Anträge im Bundestag: nach 1945 nach §175 Verurteilte rehabilitieren

Zwei Gesetzesanträge an den Deutschen Bundestag befassen sich mit der Rehabilitierung der nach 1945 in Deutschland aufgrund des §175 verurteilten Männern.

Abgeordnete der Fraktion Die Grünen haben am 17.12.2008 im Bundestag einen Antrag „Rehabilitierung und Entschädigung der nach 1945 in Deutschland wegen homosexueller Handlungen Verurteilten“ eingebracht (Bundestags-Drucksache 16/11440).

Die Parlamentskorrespondenz auf Bundestag.de meldet dazu „Die Fraktion weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bestrafung einvernehmlicher homosexueller Handlungen unter Erwachsenen als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention eingestuft habe. Entsprechende Urteile seien aufzuheben und die ihnen zugrunde liegenden Verfahren einzustellen.“

Am 13.11.2008 hatten bereits zahlreiche Abgeordnete der Fraktion Die Linke im Bundestag einen Antrag „Rehabilitierung für die Verfolgung und Unterdrückung einvernehmlicher gleichgeschlechtlicher Handlungenin der Bundesrepublik Deutschland und in der Deutschen Demokratischen Republik und Entschädigung der Verurteilten“ eingebracht (Bundestags-Drucksache BT 16/10944, pdf).

Barbara Höll, Sprecherin für gleichgeschlechtliche Lebensweisen der Fraktion Die Linke und eine der InitiatorInnen, damals: „Wir müssen uns endlich zum Unrecht der Homosexuellenverfolgung in beiden deutschen Staaten bekennen. Es ist eine Schande, dass die in der Nachkriegszeit verfolgten Homosexuellen noch immer nicht rehabilitiert und entschädigt sind.“

Erst nach langen Debatten und zähem parlamentarischen Ringen hatte sich der Deutsche Bundestag entschlossen, den während der NS-Diktatur 1933 bis 1945 nach §175 verfolgten Männern ein Denkmal zu widmen. Das ‚Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen‚ war im Mai 2008 eingeweiht worden.

Bereits bei der Einweihung (und im Vorfeld) war gefordert worden, nun endlich auch diejenigen Männer zu rehabilitieren und zu entschädigen, die nach 1945 nach dem NS-Paragraphen verfolgt und verurteilt worden waren.

Homosexuelle waren lange vergessene, verdrängte NS-Opfer. Kann der gleiche Paragraph 175 einmal Unrecht, einmal Recht sein? Diese Frage steht schon lange im Raum.
Es ist an der Zeit, dass der Deutsche Bundestag sich dieser Frage endlich widmet – bevor es wieder für die Betroffenen „zu spät“ ist, auch aus dieser Opfergruppe kaum ein Betroffener noch die Rehabilitierung und Entschädigung erlebt.