung zum Ausdruck gebracht.

Demnach darf eine Blutentnahme durch einen Arzt unter Richtervorbehalt, bei Eilbedürftigkeit aber auch ohne Richtervorbehalt bei „Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person“ angeordnet werden, wenn es „zu einer Übertragung besonders gefährlicher Krankheitserreger, insbesondere Hepatitis B-Virus, Hepatitis C-Virus oder Humanes Immundefizienzvirus (HIV)“ gekommen sein kann.

Die Planungen seien unangemessen und irrationalen Ängsten geschuldet, so Landesgeschäftsführer der AIDS-Hilfen Sven Warminsky und LSVD-Landessprecher Martin Pfarr in dem Offenen Brief. Einzig davon, ob das Sexualverhalten einer Person „safe“ oder unsafe“ sei, hänge das konkrete Risiko ab, eine andere Person zu infizieren. Mit einer Post-Expositionsprophylaxe müsse zudem unabhängig von einem zu erwartenden Testergebnis binnen 24 Stunden begonnen werden.

Warminsky und Pfarr fordern Minister Stahlknecht auf, die Aushöhlung von Menschenrechten zugunsten eines vermeintlichen Gewinnes an Sicherheit zu stoppen.

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(Pressemitteilung LSVD)

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offener Brief (pdf)

siehe auch
ondamaris 13.07.2012: Bald HIV-Zwangstest in Sachsen-Anhalt möglich?

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HIV-Tests müssen freiwillig bleiben!

In Sachsen-Anhalt sollen demnächst unter bestimmten Bedingungen HIV- und Hepatitis-Tests gegen den Willen der Betroffenen möglich sein.

So sieht es der Gesetzentwurf für ein geändertes „Gesetz über die Sicherheit und Ordnung“ vor, das am 13. Juli im Landtag des Landes in erster Lesung behandelt und an den Ausschuss für Inneres überwiesen wurde.

Die Deutsche AIDS-Hilfe lehnt diesen Gesetzentwurf als unverhältnismäßig ab. Dazu sagt Carsten Schatz, Mitglied im Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:

„Ein solches Gesetz setzt Grundrechte außer Kraft. Es öffnet die Tür für unfreiwillige Tests und damit für einen willkürlichen Umgang mit möglicherweise HIV-positiven Menschen. Nicht ohne Grund dürfen in Deutschland medizinische Tests nur mit Einwilligung der Betroffenen und in Verbindung mit einer entsprechenden Beratung stattfinden. Dieser Anspruch ist ein hohes Gut und darf nicht leichtfertig aufgeweicht werden. Die Entscheidung für oder gegen einen Test sowie den richtigen Zeitpunkt liegt beim Individuum – und das muss auch so bleiben!“

Ein HIV-Test gegen den Willen eines Menschen ist rechtlich Körperverletzung, die Diagnose kann schwerwiegende psychische und soziale Folgen haben.

Sachsen-Anhalt plant nun, Tests zu erlauben, wenn – so heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes – Personen „einer besonderen Infektionsgefahr ausgesetzt waren. Vor allem Polizeivollzugskräfte und Rettungshelfer können betroffen sein, wenn sie sich z.B. an Spritzen verletzen oder eigene offene Wunden mit Körperflüssigkeiten eines Festzunehmenden oder Unfallopfers in Berührung kommen (…).“

Besonders folgenschwer: Wenn die Polizei von „Gefahr im Verzug“ ausgeht, könnten die genannten Tests sogar ohne richterliche Anordnung möglich sein.

Hintergrund ist die Möglichkeit der „Postexpositionsprophylaxe“ (PEP, „Nach-Risiko-Vorsorge“). Eine umgehende Behandlung mit HIV-Medikamenten kann in den meisten Fällen die Übertragung des Virus noch verhindern. Diese Behandlung ist aber auch ohne HIV-Test möglich; nur in den seltensten Fällen ist nicht klar, ob eine Infektion vorliegt oder wahrscheinlich ist. Zudem kann ein HIV-Test in solchen Situationen auch keine sichere Information liefern, weil er erst drei Monaten nach einem Infektionsrisiko zuverlässig anzeigt, ob jemand HIV-positiv oder -negativ ist.

