Eine 29jährige aidskranke Frau aus Burundi darf nicht abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig widersprach damit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das einen Abschiebungsschutz abgelehnt hatte.
Seit Ende 2006 lebt die 29 Jahre alte HIV-infizierte Frau aus Burundi mit ihrer Familie in Braunschweig. Sie ist Mutter zweier Kinder, und in fortgeschrittenem Stadium an Aids erkrankt. Eines ihrer Kinder ist ebenfalls HIV-infiziert.
Dennoch lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihren Antrag ab, ihr Abschiebungsschutz aufgrund ihrer Erkrankung zu gewähren. Anlass für diese Ablehung war unter anderem eine Stellungnahme der deutschen Botschaft in Burundi. Der Vertrauensarzt der Botschaft teilte darin mit, Aids sei auch in Burundi behandelbar. Darauf stützte das Bundesamt seine Ablehnung des Abschiebungsschutzes.
Dem folgte der Richter nicht. Er stützte, wie das Gericht in einer Pressemitteilung mitteilte, seine Entscheidung auf eine unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und UNICEF veranlasste Studie zu HIV-Infektionen und Aidserkrankungen. Diese Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nur 23 % der infizierten und behandlungsbedürftigen Menschen in Burundi die erforderliche medizinische Versorgung erhalten. Damit – so das Gericht – bestehe auch für die erkrankte 29-Jährige im Fall der Rückkehr in ihre Heimat die konkrete Gefahr, dass sich die Krankheit lebensbedrohlich verschlimmere. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Familie in dem immer noch vom Bürgerkrieg gezeichneten und sehr armen Land die medizinische Versorgung sichern könne. In solchen Fällen verbiete das Gesetz die Abschiebung.
Das Urteil (08.12.2008, Aktenzeichen 7 A 320/07) ist noch nicht rechtskräftig, Berufung ist zugelassen (beim Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Lüneburg).
Erst jüngst hatte die Deutsche Aids-Hilfe ein Bleiberecht für HIV-positive Flüchtlinge gefordert.
Gute Nachricht, mal! Schön dass einige Richter auch Studien lesen und berücksichtigen.