Der Nationale AIDS-Beirat fordert den Abbau von Diskriminierung in der Arbeitswelt

Der Nationale Aids-Beirat forderte in einem Votum vom 11. Oktober 2012, die Diskriminierung von Menschen mit HIV im Erwerbsleben abzubauen.
Hier das Votum im Wortlaut als Dokumentation:

Der Nationale AIDS-Beirat fordert den Abbau von Diskriminierung in der Arbeitswelt

Bonn/Berlin, 11. Oktober 2012

Am 11. Oktober 2012 hat der Nationale AIDS-Beirat folgendes Votum beschlossen:

Die HIV-Infektion ist heute gut behandelbar. Dies spiegelt sich auch im Arbeitsleben wider: die Mehrheit der Menschen mit HIV in Deutschland ist erwerbstätig.

Weil Menschen mit HIV im Erwerbsleben immer noch diskriminiert werden, stellt der Nationale AIDS-Beirat (NAB) fest:

Im Berufsalltag besteht kein Risiko der HIV-Übertragung durch HIV-positive Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Andere. Dies gilt auch für Tätigkeiten in Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kindergärten, Pflegeheimen), in der Gastronomie und im Gesundheitswesen. Selbst bei verletzungsträchtigen chirurgischen Operationen ist bisher in Deutschland kein Übertragungsfall aufgetreten.

Der NAB verurteilt jegliche Diskriminierung von Menschen mit HIV im Berufsalltag und bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sowie die Einschränkung der Berufsausübung und der beruflichen Weiterbildung. Die Ablehnung oder Entlassung wegen einer HIV-Infektion oder der Weigerung, einen Test durchzuführen, stellt eine Diskriminierung dar.

  • Der NAB stellt fest, dass keine Verpflichtung zur Offenlegung der HIV-Infektion besteht. Der Arbeitgeber ist nicht berechtigt, über den HIV-Status Auskunft zu verlangen.
  • Weder in Bewerbungsverfahren noch bei bestehenden Arbeitsverhältnissen darf ein HIV-Test verlangt werden.
  • Erhält der betriebsärztliche Dienst Kenntnis von einer HIV-Infektion, unterliegt er der Schweigepflicht, auch gegenüber dem Arbeitgeber.

Der NAB fordert die Diskriminierung von Menschen mit HIV im Berufsleben abzubauen. Betriebe und Verbände stehen in der Pflicht, Maßnahmen zu entwickeln und zu verstärken, die einen offenen und angstfreien Umgang mit der HIV-Infektion ermöglichen.

Der Nationale AIDS-Beirat ist ein unabhängiges Beratungsgremium des Bundesministeriums für Gesundheit. Er ist interdisziplinär mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Forschung, medizinische Versorgung, öffentlicher Gesundheitsdienst, Ethik, Recht, Sozialwissenschaften, sowie Personen aus der Zivilgesellschaft zusammengesetzt. Weitere Hinweise zum Nationalen AIDS-Beirat finden Sie hier.

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Quelle BMG