DAH-Vorstand Carsten Schatz: „Geplant ist eine weitreichende gesetzliche Veränderung aufgrund von seltenen Einzelfällen. Dieses Gesetz ist eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen Erfordernissen. Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen unverhältnismäßig.“

Die Deutsche AIDS-Hilfe bietet sich in dieser Frage den Entscheidungsträgern in der Politik sowie den Verbänden der genannten Berufe als Gesprächspartner an. „Die Ängste von Menschen in medizinischen Berufen und im Polizeieinsatz nehmen wir sehr ernst“, sagt Carsten Schatz. „Wir helfen gerne dabei, diesen Ängsten mit hilfreichen Informationen zu begegnen.“

(Pressemitteilung der DAH)

Innenministerium bestätigt: Sachsen-Anhalt plant HIV Zwangstest – ohne vorherige Information, Beratung, Einwilligung

Das Innenministerium Sachsen-Anhalt bestätigt Details des geplanten HIV Zwangstests: die geplante Neuregelung sehe eine Information, Beratung oder Einwilligung des Betroffenen nicht vor. Die ‚körperliche Untersuchung‘, in deren Rahmen HIV Zwangstests durchgeführt werden könnten, „darf – außer bei Gefahr im Verzuge – nur durch einen Richter angeordnet werden“, so die Pressestelle des Innenministeriums gegenüber ondamaris. Die Möglichkeit solle mit der geplanten Gesetzesänderung „der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt“ eingeräumt werden; weitere Behörden werden nicht genannt.

Der Test wäre damit, träte die Neuregelung unverändert in Kraft, komplett gegen den Willen des Betroffenen möglich. Bei ‚Gefahr im Verzug‘ wäre zudem ein HIV Zwangstest auch ohne richterliche Anordnung möglich.

Der Begriff ‚Gefahr im Verzug‘ „bezeichnet eine Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person tätig wird“. Zu den Gefahren zählt hierbei auch die „Gefahr für Leib oder Leben: Eine Gefahr, bei der eine mehr als leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten droht“ (Zitate wikipedia).

Das Innenministerium Sachsen-Anhalt plant derzeit, das ‘Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung’ Sachsen-Anhalt (SOG LSA) zu novellieren. Mit einer hierin enthaltenen Ergänzung des §41 würde auch die Möglichkeit zu HIV Zwangstests (sowie auf Hepatitis B oder Hepatitis C) geschaffen, wenn  der Verdacht besteht dass eine Person eine dieser Infektionen hat.

Eine entsprechende Novellierung des Gesetzes wurde am 12./13. Juli 2012 im Landtag von Sachsen-Anhalt gelesen und zur weiteren Beratung an den Innenausschuss überwiesen (siehe ondamaris 13.07.2012: Bald HIV-Zwangstest in Sachsen-Anhalt möglich?).

Die Deutsche Aids-Hilfe DAH betont, HIV-Tests müssten freiwillig bleiben. „Dieses Gesetz ist eher großen Ängsten geschuldet als tatsächlichen Erfordernissen. Dafür ein Grundrecht auszuhöhlen, ist vollkommen unverhältnismäßig“, so Carsten Schatz, Vorstandsmitglied der DAH.

Bald HIV-Zwangstest in Sachsen-Anhalt möglich? (akt.6)

Bereitet das Land Sachsen-Anhalt die Möglichkeit für den HIV-Zwangstest vor? Verschiedenen Behörden soll, so berichten verschiedene Quellen, zukünftig mit einer Gesetzesnovellierung die Möglichkeit eingeräumt werden, HIV-Zwangstests durch Richter anordnen zu lassen, wenn ‚Gefahr in Verzug‘ ist. Ein Gesetzesentwurf, der derzeit in erster Lesung im Landtag ist, sieht entsprechende Möglichkeiten vor. Der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen sei ‚verhältnismäßig‘, meint die Landesregierung. Der Innenminister sprach von einem Gesetz „mit Augenmaß“.

Die Möglichkeit von Tests auf HIV und andere Infektionskrankheiten könnte mit einer Novellierung des ‚Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung‘ des Landes Sachsen-Anhalt geschaffen werden. Hier könnten Regelungen eingefügt werden, dass  Zwangstests auf HIV und Hepatitis durch Richter angeordnet werden können. Möglich scheinen diese Zwangstests bei ‚Gefahr in Verzug‘ sogar ohne richterliche Anordnung.

HIV-Test (ELISA) 2007, Foto: CDC
HIV-Test (ELISA) 2007, Foto: CDC

Die Novellierung dieses Gesetzes wird derzeit im Landtag von Sachsen-Anhalt gelesen – in erster Lesung am 12. und heutigen 13. Juli 2012 (Punkt 12 der Tagesordnung der Sitzung von 12./13.7.2012).

Im ‚Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung‘ (SOG LSA) regelt § 41 die „Durchsuchung und Untersuchung von Personen“. Dieser §41 soll dem Entwruf zufolge durch einen Absatz 6 ergänzt werden, der im derzeit in Lesung befindlichen Gesetzesentwurf lautet:

„Eine Person kann körperlich untersucht werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihr eine Gefahr für Leib oder Leben einer anderen Person ausgegangen ist, insbesondere weil es zu einer Übertragung besonders gefährlicher Krankheitserreger, insbesondere Hepatitis-B-Virus, Hepatitis-C-Virus oder Humanes Immundefizienzvirus (HIV), gekommen sein kann, die Kenntnis des Untersuchungsergebnisses zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist und kein Nachteil für die Gesundheit der oder des Betroffenen zu befürchten ist. Absatz 5 Satz 2 bis 5 gelten entsprechend. Eine Verwendung der Untersuchungsdaten ist nur für den in Satz 1 bezeichneten Zweck zulässig. Die Untersuchungsdaten sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zu dem in Satz 1 bezeichneten Zweck nicht mehr benötigt werden.“

Die Art dieser Untersuchungen regelt bereits bisher Absatz (5) des §41 im schon gültigen ‚Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung‘. Dieser lautet derzeit

„(5) Bei Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person kann diese körperlich untersucht werden. Die körperliche Untersuchung darf außer bei Gefahr im Verzuge nur durch den Richter angeordnet werden. Für das Verfahren gilt § 44 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass das Amtsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk die Polizeidienststelle ihren Sitz hat. Bei Gefahr im Verzuge darf die Anordnung auch durch die Polizei erfolgen. Die körperliche Untersuchung darf nur von Ärzten durchgeführt werden.“

Die Pressestelle des Innenministeriums des Landes Sachsen-Anhalt bestätigt, dass eine Novellierung des Gesetzes derzeit im Landtag in erster Lesung behandelt worden ist. Eine Anfrage mit Bitte um detailliertere Stellungnahme (auch hinsichtlich Freiwilligkeit, Information, Beratung und Einwilligung der betroffenen Person) ist gestellt, die Antwort steht bisher noch aus ist für Montag (16.7.) Vormittag avisiert erfolgt (siehe Aktualisierung 16.7.).

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Danke an Bernd Vielhaber für den Hinweis!

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Aktualisierung
13.07.2012, 14:00: Die Eingriffe in die Grundrechte des betroffenen seine verhältnismäßig, meint die Landesregierung Sachsen-Anhalt in ihrem Gesetzesentwurf. In der Begründung für die Änderung heisst es (auf S. 62 ff):

Bislang sind die Betroffenen dabei auf die freiwillige Mitwirkung des Verursachers angewiesen. Nunmehr erhält die Polizei die Möglichkeit, eine Blutentnahme oder andere geeignete körperliche Untersuchungen auch gegen den Willen des Verursachers zu veranlassen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben eines Dritten erforderlich ist.

Die Kenntnis über eine bestehende Infektion beim Verursacher bringt für die weitere Behandlung des Betroffenen erhebliche Vorteile und vermeidet unnötige Gesundheitsbelastungen und -risiken beim Betroffenen. Angesichts dieser Vorteile sind die mit körperlicher Untersuchung, Blutentnahme und -untersuchung und Weitergabe
der Befunde verbundenen Eingriffe in die Grundrechte des Verursachers auf körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung verhältnismäßig.“

13.07.2012, 14:35: Bündnis 90 / Die Grünen kritiseren die Landesregerung in einer Presseerklärung:

„Mit dem Entwurf eines neuen Polizeigesetzes, dem Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, kurz SOG, entkernen CDU und SPD im Namen einer vermeintlichen Gefahrenabwehr auf breiter Front die Bürgerrechte. … Der Gesetzentwurf der Landesregierung legalisiert den bislang illegalen Einsatz von Staatstrojanern, also den digitalen Angriff auf private Computer im Namen der Gefahrenabwehr, und er ermöglicht gesundheitliche Zwangstests beispielsweise bei HIV-verdächtigen Personen.“ [Danke an N. für den Hinweis!]

13.07.2012, 16:30: Holger Stahlknecht, Minister für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, bezeichnet den Entwurf als ein Gesetz „mit Augenmaß“. Der Ministerin der ersten Lesung im Landtag „Wir wollen die Anordnung einer körperlichen Untersuchung insbesondere Blutentnahme zur Abwehr einer Infektionsgefahr, damit nicht durch einen Angriff dieser Person die mit einer Krankheit infiziert ist, das übertragen wird auf unsere Beamten.“

14.07.2012, 09:45: Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt Rüdiger Erben findet das Gesetz habe „sehr ausgewogene Handlungsfelder und Regelungsbereiche, die – wenn man sie differenziert und in Ruhe betrachtet – weit weg sind vom hysterischen Katastrophengeschrei aus Teilen der Opposition.“ Auf die HIV-bezogenen Änderungen geht er nicht explizit ein.

16.07.2012, 10:30: Das Innenministerium Sachsen-Anhalt bestätigt, dass der HIV-Zwangstest der geplanten Novellierung zufolge in bestimmten Fällen auch ohne richterliche Anordnung möglich sein soll. „Die körperliche Untersuchung darf – außer bei Gefahr im Verzuge – nur durch einen Richter angeordnet werden.“ Die Möglichkeit der ‚körperlichen Untersuchung‘ solle der „Polizei des Landes Sachsen-Anhalt“ eingeräumt werden (andere Behörden wurden nicht genannt). Eine vorherige Information, Beratung oder Einwilligung des Betroffenen sei nicht vorgesehen.

20.07.2012, 12:20: Der LSVD Sachsen-Anhalt und der Landesverband der AIDS-Hilfen Sachsen-Anhalt haben in einem offenen Brief ihre Verwunderung und Empörung über die mit dem neuen Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt geplante HIV-Zwangstestung zum Ausdruck gebracht.

06.08.2012: Zur Haltung der im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Parteien siehe ondamaris 06.08.2012: Geplanter HIV Zwangstest in Sachsen-Anhalt – die Haltung der Parteien.

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siehe auch:
Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt, Gesetzentwurf Landesregierung 04.07.2012 Drucksache 6/1253 (75 S.) (pdf)
Landtag Sachsen-Anhalt: Tagesordnung 16. Sitzungsperiode, 28. Sitzung, Donnerstag, 12.07.2012, 10:00 Uhr, 29. Sitzung, Freitag, 13.07.2012, 09:00 Uhr (pdf)
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2003 auf juris.de
Landtag Sachsen-Anhalt: 29. Landtagssitzung, TOP 12 – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt – Erste Beratung (10:40 Uhr – 11:12 Uhr) (Video der Debatte, Redner Striegel, Sebastian (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Landtag Sachsen-Anhalt: 29. Landtagssitzung, TOP 12 – Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt – Erste Beratung (10:40 Uhr – 11:12 Uhr) (Video der Debatte, Holger Stahlknecht spricht als Minister für Inneres und Sport)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Landesregierung entkernt Bürgerrechte
queer.de 13.07.2012: Sachsen-Anhalt plant HIV-Zwangstests
SPD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt 13.07.2012: Erben: SOG bietet sehr ausgewogene Handlungsfelder und Regelungsbereiche
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Griechenland: HIV Zwangstest bei Prostituierten (akt.)

HIV Zwangstest seit Ende April 2012 in Griechenland ohne Einwilligung des/der Betroffenen möglich: Die griechischen Gesundheitsbehörden KEELPNO führen nun in Zusammenabreit mit der griechischen Polizei vermehrt Zwangs-HIV-Tests durch bei Personen, die in legalen sowie illegalen Bordellen arbeiten, sowie bei Prostituierten auf dem Straßen-Strich und bei Drogengebraucher/innen. Das Gesundheitsministerium Griechenlands verlangt eine Intensivierung der Zwangstests bei legalen und illegalen Prostituierten.

Bereits seit September 2011 führen mobile Teams der griechischen Gesundheitsbehörden KEELPNO mit Einverständnis der Prostituierten Tests auf HIV, Hepatitis B und C sowie Tuberkulose durch. Hierbei wurde bei den untersuchten Gruppen ein deutlicher Anstieg festgestellt.

Erst jüngst war das Verhalten der Staatsanwaltschaft und Polzei Griechenlands international in die Kritik geraten, als diese Photos und Daten von elf HIV-positiv getseteten Prostituierten online stellte (siehe ondamaris 2.5.2012: Mittelalter à la grecque ? – griechische Polizei stellt HIV-positive Frauen öffentlich an den Pranger).

Eine internationale Petition wendet sich an den griechischen Präsidenten Lucas Papademos und fordert ihn auf, die HIV Zwangstest s zu beenden.

Eule (Symbol der Athena) auf der Akropolis (Foto: wpopp)
Eule (Symbol der Athena) auf der Akropolis (Foto: wpopp)

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Aktualisierung
11.05.2012, 12:00: UNAIDS zeigte sich besorgt über die jüngsten Vorgänge in Griechenland und fordert Griechenland auf, die Rechte von Sexarbeiter/innen sowie ihren Kunden zu achten und für umfassende und auf Freiwilligkeit basierende HIV-Programme einzusetzen. „There is no evidence that punitive approaches to regulating sex work are effective in reducing HIV transmission among sex workers and their clients.“

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EMG 05.05.2012: Warning signs of HIV+ ‚explosion‘ date back to early 2010, health ministry admits
change.org: To the Prime Minister of Greece: Stop the forced testing and outing of sex workers
Prof. Matthew Weait 05.05.2012: Greek brothel arrests
UNAIDS 10.05.2012: UNAIDS calls on Greece to protect sex workers and their clients through comprehensive and voluntary HIV programmes

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JungeWelt 07.08.2012: »Sie wurden als ›biologische Bomben‹ bezeichnet«

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